Morgen wird eine neue Rektorin oder ein neuer Rektor gewählt, die bzw. der ab März 2021 das Amt von Frau Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber übernehmen wird. Doch wer wählt eigentlich und wie genau findet die Wahl statt? 

Die Wahl des Rektorats findet im Senat unserer Universität statt. Zunächst setzt der erweiterte Senat einen Rektorwahlausschuss ein. Zu diesem gehören der*die Vorsitzende des Senats, eine Vertretung der Professor*innen jeder Fakultät, zwei Vertreter*innen der Studierenden, zwei der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, eine*r der weiteren Mitarbeitenden und die Gleichstellungsbeauftragte Frau Terodde. Der Ausschuss soll geschlechtsparitätisch, also ausgeglichen, sein und ist für die Stellenausschreibung sowie die Erarbeitung von externen Vorschlägen zur Nominierung der Kandidierenden durch den engeren Senat zuständig.

Zusätzlich zu dem Vorschlag durch den Rektorwahlausschuss können auch je 3 Mitglieder des erweiterten Senats Vorschläge machen. Der engere Senat (bestehend aus 22 der 36 Senatsmitglieder mit den vorderen Mandaten) nominiert dann bis zu 3 Personen zur Wahl. Gewählt werden kann nach dem Landeshochschulgesetz, “[…] wer eine abgeschlossene Hochschulbildung besitzt [und] aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen Tätigkeit in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist […]” (§ 82 (1)). Bevor allerdings gewählt wird, stellen sich die Kandidat*innen hochschulöffentlich vor, wobei auch wir als Studierende teilnehmen und Fragen stellen können. Die Vorstellung der Nominierten war in diesem Jahr sowohl in Präsenz als auch per Livestream mitzuverfolgen.

Die Wahl findet schließlich im erweiterten Senat statt. Wenn die Person die Wahl annimmt, dann beantragt der*die Vorsitzende des Senats die Bestellung durch das Bildungsministerium. Die darauf folgende Amtszeit beträgt vier Jahre, wobei stets die Möglichkeit zur Wiederwahl besteht.

So, und nach dem etwas trockenen Wahlprozedere noch ein paar fun (oder serious) facts:

  • Frau Prof. Dr. Weber war als 353. Person im Amt der Rektor*in die erste Frau an der Universität Greifswald und ist damit eine von 19 anderen weiblichen Universitätsleitungen in Deutschland.
  • Das heißt 77 Prozent der deutschen Universitätsleitungen sind männlich, nur 5 Prozent wurden nicht in Deutschland geboren.
  • Der Altersdurchschnitt der Leitenden in Deutschland beträgt 59 Jahre, davon kommt keine*r aus den ostdeutschen Bundesländern.

Diese und weitere Informationen findet ihr in:
der Grundordnung der Universität Greifswald (§ 12 – Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Rektorats) und der Geschäftsordnung des Senates (§ 18 – Wahlen; § 23 – Rektorwahl). Auch im Landeshochschulgesetz M-V sind einige Regelungen vermerkt (§ 83 – Hochschulleiterin oder Hochschulleiter).


Die Angaben zu deutschen Hochschulleitungen beruhen auf der Studie des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung). Der Stand der Erhebung aus Internetrecherche und direkten Nachfragen befindet sich auf Dezember 2018.

Beitragsbild: Annica Brommann