Rektor*inwahl – Aber wie?

Rektor*inwahl – Aber wie?

Morgen wird eine neue Rektorin oder ein neuer Rektor gewählt, die bzw. der ab März 2021 das Amt von Frau Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber übernehmen wird. Doch wer wählt eigentlich und wie genau findet die Wahl statt? 

Die Wahl des Rektorats findet im Senat unserer Universität statt. Zunächst setzt der erweiterte Senat einen Rektorwahlausschuss ein. Zu diesem gehören der*die Vorsitzende des Senats, eine Vertretung der Professor*innen jeder Fakultät, zwei Vertreter*innen der Studierenden, zwei der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, eine*r der weiteren Mitarbeitenden und die Gleichstellungsbeauftragte Frau Terodde. Der Ausschuss soll geschlechtsparitätisch, also ausgeglichen, sein und ist für die Stellenausschreibung sowie die Erarbeitung von externen Vorschlägen zur Nominierung der Kandidierenden durch den engeren Senat zuständig.

Zusätzlich zu dem Vorschlag durch den Rektorwahlausschuss können auch je 3 Mitglieder des erweiterten Senats Vorschläge machen. Der engere Senat (bestehend aus 22 der 36 Senatsmitglieder mit den vorderen Mandaten) nominiert dann bis zu 3 Personen zur Wahl. Gewählt werden kann nach dem Landeshochschulgesetz, „[…] wer eine abgeschlossene Hochschulbildung besitzt [und] aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen Tätigkeit in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist […]“ (§ 82 (1)). Bevor allerdings gewählt wird, stellen sich die Kandidat*innen hochschulöffentlich vor, wobei auch wir als Studierende teilnehmen und Fragen stellen können. Die Vorstellung der Nominierten war in diesem Jahr sowohl in Präsenz als auch per Livestream mitzuverfolgen.

Die Wahl findet schließlich im erweiterten Senat statt. Wenn die Person die Wahl annimmt, dann beantragt der*die Vorsitzende des Senats die Bestellung durch das Bildungsministerium. Die darauf folgende Amtszeit beträgt vier Jahre, wobei stets die Möglichkeit zur Wiederwahl besteht.

So, und nach dem etwas trockenen Wahlprozedere noch ein paar fun (oder serious) facts:

  • Frau Prof. Dr. Weber war als 353. Person im Amt der Rektor*in die erste Frau an der Universität Greifswald und ist damit eine von 19 anderen weiblichen Universitätsleitungen in Deutschland.
  • Das heißt 77 Prozent der deutschen Universitätsleitungen sind männlich, nur 5 Prozent wurden nicht in Deutschland geboren.
  • Der Altersdurchschnitt der Leitenden in Deutschland beträgt 59 Jahre, davon kommt keine*r aus den ostdeutschen Bundesländern.

Diese und weitere Informationen findet ihr in:
der Grundordnung der Universität Greifswald (§ 12 – Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Rektorats) und der Geschäftsordnung des Senates (§ 18 – Wahlen; § 23 – Rektorwahl). Auch im Landeshochschulgesetz M-V sind einige Regelungen vermerkt (§ 83 – Hochschulleiterin oder Hochschulleiter).


Die Angaben zu deutschen Hochschulleitungen beruhen auf der Studie des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung). Der Stand der Erhebung aus Internetrecherche und direkten Nachfragen befindet sich auf Dezember 2018.

Beitragsbild: Annica Brommann

Uni plant Einführung einer Rückmeldegebühr

Die Hochschulverwaltung plant die Einführung einer Rückmeldegebühr von voraussichtlich 6 Euro pro Semester. Die Immatrikulationsgebühr für die Einschreibung soll gleichzeitig von 10 auf 11 Euro angehoben werden. Damit würden sich die Kosten für den Einschreibung von 50,50 Euro auf 51,50 Euro erhöhen, die Rückmeldungen würden jeweils mit 46,50 Euro (bisher 40,50 Euro) zu Buche schlagen. Bisher ist die Rückmeldung an sich kostenlos: Die 40,50 Euro Semesterbeitrag fließen größtenteils an das Studentenwerk (32,50 Euro), der Rest geht an die Studierendenschaft (8 Euro).

Die Verwaltung hat für die Neuregelung eine Vorlage entwickelt, die nun von der Satzungskomission des Senats auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird. Anschließend entscheidet der Senat, ob die Gebühren eingeführt werden oder nicht. Wenn alles problemlos läuft, könnte die Erhöhung bereits ab dem nächsten Wintersemester (2010/11) wirksam werden.

10euroEine Rückmeldegebühr von 10 Euro pro Semester gab es bereits bis zum Jahr 2008. Die damalige Gebühr war jedoch wegen einer fehlenden rechtlichen Grundlage für rechtswidrig erklärt worden, die Uni musste die erhobenen Beiträge zurückzahlen. Die Einschreibegebühr blieb hingegen bis heute bestehen. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert, sodass die Universität die Gebühren nun einführen kann – theoretisch sogar bis zu 50 Euro pro Semester. Der jetzt zum Beschluss stehende Vorschlag hat gute Chancen, verwirklicht zu werden, auch wenn der AStA bereits erklärt hat, die Gebühren grundsätzlich abzulehnen. Nachdem am Freitag ein Bericht über das Vorhaben in der Ostsee-Zeitung erschienen war, gab der AStA noch am selben Tag  eine entsprechende Pressemitteilung heraus. Darin heißt es unter anderem: „Der AStA sieht in der Gebühr einen Versuch, Studierende mit schrittweise steigenden Beiträgen an höhere Kosten zu gewöhnen, um langfristig Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen.“

Christian Wuntke hat sich für den webMoritz mit der geplanten Gebühr auseinandergesetzt und gibt in seiner Analyse einen Überblick über die politischen sowie rechtlichen Hintergründe und die Haltung von Studierendenschaft und Hochschulleitung:

„Verwaltungsgebühr, Studiengebühr – oder was?“

Ein Beitrag zum Beitrags-ABC

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