Edward_Snowden_2013-10-9_(1)_(cropped)Mit der Bestätigung durch den Bildungsminister Mathias Brodkorb ist es nun entschieden, dass Edward Snowden die Ehrendoktowürde an der Universität Rostock nicht erhalten wird. Das Veto des Rektors Professor Wolfgang Schareck ist damit rechtsgültig. Das Studierendenparlament (StuPa) der Universität Greifswald hatte schon bei der Absage durch den Rektor einen Beschluss gefasst: Snowden soll – wenn es in Rostock nicht klappt – die Ehrendoktorwürde der hiesigen Universität bekommen.

Bildungsminister stimmt Veto zu

Am 13. November des letzten Jahres hatte die Philosophische Fakultät (PHF) der Universität Rostock in einem Fakultätsrat beschlossen in einem Verfahren zu prüfen, ob es möglich wäre, Edward Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen. Am 9. April 2014 wurde dann das Ehrenpromotionsverfahren eröffnet. Nach der Ausarbeitung mehrerer Gutachten über die wissenschaftliche Bedeutung von Snowdens Enthüllungen stand für die PHF am 14. Mai fest, dass die Verleihung der Ehrendoktorwürde vollzogen werden soll. Diese scheiterte allerdings bereits am 22. Mai an dem Veto des Rektors der Universität. Dieser hatte dem Dekan ein rechtliches Schreiben eingereicht, in dem er das Verfahren beanstandete. Als Argument hierfür wurde die “wissenschaftliche Leistung” Snowdens bestritten. Laut Landeshochschulgesetz (LHG) ist das Erbringen einer solchen der einzige mögliche Grund, an einer Universität in Mecklenburg-Vorpommern die Ehrendoktorwürde zu erhalten. Nachdem der Fakultätsrat diese Beanstandung am 18. Juni zurückgewiesen hatte, schickte Prof. Wolfgang Schareck zwei Tage später den Vorgang zur rechtlichen Prüfung an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dieses erklärte Anfang diesen Monats die Entscheidung des Rektors für rechtsgültig, die Bedingung einer “wissenschaftlichen Leistung” für nicht gegeben. Der Nachweis dieser sei nach der Aussage Brodkorbs durch die Philosophische Fakultät der Universität nicht hinreichend geführt worden.

Bis 2002 wäre es hingegen kein Problem gewesen, Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen. Bis dahin waren die Gründe einer solchen Auszeichnung nämlich noch jeder Universität selbst überlassen. Auch ein Veto durch den Rektor wäre damals nicht folgenreich gewesen. Denn: “Die Entscheidung über eine Ehrenpromotion trifft in Rostock jede Fakultät autonom für sich”, wie es in der Erklärung der PHF zur Verleihung des Ehrendoktortitels an Edward Snowden heißt. Jedoch wurde das Landeshochschulgesetz im Jahr 2002 geändert. Nun ist eine “besondere wissenschaftliche Leistung” der einzige Grund für eine solche Würdigung. Somit ist auch eine Einmischung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in die Vergabe von Ehrenpromotionen rechtlich begründet. Damit stellt das LHG von Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu dem anderer Bundesländer hohe Ansprüche für die Verleihung der Würde. Anderswo ist es auch möglich, diese für besondere Verdienste um Demokratie, Kultur oder Wissenschaft zu erhalten.

Dann eben in Greifswald

Das dachten sich die Hochschulgruppenmitglieder der Partei “Die Partei” im StuPa der Universität Greifswald. Sie stellten im Juni 2014 den Antrag, Snowden die Ehrendoktorwürde der Universität anzubieten. Auch das Präsidium des StuPa gehörte zu den Antragstellern. “Wir haben aufgrund der Relevanz des Antrags beschlossen uns mit raufschreiben zu lassen,” erklärt Philipp Schulz, der derzeitige Präsident des Studierendenparlamentes. Weiterhin bemerkt er, dass das StuPa die Erklärung der PHF für schlüssig und richtig erachtet: “In dieser wird Snowden als Aufklärer und in der Tradition amerikanischer Bürgerrechtler dargestellt. Er hat in einer Zeit, in welcher Informationen wichtiger denn je sind, das Format bewiesen sich selbst aufzuopfern und sich der Bevölkerung in den Dienst zu stellen um auf bestehende Ungerechtigkeiten hinzuweisen.”

Wie erfolgreich der Antrag aber sein wird, wird sich erst noch zeigen. Die studentischen Mitglieder des Fakultätsrats der Greifswalder Philosophischen Fakultät jedenfalls unterstützen den Antrag der PHF in Rostock, “allerdings werden wir wohl keine Ehrenprofessur anstreben,” meint Milos Rodatos, studentisches Mitglied des Fakultätsrates. Dennoch könne er die Entscheidung des Bildungsministers nicht nachvollziehen. “Ich glaube, dass Mathias Brodkorb sich in diesem Fall hinter Paragraphen versteckt und seine Kompetenzen gegenüber der Philosophischen Fakultät in Rostock überschritten hat. Am Ende reden wir hier von einem Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre”, sagt Rodatos, “Wir werden unser Anliegen noch in diesem Jahr in die entsprechenden Gremien bringen.”

Foto: Ausschnitt eines Videos vom Youtube-Channel Wikileaks, via wikicommons