Nach Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) erhebt die Universität eine Rückmeldegebühr von sechs Euro und erhöht die Einschreibegebühr um einen Euro.

Der Protest war nicht groß und im Grunde nur von sowieso sehr aktiven Hochschulpolitikern getragen, aber er war da. Als die Universitätsverwaltung 2005 eine Rückmeldegebühr von zehn Euro einführte, hat Simon Sieweke (ehemaliger AStA-Vorsitzender, Senator und StuPist) stellvertretend für die Studierendenschaft dagegen geklagt, und im März 2008 recht bekommen.

Der Grund: Es fehlte die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung einer solchen Gebühr. Dem haben die Koalitionspartner CDU und SPD mit einer Novellierung des LHG im September desselben Jahres schnell Abhilfe geschaffen. Seitdem hat jede Hochschule in MV das Recht, einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von maximal 50 Euro zu erheben. Diesen großzügigen Freibrief nutzte Neubrandenburg umgehend aus, dort kassiert man jetzt den vollen Beitrag.

Greifswald hat sich da bisher sehr zurückgehalten. Nicht zuletzt, weil bei jedem Schritt in Richtung Erhöhung von Gebühren strammer Gegenwind von AStA, StuPa und studentischen Senatoren erwartet wurde. Damit ist jetzt Schluss. Ab Wintersemester 2010/2011 muss man bei der Rückmeldung statt der bisherigen 40,50 Euro jetzt 46,50 Euro zahlen. Vom ursprünglichen Beitrag gehen 32,50 Euro an das Studentenwerk und acht Euro an die Studentische Selbstverwaltung. Jetzt bekommt die Universität selbst zusätzlich sechs Euro. Die Immatrikulationsgebühr wird von zehn auf elf Euro angehoben.

Bei der Festlegung der Beträge bezog sich die Universitätsverwaltung dieses Mal auf die konkret anfallenden Kosten für die Rückmeldung und Immatrikulation und reagierte damit auf die Kritik an der Gebühr von 2005. Diese Kosten bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten, lediglich 1,25 Euro werden für das Material (Leporello, Druckkosten) benötigt. Da die unterschiedlichen Arten sich rückzumelden oder sich einzuschreiben, unterschiedlich viel Zeit beanspruchen, wurde ein Durchschnitt errechnet.

Trotz allem hielt der AStA auch dieses mal in einer Pressemitteilung gegen die bereits im Januar geplante Erhöhung: „Der AStA sieht in der Gebühr einen Versuch, Studierende mit schrittweise steigenden Beiträgen an höhere Kosten zu gewöhnen, um langfristig Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen.” Der Elan, mit dem beim letzten Versuch die Gebühren zu erhöhen, protestiert worden ist, scheint allerdings verflogen. Keine Demonstration, kein weiterer Protest. Man hat sich anscheinend damit abgefunden, dass es eben doch nur eine Verwaltungs- und keine Studiengebühr ist.

Ein Bericht von Patrice Wangen