von Florian Bonn | 13.04.2008
Ein Artikel von Florian Bonn
Zunächst einmal: Was ist eigentlich ein StuPa-Wochenende?
Es ist eine Art Kennenlerntreffen für das im Januar neu gewählte StuPa, das sich am kommenden Dienstag erstmals neu zusammensetzt. Organisiert wird das Wochenende vom AStA. Meist irgendwo schön ruhig in einer Jugendherberge. Dort sollen Ziele für die kommende Legislatur gesteckt und schon mal über die (neue) AStA-Struktur beraten werden.

(Die Mitgereisten: StuPisten, Senatoren & AStA-Mitglieder)
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von Jabbusch | 07.04.2008

Wie wir bereits berichteten, hatten sich bisher kaum StuPa-Parlamentarier für das StuPa-Wochenende angemeldet. Jetzt scheinen sich diese Zahlen zu verfestigen: „Gerade einmal 12 neue Stupisten kommen mit aufs StuPa-WE“, ärgert sich der AStA-Vorsitzende Thomas Schattschneider gegenüber Uni-Blog. Das sind weniger als die Hälfte des 27 Mitglieder. Und dabei wurden alle 39 Kandidaten eingeladen, da sie oft alle über Nachrückerplatze doch noch ins StuPa kommen.
Das StuPa-Wochenende ist eine Informations- und Austauschveranstaltung für neue und alte StuPisten. Das Wochenende findet stets vor einer neuen Legislatur statt (dieses mal 11. – 13.4.) und wird vom AStA quasi als Service / Dienstreise organisiert.
Konstantin Keune, AStA-Mitglied für Hochschulpolitik und Organisator des Wochenendes, schreibt uns, dass zudem weitere fünf StuPisten aus dem alten StuPa und zwei Senatoren mitfahren.
Alles in allem eine bittere Pille. Politikverdrossenheit – wir kommen!
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von Gastautor*in | 07.04.2008
Die Studentenparlamente, -räte und Vertretungen in Deutschland sind ein buntes Gemisch. Viel stärker als in landes- oder gar bundesweiten Wahlen können an der Universität Personen die Politik prägen. Parteizugehörigkeit gerät da, vielleicht auch zurecht, manchmal zur Nebensache. Im neuen Greifswalder StuPa, das sich Mitte April erstmals trifft, stellen die Parteilosen mit 43 Prozent der Sitze die stärkste Kraft.
In der Lokalpolitik sind derzeit grüne Themen auf dem Vormarsch. Man erinnere sich nur an die Demonstrationen und die Volksinitiative (mittlerweile nötige Unterschriftenzahl erreicht) gegen das geplante Kohlekraftwerk in Lubmin. Im Wahlkampf zum Oberbürgermeister Greifswalds gibt es Bewerber jeglicher „Färbung“ und natürlich mit Ulrich Rose auch einen grünen Kandidaten.
Und wie sieht es in der Hochschulpolitik aus? Von 27 Mitgliedern des StuPa ist lediglich einer der grünen Hochschulgruppe zuzurechnen (GHG) – Alexander Schulz-Klingauf. Mit 152 Stimmen erreichte er den 5. Platz. Dem Wahlmoritz konnte man u.a. seine Forderung nach einem stärkeren Umweltbewusstsein an der Uni entnehmen.
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von Jabbusch | 31.03.2008
In Greifswald steht demnächst nicht nur die OB- (Oberbürgermeisterwahl), sondern auch die P-Frage an. Ich meine damit die Wahl zum StuPa-Präsidenten. 
Nachdem die Studenten im Januar ein neues Parlament gewählt haben, tritt dieses Mitte April erstmals zusammen. Dabei wird in der ersten Sitzung praktisch als erster Tagesordnungspunkt ein neuer Präsident gewählt. Gewählt wird der Präsident von den 27 neuen StuPa-Mitgliedern.
Obwohl der StuPa-Präsident ein formell neutrales und rein protokollarisches Amt ist, gilt es doch als einflussreich. Das hängt zum einen mit der Möglichkeit zusammen die Tagesordnung zu setzten, zum anderen mit der Diskussionsführung. Diese kann von strikt und schnell bis zu locker und nachsichtig variieren und entsprechend auch lenkend in die Diskussion eingereifen. Das Amt wurde vor zwei Jahren noch aufgewertet, weil seitdem AStA-Mitglieder nicht mehr gleichzeitig StuPa-Mitglieder sein dürfen.
Derzeit einziger (niemand anderes hat bisher öffentlich Interesse angemeldet) Kandidat ist Frederic Beeskow (Bild). Er gilt auch deshalb als aussichtsreich, da er keines der zwei Lager (Jusos / Linke vs. RCDS / LHG) direkt vertritt, sondern eher als Vermittler auftritt. Politisch ist er links bis liberal zu verordnen und hat damit allen Seiten etwas zu bieten. Zudem war Frederic bereits im vergangen StuPa Präsident und nicht negativ aufgefallen.
Bildquelle: wahlmoritz 2008
von Jabbusch | 19.03.2008
Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:
„Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.“
Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.
Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: „Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen“.
Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.
Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.
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