Ostseefluchten aus der DDR: In die Freiheit oder in den Tod

Ostseefluchten aus der DDR: In die Freiheit oder in den Tod

Im Kalten Krieg war die Ostsee das militärisch am dichtesten überwachte Meer der Welt. Der Hintergrund war offensichtlich der konstant schwelende Konflikt zwischen Ost- und Westblock. Die Gefahren und Ängste, die durch das fortlaufende Wettrüsten zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten von Amerika entstanden, sind allgemein bekannt. Weitaus unbekannter ist das Leid, das viele Bürger*innen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erfuhren, die versuchten über die Ostsee ins Ausland zu fliehen. Im Gegensatz zu den Fluchten entlang der innerdeutschen Grenze sind sie weitgehend unbekannt. Dieser Artikel gibt Einblicke in ihr Schicksal.

Von 2018 bis 2023 entstanden in einer kooperativen Forschung der Freien Universität Berlin, der Universität Potsdam und der Universität Greifswald mehrere Arbeiten zu Menschen, die bei dem Versuch aus der DDR zu fliehen, starben. Durch dieses Projekt entstand auch eine Internetseite „Eiserner Vorhang“. Bereits seit 2020 können dort Informationen zu Opfern der innerdeutschen Grenze mit einer interaktiven Karte eingesehen werden. Im Herbst 2023 sind die Todesfälle aus gescheiterten Versuchen auf dem Landweg in andere Ostblockstaaten zu fliehen und die Todesfälle aus versuchten Ostseefluchten hinzugekommen.

Gefährlicher Weg in die Freiheit

Bereits unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkriegs versuchten Menschen aus der sowjetischen Besatzungszone und später aus der DDR über die Ostsee in die westlichen Besatzungszonen beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland, nach Dänemark oder nach Schweden zu fliehen. Zwischen dem Bau der Berliner Mauer 1961 und ihrem Fall 1989 versuchten etwa 5.600 Menschen die Flucht über die Ostsee, aber nur etwa 1000 gelang dies erfolgreich. Mindestens 170 Menschen starben bei ihren Fluchtversuchen. Das Grenzregime der DDR ging dabei immer heftiger gegen fluchtwillige Bürger*innen vor. In geheimen Dienstanweisungen der Volksarmee, die erst nach der deutschen Einheit öffentlich wurden, wurden die Grenzbeamt*innen dazu aufgefordert, die Schiffe Flüchtiger „einzufangen oder zu vernichten“. Nach den Gesetzen des Regimes war es also legitim und sogar erwünscht, die Schiffe, in denen Menschen versuchten aus der DDR zu fliehen, zu versenken. Personen, die bei Fluchtversuchen vom Grenzregime der DDR verhaftet wurden, mussten in der Regel hohe Geldstrafen zahlen. Einige Fluchtversuche wurden bereits in der Vorbereitungsphase vom staatlichen Sicherheitsapparat festgestellt und unterbunden.

Tödlicher Weg in die Freiheit

Über viele der „Republikflüchtigen“, die in der Ostsee ertranken, ist nur wenig bekannt. Zu einigen lassen sich aber recht umfangreiche Biographien konstruieren, die auf der Internetseite „Eiserner Vorhang“ dargestellt werden. Einer von ihnen ist Martin Burghardt. Er wuchs in Sachsen in einer sehr entlegenen Gegend bei Löbau östlich von Dresden auf, wo er 1944 geboren worden war. Sein christlicher Glaube hatte für ihn – im Gegensatz zu vielen anderen Christ*innen in der DDR – nur wenig Nachteile. Seit er sieben Jahre alt war, lebten Burghardts Eltern getrennt, er selbst bei seiner Mutter. Er wurde Maurer, empfand den Beruf aber als „eintönig“ und deprimierend. Der Tod seiner Mutter verstärkte sein Unglücklichsein weiter. 1964 reiste er erstmals an die Grenze der DDR, um Fluchtrouten auszukundschaften. Dabei wurde er verhaftet, aber mangels Beweise wieder freigelassen, konnte danach von 1965 bis 1967 sein Abitur erwerben und erhielt einen Studienplatz im begehrten Fach Geophysik. Dennoch unternahm er im Sommer 1967 an der tschechoslowakisch-österreichischen Grenze einen ersten Fluchtversuch, bei dem er jedoch entdeckt und verhaftet wurde, woraufhin er über ein Jahr im Gefängnis verbrachte. Es wird vermutet, dass er dort auch Zwangsarbeit leisten musste. Dennoch blieb sein Wunsch, aus der DDR zu fliehen, bestehen und verfestigte sich sogar. Bereits vor seinem ersten Fluchtversuch und auch danach stellte er immer wieder Ausreiseanträge, die jedoch allesamt abgelehnt wurden. Nach seinem Gefängnisaufenthalt arbeitete er wieder in seiner alten Heimatstadt als Maurer, sah aber keinerlei Sinn mehr in einem Leben in der DDR. Im Sommer 1970 reiste er daher an die Ostseeküste, um schwimmend nach Dänemark zu fliehen. Seine Familie dürfte davon nichts gewusst haben. Kurz vor seiner Flucht schrieb er kurze Postkarten an mehrere Familienmitglieder. Bei seinem Versuch, nach Dänemark zu schwimmen, ertrank er.

Zwei weitere „Republikflüchtige“ sind Burghard Reimer und sein Freund Johannes. Die beiden lebten Anfang der 1980er Jahre in Schwerin, wo beide als Schornsteinfeger arbeiteten. Über ihre Gründe für die „Republikflucht“ ist nichts bekannt, allerdings über den Ablauf ihrer Flucht. Sie wollten die Ostseegewässer der DDR schwimmend verlassen und so internationales oder westdeutsches Gewässer erreichen. Dazu hatten sich beide Neoprenanzüge, einen Kompass und weitere Werkzeuge gekauft. Von Schwerin aus fuhren sie zunächst nach Wismar, dem Wohnort der Eltern von Johannes. Sie hatten sich beide Urlaub genommen, um nicht frühzeitig vermisst zu werden. Von Johannes‘ Elternhaus in Wismar aus gingen sie zu Fuß zur Fliemstorfer Huk, die am Ende der Wismarer Bucht liegt. Von dort wollten sie in das internationale Gewässer der Lübecker Bucht schwimmen. Diese Strecke ist mit ungefähr 25 Kilometern extrem lang. Die beiden gingen um 22 Uhr ins Wasser und schwammen vielfach unter Wasser, um das Risiko entdeckt zu werden, zu minimieren. Es zeigte sich, dass Johannes deutlich besser als Reimer schwimmen konnte, weshalb er mehrmals zu ihm zurückschwimmen musste. Nach etwa elf Stunden – gegen 9 Uhr – verlor Johannes dennoch völlig den Kontakt zu ihm und beschloss, die Flucht allein fortzusetzen. Zwei Tage später gegen 08:40 Uhr wurde Johannes von der Bundesmarine völlig entkräftet und unterkühlt im Wasser entdeckt und gerettet. Er wurde ins Krankenhaus Neustadt gebracht und überlebte. Der Militärarzt an Bord des Marineschiffs ging davon aus, dass er 55 bis 60 Stunden im Wasser verbracht hatte. Sein Freund Reimer hingegen ist bei der Flucht ertrunken.

Eine andere tödliche Flucht ist die der Familie Balzer. Die Eheleute Renate und Ulf Balzer versuchten zusammen mit ihrer zweijährigen Tochter Ines und Ulfs Bruder Lutz sowie dessen Frau Manuela Balzer im September 1979 aus der DDR zu fliehen. Die Familie lebte in der sächsischen Kleinstadt Arnsdorf östlich von Dresden. Dort arbeiteten Ulf und Lutz Balzer in einem Industriebetrieb. Die Familie war Teil eines recht großen Freundeskreis, der sehr deutlich westlich geprägt war, besonders kulturell. Die genauen Beweggründe für den Wunsch der Familie, in den Westen zu fliehen, sind aber nicht bekannt. Man weiß nur, dass die Flucht relativ lange im Voraus geplant worden war, da die Familie bereits im Sommer 1979 während eines Polterabends mit Freund*innen darüber gesprochen hat. Die Flucht wurde von Rügen aus gestartet. Dorthin reiste die Familie in zwei Teilen, der zweite Teil mit Manuela Balzer etwas später, sodass sie noch ihre Ausbildung zur Krankenschwester abschließen konnte. Sie reisten zunächst zum von ihnen häufig besuchten Campingplatz Nonnevitz nahe der nordöstlichen Küste und erregten so keinerlei Aufsehen. Der Plan bestand darin, in der Nacht zwei von ihnen improvisatorisch gebaute Faltboote zu einem Katamaran zu verbinden, der durch einen von Ulf Balzer speziell hierzu gebauten Außenbordmotor angetrieben werden sollte. Zum Verhängnis wurde der Familie hierbei ein heftiger Sturm der kurz zuvor noch als Hurrikan eingestuft worden war. Offensichtlich zerbrach dadurch der Katamaran, denn die Leichen der einzelnen Familienmitglieder wurden später an verschiedenen Stellen auf der offenen Ostsee in Fischernetzen geborgen. Man deklarierte die Tode als Badeunfall. Der Grund dafür, dass die Familie trotz des Sturmes an ihrem Plan festhielt ist unbekannt. Es wird vermutet, dass sie Absprachen mit Personen im Westen getroffen hatten, aufgrund derer der genaue Zeitpunkt ihrer Flucht für sie sehr wichtig war. Das Ziel ihrer Flucht kann ebenfalls nicht sicher bestimmt werden. Da aber in ihrem Besitz ein deutsch-schwedisches Wörterbuch gefunden wurde, scheint es naheliegend, dass sie nach Schweden wollten.

Flucht für die Freiheit

Diese Einzelschicksale zeigen deutlich, welchen Gefahren sich DDR-Bürger*innen aussetzten, die versuchten, über die Ostsee aus ihrem Land zu fliehen. So zeigen sie aber zugleich auch, wie groß das menschliche Bedürfnis nach Freiheit und guten Lebensverhältnissen ist. Viele Menschen waren und sind bis heute willens und bereit ihr Leben zu riskieren, um in Freiheit und Wohlstand zu leben. Dies immer wieder in Erinnerung zu rufen, ist das Ziel dieses Artikels und sicherlich auch eines der Ziele des Forschungsprojekts zum „Eisernen Vorhang“. Schreibt gerne eure Gedanken zu dem Thema in angemessener Weise in die Kommentare!

Beitragsbild: Pavel Neznanov auf Unsplash


Zur Person der*des Autor*in

Öffentlicher Vortrag „Demokratie und Migration“

Öffentlicher Vortrag „Demokratie und Migration“

Am Montag, den 12. Juni 2023, fand im alten Audimax auf dem Campus Innenstadt ein öffentlicher Vortrag mit Podiumsdiskussion zum Thema „Demokratie und Migration“ statt. Die Veranstaltung wurde von Herrn Professor Doktor Jochen Müller, Inhaber des Lehrstuhls für politische Soziologie und Methoden, und Frau Doktor Rieke Trimcev, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für politische Theorie und Ideengeschichte, moderiert. Zusätzlich hielten zwei Gastredner*innen jeweils einen Vortrag.

Kontext

Am Sonntag, den 18. Juni 2023, fand ein Bürgerentscheid in Greifswald statt, in dem über die Verpachtung städtischer Flächen an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Errichtung von Containerdörfern für Geflüchtete als letztes Mittel abgestimmt wurde. Die Diskussion darüber war in der Greifswalder Bürger*innenschaft äußerst polarisierend und beinhaltete auch grundsätzliche Streitfragen über die Legitimität von Migration und Asyl. Vor diesem Hintergrund sollte die öffentliche Veranstaltung die Möglichkeit bieten, sich über philosophische und politikwissenschaftliche Antworten auf diese Fragen sowie Rassismuserfahrungen von Mecklenburg-Vorpommer*innen mit Migrationshintergrund zu informieren. Sie sollte dabei als Verbindung zwischen Forschung und Bürger*innenschaft dienen.

Vorträge

Der erste Vortrag von Doktor Tobias Gutmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Grundschuldidaktik des Instituts für Philosophie der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald, gab einen Überblick über die philosophische Debatte zu dem Thema „Migration und Asyl“. Dieses ist in der Philosophie erst nach dem Zweiten Weltkrieg populär geworden.

Im Mittelpunkt stehen die beiden Fragen, ob Staaten grundsätzlich das Recht haben können, Menschen an ihren Grenzen abzuweisen, und welche Pflichten Staaten gegenüber Menschen haben, die bei ihnen Schutz suchen. Als ein Argument für offene Grenzen wird genannt, dass Bewegungsfreiheit innerhalb eines Staates positiv gesehen wird, weshalb sie auch über Staatsgrenzen hinweg gelten sollte. Ein Gegenargument dafür ist, dass Bewegungsfreiheit in einem Staat auch nicht völlig unbegrenzt ist. Ein zweites Argument für offene Grenzen ist, dass sie gerecht seien, weil man unter dem Schleier des Nichtwissens, das heißt, wenn man eine Gesellschaftsordnung entwirft, ohne zu wissen welche Rolle man in ihr haben wird, sich offene Grenzen wünschen würde, da die Vorteile dadurch, wenn man in von Armut betroffenen Ländern lebt, nicht durch eventuelle Nachteile reicher Länder aufgewogen werden können. Hier besteht der Einwand, dass offene Grenzen nicht den Ärmsten hälfen, sondern nur höher Gebildeten, die es deshalb schaffen würden auszureisen. Ein Argument für die Aufnahme von Geflüchteten ist die allgemeine Hilfspflicht, die auch für Staaten gelte. Hier besteht der Einwand: Hilfe sei auch anders möglich. Ein Argument gegen Einwanderung ist die Behauptung, Staaten würden eine Kultur benötigen, die Einwander*innen gefährden würden. Hier besteht der Einwand, dass dann auch andere Rechte beschnitten werden müssten, da auch Bewohner*innen eines Landes Aspekte anderer Kulturen in ihr Leben aufnähmen. Das zweite Argument gegen Einwanderung ist, dass gemäß der Demokratie die Bevölkerung eines Landes gegen Einwanderung stimmen kann. Hier besteht der Einwand, dass Mehrheitsentscheidungen nicht zwangsläufig gerecht seien und in diesem Fall die Betroffenen nicht an der Abstimmung beteiligt seien. Gutmann beendet den Vortrag mit der Erläuterung, dass es in der Diskussion den Konsens gibt, dass Staaten bis zu einem gewissen Grad dazu verpflichtet sind Geflüchtete in Not aufzunehmen beziehungsweise zu unterstützen und Menschen, die länger in einem Land leben, die Rechte der übrigen Bewohner*innen erhalten sollen.

Den zweiten Vortrag hielt Frau Professor Doktor Júlia Wéber, Inhaberin der Professur für Migrationsgesellschaft und Demokratiepädagogik an der Hochschule Neubrandenburg.
Ihr Vortrag thematisierte eine Studie von ihr über Rassismuserfahrungen von Frauen in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einer Definition des Wortes „Rassismus“ erklärte sie die Begründung für den Fokus der Studie auf Frauen. Die Diskussion über Migration sei männlich dominierend, weshalb die Annahme bestünde, dass es spezifische Rassismuserfahrungen von Frauen gäbe. Das Forschungsdesign besteht aus der Auswertung von 21 wörtlich transskribierten Interviews mit Frauen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei sind neu angekommene, lange hier lebende und gebürtige Bewohnerinnen Mecklenburg-Vorpommerns Teil des Samples. Bei der Durchführung des Interviews sei die Anwesenheit von Sozialtherapeut*innen zur Traumabewältigung notwendig gewesen. Die Fragen beinhalteten Lebensbereiche, Erfahrungen und institutionelle Strukturen in Bezug auf Rassismuserfahrungen. Die Frauen schilderten Ausgrenzungen und fehlendes Zutrauen von Lehrkräften; Mehrsprachigkeit wurde als Defizit, fehlende Hilfe als individuelles Problem wahrgenommen und definiert. Bildungserfolg sei von Unterstützung durch andere Personen aus dem persönlichen Umfeld abhängig gewesen. Die Frauen hätten versucht, unsichtbar zu werden. Allgemeiner erläuterte Wéber, dass die Ländlichkeit, die alte Bevölkerung, die Zentralisierung der Landkreise seit 2011 und die Nutzung als Experimentierfeld durch rechtsextreme Gruppen Faktoren seien, die Rassismusprobleme in Mecklenburg-Vorpommern forcieren würden. Teile der Bevölkerung nähmen die Gesellschaft fälschlicherweise als ethnisch homogen wahr, und würden die befragten Frauen auf diese Fremdheit hinweisen und eine Grenzziehung durchführen. Während des gesamten Vortrags merkte man deutlich, dass das Thema auch für die Rednerin sehr wichtig und emotional war.

Fragen aus dem Publikum

Auf die Vorträge folgte eine kurze Möglichkeit Fragen zu stellen, bevor die Veranstaltung beendet wurde. Es kamen sehr viele Fragen aus dem Publikum, die jedoch aus Zeitgründen leider nicht alle beantwortet werden konnten. Einige Personen haben die Vorträge auch kommentiert und dabei Solidarität zu Migrant*innen bekundet. Insgesamt war dieser Teil der Veranstaltung jedoch sehr kurz, da die beiden Vorträge, besonders der von Wéber viel Zeit in Anspruch genommen hatten.

Beitragsbild: Annica Brommann

Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit

Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit

Die deutsche Geschichte nach dem Ersten Weltkrieg ist in der Öffentlichkeit vergleichsweise stark präsent. Die deutsche Kolonialzeit dagegen steht kaum im Diskurs, obwohl sie eigentlich nicht weniger bedeutsam und problematisch war.

Spät entstandenes und sehr kleines Kolonialreich

Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten begann Deutschland seine Kolonialpolitik sehr spät. Erst in den 1880er Jahren wurden einige Kolonien erworben. Hintergrund war die äußerst späte Entstehung eines deutschen Nationalstaats im Vergleich zu vielen anderen Staaten Europas, die 1871 mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs erfolgte. Daher wollte vor allem Reichskanzler Otto von Bismarck die etablierten Staaten nicht durch ein Kolonialreich weiter verunsichern. Durch das Drängen der Koloniallobby und vor allem des dritten deutschen Kaisers, Kaiser Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, war er jedoch gezwungen, diese Haltung zu ändern und deutsche Kolonien zuzulassen. So erhielt das Deutsche Kaiserreich Kolonien in Afrika, Ostasien, dem südlichen Pazifik und der Karibik. Dennoch war das deutsche Kolonialreich sehr viel kleiner als die meisten anderen. Die vorhandenen Kolonien waren dem Deutschen Kaiserreich daher besonders wichtig, auch wenn sie wie bei allen Kolonialmächten zwar Prestige brachten, aber wirtschaftlich ein Verlust waren.

Verbrecherische Kolonialherrschaft

Die Kolonialisierung vor Ort verlief bei den Deutschen wie bei den anderen europäischen Kolonialmächten äußerst brutal. Die Kolonisator*innen betrogen oder erpressten die indigene Bevölkerung und konnten so Grundbesitz in den Kolonien erlangen. Die Europäer*innen sahen sich selbst als „Herrenmenschen“, die der „Rasse“ der Afrikaner*innen überlegen seien und die Ureinwohner*innen zu einem zivilisierten Leben erziehen müssten. So wurden die koloniale Herrschaft und das gewaltsame Niederschlagen von Protesten der Afrikaner*innnen moralisch legitimiert. Die deutschen beuteten die Ureinwohner*innen aus und zerstörten ihre Kultur. Ein versuchter Aufstand der Herero und Nama, zwei indigener Volksgruppen in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, endete mit einem Genozid der Deutschen an den beiden Stämmen. Die deutschen trieben die aufständischen Volksstämme in eine Wüste, vergifteten deren Brunnen und erschossen diejenigen, die zu fliehen versuchten. Kaum jemand überlebte. Dieser Massenmord war einer der ersten Genozide des 20. Jahrhunderts. Die Deutschen errichteten in Deutschsüdwestafrika zudem Konzentrationslager, in denen die einheimische Bevölkerung zu Zwangsarbeit gezwungen wurde. Sie dienten als Vorbild für die Konzentrationslager des Nationalsozialismus.

Erste Aufarbeitungsversuche

Heute ist das Thema Kolonialismus in Deutschland, ebenso wie in den übrigen ehemaligen Kolonialmächten, kaum präsent. In den letzten Jahren sind jedoch erstmals Forderungen nach Aufklärung und nationaler Erinnerung in größerem Maße aufgekommen und publik geworden. Unter der letzten Bundesregierung wurde 2017 eine Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit erstmals in einem Koaltionsvertrag festgehalten.

Verhandlungen mit Namibia

Ein Jahr später waren die Verhandlungen der Bundesregierung mit Namibia über eine Entschädigung für den Genozid an den Herero und Nama die einzigen derartigen Verhandlungen zwischen ehemaligen europäischen Kolonialmächten und ehemaligen Kolonien überhaupt. Mittlerweile liegt hierzu ein Vertragsentwurf vor, der jedoch äußerst strittig ist. Er sieht eine offizielle Entschuldigung Deutschlands und 1,1 Millionen Euro Entwicklungshilfe als Entschädigung vor. Die namibische Regierung verlangt jedoch deutlich höhere Zahlungen, während die Bundesregierung nicht bereit ist, den Vertragsentwurf neu zu verhandeln. Lediglich eine Überarbeitung ist für sie diskutabel. Zudem klagen der namibische Oppositionspolitiker Bernadus Swartbooi und Vertretendenverbände der Herero und Nama in Namibia gegen den Vertragsentwurf, der dem namibischen Parlament nicht zur Abstimmung gegeben wurde. Im Entwurf ist nämlich außerdem verzeichnet, dass zusätzlich zu den 1,1 Millionen Euro Entwicklungshilfe keine weiteren Entschädigungen gefordert werden dürfen, sodass die Herero und Nama keine Zahlungen erhalten würden. Der Anwalt der Klagenden argumentiert, dass diese Entscheidung aufgrund ihrer weitreichenden Konsequenzen nicht ohne Zustimmung des Parlaments hätte getroffen werden dürfen.

Geraubte Kultur

Ein weiteres Diskussionsthema ist die Rückgabe in der Kolonialzeit geraubter afrikanischer Kulturgüter, die bis heute in deutschen Museen ausgestellt werden. Nach mehrjährigen Verhandlungen wurden 2022 20 Benin-Bronzen an Nigeria zurückgegeben, die von britischen Kolonisator*innen aus dem Königreich Benin im heutigen Nigeria geraubt und von Deutschen gekauft und bis vor kurzem in deutschen Museen ausgestellt worden waren. Forderungen nach Rückgabe solcher Gegenstände existieren in etlichen weiteren Fällen. Deutsche Museen stehen dem oft kritisch gegenüber und argumentieren, sie würden die Objekte seit Jahrzehnten sicher verwahren und hätten so dafür gesorgt, dass sie noch existieren würden. Der deutsche Historiker Jürgen Zimmerer entgegnet dem, dass ethnologische Museen von Anfang an politisch gewesen seien und ihre Entstehung mit dem Kolonialismus eng in Verbindung stünde. Der Kameruner Historiker und Philosoph Achille Mbembe kritisiert zudem im Hinblick auf die europäische Migrationspolitik, dass europäische Museen den Afrikaner*innen ihre Kulturgüter vorenthalten würden, wenn sie diese, wie momentan, in ihren Museen für die meisten Afrikaner*innen unerreichbar verwahren würden. Er erklärt jedoch auch, dass keine Rückgabe sämtlicher Raubgüter gefordert werde. Stattdessen plädiert er für eine Präsentation der Gegenstände an verschiedenen Orten in Europa und Afrika. Gerade für junge Afrikaner*innen sind ohnehin oft Zukunftsfragen wichtiger als die Rückgabe von Gegenständen aus der Vergangenheit. Auch virtuelle Rückgabe in Form von Digitalisierungen können sich viele vorstellen. Allerdings ist vielen auch wichtig, dass Deutschland und Europa anfangen, sich mit afrikanischen Kulturen zu beschäftigen und nicht nur mit der Rückgabe von Gegenständen. Hierbei sehen Expert*innen große Rückschritte seitens Europa.

Mangelnde Präsenz in Deutschland

In Deutschland ist das Thema Kolonialismus heute dennoch in vielerlei Hinsicht nur von marginaler Bedeutung. Es gibt keinen zentralen Gedenkort für die Opfer und Straßennamen und Gedenkstätten ehren weit häufiger die Täter*innen als sie. Auch in der schulischen Bildung wird das Thema nur kurz angerissen, während die Verbrechen des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur deutlich intensiver behandelt werden. So ist das Thema auch in der Gesellschaft kaum relevanter Diskussionsgegenstand.

Fazit

In den letzten Jahren ist das Thema Kolonialismus und koloniale Aufarbeitung in Deutschland etwas präsenter geworden und es gibt erste Bemühungen für Wiedergutmachungen. Dennoch sehen Expert*innen und Opfer weiterhin großen Handlungsbedarf und Entschädigungen werden in Deutschland auch kritisch betrachtet.

Beitragsbild: Kevin Olson auf Unsplash

Der erste Migrantenbeirat in Greifswald

Der erste Migrantenbeirat in Greifswald

Der erste Migrantenbeirat wurde am 6. November in Greifswald gewählt. Wie hoch die Wahlbeteiligung war, warum der Beirat so wichtig für unsere Stadt ist und wer die Gewählten sind, erfährst du in diesem Artikel.

In Greifswald gibt es bereits den Seniorenbeirat, den Frauenbeirat sowie den Kinder- und Jugendbeirat. Nun kommt ein neuer dazu: der Migrantenbeirat. Am Sonntag, den 6. November, wurden nämlich 13 Kandidat*innen für den ersten Migrantenbeirat in Greifswald gewählt. Ihre Amtszeit wird mit der konstituierenden Sitzung am 10. Januar 2023 fünf Jahre betragen. Zuvor stellten sich 25 Kandidierende zur Wahl, die Wahlbeteiligung lag bei 16,08 %. Das hört sich zwar nicht nach sehr viel an, aber die Wahlbeteiligung sei wohl höher als der bundesweite Durchschnitt gewesen.

Falls du dich fragst, warum du nichts von der Wahl gehört hast und/oder keine Wahlunterlagen erhalten hast, lag das daran, dass es nur 3.924 Wahlberechtigte in Greifswald gab. Wahlberechtigt waren alle ausländischen Einwohner*innen, Eingebürgerte, deutsche Staatsangehörige mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit oder Spätaussiedler*innen und deren Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Greifswald haben.

Mitglieder des Migrantenbeirats

  • Mohammad Noor Daghsh
  • Mohamad Alkhaleef
  • Dr. Mohamad Alkilzy
  • Homaira Adeel
  • Kyial Schlieben
  • Esraa Sweed
  • Oleh Mahulka
  • Issa Almustafa
  • Shady Al-Khouri
  • Dr. Dina Raafat Gouda Fouad
  • Bassam Shanwan
  • Kateryna Zozulia
  • Mariana Yaremchyshyna

Wozu braucht Greifswald überhaupt einen Migrantenbeirat?

Die Ziele des Migrantenbeirates sind laut der Pressestelle der Stadt:

  • die Integration der zugewanderten Personen in unsere Gesellschaft zu verbessern,
  • allen Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiografie eine Beteiligung am kommunalpolitischen Geschehen zu ermöglichen, sie über bestehende Formen der Bürgerbeteiligung zu informieren und die politische Beteiligung zu fördern,
  • die Beziehungen der in der Stadt bereits lebenden unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu fördern,
  • die vorhandenen Einrichtungen, Angebote und Dienste bedarfsgerecht an den Bedürfnissen und Interessen einer sich stets neu zusammensetzenden Wohnbevölkerung auszurichten,
  • die Bürgerschaft, ihre Ausschüsse und die Stadtverwaltung durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten und
  • sich für die Verständigung sowie das friedliche und diskriminierungsfreie Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen der Stadt einzusetzen.

Das folgende Zitat von unserem Oberbürgermeister Stefan Fassbinder fasst es zum Schluss noch einmal schön zusammen:

„Mit Hilfe des Migrantenbeirates können wir die ausländischen Bürgerinnen und Bürger Greifswalds nun besser am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt beteiligen. Indem der Beirat wichtige Themen des Zusammenlebens auf die Tagesordnung hebt und Wünsche und Anregungen der Migrant*innen an die Stadt und die Politik heranträgt, haben diese gleichzeitig die Möglichkeit, die Stadt, in der sie leben, mitzugestalten. Auf diese Weise werden das Zugehörigkeitsgefühl und der demokratische Zusammenhalt gestärkt. Als internationale und weltoffene Stadt möchte Greifswald zudem von der Sicht und den Ideen aller ihrer Bewohner*innen profitieren.“

Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder

Beitragsbild: Maret Becker

Kultur Kompakt: Interkulturelle Woche “Update“

Kultur Kompakt: Interkulturelle Woche “Update“

Grafik: Jakob PallusDiesmal wird das Kulturkompakt von der Interkulturellen Woche geprägt. Der Fokus wird auf Migration und Asyl liegen. Die Ausgehmöglichkeiten zu diesem Thema wären ein Freiluftkino, eine Galerie oder eine Buchvorlesung. Natürlich wird es auch fernab davon auch noch andere Veranstaltungen geben. (mehr …)