AfD sieht „linke Indoktrinierung“ an der Uni – So will sie das ändern

AfD sieht „linke Indoktrinierung“ an der Uni – So will sie das ändern

von Lina Goldschmidt, Robert Wallenhauer, Konstantin Ochsenreiter; Recherche: Luise Markwort, Lina Goldschmidt


Die AfD wettert gegen „linke Indoktrinierung“ an Unis – und will das Landeshochschulgesetz ändern. Was das für deinen Semesterbeitrag und Mitspracherecht bedeuten könnte, liest du hier.

Dass die Uni zu links ist, behauptet die AfD gern. Jetzt begründet sie damit eine mögliche Änderung des Landeshochschulgesetzes. Sie soll Studierenden ermöglichen, aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten.

Neue Regelung soll Austritt aus Studierendenschaft ermöglichen

Aktuell sind durch das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns alle an einer Universität immatrikulierten Studierenden Teil der Studierendenschaft. Als Teil des Semesterbeitrags zahlen sie pro Semester 11 Euro (in Greifswald und in Rostock) für die Studierendenschaft.

Von diesem Beitrag werden die Organe der Studierendenschaft finanziert. Darunter fallen das Studierendenparlament (StuPa), der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), die Fachschaftsräte (FSR) und ihre Angebote.

Dazu zählen unter anderem die Ersti-Wochen, die lange Nacht des Lernens, die 24-Stunden-Vorlesung, die Vollversammlung und Veranstaltungsreihen wie der feministische, der queere oder der antifaschistische Aktionsmonat. Aber auch andere Angebote, wie zum Beispiel der Lastenrad-Verleih und die Aufwandsentschädigungen für Organe der Studierendenschaft werden von den Beiträgen finanziert. Diese umfassen die AStA-Referate, das StuPa-Präsidium, die Wahlleitung, das VV-Tagespräsidium und die moritz.medien.

Eine Austrittsmöglichkeit gibt es bis jetzt in einem Bundesland: Sachsen-Anhalt. Das dortige Landeshochschulrecht regelt, dass Studierende ihren Austritt aus der Studierendenschaft schriftlich erklären können. Diese Möglichkeit besteht nach dem ersten Semester und beinhaltet auch die Option, wieder einzutreten.

Eine Sprecherin des Studierendenrates – dem Äquivalent zum StuPa – der Uni Magdeburg erklärte uns dazu, dass das Angebot von ungefähr einer Person pro Jahr in Anspruch genommen würde. Sie haben keine Kapazitäten, die Mitgliedschaften bei Veranstaltungen oder Ähnlichem zu kontrollieren. Durch die geringfügigen Austrittszahlen gäbe es keine spürbaren Auswirkungen auf den Haushalt.

Auf die Frage an die AfD-Fraktion MV, ob und wie sie sich im Vorfeld über die Folgen einer solchen Änderung informiert hat, antwortete der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul-Joachim Timm: „Im Gespräch mit den Kollegen aus Sachsen-Anhalt wurde der Gewinn der persönlichen Freiheit des einzelnen Studenten als positiv herausgehoben.“ Wie umfassend dieses „Gespräch mit den Kollegen“ war – und wie maßgeblich für den Antrag – erklärt Timm nicht.

 Ausgetreten – und dann?

Wer aus der Studierendenschaft austritt, wird von der Beitragsgebühr – 11 Euro pro Semester, erhoben als Teil des Semesterbeitrages – befreit. Einher geht der Verlust aller mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Dazu gehören auch die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe an der Hochschulpolitik, das aktive und passive Wahlrecht für Gremienwahlen (StuPa, FSR, FakRat, Senat), Urabstimmungen (wie zum Semesterticket) und Vollversammlungen.

Wer also austritt, weil ihr*ihm das Veranstaltungsangebot von AStA, StuPa und Co. nicht passt, gibt jede Möglichkeit auf, das Veranstaltungsangebot selbst zu verändern und zu gestalten. Die AfD-Landtagsfraktion spricht von der „Quasi-Zwangsmitgliedschaft“ in der Studierendenschaft als „Bevormundung“. Aber tritt man aus, verliert man jedes Mitspracherecht.

Mit einem Austritt verzichten Studis zudem auf den Anspruch und den Zugang zu den Angeboten und Services der Studierendenschaft. Konsequenterweise müsste bei jedem Angebot die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft kontrolliert werden. Gleich ob es um das Ausleihen eines Lastenrads, einen Filmabend vom FSR oder ein Beratungsgespräch mit AStA- oder FSR-Angehörigen geht. Laut dem ehemaligen AStA-Vorsitzenden aus Greifswald, Raphael Scherer, wäre so eine Art „Zweiklassen“-Studierendenschaft zu befürchten.

Austreten – aber warum?

Anfang des Jahres hatte Paul-Joachim Timm von der AfD-Landtagsfraktion MV eine „kleine Anfrage“ an den AStA Greifswald und das Rostocker Äquivalent gestellt. Er forderte eine Auflistung der von den Studierendenschaften finanzierten Veranstaltungen.

Die Antworten sind als Drucksachen des Landtages öffentlich einzusehen, hier die Auflistung aus Greifswald und hier die aus Rostock. Als Reaktion hat die Fraktion den Änderungsentwurf in den Landtag eingebracht.

Im Antrag der AfD-Fraktion schreibt die Partei: „Obgleich die Organe der verfassten Studentenschaften regelmäßig nur von einem Bruchteil der Studenten gewählt werden, dominieren diese das hochschulpolitische Klima.“ Sie argumentiert: „Eine freiwillige Mitgliedschaft ist der deutlich bessere Ansatz, um die Studenten besser zu vertreten und die Arbeit der Studentenschaft an ihrer Zustimmung zu messen.“

Hohe Ausgaben sind nicht der Auslöser der Kritik. Als Sparmaßnahme versteht die Fraktion ihre Forderung auch nicht. In Greifswald sind die Events des letzten Jahres mit den größten Ausgaben die 24-Stunden-Vorlesung und die Campus-Kirmes gewesen – diese werden im Antrag allerdings nicht genannt. Stattdessen moniert die AfD-MV Veranstaltungen wie den Antifaschistischen Aktions- und Informationsmonat, die Queerfeministische Festivalwoche, Awareness-Workshops, das „festival contre le racisme“ und weitere.

Neuer Antrag, alte Argumente

Die Debatte, die jetzt im Landtag stattfand, war auch der Greifswalder Studierendenschaft nicht neu. In der Vollversammlung des vergangenen Sommersemesters stellte eine Person einen Antrag, der den Semesterbeitrag zu einer freiwilligen Zahloption umdeuten sollte.

Sie argumentierte ähnlich: Es würden geschlechterspezifische Themen mit Aktionswochen in den Mittelpunkt gerückt und Vorträge organisiert, die konkret konservative Denkmuster diffamieren. Mit einem kleineren Budget erhoffe sie sich besseres und neutrales Nachdenken über politisierende Veranstaltungen.

Der Antragsteller, welcher mutmaßlich Mitglied der Burschenschaft Markomannia Aachen Greifswald ist, erschien nicht, weshalb der Antrag nicht behandelt wurde. Die moritz.medien schickten ihm eine Anfrage: Diese erfragte, welchen Hintergrund sein Antrag hatte und ob er plane, den Antrag erneut einzureichen.

Eine weitere Frage behandelte seine Mitgliedschaft zur Burschenschaft Markomannia Aachen. Dies wäre interessant gewesen, da auch mindestens ein Mitglied der Werte-Konservativen Hochschulgruppe Mitglied dieser ist. Der Antragssteller äußerte sich zu keiner dieser Fragen.

Zweiklassengesellschaft oder Wahlfreiheit?

Um das politische und veranstalterische Angebot an Universitäten zu diversifizieren, wären Förderanträge für die hochschulpolitische Landschaft oder hochschulische Veranstaltungen denkbar. Diese könnten große Themenbereiche abdecken, die in der universitären Lehre keinen Platz haben.

„Doch alternative und konservative Positionen würden nicht toleriert“, sagt Paul-Joachim Timm. An anderer Stelle führt er aus: „Es fällt den meist links orientierten politischen Akteuren in den ASten immer leicht, die Indoktrinierung bei anderen zu erkennen. Weitaus schwieriger ist es, die Indoktrinierung bei sich selbst zu realisieren“. So ließe sich eine Diversifizierung nur schwer umsetzen, weshalb der Austritt die konsequenteste Möglichkeit mit der stärksten Aussagekraft sei.

Der ehemalige AStA-Vorsitzende Raphael Scherer wies darauf hin, dass die Themenfindung für Veranstaltungen an Anträge und Beschlüsse des StuPas und der VV gebunden ist. Da könne letztlich jede*r Studierende ihre*seine Vorschläge und Anliegen vortragen. Die AfD setzt dem entgegen, dass man nicht gezwungen sein könne, ein Veranstaltungsangebot mitfinanzieren zu müssen, welches man nicht in Anspruch nimmt. Für Angebote des AStA wird um Förderungen und externe Unterstützung geworben, so werden häufig die Veranstaltungen und Aktionen extern finanziert und nicht durch die 11 Euro. Dass konservative oder „alternative“ Anträge eventuell einfach schwieriger Mehrheiten finden, da weniger Studierende daran interessiert sind, scheint Timm jedoch nicht in Betracht zu ziehen.

Der hochschulpolitische Sprecher der AfD-MV sieht Alternativen abseits des links-liberalen Spektrums innerhalb der verfassten Studierendenschaft als nicht gleichwertig toleriert und jeden Ansatz dazu brachial bekämpft. Er erklärt die Hochschule als einen Ort, an dem Menschen ihre gegenteiligen Auffassungen zu jeglichen Themen nicht gefahrlos kundtun können.

Dagegen spricht die Neugründung der Werte-Konservativen Hochschulgruppe. Die AfD nahe Hochschulpartei warb Anfang des Jahres mit dem Slogan „Die Uni ist zu links.“ um Stimmen. Das Motto stammt ursprünglich von der „Aktion 451“. Eine Initiative, welche von Personen wie Götz Kubitschek, Martin Sellner und Benedikt Kaiser unterstützt wird. Alle drei sind prominente Akteure der rechtsextremen Szene. Die Berichterstattung des webmoritz. legte diese Verbindung bereits im Wahlkampf offen – dennoch nutzt die Werte–Konservative Hochschulgruppe weiterhin Flyer mit dem Motto.

Im Greifswalder Studierendenparlament sind sowohl Vertreter der Werte-Konservativen Hochschulgruppe als auch des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) vertreten. Timms Vorwurf, konservative Positionen würden im Ansatz brachial bekämpft, läuft – zumindest in Greifswald  ins Leere.

„Ein Wolf im Schafspelz“ – Stimmen aus der Politik reagieren auf den AfD-Antrag

Gemäß Paragraph 3 des Landehochschulgesetzes MV tragen die Hochschulen zur Verwirklichung und Vermittlung der Grundwerte eines freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates bei. Die Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) meint zum Vorwurf der „zu linken Ausrichtung“: „Die Hochschulen schaffen ein Umfeld, in dem die Umsetzung von Grund- und Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Integration, Vielfalt und Toleranz gelebte Praxis ist.“

Sie erklärt weiter: „Aber das scheint der AfD ein Dorn im Auge, schon gar, wenn es die Studierenden selbst sind, die sich für ein demokratisches Miteinander an der Hochschule engagieren.“ Für sie ist der Einsatz für Minderheiten gegen Ungleichheit und Diskriminierung in einer Gesellschaft, in der per Grundgesetz alle Menschen gleich sind, nicht links ausgerichtet, sondern die Pflicht der Demokrat*innen. Sie sei froh über die engagierten Studierenden, die sich für diese Werte einsetzen.

Für Katy Hoffmeister (CDU) sei der Vorschlag der AfD „ein Wolf im Schafspelz“. Sie meint: „Es geht ihnen nicht um das Austrittsrecht an sich und auch allein, sondern eigentlich um eine tiefere gesellschaftliche Implikation.“ Sie sehe die Studierendenschaften zwar auch mehrheitlich politisch links verortet, dies sei aber das grundlegend falsche Motiv für den Änderungsantrag. Die Begründung ist für sie das Problem. „Es geht ihnen darum, eine bestimmte politische Ausrichtung zu verändern“, sagt sie in der Debatte über den Änderungsantrag der AfD im Landtag. In dem Fall gebe sie der Ministerin Recht, dass es bei den Studierendenschaften um viel mehr gehe, nämlich um Organisationen, die einen wichtigen Beitrag leisten.

Mehrheiten finden sich derzeit im Landtag für den AfD-Antrag nicht. Die Landtagswahlen 2026 könnten die Mehrheitsverhältnisse verschieben.

Beitragsbild: Schellenberger90/CC BY-SA 4.0/ Olaf KosinskyCC BY-SA 3.0-de/ Konstantin Ochsenreiter (Montage)


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LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 2 – How to digitale Prüfungsphase

LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 2 – How to digitale Prüfungsphase

Ein Artikel von Svenja Fischer und Annica Brommann

Nach über einem Jahr Corona gibt es endlich eine rechtliche Grundlage für digitale Prüfungen. Was ihr vor und während der Prüfung beachten müsst, bei was für Problemen ihr euch an die Uni wenden könnt und wie die Prüfungen ablaufen, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Aber zunächst kurz zu den Hintergründen: Das Landeshochschulgesetz, welches auch die Grundlage für unsere Uni bildet, wurde am 21. Juni 2021 novelliert. Neben der Verlängerung der Regelstudienzeit wurde dabei auch ein rechtlicher Rahmen für Online-Prüfungen gesetzt und an unserer Uni entsprechend in einer Ergänzungssatzung ausgearbeitet. Die Hintergründe könnt ihr in Teil 1 dieser Artikelreihe nachlesen. Die Satzung gilt zunächst für die kommenden Prüfungen, langfristig soll auch die Rahmenprüfungsordnung entsprechend geändert werden.

Formen der Online-Prüfung

§ 2 Online-Prüfungen, § 3 Prüfungsmodalitäten

Online-Prüfungen können in verschiedenen Formaten abgehalten werden. Dazu zählen:

  • schriftliche Aufsichtsarbeiten als Fernklausuren
  • mündliche oder praktische Fernprüfungen (Videokonferenzen)
    • Einzel- oder Gruppenprüfungen
    • können auch ein Referat oder eine Präsentation umfassen

Für alle Prüfungen gilt, dass die Teilnahme an ihnen grundsätzlich auf freiwilliger Basis für die Studierenden erfolgt. Mit der Anmeldung erteilt ihr auch gleichzeitig eure Zustimmung für die jeweilige Prüfungsform.

Vor der Prüfung

§ 3 Prüfungsmodalitäten

Prüfungsanmeldung und Rücktritt:

  • In der Regel muss die Prüfungsform spätestens in der zweiten Vorlesungswoche angekündigt werden.
  • Sollte dies nicht möglich sein, muss die Ankündigung spätestens zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen. Wenn ihr euch dann schon für die Prüfung angemeldet habt, aber keine Online-Prüfung ablegen möchtet, könnt ihr von eurem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Die Frist dafür liegt im Normalfall bei 10 Tagen vor der Prüfung, aktuell sogar nur bei 3 Tagen. Hierzu wendet ihr euch an das Prüfungsamt.
  • Allen Studierenden muss im Vorfeld die Möglichkeit gegeben werden, die Prüfungssituation in Bezug auf Technik, Ausstattung und räumliche Umgebung hin zu testen.

Technik und Räumlichkeiten:

  • Wenn es euch an Technik oder Räumlichkeiten mangelt, könnt ihr euch an eure Prüfperson oder euer Institut wenden. Solange ihr eure Gründe glaubhaft macht, muss euch die Uni die Ausstattung in vertretbarem Rahmen zur Verfügung stellen, beispielsweise mit einem Laptop oder Prüfungsraum. Das ist in jedem Fachbereich etwas anders organisiert, die Prüfenden sollten davon aber alle in Kenntnis gesetzt sein.

Während der Prüfung

§ 3 Prüfungsmodalitäten – § 8 Technische Störungen

Zu Beginn der Prüfung:

  • Ihr müsst euch zu Beginn mit einem Lichtbildausweis authentifizieren und könnt nur bei klarer Identität an der Prüfung teilnehmen.
  • Es dürfen sich keine weiteren Personen mit euch im Raum aufhalten.
  • Das Aufsichtspersonal der Universität führt die Videoaufsicht durch und muss ein Protokoll anfertigen, in dem auch technische Störungen festgehalten werden.
  • Bei Aufforderung durch das Aufsichtspersonal sind Kamera und Ton einzuschalten (Computer oder auch Smartphone) und ein ausreichender Bildausschnitt zur Kontrolle einzustellen. Dabei solltet ihr so von dem Kamerabild erfasst werden, wie es für die Aufsicht nötig ist, „und der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre nicht mehr als zu den berechtigten Kontrollzwecken erforderlich eingeschränkt werden“.

Datenerhebung und Technik:

  • Eine Aufzeichnung der Prüfung oder Speicherung der Bild- oder Ton-Daten ist unzulässig.
  • Die Datenerfassung geschieht auf Basis der DSGVO, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung erforderlich ist. Ihr sollt in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form insbesondere darüber informiert werden, wofür die Daten verarbeitet und wie sie wieder gelöscht werden.
  • Notwendige Installation für Programme, Lernmanagementsysteme, Prüfungsplattformen, Videokonferenzsysteme oder andere technische Hilfsmittel wie etwa Browser-Add-Ons sind nur unter folgenden Aspekten zulässig:
    • Sie dürfen nur während der Prüfung zur Sicherstellung der Authentifizierung sowie der Unterbindung von Täuschungshandlungen aktiv sein.
    • Die Informationssicherheit des betroffenen Gerätes wird nicht beeinträchtigt.
    • Es gibt keine Verletzung der Vertraulichkeit von Informationen.
    • Eine vollständige Deinstallation muss möglich sein.

Täuschungsversuche oder technische Störungen:

  • Bei Verdacht auf einen Täuschungsversuch dürfen die Aufsichts- oder Prüfungsperson die Prüfung unterbrechen: Es muss mit Hilfe der Kamera eine Kontrolle des Raumes auf eventuelle weitere Personen oder auf nicht zugelassene Hilfsmittel ermöglicht werden. Eine Verweigerung führt zu Nichtbestehen der Prüfung.
  • Bei größeren technischen Störungen wird die Prüfung abgebrochen und nicht gewertet, bei geringer Störung kann die Prüfung danach fortgesetzt werden. Eine geringe Störung definiert sich vornehmlich darüber, dass in der Zwischenzeit kein Täuschungsversuch unternommen werden konnte.
  • Bei Störung nach dem Hauptteil der Prüfung kann diese nach Ermessen der Prüfperson ohne Videokonferenzsystem fortgesetzt und abgeschlossen werden.
  • Wenn ihr für die Störung verantwortlich seid, also wenn ihr die technischen und organisatorischen Voraussetzungen grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht sichergestellt habt, kann die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden.

Alles Wichtige auf einen Blick:
– Die Ergänzungssatzung, in der all die Punkte nochmal ausführlicher aufgeführt sind.
– Das Zentrale Prüfungsamt, an das ihr euch bei Fragen wenden könnt.
– Eure FSR und das AStA-Referat für Studium und Lehre können euch bei Fragen ebenfalls weiterhelfen.

Beitragsbild: Lea Heidelmann

LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 1 – eine Chronologie

LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 1 – eine Chronologie

Nach über einem Jahr Corona und damit einhergegangenen ungeregelten Online-Prüfungen hat das Land nun durch die Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine dementsprechende Rechtsgrundlage verabschiedet. Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, sind fortan unter anderem synchrone Videoaufnahmen vorgesehen. Wir haben für euch den Diskussions- und Verhandlungsprozess der beteiligten Akteur*innen rekonstruiert.

Jede staatliche Hochschule gibt sich mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetzeslage eine Grundordnung. Zur Ergänzung dienen dann weitere Satzungen und Ordnungen. Das Landeshochschulgesetz gilt dabei als rechtlicher Rahmen, welcher an der jeweiligen Hochschule konkret angepasst wird. Indem das Landeshochschulgesetz M-V nun novelliert, das heißt mit einigen Änderungen versehen wurde, wurde zum einen eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Zum anderen wurde die Grundlage für digitale Prüfungen festgelegt, welche an unserer Uni in einer eigenen Satzung mit weiteren Regelungen, wie etwa zur technischen Ausstattung oder Verhinderung von Täuschungshandlungen, umgesetzt wurde.

Das Rektorat berichtete in der Senatssitzung vom 19. Mai: „Die Hochschulen wurden durch das Bildungsministerium zur Mustersatzung für digitale Prüfungen angehört. Ein finales Dokument dieser Satzung wurde am 5. Mai 2021 zur Verfügung gestellt und soll nun zügig in den Verfahrensgang eingestellt werden.“ Auf Anfrage des webmoritz. berichtete Dorthe G.A. Hartmann, Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalisierung, dass „am 21. Mai […] die Diskussion und die Anpassung an die Bedarfe unserer Universität durch den Versand der Mustersatzung durch das Bildungsministerium [begann].“ Parallel dazu wurde auch in den studentischen Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) kritisch über die geplante Rechtsgrundlage diskutiert.

Kritik aus der Studierendenschaft

In der StuPa-Sitzung vom 25. Mai wurde der Antrag zur Positionierung des StuPas zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes eingebracht. Begründet wurde dies mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studierenden, welcher schwerer wiege als der potenzielle Täuschungsversuch. Der Beschluss wurde mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen und enthält unter anderem folgende Positionen:

„Das Studierendenparlament der Universität Greifswald spricht sich gegen eine synchrone digitale Prüfungsüberwachung aus. […] Abschließend fordert das Studierendenparlament die Hochschulleitung der Universität Greifswald auf, von den unverhältnismäßigen Möglichkeiten zur digitalen Prüfungsüberwachung, welche ihnen im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zugestanden werden soll, keinen Gebrauch zu machen.“

Beschluss des Studierendenparlaments vom 25.05.2021, Beschl.-Nr. 2021-31/29

Datenschutz vs. Betrugsversuche

In der Zwischenzeit fanden die ersten Diskussionen und Prüfungen der Mustersatzung am 28. Mai statt. Prorektorin Hartmann lud dafür zu einem Gespräch mit repräsentativen Akteur*innen der Universität als Arbeitsgruppe ein. Mit dabei waren neben Frau Hartmann der AStA-Vorsitzende Hennis Herbst als Vertreter der Studierendenschaft, der Vorsitzende der Satzungskommission Prof. Dr. Claus Dieter Classen, der Vorsitzende der Studienkommission Prof. Dr. Volkmar Liebscher, Herr Wehlte als Datenschutzbeauftragter der Universität, sowie Fachkundige aus dem Prüfungsamt, digitaler Lehre und der Studierendenberatung.

Bei dem Treffen ging es in erster Linie um die Frage, ob die Satzung überhaupt gewollt sei. Geplant waren also noch keine großen Änderungen, sondern eher ein Austausch an Meinungen und die grundlegende Feststellung, dass die Satzung als sinnvoll empfunden wurde. Dort kamen bereits die Bedenken von Hennis als Vertreter der Studierendenschaft zur Sprache, dass die Videoaufzeichnungen und vor allem die Videospeicherung als sehr großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu werten sei. Die Sorgen wurden teilweise als berechtigt empfunden oder anerkannt, ebenfalls deutlich gemacht wurde aber die empfundene Notwendigkeit, einen Betrugsversuch verhindern können zu müssen. Die Speicherung wäre wichtig für die Möglichkeit des Nachweises. Herr Wehlte aus dem Justitiariat der Uni und der Datenschutzbeauftragte äußerte neben dem Datenschutz auch rechtliche Bedenken. Im Senat betonte er ebenfalls, dass das Thema ein „datenschutzrechtliches Minenfeld“ sei.

Am 01. Juni 2021 gab es ein Treffen der studentischen Vertreter*innen aus Senat, StuPa, AStA, FSK (Fachschaftskonferenz) und dem Rektorat. Zu diesem wurde von Rektorin Riedel unabhängig von der geplanten LHG-Novellierung eingeladen, allerdings kam das Thema mit ähnlichen Argumenten wie auch schon beim vorigen Treffen zur Sprache.

Modifizierung des Satzungsentwurfes

Einen Tag später wurde der Satzungsentwurf dann in den weiteren Instanzen diskutiert und angepasst. Prorektorin Hartmann äußerte dazu, dass „die Satzung von den zuständigen Gremien unter Beteiligung aller Statusgruppen engagiert und konstruktiv diskutiert und modifiziert [wird]“. Dazu gehören unter anderem das Prüfungsamt, die Satzungskommission und die Studienkommission.

Die Satzungskommission verabschiedete am 02. Juni mit deutlicher Mehrheit eine Vorlage, die dann am 09. Juni in der Studienkommission besprochen wurde. Die ministerielle Vorlage wurde unter anderem damit abgeändert, dass die vorgesehene Aufzeichnung wieder gestrichen wurde. Im Bericht der Satzungskommission wird dies als Verbesserung des Datenschutzes gesehen, wobei nach Kenntnisstand des webmoritz. die fehlende technische Umsetzbarkeit ein ausschlaggebender Faktor für die Streichung einer Speicherung war. Darüber hinaus wurde an dieser Stelle festgelegt, dass die Universität Prüfungsräume zur Verfügung stellen muss, wenn Studierende in Wohnverhältnissen leben, in denen die „Überwachungsmöglichkeiten unzumutbar“ seien. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass sich die Satzung nur auf die Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt (Rahmenprüfungsordnung, § 2a) bezieht, welche bisher die einzige Ordnungsgrundlage dargestellt hat. Damit steht eine dauerhaft geltende Regelung noch aus. Im Bericht der Satzungskommission heißt es außerdem: „Umstritten blieben aber insbesondere immer noch manche der verbleibenden Kontrollmöglichkeiten, die die Mehrheit der Kommission im Interesse der Chancengleichheit für unverzichtbar ansieht.“

Währenddessen in der Studierendenschaft

Nach Anregung einer Studentin wurde der anfangs genannte Antrag aus dem Studierendenparlament auch noch einmal bei der studentischen Vollversammlung am 08. Juni eingebracht (TOP 5). In der Begründung des Antrages wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Landeskonferenz der Studierendenschaften M-V (LKS) die geplante Novellierung und vor allem ihre mangelnde Einbindung kritisiert hat. Der Antrag wurde mit 238 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen angenommen.

In der StuPa-Sitzung vom 08. Juni berichtete Hennis unter anderem, dass die Speicherung des Materials an unserer Uni gestrichen wurde – dies allerdings nur an der mangelnden technischen Umsetzung liege. In einem Telefonat mit dem webmoritz. äußerte er, dass eher die Wenigsten den Datenschutz als problematisch empfanden:

„Ich glaube, wenn die Technik mitgespielt hätte, hätten sie die Videoaufzeichnungen drinnen gelassen.“

Hennis Herbst, AStA-Vorsitzender

Auch Anna Mangels und Niclas Lenhardt wurden als Greifswalder LKS-Deligierte zum Gespräch mit dem webmoritz. eingeladen. Geäußert wurde dabei vor allem die Überraschung, als eigentliche Hauptansprechpartner*innen für das Land nicht über die geplante Rechtsgrundlage informiert worden zu sein. Die LKS war vom Gesetzgebungsprozess stattdessen weitestgehend ausgeschlossen und hat erst kurzfristig davon erfahren, was zum Teil als beabsichtigter Ausschluss aus der Diskussion empfunden wird. Neben dieser prozessualen Kritik wurde im Interview erneut deutlich, dass die Persönlichkeitsrechte höherwertiger als die Kontrolle von Betrugsversuchen gewichtet werden. Aus diesem Grund wurden auch Vorschläge für Prüfungsformate wie Open-Book-Klausuren gemacht, die die Betrugsversuche von Anfang an umgehen würden. Es bestehe allerdings der Eindruck, dass es eher die Erwartung an die Studierenden gebe, sich anzupassen, als dass seitens des Lehrpersonals Änderungen vorgenommen werden.
Als Fazit aus der LKS wurde geäußert, dass man etwas früher hätte aktiv werden können. Auf der anderen Seite wurde es als Erfolg gewertet, die Interessen der Studierendenschaften laut umgesetzt und ein Gefühl von Repräsentanz geschaffen zu haben.

Debatte auf Landesebene

Parallel zu den Gesprächen in der Studienkommission fand am 09. Juni die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landtag statt. An diesem Tag wurde die Novellierung des Landeshochschulgesetzes schlussendlich auf Landesebene verabschiedet. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind sowohl das Problem und die Lösung aufgeführt als auch mehrere Stellungnahmen einsehbar.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns sprach sich in seiner Stellungnahme für einige Spezifizierungen und Ergänzungen aus, die sich hauptsächlich auf die Festlegung der Verantwortlichkeiten beziehen. Er forderte darüber hinaus ein Übermittlungs- und Verarbeitungsverbot der personenbezogenen Daten von Drittländern. Zudem müssen die Verantwortlichen (in diesem Fall die Hochschulen) die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einhalten: die Datenminimierung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit und Nichtverkettung der erhobenen personenbezogenen Daten.
Neben einer schriftlichen Stellungnahme der LKS und der Rostocker Studierendenschaft sind dort auch die Ergebnisse aus den Beratungen der einzelnen Fraktionen und dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachzulesen.

Während der Debatte im Landtag fand in Schwerin eine relativ kurzfristig geplante Demonstration der Studierendenschaften statt. Diese wurde auch vom NDR begleitet, bei dem auch der Rostocker AStA-Vorsitzende in einem Interview zur Sprache kam; insgesamt konnte so ein Zeichen gesetzt werden.

Welche Regelungen gelten fortan für Online-Prüfungen an unserer Uni?

Die Ergänzungssatzung ist inzwischen durch die letzten Instanzen bestätigt und hochschulöffentlich bekannt gemacht worden. Was diese Satzung konkret für eure Prüfungen bedeutet, könnt ihr in einem Folgeartikel des webmoritz. in den nächsten Tagen nachlesen. Wer selbst einen Blick in die Paragrafen werfen möchte, kann diese hier auffinden.

Beitragsbild: Annica Brommann

Coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit

Coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit

Das Kabinett Mecklenburg-Vorpommerns hat nach Antrag der SPD am 08. September 2020 eine Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen, wodurch die starken Einschränkungen des diesjährigen Sommersemesters abgefedert werden sollen. [Nachtrag: Diese Änderung wird nun dem Landtag vorgelegt, welcher das nächste Mal am 23. September tagen wird.] Vor allem für BAföG-Beziehende ist dies eine dringende Maßnahme, damit die Coronapandemie nicht zu Lasten der Studierenden fällt. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester erhöht sich dementsprechend auch die BAföG-Höchstbezugsdauer, die damit nicht mehr der aufwendigen Einzelfallprüfung unterliegen soll. Die Wissenschaftsministerin Bettina Martin sagte dazu: „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen.“

Im Greifswalder Studierendenparlament hatte es bisher zwei Anträge gegeben, die genau diese Korrektur der Regelstudienzeit forderten. Der erste wurde bereits in der ersten ordentlichen Sitzung (TOP 11) dieser Legislatur gestellt, der zweite folgte in der dritten ordentlichen Sitzung (TOP neu 10) und griff die Ungleichbehandlung der Studierenden innerhalb der Uni, aber auch im Vergleich zu anderen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf. In der 3. außerordentlichen Sitzung das Parlaments fanden Gespräche mit den Prorektor*innen statt, in denen geäußert wurde, dass es zwar von Seiten des Rektorats Verständnis und Bemühen für eine Verlängerung der Studienzeit gäbe, das Ganze aber vom Landesministerium abhängig sei und dieses nun mal eine bundesweite Einigung anstrebe.

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=163644&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Beitragsbild: xaviandrew auf Pixabay