von Lina Goldschmidt, Robert Wallenhauer, Konstantin Ochsenreiter; Recherche: Luise Markwort, Lina Goldschmidt
Die AfD wettert gegen „linke Indoktrinierung“ an Unis – und will das Landeshochschulgesetz ändern. Was das für deinen Semesterbeitrag und Mitspracherecht bedeuten könnte, liest du hier.
Dass die Uni zu links ist, behauptet die AfD gern. Jetzt begründet sie damit eine mögliche Änderung des Landeshochschulgesetzes. Sie soll Studierenden ermöglichen, aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten.
Neue Regelung soll Austritt aus Studierendenschaft ermöglichen
Aktuell sind durch das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns alle an einer Universität immatrikulierten Studierenden Teil der Studierendenschaft. Als Teil des Semesterbeitrags zahlen sie pro Semester 11 Euro (in Greifswald und in Rostock) für die Studierendenschaft.
Von diesem Beitrag werden die Organe der Studierendenschaft finanziert. Darunter fallen das Studierendenparlament (StuPa), der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), die Fachschaftsräte (FSR) und ihre Angebote.
Dazu zählen unter anderem die Ersti-Wochen, die lange Nacht des Lernens, die 24-Stunden-Vorlesung, die Vollversammlung und Veranstaltungsreihen wie der feministische, der queere oder der antifaschistische Aktionsmonat. Aber auch andere Angebote, wie zum Beispiel der Lastenrad-Verleih und die Aufwandsentschädigungen für Organe der Studierendenschaft werden von den Beiträgen finanziert. Diese umfassen die AStA-Referate, das StuPa-Präsidium, die Wahlleitung, das VV-Tagespräsidium und die moritz.medien.
Eine Austrittsmöglichkeit gibt es bis jetzt in einem Bundesland: Sachsen-Anhalt. Das dortige Landeshochschulrecht regelt, dass Studierende ihren Austritt aus der Studierendenschaft schriftlich erklären können. Diese Möglichkeit besteht nach dem ersten Semester und beinhaltet auch die Option, wieder einzutreten.
Eine Sprecherin des Studierendenrates – dem Äquivalent zum StuPa – der Uni Magdeburg erklärte uns dazu, dass das Angebot von ungefähr einer Person pro Jahr in Anspruch genommen würde. Sie haben keine Kapazitäten, die Mitgliedschaften bei Veranstaltungen oder Ähnlichem zu kontrollieren. Durch die geringfügigen Austrittszahlen gäbe es keine spürbaren Auswirkungen auf den Haushalt.
Auf die Frage an die AfD-Fraktion MV, ob und wie sie sich im Vorfeld über die Folgen einer solchen Änderung informiert hat, antwortete der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul-Joachim Timm: „Im Gespräch mit den Kollegen aus Sachsen-Anhalt wurde der Gewinn der persönlichen Freiheit des einzelnen Studenten als positiv herausgehoben.“ Wie umfassend dieses „Gespräch mit den Kollegen“ war – und wie maßgeblich für den Antrag – erklärt Timm nicht.
Ausgetreten – und dann?
Wer aus der Studierendenschaft austritt, wird von der Beitragsgebühr – 11 Euro pro Semester, erhoben als Teil des Semesterbeitrages – befreit. Einher geht der Verlust aller mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Dazu gehören auch die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe an der Hochschulpolitik, das aktive und passive Wahlrecht für Gremienwahlen (StuPa, FSR, FakRat, Senat), Urabstimmungen (wie zum Semesterticket) und Vollversammlungen.
Wer also austritt, weil ihr*ihm das Veranstaltungsangebot von AStA, StuPa und Co. nicht passt, gibt jede Möglichkeit auf, das Veranstaltungsangebot selbst zu verändern und zu gestalten. Die AfD-Landtagsfraktion spricht von der „Quasi-Zwangsmitgliedschaft“ in der Studierendenschaft als „Bevormundung“. Aber tritt man aus, verliert man jedes Mitspracherecht.
Mit einem Austritt verzichten Studis zudem auf den Anspruch und den Zugang zu den Angeboten und Services der Studierendenschaft. Konsequenterweise müsste bei jedem Angebot die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft kontrolliert werden. Gleich ob es um das Ausleihen eines Lastenrads, einen Filmabend vom FSR oder ein Beratungsgespräch mit AStA- oder FSR-Angehörigen geht. Laut dem ehemaligen AStA-Vorsitzenden aus Greifswald, Raphael Scherer, wäre so eine Art „Zweiklassen“-Studierendenschaft zu befürchten.
Austreten – aber warum?
Anfang des Jahres hatte Paul-Joachim Timm von der AfD-Landtagsfraktion MV eine „kleine Anfrage“ an den AStA Greifswald und das Rostocker Äquivalent gestellt. Er forderte eine Auflistung der von den Studierendenschaften finanzierten Veranstaltungen.
Die Antworten sind als Drucksachen des Landtages öffentlich einzusehen, hier die Auflistung aus Greifswald und hier die aus Rostock. Als Reaktion hat die Fraktion den Änderungsentwurf in den Landtag eingebracht.
Im Antrag der AfD-Fraktion schreibt die Partei: „Obgleich die Organe der verfassten Studentenschaften regelmäßig nur von einem Bruchteil der Studenten gewählt werden, dominieren diese das hochschulpolitische Klima.“ Sie argumentiert: „Eine freiwillige Mitgliedschaft ist der deutlich bessere Ansatz, um die Studenten besser zu vertreten und die Arbeit der Studentenschaft an ihrer Zustimmung zu messen.“
Hohe Ausgaben sind nicht der Auslöser der Kritik. Als Sparmaßnahme versteht die Fraktion ihre Forderung auch nicht. In Greifswald sind die Events des letzten Jahres mit den größten Ausgaben die 24-Stunden-Vorlesung und die Campus-Kirmes gewesen – diese werden im Antrag allerdings nicht genannt. Stattdessen moniert die AfD-MV Veranstaltungen wie den Antifaschistischen Aktions- und Informationsmonat, die Queerfeministische Festivalwoche, Awareness-Workshops, das „festival contre le racisme“ und weitere.
Neuer Antrag, alte Argumente
Die Debatte, die jetzt im Landtag stattfand, war auch der Greifswalder Studierendenschaft nicht neu. In der Vollversammlung des vergangenen Sommersemesters stellte eine Person einen Antrag, der den Semesterbeitrag zu einer freiwilligen Zahloption umdeuten sollte.
Sie argumentierte ähnlich: Es würden geschlechterspezifische Themen mit Aktionswochen in den Mittelpunkt gerückt und Vorträge organisiert, die konkret konservative Denkmuster diffamieren. Mit einem kleineren Budget erhoffe sie sich besseres und neutrales Nachdenken über politisierende Veranstaltungen.
Der Antragsteller, welcher mutmaßlich Mitglied der Burschenschaft Markomannia Aachen Greifswald ist, erschien nicht, weshalb der Antrag nicht behandelt wurde. Die moritz.medien schickten ihm eine Anfrage: Diese erfragte, welchen Hintergrund sein Antrag hatte und ob er plane, den Antrag erneut einzureichen.
Eine weitere Frage behandelte seine Mitgliedschaft zur Burschenschaft Markomannia Aachen. Dies wäre interessant gewesen, da auch mindestens ein Mitglied der Werte-Konservativen Hochschulgruppe Mitglied dieser ist. Der Antragssteller äußerte sich zu keiner dieser Fragen.
Zweiklassengesellschaft oder Wahlfreiheit?
Um das politische und veranstalterische Angebot an Universitäten zu diversifizieren, wären Förderanträge für die hochschulpolitische Landschaft oder hochschulische Veranstaltungen denkbar. Diese könnten große Themenbereiche abdecken, die in der universitären Lehre keinen Platz haben.
„Doch alternative und konservative Positionen würden nicht toleriert“, sagt Paul-Joachim Timm. An anderer Stelle führt er aus: „Es fällt den meist links orientierten politischen Akteuren in den ASten immer leicht, die Indoktrinierung bei anderen zu erkennen. Weitaus schwieriger ist es, die Indoktrinierung bei sich selbst zu realisieren“. So ließe sich eine Diversifizierung nur schwer umsetzen, weshalb der Austritt die konsequenteste Möglichkeit mit der stärksten Aussagekraft sei.
Der ehemalige AStA-Vorsitzende Raphael Scherer wies darauf hin, dass die Themenfindung für Veranstaltungen an Anträge und Beschlüsse des StuPas und der VV gebunden ist. Da könne letztlich jede*r Studierende ihre*seine Vorschläge und Anliegen vortragen. Die AfD setzt dem entgegen, dass man nicht gezwungen sein könne, ein Veranstaltungsangebot mitfinanzieren zu müssen, welches man nicht in Anspruch nimmt. Für Angebote des AStA wird um Förderungen und externe Unterstützung geworben, so werden häufig die Veranstaltungen und Aktionen extern finanziert und nicht durch die 11 Euro. Dass konservative oder „alternative“ Anträge eventuell einfach schwieriger Mehrheiten finden, da weniger Studierende daran interessiert sind, scheint Timm jedoch nicht in Betracht zu ziehen.
Der hochschulpolitische Sprecher der AfD-MV sieht Alternativen abseits des links-liberalen Spektrums innerhalb der verfassten Studierendenschaft als nicht gleichwertig toleriert und jeden Ansatz dazu brachial bekämpft. Er erklärt die Hochschule als einen Ort, an dem Menschen ihre gegenteiligen Auffassungen zu jeglichen Themen nicht gefahrlos kundtun können.
Dagegen spricht die Neugründung der Werte-Konservativen Hochschulgruppe. Die AfD nahe Hochschulpartei warb Anfang des Jahres mit dem Slogan „Die Uni ist zu links.“ um Stimmen. Das Motto stammt ursprünglich von der „Aktion 451“. Eine Initiative, welche von Personen wie Götz Kubitschek, Martin Sellner und Benedikt Kaiser unterstützt wird. Alle drei sind prominente Akteure der rechtsextremen Szene. Die Berichterstattung des webmoritz. legte diese Verbindung bereits im Wahlkampf offen – dennoch nutzt die Werte–Konservative Hochschulgruppe weiterhin Flyer mit dem Motto.
Im Greifswalder Studierendenparlament sind sowohl Vertreter der Werte-Konservativen Hochschulgruppe als auch des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) vertreten. Timms Vorwurf, konservative Positionen würden im Ansatz brachial bekämpft, läuft – zumindest in Greifswald – ins Leere.
„Ein Wolf im Schafspelz“ – Stimmen aus der Politik reagieren auf den AfD-Antrag
Gemäß Paragraph 3 des Landehochschulgesetzes MV tragen die Hochschulen zur Verwirklichung und Vermittlung der Grundwerte eines freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates bei. Die Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) meint zum Vorwurf der „zu linken Ausrichtung“: „Die Hochschulen schaffen ein Umfeld, in dem die Umsetzung von Grund- und Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Integration, Vielfalt und Toleranz gelebte Praxis ist.“
Sie erklärt weiter: „Aber das scheint der AfD ein Dorn im Auge, schon gar, wenn es die Studierenden selbst sind, die sich für ein demokratisches Miteinander an der Hochschule engagieren.“ Für sie ist der Einsatz für Minderheiten gegen Ungleichheit und Diskriminierung in einer Gesellschaft, in der per Grundgesetz alle Menschen gleich sind, nicht links ausgerichtet, sondern die Pflicht der Demokrat*innen. Sie sei froh über die engagierten Studierenden, die sich für diese Werte einsetzen.
Für Katy Hoffmeister (CDU) sei der Vorschlag der AfD „ein Wolf im Schafspelz“. Sie meint: „Es geht ihnen nicht um das Austrittsrecht an sich und auch allein, sondern eigentlich um eine tiefere gesellschaftliche Implikation.“ Sie sehe die Studierendenschaften zwar auch mehrheitlich politisch links verortet, dies sei aber das grundlegend falsche Motiv für den Änderungsantrag. Die Begründung ist für sie das Problem. „Es geht ihnen darum, eine bestimmte politische Ausrichtung zu verändern“, sagt sie in der Debatte über den Änderungsantrag der AfD im Landtag. In dem Fall gebe sie der Ministerin Recht, dass es bei den Studierendenschaften um viel mehr gehe, nämlich um Organisationen, die einen wichtigen Beitrag leisten.
Mehrheiten finden sich derzeit im Landtag für den AfD-Antrag nicht. Die Landtagswahlen 2026 könnten die Mehrheitsverhältnisse verschieben.
Beitragsbild: Schellenberger90/CC BY-SA 4.0/ Olaf Kosinsky/ CC BY-SA 3.0-de/ Konstantin Ochsenreiter (Montage)
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