“Taste the Waste” – Wenn die Hungernden für den Wohlstand produzieren…

“Taste the Waste” – Wenn die Hungernden für den Wohlstand produzieren…

Flyer vom AStA der Nachhaltigkeitswoche 2012Anstelle einer Rezension: Gedanken zum Film “Taste the Waste”, der im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche gezeigt wurde.

“Die Leute denken, dicke Kartoffeln seien schlecht. Dabei is dat nich so, dat sin ganz normale Kartoffeln, wie die anderen eben auch”, erzählt der Bauer dem Fernsehreporter auf dem Kartoffelfeld. Ein Drittel der angebauten Kartoffeln werden bereits auf dem Feld nicht mit eingesammelt. (mehr …)

Menschenrechte – Artikel 19: Twittern für die Freiheit

Artikel 19: Recht auf Meinungsfreiheit

“Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Heute erscheint der siebter Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt. Auch in der nächsten Woche wird die Serie fortgesetzt, dann allerdings nicht mehr täglich.

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In Teheran gingen dieses Jahr tausende Menschen auf die Straße

Eines der elementarsten Menschenrechte ist die in Artikel 19 der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Meinungsfreiheit. Sie gilt auch gerade für politische Äußerungen. Wie es in einigen Teilen der Welt um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit steht, haben uns die Ereignisse im Juni dieses Jahres im Iran eindrucksvoll vor Augen geführt.

Die uns erreichenden Berichte und Videos über die anfangs friedlichen Demonstrationen nach der Präsidentschaftswahl, die in der Folge brutal niedergeschlagen wurden, zeigten uns, dass die Meinungsfreiheit und insbesondere die politische Meinungsäußerungsfreiheit nicht selbstverständlich ist. Obwohl das Rechtssystem des Irans auf der Scharia basiert, ist eben auch die Meinungsfreiheit in Artikel 23 der iranischen Verfassung verankert. Demnach ist es verboten, Überzeugungen anzugreifen oder gar zu bestrafen. Selbst die Demonstrationsfreiheit, sofern friedlich und ohne Waffen, ist hier in Artikel 27 garantiert – theoretische Grundlage, die nicht für die Demonstranten gilt. (mehr …)

Menschenrechte – Artikel 1: Der 2. Weltkrieg, und dann…

10. Dezember 1948: die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.

Artikel 1: Freiheit und Gleichheit

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Heute erscheint der sechste Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Kartenmotiv von Amnesty International

22. Juni 2002: das Dorf Meerwala in Pakistan. Die 30-jährige Mukhtaran Mai wird von einem islamischen Stammesgericht zu 4-facher Vergewaltigung „verurteilt“; Grund der Anklage: ihr jüngerer Bruder soll angeblich eine Frau des mächtigen Mastoj-Stammes beleidigt haben. Das Stammesgericht besteht traditionell nur aus Männern, Frauen haben keinerlei Zutritt, bestenfalls jedoch um zum Tode durch Steinigung verurteilt zu werden, zur Amputation von Gliedmaßen oder wie im Falle von Mukhtaran zur Vergewaltigung. Die Vergewaltigung findet öffentlich im Gemeindesaal von Meerwala statt. Die Polizei schaut weg anstatt einzuschreiten, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre, auch in einem von der Schariah (der islamischen Rechtsprechung) geprägten Land wie Pakistan. Jetzt müsste sich Muktharan selber umbringen, so verlangt es der Ehrenkodex der dörflichen Gemeinschaft, denn schließlich hat sie Schande über die Gemeinschaft gebracht. Und sollte einer der Vergewaltiger verheiratet sein, so gilt sie schließlich sogar als Ehebrecherin, ein Verbrechen, auf das automatisch die Todesstrafe steht. (mehr …)

Wenn man seine eigene Sprache nicht sprechen darf – Vortrag im IKuWo

Wie ergeht es einem Volk, das seine eigene Sprache nicht sprechen darf? Welche Auswirkungen hat dieser Umstand auf seine Kultur, auf seine Bildung? Und was heißt eigentlich Unterdrückung?Die letzte Frage bewegte Landschaftsökologiestudent Malte, 26 Jahre alt, besonders – und ging am vergangenen Donnerstag spontan zum Vortrag „Bildung und Sprache – Menschenrechte, die verletzt werden“ im IKuWo.

Im Zusammenhang mit den entwicklungspolitischen Tagen wurde die Veranstaltung von der Save-me-Gruppe organisiert. Etwa 50 Gäste lauschten den Ausführungen von Feryad Fazil Omar. Der Präsident des Instituts für Kurdische Studien Berlin e.V. zeigte am Beispiel des Kurdischen Volkes, wie sich Sprechverbote äußerten. „Wir haben hier ein spannendes Thema“, sagte er, am Overheadprojektor stehend, eine Folie des Nahen Osten auflegend.

Verzicht auf die eigene Sprache

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Feryad Fazil Omar vom Instituts für Kurdische Studien Berlin e.V.

Zunächst widmete sich der Dozent für kurdische Sprache, Literatur und Geschichte (Freie Universität Berlin) der kurdischen Sprachgeschichte. Es ist eine Sprache, die allgemein zu den indoeuropäischen Sprachen zähle und die Sprache eines Volkes, dass in vielen Staaten lebe. „Bereits im siebten Jahrhundert, im Zusammenhang mit der Islamisierung“; erläuterte Omar, „ bildete sich mit dem Arabischen eine neue Schriftsprache aus. Das kurdische Volk musste auf einen Teil seiner Identität, nämlich seine Sprache, verzichten.“ Diese Entwicklung zog sich durch die Jahrhunderte und die weitere Geschichte des Kurdischen Volks. Neben dem historischen lieferte der Wissenschaftler auch einen geographischen Überblick.

Wie der Staatsfeind Nummer 1

Feryad Fazil Omar zeigte anschließend in den Ländern, in denen heute viele Kurden leben, Missstände auf. Beispielsweise sähen die Perser, dass Kurdische nur als einen Dialekt der persischen Sprache an. Im Irak, wo die Schriftsprache Arabisch vorherrscht, darf in der Schule bis zur sechsten Klasse in der Muttersprache unterrichtet werden. Danach galt es, Arabisch zu lernen. „Du hast sehr früh gemerkt, dass du unterdrückt wirst und deine Sprache unerwünscht ist“, betont Omar. Es gebe zwar vereinzelt kurdische Publikationen von Intellektuellen, doch seien auch politische Verfolgungen nicht ausgeschlossen. Einen thematischen Schwerpunkt seiner Ausführungen legte der Sprachwissenschaftler auf die Türkei und Syrien. So werden Kurden in der Türkei als „Bergtürken“ bezeichnet. In Syrien leben etwa 200.000 Kurden – ohne Pass. „Die werden wie der Staatsfeind Nummer eins behandelt“. Omar verlieh seinen Worten gelegentlich Nachdruck, er erläuterte sehr leidenschaftlich.

In seinem einstündigen Vortrag weist er neben den Problemen auch auf vereinzelte Lichtblicke hin, beispielsweise einen neuen türkischen Fernsehsender, der in kurdischer Sprache sendet. Anschließend hatte das Publikum die Gelegenheit, noch einige Fragen zu stellen. Die Erwartungen vom Landschaftsökologiestudent Malte wurden erfüllt. Er wollte  mehr über die Hintergründe erfahren. „Es war viel Historie und letztendlich erhellend, wie die Situation der Kurden im Nahen Osten ist“, äußerte er.

Fotos:

Christine Fratzke

Menschenrechte – Artikel 10: Ein Klima der Straflosigkeit

Artikel 10: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren

„Jeder Mensch hat […] Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen […] zu entscheiden hat.“

Heute erscheint der fünfte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Auf dem Schild steht auf Tagalog: „Gloria (Macapagal-Arroyo, die philippinische Präsidentin), AFP (Armed Forces of the Philippines) und PNP (Philippine National Police), wo ist mein Vater?“

Was geschieht aber, wenn es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt? Ist das auch eine Verletzung des Menschenrechts?

Auf den Philippinen wurden seit dem Amtsantritt der jetzigen Präsidentin Gloria Macapagal-Arroyo 2001 laut der philippinischen Menschenrechtsorganisation Karapatan 1.033 Menschen Opfer eines politischen Mordes, während 203 Menschen verschwunden gelassen wurden und bis jetzt vermisst werden. Zudem sitzen momentan 223 politische Gefangene in philippinischen Gefängnissen (Stand: September 2009). Sie warten auf eine gerechte Behandlung und Freilassung, da sie meistens wegen fadenscheinigen Anklagen hinter Gittern sitzen.

Unter den Opfern dieser Menschenrechtsverletzungen sind JournalistInnen, Mitglieder politischer Parteien, Kirchenleute, ZivilgesellschaftlerInnen, GewerkschafterInnen, MenschenrechtsaktivistInnen oder LandreformaktivistInnen. Wegen ihres Kampfes für eine gerechte Landverteilung, für rechtmäßige Löhne und Arbeitsrechte sowie gegen die Umweltverschmutzung durch vor allem ausländische Bergbauunternehmen werden sie vor allem durch staatliche Gewalt verfolgt, schikaniert und im schlimmsten Fall sogar getötet.

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Hier geht's zum Programmheft

Die mutmaßlichen Täter werden von Menschenrechtsorganisationen und der philippinischen Menschenrechtskommission in den Reihen der Polizei und des Militärs vermutet.

Trotz der Unterzeichnung zahlreicher Menschenrechtsabkommen durch die philippinische Regierung blieb bisher in den meisten Fällen eine umfassende und gründliche strafrechtliche Verfolgung der Täter aus, wenn die Täter überhaupt verhaftet wurden.

Der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zufolge hat „die philippinische Regierung durchgehend ihre Verpflichtung gegenüber internationalem Menschenrecht verfehlt, Täter von politisch motivierten Tötungen zur Rechenschaft zu ziehen und somit den Familien der Opfer die Gerechtigkeit verwehrt“.

Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wird somit durch den fehlenden Willen der philippinischen Regierung zu einer vollständigen, unparteiischen und ausführlichen Untersuchung der Tathergänge verletzt. Stattdessen herrscht ein Klima der Straflosigkeit – in einer (angeblichen) Demokratie!

Bilder: Veranstalter