Kanzler wechselt ins Bildungsministerium

Dr. Thomas Behrens

Uni-Kanzler Thomas Behrens wird ins Bildungsministerium in Schwerin wechseln. Über einen derartigen Schritt war bereits im Juni spekuliert worden. Thomas Behrens wird im Ministerium die Abteilung für Wissenschaft und Forschung leiten.

Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, teilte Bildungsminister Henry Tesch diese Entscheidung am Montag auf der Rektorenkonferenz in Sparow mit.

Der 58-Jährige war vier Jahre lang Kanzler der Universität und hatte zuvor an Unis in Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Über einen Nachfolger und den Zeitraum, bis dieser gefunden ist, ist derzeit noch nichts bekannt.

Foto: uni-greifswald.de

Bildungsministerin Schavan wirbt für Studiengebühren

Quelle: http://commons.wikimedia.orgIm Vorfeld des am Mittwoch beginnenden Bildungsgipfels von Bund und Ländern in Dresden hat sich Bildungsministerin Dr. Annette Schavan für die bundesweite Einführung von Studiengebühren ausgesprochen. Diese „seien international üblich und stärkten die Weiterentwicklung der Hochschulen“, so die Ministerin. Doch davon ist bisher nichts zu merken, auch weil sich die Hochschulen, ob der weiterhin unklaren Rechtslage, gar nicht trauen die Gelder einzusetzen. In Hessen beispielsweise wurden die Studiengebühren vor kurzem für verfassungswidrig erklärt und zurückgenommen. Stattdessen wird das Geld vielfach gespart, um auf eventuell notwendige Rückzahlungen vorbereitet zu sein.

Die Universität Greifswald hatte bis letztes Semester ebenfalls Verwaltungsgebühren – wenn auch nur in Höhe von 10 Euro – je Student und Semester erhoben. Auch diese wurden sicherheitshalber unangetastet auf einem Konto eingefrohen. Nachdem eine Klage des AStA gegen die Gebühr im Sommer erfolgreich war, musste die Universität das Geld wieder zurückzahlen.

Schavan erklärt jedoch, die Studenten seien gerne bereit, Beiträge für die Universität zu zahlen, wüssten Sie doch, dass diese Ihrer Ausbildung zugute kämen.

Neuste Studien, stellen diese Sichtweise jedoch in Frage: Am Montag berichteten Medien, dass dem Bildungsministerium seit Wochen eine Studie vorliegt, die nachweist, dass sich im Jahr 2006 etwa 18.000 Abiturienten aufgrund der Bildungs-MAUT gegen den Weg zur Hochschule entschieden haben. Vor allem Frauen und Abiturienten aus sozial schwächeren Schichten werden durch die zusätzlichen Kosten abgeschreckt. Und das, obwohl es 2006 erst in zwei Bundesländern Studiengebühren für das Erststudium gab. Mittlerweile sind (ohne das hessische Intermezzo) fünf weitere hinzugekommen.

Die Zahl der Studienanfänger nimmt in den letzten Jahren deutlich ab (vorrangig in den Ländern mit Gebühren), und das obwohl aufgrund demographischer Entwicklung die Zahl der Abiturienten kontinuierlich steigt. Führende Sozialdemokraten warfen Schavan vor, die Studie zurückgehalten zu haben. Das Bildungsministerium begründete die Maßnahme mit einer weiteren Untersuchung (Studienanfänger 2007) die zurzeit ausgewertet würde. Beide Studien sollen Ende November gemeinsam veröffentlicht werden.

Was vielen Beteiligten schon lange klar schien ist nun auch statistisch nachgewiesen. Spannend bleibt ob diese Fakten den Bildungsgipfel lähmen oder beflügeln, schließlich wollte sich Dr. Schavan dort besonders für ein sozial gerechteres Bildungssystem einsetzen.

Audio: Was der Bildungsminister uns "sagen" will…

tent/uploads/2008/10/moritz-print-m72-hopo-tesch-interview-arik-platzek.jpg” alt=”” width=”216″ height=”144″ />Unseren Kollegen vom moritz Magazin gelang es Bildungsminister Henry Tesch für ein ausführliches Interview zu gewinnen. Dieses Interview ist im aktuellen Magazin aus Platzgründen

nur zu einem Teil abgedruckt. Doch jetzt könnt Ihr Euch das Interview auf dem webMoritz entweder in Gänze durchlesen oder auch einfach anhören.

Das Interview und die Audiodatei findet ihr hier.

Foto: Arik Platzek

Deutschland kauft Spitzenforscher ein

Quelle: http://commons.wikimedia.org

Alexander von Humbolt; Quelle: http://commons.wikimedia.org

Nach dem Rückkehrerprogramm in Nordrhein-Westfalen gibt es nun mit den “Alexander von Humboldt Professuren” eine neue, bundesweite Initiative Spitzenforscher nach Deutschland zu holen. Bis zu 10 Wissenschaftler, die bisher im Ausland gearbeitet haben, sollen pro Jahr mit 5 Millionen Euro pro experimentell arbeitendem Preisträger (3,5 Millionen für theoretische Wissenschaftler) an deutsche Universitäten gelockt werden. Der Preis wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Stiftung verliehen, vor wenigen Tagen wurden die ersten Preisträger ausgezeichnet.

Von den neun Preisträgern wird keiner zukünftig in Greifswald forschen. Der Bund hält am Leutturmkonzept fest: Ein Großteil der Professuren gehen an Universitäten, die auch schon im Rahmen der Exzellenzinitiative ausgezeichnet wurden. Jeweils zwei Preisträger werden zukünftig an der FU Berlin und der LMU München forschen, die restlichen verteilen sich auf die die TU München und die Nicht-Elite-Universitäten Ulm, Bonn, Köln und die TU Berlin.

Auch bei der Auswahl nach Fachgebieten bleibt man bei traditionell stark geförderten Gebieten. Ausgezeichnet werden jeweils vier Physiker und Biowissenschaftler sowie ein Informatiker. Ausgewählt wurden ausnahmslos junge Wissenschaftler von 36 bis 50 Jahren, die dem Standort Deutschland hoffentlich noch lange erhalten bleiben.

Das Preisgeld steht über 5 Jahre verteilt größtenteils für die Forschung zur Verfügung, aber die Wissenschaftler bekommen auch einen persönlichen Anreiz gestellt. Bis zu 180.000 Euro pro Jahr stehen ihnen neben dem normalen Professorengehalt an privatem Einkommen zu. So wird hier erstmal der Kritikpunkt berücksichtigt, dass Spitzenkräfte der Wissenschaftler in Deutschland zu wenig verdienen.

Uni-Beiträge werden verdoppelt *Update²*

Das Bildungsministerium MV erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass es die Einführung eines einheitlichen Verwaltungskostenbeitrages für erforderlich hält.

Das Bildungsministerium schreibt im Namen von Bildungsminister Henry Tesch in seiner Presseerklärung: “Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.”

Bemerkenswert: Richter des OVwG Greifswald hatten während ihrer Urteilsverlesung zum rechtswidrigen Verwaltungskostenbeitrag der Uni Greifswald deutlich gemacht, dass zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht ohne weiteres als unrechtmäßige “Studiengebühren” zu identifizieren wären, sondern eben nur als unrechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag. Sie fügten hinzu, dass bei einem Beitrag in Höhe von 50 Euro trotz entsprechender Rechtsgrundlage die Einschätzung anders ausfallen könnte.

Sowohl der AStA Greifswald als auch der StuRa Rostock äußerten sich “empört”. Kritisiert wurde der Versuch, “Studiengebühren durch die Hintertür” einzuführen. Entsprechende Kostenkalkulationen bleibt das Ministerium derweil schuldig. Das Bildungsministerium stellt in seiner Pressemitteilung eine Tabelle zur Verfügung, die neben den direkten Studiengebühren zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge in den einzelnen Bundesländern auflistet. Diese haben eine Höhe von 40 bis 75 Euro. Für MV wurde derweil ein Beitrag in Höhe von 50 Euro veranschlagt.

Im Interview mit dem Bildungsminister Henry Tesch am 9. September 2008 konnten Redakteure des Moritz Magazins erfahren, dass diese zusätzlichen Gebühren “definitiv” ab dem Sommersemester 2009 kommen sollen.Mehr erfahrt ihr im Interview im Moritz Magazin 72 oder ab 7. Oktober 2008 hier als Podcast.

Update vom 18. September 2008: In der AStA-Sitzung am 16. September wurden die Pläne der Landtagsfraktionen von CDU und SPD diskutiert. Festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit einer Einführung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren in jedem Fall nachvollziehbar sein und durch das Ministerium detailliert belegt werden muss. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro sei in keinem Fall akzeptabel. Der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel stellte klar, dass man sich diesen politischen Bestrebungen entschieden entgegenstellen muss. Andernfalls würde ein Öffnen der Tür für Verwaltungsgebühren vermutlich in naher Zukunft ein Brechen des Tores für Studiengebühren nach sich ziehen.
Als vorranging erforderlich fand der Vorschlag einer einheitlichen Positionierung aller Studierendenvertretungen im Bundesland volle Zustimmung. Geplant wird in nächster Zeit außerdem die Ausarbeitung eines Positionspapiers der Studierendenvertretungen und – sofern nötig – die Organisation von Demonstrationen. Als sehr schwierig wurde die genaue Abgrenzung von Studiengebühren und studienbezogenen Verwaltungsgebühren beurteilt. Anwesende Mitglieder des StuPa betonten, dass weiterhin das Studierendenparlament die Position der Studierendenschaft in bezug auf Studiengebühren bestimme und dieses Studiengebühren ablehnt.

Zur Zeit werden an den Hochschulen im Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als zwanzig unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben, z.B. für die Ausstellung von Bibliotheksausweisen oder die Leihgebühr in Bibliotheken.
Mathias Brodkorb, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte derweil, die Regierungsfraktionen “wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.”

Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 12. März 2008 in einem Urteil feststellte, das §16 Abs. 5 des LHG keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren darstelle. Die seit 2005 von der Universität Greifswald geforderten 10 Euro Verwaltungsgebühr je Semester wurden somit als rechtswidrige Gebührenerhebung zur Rückzahlung fällig. Die Notwendigkeit der neuen Regelung wurde, anders als durch Mathias Brodkorb, im neuen Gesetzesentwurf derweil mit der Erwartung weiterer Einnahmeverluste für die Hochschulen begründet.

Der AStA Greifswald wird an der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Landtag M-V in Schwerin am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, teilnehmen.

Link: Gesetzentwurf 5/1796 der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, Pressemitteilung des Bildungsministeriums, PM des AStA Greifswald, PM des AStA Greifswald zur Eröffnung des Verfahrens zum Verwaltungskostenbeitrag