Wir hatten bereits gemeldet, dass die Universität die zu unrecht erhobenen Verwaltungsgebühren von jeweils 10 Euro für die letzten sechs Semester wieder zurückzahlt. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Verwaltungsgebühren der Uni beanstandet und damit der Klage des AStA, vertreten durch Simon Sieweke, stattgegeben.
Das Neue: Nun gibt es diese Informationen auch offiziell auf der Website der Universität. Ihr könnt aber auch weiterhin die Formulare direkt beim AStA ausfüllen. Die Uni erklärt auf ihrer Website aber auch was mit dem Geld passieren soll, wenn ihr eine Verzichtserklärung abgebt :
“Sie können aber auch auf die Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren verzichten und das Geld direkt in die Verbesserung der Studienbedingungen investieren. Es gibt in vielen Bereichen dringenden Investitionsbedarf; beispielsweise bei Büchern und Zeitschriften sowie bei der Ausstattung von Hörsälen, Seminarräumen und Labors. Auch der Hochschulsport braucht Geld, um seine Angebote zu verbessern.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen heute auch an, einen kleinen persönlichen Verzicht in einen großen Gewinn für alle Studierenden zu verwandeln. Wenn Sie auf die Erstattung Ihrer Rückmeldegebühren verzichten, können Sie mitentscheiden, wofür das Geld ausgegeben werden soll. In der Verzichtserklärung finden Sie mehrere Auswahlmöglichkeiten.”
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Simon Sieweke, der frühere AStA-Vorsitzende und Kläger, kritisiert unterdessen erneut die Universität. Sie erhebe trotz des Urteils des Gerichtes noch immer unrechtmäßige Verwaltungsgebühren. An den webmoritz schreibt er:
“Beim Überfliegen der Website ist mir aufgefallen, dass die Uni zwar keine Rückmeldegebühr, aber weiterhin die Immatrikulationsgebühr von 10 Euro erhebt. Wenn das richtig ist, wäre das ein unglaublicher Skandal. Die Immatrikulationsgebühr wurde damals ja nicht für unwirksam erklärt, da “ich” von ihr nicht betroffen war. Die Ausführungen des Gerichts kann aber eins zu eins auf die Immatrikulationsgebühr übertragen werden.”
Unterdessen arbeitet das Land Mecklenburg-Vorpommern daran, die vom Gericht kritisierte fehlende Rechtsgrundlage zur Erhebung von Studien… Verwaltungsgebühren zu schaffen.
CDU-Bildungsminister Henry Tesch schlug dafür eine Höhe von 50 Euro pro Semester vor (zusätzlich zu den Rückmeldegebühren). Damit scheiterte er vor der Sommerpause jedoch an der SPD und beschert uns damit noch ein (wohl) letztes Verwaltungsgebühren-freies Semester. Spätestens im Sommer 2009 dürfte mit einer wie auch immer gestaffelten Verwaltungsgebühr zu rechnen sein.
Bildquelle: Minister via Ministerium, Simon via Moritz-Archiv
- AStA distanziert sich von Uni-Verzichtsaufruf und plant weitere Klage vom 23. Juli 2008
- Ab dem nächsten Wintersemester wird gezahlt! – Die neue Rückmeldegebühr vom 11. April 2010
- Das Geld ist da… vom 8. August 2008









Der Semesterbeitrag in Greifswald (wie man den jetzt auch immer nennen und zusammensetzen mag) ist ja im Bundesvergleich recht niedrig angesetzt, schon weil kein Semesterticket erzwungen wird. Daher könnte man sicher eine ordentlich begründete Erhöhung nachvollziehen.
Ausgesprochen unverschämt ist es jedoch, wie Uni hier mit den Studenten umgeht. Diese 10€ wurden ja als Verwaltungsgebühr erhoben, da die Kosten angeblich so stark gestiegen waren. Aber plötzlich ist davon keine Rede mehr, und jetzt bittet die Uni solidarisches Verhalten durch die Studierenden.
Wo war denn vorher das solidarische Verhalten der Uni gegenüber den (meist recht finanzschwachen) Studenten?
Und wenn die Uni schon Spenden haben möchte, dann doch bitte auf einem ordentlichen Weg. Statt dem äußerst vagen “Verbesserung der Situation” sollten doch zumindest konkrete Projekte genannt werden…
Na, das sind ja schöne Neuigkeiten! Ich hoffe oder bete, daß der AStA, falls es ihn noch geben sollte, Demos, Aktionen und Klagen (gerade die Klagen scheinen ja die einzige Sprache zu sein, die man dort oben noch versteht!) gegen die Pläne von Bildungsminister Henry Tesch startet, denn auch wenn Studiengebühren erlaubt sin, dürfen wir nicht tatenlos zu sehen, wie die Regierenden die unsozialen Konzepte anderer Bundesländer kopieren. Dies ist ja gerade bei der Landesregierung in MV ein angesagtes Konzept (siehe Landesblindengeld etc.). Anstatt mal eigene Ideen und Konzepte erdacht werden. Obwohl, besser nicht, wer weiß was da rauskommen würde…
Ich finde auch, daß die Uni konkrete Projekte nennen soll, für die man auf das Geld verzichtet. Denn dann kann jeder nachprüfen, ob es denn wirklich dafür genutzt wurde!
Noch weiß die Regierung ja selbst nicht was sie will. Ich bin gespannt was der AStA dann aufzieht.
Im Zweifelsfall sollte wir jedoch nicht die Verantwortung auf den AStA abschieben, sondern hingegen und mit denen zusammen was planen! Die können sowas alleine gar nicht aufziehen. Da braucht man engagierte Studenten die mithelfen…
[...] zu verzichten und es für Bibliotheken oder den Hochschulsport zur Verfügung zu stellen (webmoritz berichtete). “Die JuLis Vorpommern und die Liberale Hochschulgruppe Greifswald reagieren mit [...]
[...] auf die Rückforderung der zu viel gezahlten 60 Euro Verwaltungsgebühren zu verzichten (webmoritz berichtete). In dem Artikel heißt es, dass die Uni dieses Geld für viele Zwecke, wie etwa die Förderung des [...]
[...] gerade erst konnte der AStA die Verwaltungsgebühr von 10 Euro vor dem Verwaltungsgericht kippen (wir berichteten). Im nächstes Semester soll dann jedoch spätestens die erste “richtige” [...]
[...] zum Thema Rückmeldegebühren in unserem Archiv. Der ganze OZ-Artikel hier. Die Anträge auf Rückerstattung der Gebühren gibt es [...]
[...] Die Universität Greifswald hatte bis letztes Semester ebenfalls Verwaltungsgebühren – wenn auch nur in Höhe von 10 Euro – je Student und Semester erhoben. Auch diese wurden sicherheitshalber unangetastet auf einem Konto eingefrohen. Nachdem eine Klage des AStA gegen die Gebühr im Sommer erfolgreich war, musste die Universität das Geld wieder zurückzahlen. [...]
[...] Hause geschickt worden seien. Der Fachschaftsrat sitze am Thema dran. Die gute Nachricht: Von den rechtswidrig erhobenen Rückmeldegebühren wurden bisher 250.000 Euro nicht abgerufen und die Rückforderung verjährt Ende Dezember 2011, [...]