Vorletzte StuPa-Sitzung in dieser Legislatur

Die Vorlesungszeit geht in etwa drei Wochen zu Ende. Und so findet am kommenden Dienstag, dem 4. Januar um 20 Uhr eine der letzten Sitzungen der gegenwärtigen Legislatur des Studierendenparlamentes (StuPa) im Konferenzsaal des Unihauptgebäudes statt. Auf der Tagesordnung stehen in dieser Woche unter anderem ein Finanzantrag des Instituts für Nordistik, sowie die Wahl einer stellvertretenden Präsidentin des StuPa. Des weiteren sollen die Meinungsbilder der Vollversammlung bestätigt werden. In der vergangenen Sitzung wurde dieser Antrag verschoben, um der Besprechung der Beschlüsse der Vollversammlung entsprechend Zeit einräumen zu können.

Darüber hinaus soll es um die Änderung der Wahlordnung sowie um die jeweils zweite Lesung der Änderungen der Satzung und einer Verfahrensordnung für die Vollversammlung gehen. Zudem wird ein Antrag von Alexander Wilhelm Schmidt behandelt werden, der die Abschaffung des Gleichstellungsreferats beinhaltet. Ein weiterer Antrag von dem Stupisten sieht eine Einstellung der Aufklärung über Verbindungen vor.

Zudem haben einige Redakteure des Moritz-Magazins einen Antrag ins StuPa eingereicht, wonach die Bezeichnung desselben nicht mehr “Das Studentenmagazin”, sondern “Das Studierendenmagazin” lauten soll. Außerdem ist eine Änderung der Finanzordnung vorgesehen.

vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Berichte Hier werden die Rechenschaftsberichte der Arbeit der AStA-Referenten und Chefredakteure/ Geschäftsführung der Moritz-Medien besprochen.
TOP 2 Formalia Es wird das Protokoll der vergangenen Sitzung besprochen. Diese Besprechung kann sich durchaus in die Länge ziehen, sofern einige Stupisten meinen, falsch zitiert worden zu sein.
TOP 3 Finanzanträge
TOP 3.1 Finanzantrag FSR Nordistik(Drs.20/143)
Der Fachschaftsrat Nordistik möchte einen skandinavischen Abend durchführen. Er benötigt hierfür eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1590 Euro.
TOP 4 Wahl einer stellvertretenden Präsidentin des Studierendenparlamentes Nachdem Claudia Sprengel (Die Linke.SDS) in der vergangenen Sitzung nicht zur stellvertretenden Präsidentin des StuPa gewählt wurde, ist die Stelle nach wie vor unbesetzt. Nach Informationen des webMoritz wird sich voraussichtlich Peter Madjarov als Kandidat für den stellvertretenden Präsidenten des Studierendenparlaments zur Verfügung stellen.
TOP 5 Wahl der studentischen Medien (moritz-Medien)
TOP 5.1. Wahl der stellvertretenden Chefredakteurin Webmoritz Hierfür liegt gegenwärtig keine Bewerbung vor.
TOP 6 Wahlen des AStA
TOP6.1 Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden
Auch für diese Stelle gibt es nach webMoritz-Informationen bislang keine Bewerberin.
TOP 6.2. Wahl einer Referentin für Hochschulpolitik Bis jetzt liegt keine Bewerbung vor.
TOP 7 Bestätigung der Meinungsbilder der Vollversammlung(Drs. 20/142) Unter anderem sollen folgende Beschlüsse der Vollversammlung bestätigt werden: Erhalt und Förderung des StuThe, Erhalt und Förderung des Studierendenaustauschprogramms Campus Europae, Erhalt des Freiversuchs im neuen Landeshochschulgesetz, Unterstützung inhaltlicher Arbeit zu den Castor-Transporten nach Rubenow bei Lubmin, Verbindlichkeit von Vollversammlungsbeschlüssen für das StuPa.
TOP 8 Aufhebung Publikationsverbot (Drs. 20/127a) Der Antrag sieht eine Aufhebung des Publikationsverbots für den ehemaligen Chefredakteur des Moritz-Magazins vor.
TOP 9 Änderung der Wahlordnung (1. Lesung) (Drs.20/123) Hierbei geht es darum, dass es künftig nicht mehr möglich sein kann, dass sich StuPisten als Wahlleiter für die Wahlen zum StuPa bewerben können. In der Praxis ist dies in der Vergangenheit jedoch noch nicht geschehen. Es geht hierbei um die Schließung einer Gesetzeslücke.
TOP 10 Änderung der Satzung (2. Lesung) (Drs. 20/124) Es geht vor allem darum, dass sich weitere Verfahren der Vollversammlung nach der Verfahrensordnung für die Vollversammlung und nicht, wie bisher, nach der Geschäftsordnung der Vollversammlung bestimmen sollen.
TOP 11 Verfahrensordnung für die Vollversammlung (2. Lesung) (Drs. 20/125, Drs. 20/125a)
TOP 12 Arbeitsaufträge an den AStA (Drs. 20/136)
Frederic Beeskow, Solvejg Jenssen, Korbinian Geiger und Thomas Schattschneider haben verschiedene Arbeitsaufträge für den AStA vorbereitet. So soll unter anderem der Referent für politische Bildung damit beauftragt werden, im Vorfeld der Landtagswahlen in Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern die jeweils antretenden Parteien bezüglich ihrer bildungspolitischen Positionen zu kontaktieren, die jeweiligen Wahlprogramme analysieren, synapsenartig gegenüber stellen und die Ergebnisse spätestens zu Beginn des Sommersemesters den Hochschulangehörigen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus soll der Referent damit beauftragt werden, zu sämtlichen Landtagswahlen öffentliche Direktübertragungen anzubieten. Zudem soll unter anderem die Referentin für regionale Vernetzung und Geschichte damit beauftragt werden, bis zum 1. April 2011 eine Publikation zur Kreisgebietsreform und den Folgen für Studierende und die Hochschule zu erstellen.
TOP 13 Ausschreibungstexte moritz-Medien (Drs. 20/126a) Der RCDS hat bereits vor einigen Wochen einen Antrag eingereicht, wonach die wöchentliche Arbeitszeit der Chefredakteure des webMoritz künftig 15 Stunden für den Chefredakteur und jeweils 10 Stunden für die Stellvertreter betragen soll. Für die gegenwärtige Chefredaktion soll eine Übergangsregelung gelten.
TOP 14 Aufwandsentschädigung moritz-Medien (Drs. 20/126b) Dieser Antrag wurde ebenfalls vom RCDS eingereicht. Demnach soll die Aufwandsentschädigung der Geschäftsführung von 210 auf 240 Euro je Geschäftsführerin bei 20 Stunden Wochenarbeitszeit angehoben werden. Die webMoritz-Chefredakteure sollen bei oben erwähnter Arbeitszeit künftig für 180 Euro (Chef) und jeweils 100 Euro (Stellvertreterinnen) entschädigt werden.
TOP 15 Abschaffung Gleichstellungsreferat (Drs. 20/138) Alexander Schmidt (LHG, freies Mandat) fordert die Abschaffung des Gleichstellungsreferates und teilweise Überführung von einigen Aufgaben dieses Referates in andere Referate.
TOP 16 Einstellung der Aufklärung über Verbindung (Drs. 20/137) Alexander Schmidt wünscht sich eine Einstellung der Aufklärung über studentische Verbindungen. Hintergrund ist der vor über einem Jahr von Alexander Köcher erstellte Flyer “Burschenschaften im Rechtsextremen Spektrum”, der aktualisiert werden sollte. Diese Aktualisierung ist jedoch seit der letzten Sitzung vorerst vom Tisch.
TOP 17 Umbenennung des moritz Magazins (Drs. 20/139) Das Moritz-Magazin fordert eine Umbenennung ihrer Publikation von Studentenmagazin in Studierendenmagazin.
TOP 18 Änderung der Finanzordnung(1. Lesung)(Drs.20/144)
TOP 19 Sonstiges

Kandidaten für Gremienwahl stellen sich in Diskussionsrunden vor

Die Gremienwahlen stehen vor der Tür. Doch über die Studierenden, die für das Studierendenparlament, den Senat oder die Fakultätsräte kandidieren, weiß man noch gar nicht so viel. Dem möchte die Wahlleitung und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) Abhilfe schaffen. Daher finden zwei Diskussionsveranstaltungen mit den Kandidaten statt: am 5. Januar um 20 Uhr im Hörsaal 5 und am 6. Januar ab 18 Uhr, Hörsaal 3 im Audimax.

Die Gremienwahl findet vom 10. bis 14. Dezember statt.

Was Gegenstand der Diskussionen sein soll, verrät AStA-Referent für politische Bildung Kilian Dorner: „Wir planen für den Anfang eine kurze Möglichkeit zur Vorstellung für die Kandidatinnen. Danach wird dann die eigentliche Diskussion zu den vorgegebenen Themen statt finden.“

Lieber Listen- oder Personenwahl?

Damm: "Alle sind herzlich eingeladen."

Thematisch wird es vielseitig: Am 5. Januar stehen die studentischen moritz-Medien im Mittelpunkt. Dabei werde es vor allem um die Zukunft der Medien gehen, zu der sich die Diskutierenden äußern können. Einen Tag später geht es dann um das Studierendenparlament selbst. Die Kandidaten können dann ihre Meinung über ein Für und Wider von Personen- und Listenwahl äußern.

Damit keiner der Kandidaten bei den Diskussionsrunden bevorzugt behandelt wird, haben sich die Veranstalter überlegt, nach welchem Prinzip sie vorgehen wollen: Zum Anfang der Abende werden die diskutierenden Teilnehmer ausgelost. Danach aber kann jeder Kandidat seine Meinung äußern.

Um die Kandidaten für die Gremienwahlen vom 10. bis 14. Januar kennenzulernen, kann jeder die Veranstaltungen im Audimax besuchen, wie der diesjährige Wahlleiter Stefan Damm bestätigt: „Alle Studierenden sind herzlich eingeladen, sich selbst ein Bild der Kandidatinnen zu machen.”

Foto: David Vössing, Wahlbanner AStA Greifswald

Senat will Studienbedingungen verbessern

Pro-Rektor Michael Herbst im Amt bestätigt.

Um die Studienbedingungen von Bachelor- und Masterstudenten zu verbessern, sollen sich die Fakultäten künftig bei Erstellung und Überarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen an eine Richtlinie halten. Der entsprechende Senatsbeschluss sieht jedoch Abweichungen in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch befasste sich der Senat in seiner letzten Sitzung nicht nur mit Bologna, sondern auch mit der Zielvereinbarung, dem Landeshochschulgesetz und Michael Herbst. Letzterer wurde bei 32 Ja-Stimmen und bei vier Gegenstimmen als Prorektor im Amt bestätigt.

Neue Bologna-Richtlinie: Keine Überschneidung mit anderen Prüfungen

Richtlinie, Gesetz oder doch nur Leitlinie: Bei der Diskussion um die Ergebnisse der Bologna-Arbeitsgruppe ging es im Senat eher um den Gesetzes- oder Empfehlungscharakter der Ergebnisse als um die Inhalte selber. Der Senat entschloss sich schließlich für eine Richtlinie, von der in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Die Richtlinie sieht nun im Einzelnen vor:

  • Die Klausuren sollen nicht in der Vorlesungszeit geschrieben werden und sich nicht mit anderen Prüfungen überschneiden.
  • Der Übergang zu einem Masterstudium soll schneller möglich sein und die sogenannte Master-Hürde fallen. Die Master-Hürde hat beispielsweise die Philosophische Fakultät schon abgeschafft.
  • Die neue Bologna-Richtlinie spricht sich für eine Abschaffung der Master-Hürde aus.

    Vierjährige Bachelorstudiengänge und dann einjährige Masterstudiengänge sollen möglich sein.

  • Module sollen aus mindestens fünf ECTS-Punkten bestehen, wobei ein ECTS-Punkt nicht weniger als 1,5 SWS betragen dürfe.
  • Der Freiversuch wird abgeschafft, dafür sollen grundsätzlich drei Prüfungsversuche möglich sein.
  • Zur Begrenzung der Prüfungslast sollen gerade bei General Studies die Benotung von “bestanden” oder “nicht bestanden” ausreicht. Dies wird auch für weitere Modulprüfungen erwogen.
  • Bei einem Auslandssemester sollen Prüfungsleistungen einfacher angerechnet werden und es die Einsicht geben, dass ein Auslandssemester das Studium verlängert.

Einige der Richtlinieninhalte finden sich auch im neuen Landeshochschulgesetz (LHG) wieder, zum Beispiel die Abschaffung des Freiversuches. “Es wurde gerade im Schweriner Landtag beschlossen”, berichtete Greifswalds Rektor Rainer Westermann während der Senatssitzung.

Verbindlichkeit: Richtlinie, Gesetz oder doch nur Leitlinie?

Bologna-AG: Uni-Rektor Rainer Westermann will kein Gestz.

Herbst stellte als Mitglied der Bologna-Gruppe die Empfehlungen vor: “Wir wollen die handwerklichen Umsetzungen verbessern, die Belastung der Studenten reduzieren und die Modellzuschnitte so ändern, dass die Module studierbar bleiben.” Sie sollen bei der Erstellung neuer Prüfungsordnungen berücksichtigt werden. In der AG war auch die studentische Senatorin Paula Zill vertreten. Der Präsident des Studierendenparlaments (StuPa) Erik von Malottki begrüßte die Änderungen und forderte eine zeitnahe Überarbeitung der Studiengänge. Er sprach sich für eine Verbindlichkeit der Empfehlungen aus. Dagegen regte sich Widerstand: “Die Stellungnahmen aus den Fakultäten wurden nicht berücksichtigt”, beklagte etwa Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Er habe kein Problem mit den Empfehlungen, wenn dies nur Vorschläge “ohne normativen Charakter” sind. “Wir müssen flexibel bleiben”, fuhr Fesser fort.

Fachspezifische Besonderheiten bleiben möglich

Uni-Rektor Rainer Westermann schloss sich dem an: “Eine Rahmenrichtlinie, an der man sich bei Studien- und Prüfungsordnungen entlang hangeln kann, ist sehr vernünftig. Ich will aber kein Gesetz, über das man nicht hinweg gehen kann.” Dem stimmte Herbst zu: “Es ist kein Kodex und es gibt Ausnahmen.” Am Ende wurden die Empfehlungen als Richtlinie verabschiedet. Diese soll nun als Grundlage für die neue Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen verwenden werden. Jedoch bleiben “fachspezifische Besonderheiten bei hinreichender Begründung” möglich, wie es im Beschluss heißt.

StuPa-Präsident Erik von Malottki begrüßt die Änderungen.

Der Senat beschäftigte sich aber nicht nur mit der Bologna-Reform und dem LHG, sondern auch mit der Zielvereinbarung.  Westermann bekräftigte in seinem Rektoratsbericht, keine Nachverhandlungen zur Lehrerbildung mit Rostock zu führen. Nach Bekanntgabe der Zielvereinbarung war teilweise die Forderung erhoben worden, dass die Uni Greifswald auf Gelder zugunsten der Rostocker Uni verzichten solle. Letztendlich gab es keine Nachverhandlungen. “Das ist akzeptiert worden”, machte der Rektor weiter deutlich.

Fotos: Arik Platzek (Westermann), Frederike Kühnel (Masterhürde), David Vössing

DGB-Jugend kritisiert fehlende Ausbildung in Praktika

In den letzten Jahren kamen Praktika und ihre Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen, von der Generation Praktikum war die Rede. Bei einer von der DGB-Hochschulgruppe organisierten Informationsveranstaltung über Rechte im Praktikum beklagten sich einige Praktikanten über ihre Arbeitsbedingungen und fühlten sich ausgenutzt.

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Andreas Schackert: "Wir erleben in der Regel eine Ausbeutung der Arbeitskraft in Praktika."

Nach der Rechtsprechung stehe die Ausbildung in einem Praktikum im Vordergrund, begann Andreas Schackert am vergangenen Mittwoch seinen Vortrag. Der Referent ist bei der DGB-Jugend im Bereich Studierendenarbeit tätig.  “In Wirklichkeit fehlt der Ausbildungscharakter in vielen Praktika”, kritisierte Schackert und ergänzte: “Wir erleben in der Regel eine Ausbeutung der Arbeitskraft.” Eine Vergütung sei entweder gering oder werde gar nicht gezahlt.

Unterschiedliche Rechte zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika

Neben seiner Kritik an Praktika ging Schackert auch auf die Rechte von Praktikanten ein und unterschied dabei zwischen dem freiwilligen Praktikum und Pflichtpraktika. Letztere sind durch Studienordnungen vorgeschrieben. Der Betrieb müsse dann den Inhalt des Praktikums entsprechend bestätigen, sagte Schackert. Ansonsten gelten nur arbeitsrechtliche Grundstandards zu Arbeitszeit und Arbeitssicherheit. Man habe aber keinen Anspruch auf Vergütung. Anders sieht es bei sieht es bei freiwilligen Praktika aus. Nach dem Berufsbildungsgesetz sei für ein freiwilliges Praktikum eine angemessene Vergütung zu zahlen. Auch hat man hierbei Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In beiden Praktikaformen hat man Anspruch auf ein Zeugnis.

Falls man nun in einem Pflichtpraktikum oder bei einem freiwilligen Praktikum eine Vergütung behält, werde die Bezahlung unterschiedlich behandelt, so Schackert. In einem Pflichtpraktikum wird sie mit dem Bafög verrechnet, ist aber sozialversicherungsfrei. Bei einem freiwilligen Praktikum wird die Vergütung nicht direkt mit dem Bafög-Satz verrechnet, jedoch wird sie als Einkommen auf den jährlichen Einkommensfreibetrag angerechnet. Sie ist hier auch sozialversicherungspflichtig, wenn sie über 400 Euro liegt. In beiden Fällen sind die Vergütungen einkommenssteuerpflichtig. Wenn man nun über etwa 8000 Euro im Jahr verdient, muss man Lohnsteuer zahlen.

Deutliche Kritik an Praktika nach dem Studium

Nicht so sehr an Pflichtpraktika, sondern eher an freiwilligen Praktika, vor allem nach dem Studium, lässt Schackert kaum ein gutes Haar. Nach der Hochschule hat man einen berufsqualifizierenden Abschluss, sodass ein Praktikum nicht immer die beste Berufsvorbereitung sei. Stattdessen schlägt er Traineeprogramme mit entsprechender Bezahlung und Jobsperspektive vor. Auch eigne sich ein Praktikum nicht unbedingt, weil man  sich erst kennen lernen müsse: “Dafür gibt es die Probezeit als Teil eines echten Jobs”, begründete Schackert.

Benjamin Dierks: "Wie weißt man Missbrauch nach?"

Um einen möglichen Missbrauch von Praktika einzudämmen, forderte Schackert für Praktika eine Höchstdauer von drei Monaten, eine monatliche Mindestvergütung in Höhe von 300 Euro und für Absolventen einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde samt einem Ausbildungsplan für das Praktikum.

In der Diskussionsrunde fragte Student Benjamin Dierks: “Wie weist man Missbrauch nach?” Bei Missbrauch eines Praktikums stehe nicht die Ausbildung im Vordergrund, sondern eher eine normale Beschäftigung, antwortete Schackert. Dann handele es sich aber um ein Beschäftigungsverhältnis, für das man seine Vergütung einklagen kann. Für diese Klage muss ein normales Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Indizien können dafür zum Beispiel wiederkehrende Tätigkeiten oder der Form eines Aushilfsjobs sein.

Fotos: David Vössing

Zentrum für Frauen- und Geschlechterstudien vor dem Aus *Update*

Ein Beitrag von Claudia Sprengel

Im nächsten Jahr würde das Interdisziplinäre Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Greifswald sein 15- jähriges Jubiläum feiern. Es ist damit eines der etabliertesten Forschungseinrichtungen auf diesem Gebiet innerhalb Deutschlands und genießt daher auch auf Bundesebene eine hohe Anerkennung unter Wissenschaftlern, welche sich mit genderspezifischen Fragestellungen auseinander setzen. Auch die Universitätsleitung rühmte sich stets gerne mit dem Zentrum als Symbol für Fortschrittlichkeit und diente als Begründung zum Erhalt des Zertifikats familienfreundliche Universität. Nun aber scheint von dieser Begeisterung für die Existenz der Forschungseinrichtung nicht mehr viel übrig zu sein.

Das IZFG in der Robert-Blum-Straße.

Zu jedem Jahresende mussten die Mitarbeiter des IZFG um ihre Stellen bangen, da nie sicher war, ob diese zum kommenden Jahr verlängert werden würden. In diesem Jahr gab es zwei Stellen am Zentrum: Eine halbe Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin hatte Andrea Bettels inne. Um die Betreuung der Fachbibliothek war bislang eine wissenschaftliche Hilfskraft zuständig.

Ab 2011 gibt es keine Stelle mehr am IZFG, wie erst kürzlich bekannt wurde. Das bedeutet nicht nur, dass die Fachbibliothek ab Januar nicht mehr zugänglich ist, sondern auch dass nicht sicher ist, ob das Seminar „Einführung in die Gender Studies“, welches im Rahmen der General Studies II angeboten wird, von den Teilnehmern überhaupt beendet werden kann. Außerdem stellt sich die Frage, wie Literatur genutzt werden kann oder eine Fachberatung benötigt wird, wenn die Lehrkraft nicht mehr an der Universität ist.

Das IZFG musste schon immer um seine Daseinsberechtigung an der Universität kämpfen und natürlich vor allem um finanzielle Mittel. Dabei gehört das Zentrum zwar offiziell zur Philosophischen Fakultät, wird aber auf der Internetseite der Universität Greifswald als überfakultär und interdisziplinär bezeichnet. Das würde eine Teilfinanzierung von Institutionen außerhalb der Philosophischen Fakultät durchaus rechtfertigen. Diese kann sich unter den bereits vorhandenen Schwierigkeiten, den Erhalt der Forschungseinrichtung nicht mehr leisten.

Das Studierendenparlament sprach sich in der Sitzung vom 14. Dezember größtenteils für den langfristigen Erhalt des Interdisziplinären Zentrums aus. Bleibt zu hoffen, dass andere Gremien folgen werden.

*Update 15.12., 21 Uhr*

In der heutigen Senatssitzung versicherte Uni-Rektor Professor Dr. Rainer Westermann, dass das IZFG künftig aus dem allgemeinen Haushalt finanziert wird, wenn es die Philosophische Fakultät nicht mehr aus ihrem Etat bezahlen kann. Über die künftige personelle Ausstattung wurde jedoch keine Aussage getroffen.

Fotos: Christine Fratzke