Freundliche Übergabe: webMoritz gehört jetzt dem StuPa

Nach langen Verhandlungen übergab Sebastian Jabbusch am letzten Freitag seinen privaten Blog in einem symbolischen Akt der AStA-Vorsitzenden Scarlett Faisst und dem StuPa-Präsidenten Frederic Beeskow. Der webMoritz ist damit nun offiziell ein Teil der studentischen Moritz-Medien, die vom Studierendenparlament verwaltet werden.

uebergabe-380

Gestartet wurde der Blog im Januar 2008. Sebastian nutze ihn anfangs für seinen StuPa-Wahlkampf. Im Wahlmoritz hatte er seinen Wählern intensive Berichterstattung über das StuPa versprochen. Dazu erweiterte er das Themenspektrum des Blogs auf Hochschulpolitik ganz allgemein, Kultur, Lokalpolitik und alles andere, was in und um Greifswald herum so passierte. (mehr …)

StuPa-Wahlleiter im webMoritz & radio 98eins Podcast

Podcast_kleinDaniel FockeDie StuPa-Wahl ist vorbei, die Wahlergebnisse sind ausgezählt und ausgewertet. Wir konnten für den webMoritz Podcast uns kurz mit dem Wahlleiter, Daniel Focke, über die Ergebnisse unterhalten:
[podcast]http://webmoritz.de/wp-content/uploads/2009/01/stupa_nora.mp3[/podcast]
Der Beitrag wurde von Nora Debreslioska erstellt.

Magazin im Gespräch mit Daniel Focke

radio 98eins

Ein ähnliches Interview führte auch radio 98eins – diesmal im Studio. Das Gespräch führte Redakteur Tobias Lasch.
[podcast]http://98eins.de/media/podcast/213/090119_Interview_Wahlleiter.mp3[/podcast]

Viele weitere Podcasts von radio 89eins gibt es hier

Foto Wahlleiter: Christine Fratzke

StuPa-Kandidat mit rechtsextremen Freunden?

Wie der webMoritz am vergangen Samstag enthüllte, ist StuPa-Kandidat Christoph Böhm Mitglied der als völkisch-national eingestuften Greifswalder Burschenschaft Markomannia. In einer schriftlichen Nachfrage des webMoritz bestätigte Böhm dies.

Von völkisch-nationalen Einstellungen der Markomannia wollte Böhm jedoch nichts wissen. Darüberhinaus distanzierte sich Böhm ausdrücklich von jeglichen rechtsextremen Inhalten.

Doch stimmt das oder gab sich der Kandidat nur demokratisch / moderat, um seine Wahlchancen bei der seit heute anlaufenden StuPa-Wahl zu erhöhen?

Christian Frey hat in einem Dossier für den webMoritz untersucht, in wie weit die Behauptungen Böhms glaubwürdig sind.

Sein Ergebnis: Die wesentlichen Aussagen von Christoph Böhm stehen im offenen Widerspruch zur Haltung der Burschenschaft Markomannia und ihrer Dachverbände “Deutsche Burschenschaft” und “Burschenschaftliche Gemeinschaft”. Böhm hat zudem Kontakt zu Menschen, die der rechtsextremen Szene aktiv gewesen sind.

Das ganze Dossier haben wir für Euch in diese PDF gepackt, da der Text so grafisch besser lesbar ist.

[ Robert Krowas weist darauf hin, dass – wie im Dossier geschildert – seine Aktivitäten in der rechtsextremen Szene in der Vergangenheit liegen. Da der kurzen Textauszug – anders das PDF – Präsens verwendete, haben wir uns dazu entschlossen, den Textauszug zu löschen, um evt. Missverständnisse zu vermeiden. ]

Greifswald im Zeichen der UNO

Der folgende Text über den GreiMUN e.V. wurde von einem Mitglied der Gruppe selbst verfasst. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Text also kein Teil unserer redaktionellen Produktion ist. Trotzdem halten wir den Text für informativ und spannend und wollen ihn daher hier als Gastbeitrag veröffentlichen:

Abstimmung in "formal session"

“Am vergangenen Wochenende war es wieder soweit. Wie seit nunmehr einer Dekade fand auch in diesem Jahr wieder die sogenannte GreiMUN-Simulation statt.

„GreiMUN” ist die Abkürzung für „Greifswald Model United Nations” – einem UNO-Planspiel, dessen Ziel es ist, in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald interessierten Studenten die Prozesse und Arbeitsabläufe bei den Vereinten Nationen näher zu bringen. Jungen Experten wird in diesem Zusammenhang die Möglichkeit eröffnet, sich konstruktiv mit den Themen der Vereinten Nationen auseinanderzusetzen und auch ein besseres Verständnis für Diplomatie und Internationale Politik zu erlangen: Aus Theorie wird Praxis. (mehr …)

Landratswahl gültig: NPD-Mann mit Klage gescheitert

Michael Andrejewski (NPD) hatte mit diesem Urteil gerechnet: Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die Klage des NPD-Landtagsabgeordneten zunächst formal zwar für statthaft, ließ den Kläger aber dann doch scheitern.

Auftakt

Andrejewski war vom Wahlausschuss der Landkreises Ostvorpommern gar nicht erst zur Wahl zugelassen worden, da er nach Ansicht des Ausschusses die dafür not-wendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle und als NPD-Mitglied nicht die Gewähr biete, sich aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.

Michael Andrejewski sitzt seit 2003 in der Anklamer Stadtvertretung und ist seit 2006 NPD-Landtagsabgeordneter.

Möglich war der Ausschuss von der Wahl nur, weil im Gegensatz zu Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages oder des Landtages für sogenannte “Landräte” als Voraussetzung für ihre Ernennung zu Beamten auf Zeit “schärfere” Regeln gelten. Das Recht eine Partei zu verbieten hat in Deutschland allein das Verfassungsgericht.

Michael Andrejewski (NPD)

Das Greifswalder Gericht betritt mit seiner heutigen Entscheidung, die Entscheidung des OVP-Wahlausschuss zu bestätigen und Andrejewski also schon das Recht auf eine Kandidatur zu bestreiten, nach Aussage des Vorsitzenden Richters juristisches Neuland. Immerhin konnte der Kläger darauf verweisen, dass eine solche Vorgehensweise z.B. in Sachsen und anderen Bundesländern nicht üblich sei.

Das Greifswalder Gericht begründete seine Entscheidung mit den verbalen und schriftlich vorliegenden Äußerungen des Klägers (wie “Rostock bleibt deutsch!”) und der höchstrichterlichen Feststellung, dass die NPD fassungsfeindliche Ziele verfolge, von denen sich Andrejewski auch heute vor Gericht nicht distanziert habe.

Zuvor hatte der Kläger angeführt, dass er zum “gemäßigten Flügel” seiner Partei gehöre und durchaus nicht zu allem stehe, was von anderen NPDlern geäußert wird. Nach dem Urteil verkündeten Andrejewski und Peter Marx (NPD), ihre Absicht, “nach Karlsruhe” zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zunächst aber müssen sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Bericht und Fotos: MOPET

Wollen nun zusammen vors Verfassungsgericht: Peter Marx (links) und Michael Andrejewsk