von Arik Platzek | 07.09.2008
Bericht vom Pressetermin der Stadt am 4. September zum WVG-Anteilsverkauf an die KWG.
Die Hansestadt erhebt beim Landgericht Stralsund eine Leistungsklage gegenüber der KWG, erklärte der den WVG-Verkauf betreuende Vertreter der Beratergesellschaft der Stadt.
Weiterhin machte er auf dem Pressetermin im Senatssaal des Rathauses am 4. September deutlich, dass diese Klage nach Auffassung der Stadt lediglich ein logischer, rechtlicher Schritt aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen ist. Etwaige Verstimmungen zwischen Stadtvertretern und der KWG wurden durch OB König dementiert, schließlich habe man Verständnis für das Vorgehen der KWG. Diese will ohne Rechtssicherheit gegenüber der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses keinen Kaufpreis zahlen.
Die Leistungsklage auf teilweise Kaufpreiszahlung seitens der Hansestadt Greifswald diene einerseits dem Zweck, die erstrebte Kaufpreiszahlung herbeizuführen und erfolge andererseits in der Absicht, eine inzidente Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerschaftsbeschlusses anzustreben – dessen Rechtmäßigkeit man sich seitens der Stadt sicher ist. Eine Klage auf teilweise Kaufpreiszahlung sei indes ausreichend, da mit Feststellung der Leistungspflicht über den Teilbetrag die Verpflichtung der KWG zur Zahlung des gesamten Kaufpreises klargestellt werden würde.
Die Klage beruhe auf der Überzeugung von der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses und stelle kein Zeichen für eine Verstimmung in den Geschäftsbeziehungen dar – vielmehr sei dies ein konsequentes und rationales Vorgehen im Hinblick auf einen ausgeglichenen städtischen Haushalt.
Ein erneuter Bürgerschaftsbeschluss wurde derweil abgelehnt, da es juristisch unsinnig sei, neben einen – der Auffassung der Stadt nach – wirksamen Bürgerschaftsbeschluss einen weiteren Beschluss zu stellen.
Die Klage umfaßt auch den Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Diese betragen derzeit 18.425 Euro pro Tag, bisher sind so 650.000 Euro zusätzlich zum Kaufpreis durch die KWG zu bezahlen – sollte die Stadt Recht bekommen.
Die WVG sei währenddessen weiter selbstständig im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes tätig, nur bei außergewöhnlichen Entscheidungen will man die KWG hinzuziehen. Gesellschafter sei die KWG noch nicht geworden.
Als fraglich wurden unterdessen die geplanten Investitionen der WVG im kommenden Jahr bezeichnet. Sollte der Kaufpreis nicht bis Jahresende gezahlt werden, würden Anpassungen der Investitionsvorhaben nötig, da diese von einem ausgeglichenen Haushalt der WVG ausgehen.
Die KWG war, anders als ursprünglich angekündigt, beim Pressetermin nicht anwesend. Erklärt wurde dies damit, dass Irritationen durch unterschiedliche Rechtsauffassungen der beiden Seiten vermieden werden sollen.
Die vier Bürgerschaftsmitglieder, welche ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren in bezug auf den Bürgerschaftsbeschluss angestrengt hatten, sind laut einer Pressemitteilung vom 5. September 2008 von diesem zurückgetreten. Begründet wurde dieser Schritt mit der Klageerhebung der Stadt, dessen inzidente Rechtmäßigkeitsüberprüfung ihre Anträge hinfällig machte.
von Arik Platzek | 05.09.2008
Bisher sind etwa 6000 Anträge auf Rückerstattung der rechtswidrigen Verwaltungsgebühr, die in den letzten Semestern erhoben wurde, eingegangen. Dies teilte der Leiter des Studierendensekretariates, Bernd Ebert, dem webMoritz auf Nachfrage mit.
Davon wurden bisher rund 1500 Anträge bearbeitet. Am 4. September 2008 lag der Bearbeitungsstand bei den Anträgen, die am 18. Juli 2008 eingegangen sind.
Zu beachten ist, dass es nicht für jeden Studenten seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro pro Semester zurückgibt. Denn die zehn Euro im ersten Semester gelten als Einschreibegebühr, welche vor Gericht nicht gekippt wurde. Diese wird entsprechend derzeit nicht zurückerstattet. Es werden also nur für jede Rückmeldung seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro zurückerstattet.
Übrigens: Unter den bisher bearbeiteten Anträgen gab es bislang 62 Verzichtserklärungen.
Tipp: Die Universität hat aufgrund der vielen Unklarheiten jetzt eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückmeldegeühr veröffentlicht.
von Arik Platzek | 04.09.2008
Zwei Redakteure des Moritz Magazins treffen am 9. September 2008 auf Henry Tesch, unseren Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V und Mitglied der CDU. Zweck der Zusammenkunft: Ein Interview. Dauer: 30 Minuten. Gerade genug Zeit für ein paar der wichtigsten Fragen. Eine davon stellst Du.
Themen:
- Die Landeshochschulpolitik
- Die Finanzierung der Hochschulen, besonders unserer Universität
- Studiengebühren in MV
- Die Exzellenzinitiative in Lehre und Forschung, wie auch die Chancen unseres Landes
- Die Änderung des Landeshochschulgesetzes
(mehr …)
von Arik Platzek | 31.08.2008
Die Aussichtsplattform des Doms St. Nikolai mit seinem phantastischen Panoramablick über Greifswald und das Umland hat rechtzeitig zum Beginn des ausklingenden Sommers wieder geöffnet.
Als erst im vergangenen Oktober ein Mann und kurz darauf im Januar diesen Jahres eine junge Frau das leicht überwindbare Geländer der Aussichtsplattform als Gelegenheit nutzen, ihr Leben durch einen Sprung in die Tiefe zu beenden, beschloss die Stadt kurzerhand, die in 60 Meter Höhe gelegene Aussichtsplattform zu schließen. Nachdem auch Auffangnetze als Sicherungsmöglichkeit diskutiert wurden, entschied man sich letztlich für ein schwer überwindbares Absperrgitter, welches vor dem vorhandenen Geländer aufgebaut worden ist.
Die Aussichtsplattform ist nun wieder täglich von Montags bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Dabei wurde aber augenscheinlich nicht der Aspekt der Refinanzierung des Absperrgitters aus den Augen verloren. Betrugen die Eintrittspreise für die Dombesteigung vorher 1,50 Euro (ermäßigt: 1 Euro), werden nun 3 Euro (ermäßigt: 1,50 Euro) für den vergitterten Blick auf das Panorama fällig. Zum Vergleich: Die Auffahrt mit dem Fahrstuhl auf die 82 Meter hohe Plattform des St. Michaelis in Hamburg kostet genauso viel, nur der ermäßigte Eintrittspreis ist in Greifswald geringer.
Ein kleines Trostpflaster könnte sein, dass die Maschen des Gitters weit genug sind, um eine Digitalkamera hindurchzustecken. So ergibt sich die ungetrübte Freude dann wenigstens bei der späteren Fotobetrachtung am heimischen Bildschirm.
Nachtrag vom 2. September: Die Ursache der Preiserhöhung liegt daran, dass die Kirchengemeinde das Absperrgitter ohne zusätzliche Förderung oder Zuschüsse finanzieren mußte. Ohne Absperrgitter hätte der Domturm nicht wieder geöffnet werden dürfen.