Der Haushalt der Studierendenschaft Greifswald im Jahr 2009
Von der Rückmeldegebühr gehen je Semester acht Euro in den Haushalt der Studierendenschaft. Und der ist bisher ein Schwarzes Loch. Zumindest was die detaillierte Kenntnis der Studenten anbelangt. Dabei werden diese im Jahr 2009 fast 200.000 Euro darin einzahlen. Verwaltet wird der Haushalt durch das Studierendenparlament und den AStA. Wird es nicht Zeit für Fragen nach der Existenz dieser Gelder jenseits des Ereignishorizontes eines einfachen Beitragszahlers?
Der Grundsatz der Selbstverwaltung
Die Studierendenschaft der Uni Greifswald verwaltet sich grundsätzlich selbst, auch finanziell. Und zur dieser Verwaltung gehören auch die acht Euro, die in der Rückmeldegebühr von 40,50 Euro je Semester enthalten sind. Finanziert werden dadurch unter anderem der AStA, die Studentischen Medien Greifswald und die Fachschaftsräte. Der Haushalt der Studierendenschaft wird vom AStA-Referenten für Finanzen ausgearbeitet, vom Studierendenparlament beschlossen und anschließend vom Rektor genehmigt, der die Rechtsaufsicht hat
Geld zurückholen mit einem Finanzantrag
Jeder Student darf einen Finanzantrag stellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag förderungsfähig und förderungswürdig ist. Der im Januar gewählte neue AStA-Finanzreferent Alexander Harms erklärt, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt: „Förderungsfähigkeit ist ein Begriff, der sich auf die satzungsrechtlichen Vorgaben bezieht. Förderungsfähig ist nur, was durch die Satzung als förderungsfähig anerkannt wird. Die Studierendenschaft setzt sich beispielsweise für wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder, Förderung von kulturellen Projekten und Pflege von internationalen Beziehungen ein. Dafür stehen Fördermittel zur Verfügung.“
StuPa-Präsident Frederic Beeskow ergänzt: „Danach folgt die Frage, ob der Antrag förderungswürdig ist. Während die Frage, ob ein Antrag förderungsfähig ist, dank der Satzung sehr klar entschieden werden kann, folgt die Debatte des Studierendenparlamentes darüber, inwiefern dieser Antrag förderungswürdig ist.“ Während also einerseits darüber entschieden wird, ob ein Antrag der Satzung nach überhaupt gefördert werden kann, folgt im zweiten Schritt eine Entscheidung darüber, in welcher Höhe einem grundsätzlich förderungsfähigen Antrag nachgekommen werden soll. Und darüber entscheiden die Mitglieder des Studierendenparlamentes.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), die Studentischen Medien Greifswald und Ausgaben für die Fachschaften sind die Haushaltstitel mit den höchsten Beträgen im Haushaltsplan.
Der Haushalt ist nur ein Plan für das kommende Haushaltsjahr. Es können sich also bei Ausgaben und Einnahmen Veränderungen ergeben. Frederic Beeskow erklärt, dass zwar auch der diesjährige Haushalt eine Rücklagenentnahme in Höhe von 32.455 Euro enthält. „Allerdings“, so betont er, „sind die Einnahmen wie immer konservativ und die Ausgaben vorsichtig geplant. In den vergangenen Jahren hat dies dazu geführt, dass am Ende des Haushaltsjahres eine tatsächliche Entnahme aus den Rücklagen nicht erforderlich wurde. Und so wird es auch hoffentlich in diesem Jahr sein.“
Die geplanten Ausgaben für studentische Veranstaltungen, Projekte und Vereine belaufen sich 2009 auf 21.500 Euro1. Und diese Möglichkeiten sind durch die Studenten in vergangenen Jahren nicht immer ausgeschöpft worden. An Ideen und Bedarf mangelt es sicher nicht. An Kentnissen über den Weg zum Geld nun hoffentlich auch nicht mehr. Also auf zum StuPa!
Leitfaden unter http://stupa.uni-greifswald.de/satzungen/Leitfaden.pdf
Autoren: Arik Platzek, Christine Fratzke