Nachdem Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits eine Mundschutzpflicht eingeführt haben, werden ab heute (bzw. ab Mittwoch in Schleswig-Holstein) auch die anderen Bundesländer nachziehen. Was genau das für uns bedeutet, wieso überhaupt eine Maskenpflicht beschlossen wurde und was ihr tun könnt, wenn ihr spontan keine Maske Zuhause habt, aber trotzdem einkaufen gehen wollt, werden wir für euch in diesem Artikel einmal zusammenfassen.
Inwiefern betrifft uns die Maskenpflicht?
In Mecklenburg-Vorpommern bedeutet die Maskenpflicht, dass ab heute sowohl im ÖPNV als auch in einigen öffentlichen Einrichtungen wie Geschäften oder auf Ämtern für Beschäftigte und Kund*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dafür wird eine Alltagsmaske empfohlen, im Notfall kann auch auf Schal oder Tuch zurückgegriffen werden. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann nach jetzigem Stand mit einer Geldstrafe von bis zu 25 Euro geahndet werden. Die Kontaktbeschränkungen auf eine einzige andere Person, die nicht Teil des eigenen Haushalts ist, und die Abstandsregel von 1,5 Metern gelten aber weiterhin. Weitere Infos könnt ihr in der Verordnung der Landesregierung vom 17. April nachlesen, in der die ab heute geltenden Beschlüsse erklärt werden.
Dass die Abstands- und Kontaktregeln weiterhin eingehalten werden, ist dabei zwingend notwendig. Immer wieder hatten Wissenschaftler*innen davor gewarnt, dass eine übereilte Maskenpflicht, ein sofortiges und trügerisches Sicherheitsgefühl unter der Bevölkerung auslösen könnte. Laut dem Robert Koch Institut sind Selbstisolierung bei Symptomen, ausreichende Händehygiene, Husten- und Niesregeln und das Einhalten der Abstandsregeln noch immer die wichtigsten Maßnahmen, um sich selbst und andere zu schützen. Ganz gleich, wie sicher sich manch eine*r mit einer Maskenpflicht fühlen sollte – ohne das Einhalten dieser Maßnahmen haben auch Masken keinen Sinn.
Die aktuellen Maßnahmen können aber auch Ängste unter der Bevölkerung auslösen, die nicht zu missachten sind. Wenn in den Nachrichten immer wieder von mittlerweile über 150.000 Infektionen in Deutschland mit einer Letalität von 3,5 Prozent berichtet wird, kann das schnell zu Verunsicherung führen. Die Todesfälle sind dabei sicher nicht schönzureden, jedoch ist es wichtig, sich auch die Zahl der Genesenen anzusehen, die inzwischen die 100.000 geknackt hat. Ein weiterer Grund zur ‚Beruhigung‘: MV hat dabei bislang noch immer die geringste Infektionsrate (mit insgesamt 661 Fällen kommen auf 100.000 Einwohner*innen gerade einmal 41 COVID-19 positive Fälle [Stand 24.04.]). Aber auch bei uns gilt: 16 Tote sind noch immer 16 zu viel.
Die Maskenpflicht macht es endgültig: Selbst diejenigen, die bisher versucht haben, sich von Corona-Nachrichten weitestgehend fernzuhalten, können sich dem Virus nicht mehr entziehen, wenn sie einen Einkaufsmarkt betreten oder sich in Bus und Bahn setzen wollen und dabei nur noch maskentragenden Menschen begegnen. Bei einigen können die Masken aber auch ein Sicherheitsgefühl hervorrufen. Dass Corona ein Problem geworden ist, das uns alle laufend beschäftigt, ist vielen in den letzten Wochen leider bewusst geworden. Beim Einkaufen denkt man schnell einmal mehr darüber nach, was man alles berühren sollte und was nicht, volle Fußgängerwege werden zum Hindernisparcours, jede*r regelmäßige Social Media Nutzer*in hat schon einmal ein COVID-Meme oder einen ’nützlichen‘ 20-Sekunden-Händewasch-Song gesehen, und Gespräche mit Freund*innen in anderen Bundesländern beginnen oft mit dem immer gleichen: „Und? Wie ist die Lage so bei euch?“ Wie gefährlich COVID-19 also für uns persönlich ist oder nicht ist – Fakt ist, dass es uns alle in irgendeiner Form betrifft und viele von uns auch beunruhigt. Das Virus ist eine unsichtbare Gefahr, die schwer einzuordnen ist, und das kann schnell Angst hervorrufen. Ein Geschäft zu betreten, in dem Kund*innen und Angestellten eine Maske tragen, kann diese Angst aber vielleicht auch ein wenig mildern.
Aber wie sinnvoll ist die Maske denn nun wirklich?
Über den Nutzen von Atemschutzmasken herrscht viel Diskussion, nicht nur in der Bevölkerung. Immer wieder weist das RKI darauf hin, dass ohne geltende Hygiene- und Abstandsregeln auch Masken keinen wirklichen Nutzen haben. Medizinische Mund-Nasen-Schütze und Atemschutzmasken müssten außerdem dem Pflegepersonal vorbehalten bleiben, da diese durch ihre höhere Filterwirkung nicht nur dem Fremdschutz-, sondern auch dem Eigenschutz dienen. Dennoch empfiehlt auch das RKI das Tragen eines einfachen Mundschutzes in öffentlichen Einrichtungen, und hält ihn für „einen weiteren Baustein“ im Kampf gegen Corona. Denn wichtig ist dabei, dass auch Infizierte ohne Symptome das Virus verbreiten können, und das nicht nur durch Husten oder Niesen, sondern selbst durchs Sprechen. Eine Atemmaske könne dabei helfen. Zwar gäbe es aktuell keine Hinweise darauf, dass Masken auch davor schützen, selbst angesteckt zu werden, und selbst die Schutzwirkung anderer ist bislang, wenn auch plausibel, trotzdem nicht bewiesen. Solange es aber nur wahrscheinlich ist, durch Atemmasken andere – darunter vor allem Risikogruppen – zu schützen und so auch den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu mindern, ergibt eine Maskenpflicht natürlich durchaus Sinn.
Und andere Länder und Städte haben es bereits vorgemacht. Bei uns in Deutschland ist Jena mit den Maßnahmen als erste deutsche Großstadt schon früh vorangegangen. Neben strengen Regeln was den Besuch von öffentlichen Orten und Quarantänebestimmungen angeht, gilt in Jena auch schon ab dem 06. April eine Maskenpflicht – und das alles scheinbar mit Erfolg. Seit zwei Wochen wurden keine Neuinfektionen mehr gemeldet. Aber auch die Website der Stadt Jena weist darauf hin, dass beim Tragen unbedingt darauf geachtet werden muss, wie die Maske getragen und verwendet wird – egal, ob man auf eine selbstgenähte oder auf im Handel verfügbare Masken zurückgreifen will.
Wie verwende ich eine Maske also richtig und was tue ich, wenn ich keine besitze?
Vor dem Aufsetzen sollte zuerst einmal darauf geachtet werden, dass die eigenen Hände gewaschen, im besten Fall sogar desinfiziert sind, weil es beim Aufsetzen schnell dazu kommen kann, dass wir das Gesicht berühren. Das bedeutet natürlich auch, dass wir unterwegs möglichst darauf achten sollten, die Mund-Nasen-Bedeckung nicht unnötig abzunehmen oder daran herumzuspielen. Es wird sogar geraten, die Maske nach dem Aufsetzen gar nicht mehr anzufassen, sondern sie nur durch Greifen der Ohrenhalterungen abzunehmen. So kann vermieden werden, dass man mit möglichen Keimen auf der Außenfläche in Berührung kommt. Auch nach dem Absetzen sollte man wenn möglich die Hände sofort wieder waschen und/oder desinfizieren. Die Maske kann dann gewaschen werden, bis man aber dazu kommt, sollte sie nach Möglichkeit in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.
Beim Tragen selbst ist es ebenfalls wichtig, dass die Maske gut sitzt und geschlossen anliegt, damit wenig Luft hineinkommt oder ungefiltert entweicht. In der Regel kann der Mundschutz einen Tag lang getragen werden – sollte er allerdings feucht werden, schützt er nicht mehr. Müsst ihr die Maske deshalb unterwegs wechseln, achtet darauf, den getragenen Mundschutz nicht einfach in die Jackentasche oder den Rucksack zu stopfen, sondern haltet im besten Fall eine verschließbare Dose o.ä. bereit. Masken aus einem festen Material können auch wiederverwendet werden. Bei einer Kochwäsche von etwa 90 Grad und anschließendem Bügeln werden die Keime vernichtet. Zum Auskochen kann auch ganz einfach ein Kochtopf genutzt werden.
Ein sogenannter MNS (Mund-Nasen-Schutz), auch OP-Maske genannt, hat bislang den größten Nutzen beim Fremdschutz. Die Masken könnt ihr unter anderem bei Onlineanbietern erwerben oder aller Wahrscheinlichkeit nach in naher Zukunft auch im Einzelhandel.
Wer jetzt noch keine Maske Zuhause hat, muss sich aber nicht gleich in Selbstisolation begeben. Beim sogenannten BMNS (Behelfs-Mund-Nasen-Schutz), auch Do-It-Yourself-Maske, ist ein Abfangen der Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zwar noch nicht nachgewiesen, das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geht aber dennoch davon aus, dass er zumindest die Atemluftgeschwindigkeit reduziert und dementsprechend auch den Schleim-Tröpfchen-Auswurf.
Online kursieren bereits die verschiedensten Anleitungen zum Selbstnähen, bei denen man schnell auch mal den Überblick verlieren kann. Wichtig ist bei sämtlichen Anleitungen der erste Schritt: die Auswahl des Stoffes. Dieser sollte im Idealfall dick genug sein, um die Kochwäsche zu überstehen, aber immer noch so durchlässig, dass ihr euch nicht selbst die Luft abschnürt. Vor dem Nähen also euren ausgesuchten Stoff einmal gefaltet vor den Mund halten und schauen, ob ihr noch Atmen könnt.
Im Auftrag der Stadt Essen hat der Youtube-Channel einfach nähen ein Video produziert, indem das Selbstnähen kurz erklärt und gezeigt wird. Die Herstellung ist recht simpel und erfordert nur ein wenig Stoff, Nadel, Faden und einen Basteldraht. Und einen großen Vorteil hat die selbstgenähte Atemmaske zumindest: Ihr könnt sie nicht nur wiederverwenden, sondern auch gestalten, wie auch immer ihr wollt – zum Beispiel in Regenbogenfarben für politische Aktionen.
Zuletzt eine Bitte an jede*n einzelne*n von uns: Bereits in der letzten Woche kam es in Greifswald zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Einkaufenden, die sich der Einkaufswagenpflicht widersetzten. Die Wut über die beschlossenen Maßnahmen mag groß sein, aber es ist dabei wichtig uns bewusst zu machen, dass Einkaufswagen- und Maskenpflicht keine Beschränkungen darstellen. Sie sind vielmehr dafür da, dass unser Leben trotz des Virus‘ dort, wo es möglich ist, weiterhin funktionieren kann. Und das, wenn wir uns nur alle an die Bestimmungen halten, ohne eine weitere Infektionswelle unnötig zu provozieren. Gemeinsam mit Hygiene- und Abstandsregeln sind Einkaufswagen- und Maskenpflicht im Moment gute Lösungen, um möglichst schnell zur ‚Normalität‘ zurückzukehren und dabei noch unsere Mitmenschen zu schützen – Lösungen, an denen wir alle aktiv mithelfen können.
Beitragsbild: Daniel Tafjord auf Unsplash: Street Art aus Bryne in Norwegen
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