Vielleicht habt ihr die E-Mail unserer Rektorin schon gelesen, vielleicht wurdet ihr an eurem Arbeitsplatz schon darauf hingewiesen: Ab sofort ist es Pflicht, in allen Universitätsgebäuden immer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Aufgrund 46 Corona-Infizierter pro 100.000 Einwohner*innen im Landkreis Mecklenburg-Vorpommern und vermehrten Fällen in der Universität Greifswald, werden die Hygienemaßnahmen an der Uni unverzüglich verschärft. Das heißt, nicht nur auf dem Weg zum Arbeitsplatz, sondern während der gesamten Teilnahme an Gremiensitzungen, Lehrveranstaltungen etc. ist ein Mundschutz zu tragen. Eine Ausnahme gilt für die Dozierenden während der Veranstaltung, sofern sie einen Mindestabstand von 3 m zu den Teilnehmenden gewähren können, sowie für Mitarbeiter*innen in (Einzel-)Büros, bei einem Abstand von 1,50 m und regelmäßigem Lüften. Die übrigen Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin.
Persönliche Kontakte sollen immer noch bestmöglich eingeschränkt und durch digitale Alternativen ersetzt werden. Das Rektorat betont außerdem noch mal, wie wichtig es ist, den Mindestabstand von 1,5 m so gut es geht einzuhalten.
Beitragsbild: Daniel Geike
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