Das Kabinett Mecklenburg-Vorpommerns hat nach Antrag der SPD am 08. September 2020 eine Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen, wodurch die starken Einschränkungen des diesjährigen Sommersemesters abgefedert werden sollen. [Nachtrag: Diese Änderung wird nun dem Landtag vorgelegt, welcher das nächste Mal am 23. September tagen wird.] Vor allem für BAföG-Beziehende ist dies eine dringende Maßnahme, damit die Coronapandemie nicht zu Lasten der Studierenden fällt. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester erhöht sich dementsprechend auch die BAföG-Höchstbezugsdauer, die damit nicht mehr der aufwendigen Einzelfallprüfung unterliegen soll. Die Wissenschaftsministerin Bettina Martin sagte dazu: „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen.“
Im Greifswalder Studierendenparlament hatte es bisher zwei Anträge gegeben, die genau diese Korrektur der Regelstudienzeit forderten. Der erste wurde bereits in der ersten ordentlichen Sitzung (TOP 11) dieser Legislatur gestellt, der zweite folgte in der dritten ordentlichen Sitzung (TOP neu 10) und griff die Ungleichbehandlung der Studierenden innerhalb der Uni, aber auch im Vergleich zu anderen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf. In der 3. außerordentlichen Sitzung das Parlaments fanden Gespräche mit den Prorektor*innen statt, in denen geäußert wurde, dass es zwar von Seiten des Rektorats Verständnis und Bemühen für eine Verlängerung der Studienzeit gäbe, das Ganze aber vom Landesministerium abhängig sei und dieses nun mal eine bundesweite Einigung anstrebe.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=163644&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle
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