Gestern hatte das Parlament den Haushalt für das Geschäftsjahr 2017 auf der Tagesordnung, was an sich für einen Dezember nicht ungewöhnlich ist. Diese Debatte hatte es jedoch in sich.

Dass Haushalte im Studierendenparlament gerne kontrovers, lange und mitunter auch diffus diskutiert werden, ist nichts Neues. Auch dass ein Haushalt schonmal nicht von dem Finanzdezernat der Universität genehmigt wird, ist nichts ungewöhnliches. Wir haben schon das ein oder andere Mal ein ganzes Jahr mit einem nicht genehmigten Haushalt gearbeitet. Es geht, wenn man das will. Auf der gestrigen Sitzung wurde jedoch mal etwas ganz Neues probiert. Begonnen hat es damit, dass weder der Finanzreferent, welcher krankheitsbedingt fehlte, noch der Vorsitzende des Haushaltsausschusses auf der Sitzung des Parlamentes anwesend waren. Über Erstgenannten wurde zudem noch eine zweistündige Personaldebatte in seiner Abwesenheit geführt, da es starke Kritikpunkte an seiner Arbeit gab. Ergebnis: Das Studierendenparlament fordert ihn auf, seiner Arbeit nachzukommen und unbedingt auf der kommenden Sitzung zu erscheinen. Vermutlich wird dann weiter über die Personalie geredet werden. An der Haushaltsdebatte konnte er trotzdem nicht teilnehmen. Diese dauerte auch genau fünf Minuten und begann mit einer Erklärung des Haushaltsausschusses, also einem der wenigen anwesenden Mitglieder. 

Der Haushalt war von Anfang an nur als theoretisches, genehmigungsfähiges Konstrukt gedacht. Das Problem ist folgendes. Der Haushaltsplan 2017 muss auf Grundlage des Haushaltsplanes 2016 beschlossen werden. Dieser wurde jedoch sehr großzügig veranschlagt, sodass bei gleichbleibenden Töpfen für 2017 die Rücklage der Studierendenschaft um rund 20.000 Euro überzogen werden müsste. Das ist jedoch verboten und würde durch das Haushaltsdezernat nicht genehmigt werden. Aus diesem Grund haben sich Haushaltsausschuss, Finanzreferent und -Dezernat etwas Findiges überlegt. Der Haushaltsplan für 2017 wird auf ein Minimum gekürzt, so dass er genehmigungsfähig wird. Unter anderem bedeutet das, dass der Veranstaltungstopf um die Hälfte auf 15.000 Euro eingekürzt wird. Sobald man jedoch mit den Ist-Zahlen von 2016 rechnen kann, was ab Januar der Fall sein sollte, da dann alle Zahlen feststehen, soll in einem Nachtragshaushalt neu über 2017 verhandelt werden. Laut Aussagen des Haushaltsausschusses kann es nämlich gut sein, dass die Planzahlen von den tatsächlichen für 2016 stark abweichen. Womöglich kann sogar ein wenig Geld in die Rücklage zurückgeführt werden. Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, dass mehr Geld in 2017 ausgegeben werden kann. Angesichts der waltenden Umstände und des komplizierten Sachverhaltes ist es tatsächlich wohl der umsichtigste Weg, dieses Dilemma zu behandeln. Ob es jedoch der Weg ist, nach dem Studierendenparlament und Finanzreferent arbeiten sollten, steht auf einem anderen Blatt Papier. Die Mitglieder des Parlamentes hatten jedenfalls keine großen Probleme mit der 1. Lesung. Sie dauerte ungefähr 5 Minuten. Neben der Erklärung des Haushaltes gab es nur einen Redebeitrag. Gefragt wurde, ob denn nicht direkt auf Dringlichkeit beschlossen werden könne, dann müsse man es in der kommenden Woche nicht machen, es sei ja eh nur formal. Das wurde abgelehnt. Den Haushalt sehen wir nächste Woche also nochmal. Und dann wieder im Januar, wenn er hoffentlich umfassend verhandelt wird. 

Foto: Philipp Schulz