Die Posse um die Fußmatte, die inzwischen in ganz Deutschland bekannt sein dürfte, nahm heute eine neue Dimension an.

Der Bewerber der CDU um den Oberbürgermeisterposten – Jörg Hochheim – hatte Anfang November Klage gegen die Entscheidung der Bürgerschaft eingereicht. Zuvor hatte die Bürgerschaft nach Anhörung eines eigens eingerichteten Wahlprüfungsausschusses entschieden, dass der Wahlfehler nicht erheblich sei und die Wahl deshalb nicht wiederholt werden müsste. Der Wahlfehler, der unstrittig vorlag, bestand darin, dass sich die Fußmatte, die den Weg für die WählerInnen in das Wahllokal offen halten sollte, plötzlich nicht mehr an ihrem Platz befand. Wie lange dies der Fall war, konnte nie geklärt werden, einig sind sich jedoch alle Beteiligten darüber, dass der Wahlvorstand unverzüglich nach Kenntnis die Fußmatte wieder an ihren Platz brachte. Ob dadurch WählerInnen an ihrem demokratischen Recht gehindert wurden, bleibt auch weiterhin ungeklärt. Einen Aufruf, um diese ausfindig zu machen, sei nach Auffassung des Gerichts nicht möglich, da auch der Umstand, ob jemand wählen wollte, bereits vom Grundsatz der geheimen Wahl umfasst sei.

Einer der Kläger, der tatsächlich vor verschlossener Tür stand, konnte am selben Tag noch von seinem Recht Gebrauch machen. Dem Gericht machte bei der Anhörung deutlich, dass es bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Fehlers darauf ankommt, ob der Fehler durch den Wahlvorstand oder ein anderes Wahlorgan herbeigeführt wurde. Dass der Fehler durch den Wahlvorstand herbeigeführt wurde, wollte auch keiner der Beteiligten unterstellen. Dementsprechend wurde auf die Anhörung der Zeugen / des Wahlvorstands verzichtet, da sich davon kein Erkenntnisgewinn zu erhoffen war. Die Aussage war zudem bereits aus dem Wahlprüfungsausschuss bekannt.

Nachdem die Beteiligten bei der Verhandlung auf Statements verzichteten, legte das Gericht zunächst seine Auffassung dar. Bereits nach einer knappen halben Stunde war es damit fertig und fragte den Prozessvertreter von Herrn Hochheim, ob dieser die Klage zurückziehen wolle. Die Verhandlung wurde kurz darauf für eine knappe halbe Stunde unterbrochen, um den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Rechtsbeiständen zu beraten. Nach dieser Beratung machten die Beteiligten deutlich, an ihren Anträgen festhalten zu wollen. Der Vorsitzende der zweiten Kammer gab daraufhin bekannt, dass mit dem Urteil im Laufe des Nachmittages zu rechnen sei. Die Verhandlung, bei der der Saal fast bis zum letzten Platz besetzt war, war somit in weniger als zwei Stunden beendet.

Das Urteil wird voraussichtlich noch im Laufe des Nachmittags verkündet. Ihr erfahrt es hier.