Wie sollen künftig die Langzeitarbeitslosen im Kreis Vorpommern-Greifswald betreut werden? Darüber könnte es demnächst einen Bürgerbescheid geben. Bisher ist die Betreuung unterschiedlich. In Greifswald und im Altkreis Uecker-Randow gibt es eine Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Arbeitsagentur und Stadt beziehungsweise Kreis, hingegen nutzte der Altkreis Ostvorpommern die Option der Eigenverwaltung und führte eine Sozialagentur ein. Nachdem der Kreistag Ende Februar beschlossen hatte, dass die  Betreuung von Langzeitarbeitslosen künftig die Argen im ganzen Kreis Vorpommern-Greifswald übernehmen sollen und damit der Sozialagentur faktisch die Grundlage entzogen, initiierten drei ehrenamtliche Bürgermeister einen Bürgerbegehren dagegen.

Verwaltungsgericht stoppt Umsetzung von Kreistagsbeschlüssen

Burkhard Wank ist einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Das Verwaltungsgericht Greifswald gab am letzten Freitag einem Antrag der Bürgerinitiative “Pro Option” statt, mit dem nun die Kreistagsbeschlüsse zur Sozialagentur vorläufig nicht umgesetzt werden dürfen. Einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens ist Burkhard Wank, Bürgermeister von Krien, das westlich von Anklam liegt: „Unser Ziel ist, dass auch künftig für den Altkreis Ostvorpommern die Option Sozialagentur möglich ist. Die Sozialagentur arbeitet vorzeigbar.“ In einer bundesweiten Auswertung belege die Sozialagentur die vorderen Plätze. Damit das möglich ist, solle die Klage der Landrätin fortgeführt werden. Die Landrätin Babara Sybre (Die Linke) klagt gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, damit Schwerin die sogenannte Zebra-Lösung zulassen soll, was heißt, dass das Land mehrere Möglichkeiten zur Betreuung Langzeitarbeitsloser in einem Kreis zulässt, also Sozialagentur und Argen gemeinsam in getrennten Gebieten des Kreises. Momentan ist dies nach Landesrecht nicht möglich. Allerdings hatte der Kreistag auch die Kreisverwaltung gefordert, die Verfassungsklage zurückzuziehen.

Damit wird das schlechte Verhältnis von Landrätin und Kreistag deutlich. Daher forderte der Kreistag erneut am Montagabend die Rücknahme der Verfassungsbeschwerde der Landrätin: “Der Kreistag beauftragt die Landrätin, gegen den […]  Beschluss des Verwaltungsgerichtes Greifswald Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einzulegen.” Weiter heißt es, der Kreis beauftrage einen Rechtsanwalt, der vom Finanzausschuss ausgewählt wird und damit nicht von der Landrätin kommt. Auch hier wird der Vertrauensbruch zwischen Kreistag und Landrätin deutlich. Sie ließ sich aus Krankheitsgründen vom ersten Beigeordneten Jörg Hasselmann vertreten. Er verwies auf eine am Montag eingegangene Stellungnahme des Innenministeriums, wonach das Bürgerbegehren grundsätzlich zulässig sei, aber nicht in dieser Form. So müsse beispielsweise der Text des Bürgerbegehrens umformuliert werden, sodass die Sozialagentur dann für den ganzen Großkreis zuständig sei und nicht getrennt neben Argen agieren könne.

Erster Beigeordneter Jörg Hasselmann

Schlechte Chancen für Bürgerbegehren

Die erste Hürde hat der Bürgerentscheid schon genommen, denn für seine Zulassung müssen 4.000 Unterschriften vorliegen, die Initiatoren haben bereits 5.882 Stimmen gesammelt. Aber eine Zustimmung für ihr Anliegen ist eher zweifelhaft. Dafür müssen nach der Kommunalverfassung mindestens eine Mehrheit von 25 Prozent aller Wahlberechtigten mit Ja stimmen, nicht nur in Ostvorpommern, sondern auch in Greifswald und dem Altkreis Uecker-Randow. Ob das Bürgerbegehren zulässig ist, wird der Kreistag in einer Sondersitzung entscheiden. Eine Dringlichkeitsvorlage, die dies vorsah, wurde von der Tagesordnung genommen.

Fotos: David Vössing