Auf seiner Sitzung vom 18. August 2011 lehnte der Verwaltungsrat des Studentenwerks die Forderung des Bildungsministeriums, die Beitragsgebühren für das Sommersemester 2012 auf 51,52 Euro zu erhöhen, einstimmig ab. Das Ministerium jedoch beanstandete den Beschluss und erachtete ihn als rechtswidrig. Weiterhin forderte es den Verwaltungsrat auf, den Beschluss bis zum 10. November aufzuheben. Überraschend signalisierte das Ministerium in einem Brief vom 7. November dann jedoch Gesprächsbereitschaft. Auf der Sitzung vom 10. November beriet der Verwaltungsrat sein weiteres Vorgehen.

Bildungsministerium erachtet unterlassene Beitragserhöhung als rechtswidrig

Um alle Anwesenden auf den gleichen Erkenntnisstand zu bringen, fasste der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Erik von Malottki, die Briefwechsel der letzten Wochen zunächst zusammen. Da das Bildungsministerium einen Beschluss des Verwaltungsrates nur dann beanstanden kann, wenn dieser rechtswidrig ist, gab die Geschäftsführerin des Studentenwerks, Dr. Cornelia Wolf-Körnert, Anfang September ein juristisches Gutachten in Auftrag, das die Rechtswidrigkeit des gefassten Beschlusses überprüfen sollte. Dieses ergab, dass der Beschluss rechtskonform sei, weil es sich bei dem Beschluss lediglich um eine unterlassene Beschlusshandlung handele, und diese per se nicht rechtswidrig sein kann.

Bisher weigerte sich die Landesregierung, sowohl die Finanzierung der Ersteinrichtung zu tragen, als auch die Zuschüsse für das Studentenwerk anzupassen

Das Ministerium blieb aber weiterhin anderer Ansicht und beharrte in einem Schreiben vom 28. September auf seiner Forderung. Während es argumentierte, das Studentenwerk habe seiner gesetzlichen Pflicht, einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorzulegen, nachzukommen, verwies das Studentenwerk darauf, dass das Ministerium ebenfalls in der Pflicht stehe, seine Zuschüsse der gestiegenen Studierendenzahl und dem damit erhöhten Versorgungsbedarf anzupassen. Darin sei nach Ansicht des Studentenwerks die Ursache des defizitären Haushaltsplans (außerdem: moritz-Magazin, Ausgabe 94, S. 12, als .pdf) zu sehen. Erik von Malottki führte aus, dass das Vorgehen des Ministeriums „ein Eingriff in die Selbstverwaltung des Studentenwerks“ sei und es auf diese Weise versuche, den Studierenden die Beitragserhöhung rechtlich aufzuzwingen. Denn nach der Argumentation des Bildungsministeriums bestünde somit die einzige, rechtskonforme Möglichkeit zur Reaktion auf die Forderung des Ministeriums in der Annahme derselben. Auch die Geschäftsführerin und das studentische Verwaltungsratsmitglied Konrad Ulbrich äußerten Kritik an der Beanstandung. So kritisierten sie insbesondere die mangelnde Ausführung der angeblichen Rechtswidrigkeit. Für den Fall, dass sich Studentenwerk und Landesregierung nicht über den kommenden Haushaltsplan einigen können, bietet sich der Landesregierung noch die theoretische Möglichkeit, mittels „Ersatzvornahme“ die geforderte Beitragserhöhung per Verordnung zu erwirken. Dies wäre allerdings für beide Seiten juristisches Neuland und ohne vorher klar erkennbaren Ausgang.

Bildungsministerium signalisiert überraschend Gesprächsbereitschaft

Konrad Ulbrich fordert, mit maximalen Ansprüchen in die kommenden Verhandlungen zu gehen.

Eine Landtagswahl später und die ausstehenden Endverhandlungen des Doppelhaushalts 2012/2013 vor der Brust, erreichte den Verwaltungsrat vergangenen Montag ein Brief, in dem Schwerin „zu einer Gesprächsrunde ins Bildungsministerium“ lädt. Ungewiss bleibt aber, inwiefern es sich hierbei auch um eine inhaltliche Gesprächsbereitschaft handelt. In seinem Schreiben verweist der Beauftragte des Bildungsministeriums, Dr. Thomas Behrens, erneut auf die Ansichten des Ministeriums vom 28. September und stellt lediglich Gespräche über die Finanzierung der Ersteinrichtung der Mensa am Beitz-Platz explizit in Aussicht. Erik von Malottki betonte außerdem, er habe aus Schwerin eine Zusage über Gespräche zwischen dem Bildungs- und Finanzministerium bezüglich der Ersteinrichtungen erhalten. Außerdem sicherte ihm der Ministerpräsident Erwin Sellering in einem Gespräch zu, dass er „den Studenten in Greifswald sicherlich nichts Schlechtes“ tun wolle.

Bei der Frage, wie das Gespräch anzugehen sei, gingen die Meinungen etwas auseinander. Während Konrad Ulbrich forderte, man solle mit den „maximalen Forderungen“ in die Verhandlungen gehen und dafür viel Zuspruch erntete, gab sich Mike Naujok von der Universität Greifswald etwas zurückhaltender. So sieht er die Gesprächsrunde erst einmal als gute Gelegenheit, „die Position des neuen Ministers auszuloten“. Auch schlug er vor, die Gespräche in „Zusammenwirken“ mit dem Rektor der Universität Greifswald, Prof. Dr. Rainer Westermann, zu führen. Dies bedeute, dass man den Rektor über den aktuellen Verhandlungsstand ausreichend informiere und positive Ergebnisse aus den Gesprächen mit ihm mit in die Verhandlungen nehme.

Verwaltungsrat fasst neuen Beschluss für die Verhandlungen

Um der Forderung des Ministeriums nachzukommen, hob der Verwaltungsrat den August-Beschluss fristgerecht auf und stellte sogleich eine neue Beschlussvorlage zur Diskussion, die im Wesentlichen der vorherigen entspricht. Neben Formulierungsdiskussionen, die den Beschluss rechtlich weniger angreifbar machen sollten, wurde beschlossen, dass die Verhandlungen mit dem Ministerium zum einen, auf Antrag von Johannes Radtke, „mit dem Ziel einer Erhöhung der Landeszuschüsse unter Berücksichtigung der gestiegenen Studierendenzahl“ und zum anderen, auf Antrag von Mike Naujok, in „Zusammenwirken“ mit dem Rektor Prof. Dr. Rainer Westermann wieder aufgenommen werden sollen. Der Beschlusspunkt, die Rechtsposition gegenüber dem Land zu prüfen, wurde, auf Antrag von Prof. Dr. Harald Wilde von der Fachhochschule Stralsund, gestrichen und der Endantrag einstimmig angenommen. Der Verwaltungsrat fasste also einen neuen Beschluss der die folgen Punkte enthält:

Erik von Malottki will den neuen Beschluss "als Zeichen" mit nach Schwerin nehmen

  • das Land wird aufgefordert, die Verhandlungen mit dem Ziel einer Erhöhung der Landeszuschüsse unter Berücksichtigung der gestiegenen Studierendenzahl in Zusammenwirken mit dem Rektor wieder aufzunehmen
  • bis zum Abschluss der Verhandlungen bittet der Verwaltungsrat die Geschäftsführung nachdrücklich, keine Erhöhung im Bereich Verpflegung vorzunehmen
  • ebenfalls sollen die Mitarbeiter des Studentenwerks und angeschlossener GmbHs nicht schlechter gestellt werden

Im Anschluss an den Beschluss stellte Konrad Ulbrich noch das weitere Vorgehen des Verwaltungsrates im Falle gescheiterter Verhandlungen zur Diskussion. Zwar waren sich alle Anwesenden einig, man werde im Worst Case gerichtliche Schritte gegen die Landesregierung, mit der Begründung des rechtswidrigen Eingriffs in die Selbstverwaltung des Studentenwerks, erwägen, doch zeigte sich die Mehrheit auch ablehnend gegenüber eines entsprechenden Vorratsbeschlusses. So wolle man von Seiten des Studentenwerks Offenheit und Gesprächsbereitschaft signalisieren, einen entsprechenden Beschluss könne man für den Fall der Fälle immer noch fassen.

Geschäftsführung präsentiert Ergebnisse der letzten Vorstandssitzung

Außerdem gab Dr. Cornelia Wolf-Körnert die Ergebnisse der letzten Vorstandssitzung bekannt. So freue man sich, verkünden zu können, dass es erste Planungen gebe, das „Ins-Grüne“-Konzept der Greifswalder Mensa-Cafeteria auch auf die Stralsunder Cafeteria zu übertragen. Auch konnte sich das Studentenwerk mit der Universität über Erbbaurecht für das Wohnheim Wilhelm-Holtz einigen. Weiterhin wurde der Baubeginn für die Mensa am neuen Campus in der Löfflerstraße für den 1. November 2013 festgesetzt, mit der Fertigstellung rechne man bis zum 1. November 2016. Auf die Nachfrage Ulbrichs, ob die Mensa am Beitz-Platz wie geplant im Frühjahr 2012 fertiggestellt werde, entgegnete Wolf-Körnert, dass sie keinen Grund sehe, warum man von einem anderen Datum ausgehen solle.

Fotos: Artikelbild (Mensa) & Schweriner Schloss – webMoritz-Archiv; Konrad Ulbrich – Luisa Wetzel; Erik von Malottki – Christine Fratzke