Von allen Seiten wird man angestarrt und muss markige Sprüche ohne echten Inhalt über sich ergehen lassen: Der Wahlkampf läuft auf Hochtouren und Greifswald ist zugepflastert mit Wahlplakaten zur anstehenden Landtags- und Kommunalwahl am kommenden Sonntag, dem 4. September. Während das Prozedere der Landtagswahl, ähnlich der Bundestagswahl, überschaubar ist, kann man in Sachen Kommunalwahl schnell den Überblick verlieren. Damit ihr nicht von unerwarteten Stimmzetteln überrascht werdet, geben wir euch einen Überblick darüber, was denn eigentlich alles am Sonntag entschieden wird und wer für welches Amt kandidiert.

Landtagswahl in Greifswald

Wer zieht am 4. September in den Landtag ins Schweriner Schloss?

Der Landtag, auch Landesparlament genannt, ist das legislative, also gesetzgebende Organ der einzelnen Bundesländer. Die Hauptaufgabe des Landtags ist es, den Landeshaushalt zu verwalten und Regionen übergreifende Konzepte und Gesetze, wie beispielsweise das hitzig diskutierte Lehrerbildungsgesetz, zu erarbeiten. Darüber hinaus wählt der Landtag die  Landesregierung, bestehend aus Ministerpräsident und den einzelnen Ministern, die anschließend damit beauftragt wird, die einzelnen Gesetze umzusetzen und das Land zu verwalten.

Wie bei der Bundestagswahl gibt es zwei Stimmen, die den Landtag bestimmen. Die Erststimme entscheidet über die jeweiligen Direktkandidaten, die bei einer relativen Mehrheit direkt in den Landtag einziehen. Über die Zweitstimme hingegen wird prozentual geregelt, wie viele der vorhanden 71 Sitze im Landtag an die einzelnen Parteien gehen. Sollte eine Partei durch einen hohen Wahlerfolg bei der Erststimme mehr Kandidaten haben, als ihr eigentlich durch die Zweitstimme zustünden, spricht man von sogenannten Überhangmandaten. Die Greifswalder Kandidaten für die Direktmandate findet ihr hier.

Wahlen rund um den Landkreis

Am Sonntag werden aber nicht nur die neuen Parlamente gewählt, sondern auch die langwierige Debatte um den Namen des neuen Landkreseises, bestehend aus den jetzigen Landkreisen Uecker-Randow, Ostvorpommern und Greifswald, mit Verwaltungssitz in Anklam wird mittels Bürgerentscheid beigelegt. Zur Auswahl stehen die beiden Vorschläge Ostsee-Haffkreis Vorpommern und Vorpommern-Greifswald.

Ein Name muss her!

Auch wenn der Name anderes vermuten lässt, handelt es sich beim Kreistag nicht, wie bei Bundestag und Landtag um ein legislatives Organ, sondern um ein Organ der ausführenden und verwaltenden, also exekutiven Gewalt. Die Hauptaufgabe des Kreistags ist es, Vorgaben und Richtlinien zu aktuellen Verwaltungsvorgängen zu erlassen, nach denen der jeweilige Landrat zu handeln hat.

Anders als die Landtagswahl ist die Wahl des Kreistages des neuen Großkreises eine Direktwahl. Das heißt, statt Direkt- und Parteistimme (Erst- und Zweitstimme) gibt es mehrere Stimmen, die auf die jeweiligen Kandidaten zu verteilen sind. Hier ist es möglich, seine Stimmen zu kumulieren, also mehrere Stimmen einer Person zuzuschreiben, oder sie zu panaschieren, was dementsprechend bedeutet, sie auf mehrere Kandidaten zu verteilen. Der neue Großkreistag wird 53 Mitglieder besitzen, die ihr mit drei Stimmen wählen könnt. Die komplette Liste der zur Wahl stehenden Kandidaten, zu denen auch die studentischen Direktkandidaten gehören, gibt es hier.

Als letztes gilt es noch den höchsten Verwaltungsbeamten des Landkreises, den Landrat, zu wählen. Dieser leitet die Sitzungen des Kreistags, repräsentiert den Landkreis nach außen, führt die Beschlüsse des Kreistags aus und leitet die Geschäfte der aktuellen Verwaltung. Die Wahl zum Landrat ist eine Mehrheitswahl, bei der der Kandidat gewinnt, der mehr als die Hälfte aller Stimmen erhalten hat. Stehen mehrere Kandidaten zur Auswahl und es gelingt keinem, bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Anzahl an Stimmen zu erhalten, so findet am darauffolgenden Sonntag der zweite Wahlgang statt, in dem die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang direkt gegeneinander antreten. In Greifswald stehen diese Kandidaten zur Auswahl. Sowohl bei der Wahl zum Kreistag als auch bei der Wahl zum Landrat dürfen alle teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet sind.

Hier übrigens noch die aktuellsten Umfragewerte.

Bilder: Wahlzettel – Sebastian Wieschowsk via jugendfotos.de; Schloss Schwerin – Kolossos via wikimedia.de/ webMoritz-Archiv; Grafik zur Kreisgebietsreform – Maximilian Dörrbecker (chumwa) via Wikipedia