Seit fast 20 Jahren ist Frieder Dünkel Lehrstuhlinhaber für Kriminologie an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät sowie einer der Prorektoren der Universität. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist die Jugendstrafrechtspflege.

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bundesland mit einer relativ hohen Quote an Jugendlichen im Strafvollzug. Welche Faktoren spielen dafür eine Rolle?
In MV ist eine restriktive Entlassungspraxis dafür mitverantwortlich, das heißt, dass 70 Prozent der Jugendlichen hier ihre Strafe voll verbüßen. Das ist nicht gut, denn in diesem Fall gibt es nach der Entlassung keine Nachbetreuung durch die Bewährungshilfe, die im Allgemeinen günstiger für die Wiedereingliederung der Jugendlichen wäre. Allerdings haben wir schon seit Mitte der 90er Jahre einen Rückgang an 14 bis 25-Jährigen, das heißt, der Belegungsdruck in den Jugendanstalten geht zurück und die Anstalten sind demgemäß nicht mehr überbelegt. In MV haben wir einen erhöhten Anteil von Gewalttätern aus der rechtsextremen Szene und andere Jugendliche aus der gewaltbereiten Szene, die in den Vollzug kommen.

Welche Präventionsarbeit muss Ihrer Meinung nach geleistet werden, um Delikten bei Jugendlichen vorzubeugen?
Es gibt unzählige Programme mit guten Ansätzen, zum Beispiel „Pro Kind“. Aus eigenen Studien im Rahmen von Schülerbefragungen in Greifswald sowie auf der Insel Usedom ist erkennbar, dass Jugendliche, die von ihren Eltern Gewalt erfahren haben wie schwere Züchtigungen oder körperliche Misshandlungen, ein dreimal höheres Risiko besteht, dass sie später selbst gewalttätig werden. Das heißt natürlich nicht zwangsweise, dass sie straffällig werden, aber es ist ein Risikofaktor. Auch der unkontrollierte Konsum von Gewaltvideos, -filmen oder -spielen zählt dazu. Ein demokratischer Erziehungsstil ist immer noch der beste.

Welche Maßnahmen müssten bei straffälligen Jugendlichen ergriffen werden, damit diese nicht rückfällig werden?
Letztendlich gibt es eine Rückfallquote von 40 Prozent im Sinne einer erneuten Verurteilung zu Jugend- oder Freiheitsstrafe. Die Jugendlichen brauchen eine Schulausbildung, eine feste berufliche Stellung, Erfolgserlebnisse. Das kann im Vollzug natürlich nur begrenzt vermittelt werden. Bei vielen setzen auch spontane Reifungsprozesse ein, sogenannte „turning points“.

Wo sehen Sie zukünftig die Politik und Gesellschaft in der Verantwortung im Umgang mit Straftätern?
Ich bin gegen eine harte Law and Order-Politik. Es müssen kreative Lösungen gefunden werden, keine stupiden rein repressiven Maßnahmen. Ziel des Jugendstrafrechts ist die Erziehung zu einem strafffreien Leben. Sinnvoll ist es, die Sanktion möglichst zeitnah auszusprechen, damit der Jugendliche noch den Zusammenhang mit seinem Fehlverhalten erkennt. Dementsprechend gilt es, das Verfahren zu beschleunigen. Im Übrigen sollten früh Hilfestellungen und sozialpädagogische Maßnahmen ergriffen werden. Falls im Jugend- oder Heranwachsendenalter Strafvollzug als „ultima ratio“ unausweichlich erscheint, muss dieser intelligent geplant werden. Die Gesetzgebung ist nicht mehr gefordert, denn seit 2008 gibt es überall moderne und den Förderaspekt betonende Jugendstrafvollzugsgesetze.

Was berührt Sie bei Ihrer Arbeit am meisten?
Die Gefängnisse in Russland waren zum Beispiel wirklich trostlos. Aber es gibt bei mir viele positive Dinge, vor allem wenn ich junge Menschen erfolgreich zum Examen oder zur Promotion begleiten kann. Auch das Schreiben von Regeln zum Umgang mit jugendlichen Straftätern für den Europarat war ein erhebendes Gefühl, zumal sie von den 47 Mitgliedstaaten weitgehend unverändert akzeptiert wurden. Und es ist schön zu sehen, dass die Mitgliedsstaaten diese Regeln beachten und in ihre Gesetzgebung integrieren.

Professor Dünkel, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Luisa Pischtschan, die auch das Foto machte.