Die Wahl zum Senat wird nicht wiederholt, entschied der Wahlprüfungsausschusses in einer nichtöffentlichen Sitzung. “Die am 11. Januar vom Dekanat der Medizinischen Fakultät an alle Medizinstudenten versendete Wahlwerbemail ist rechtswidrig, der Wahleinspruch wird aber zurückgewiesen”, bestätigte Mike Naujok, Referatsleiter der Allgemeinen Verwaltung dem webMoritz. Aus der 14-seitigen juristischen Begründung geht hervor, dass der Ausschuss keinen direkten Zusammenhang zwischen Wahlergebnis und dem Aufruf der Medizinischen Fakultät sieht.  In der Konsequenz bleibt erst einmal alles wie gehabt. Die Kosten für eine Wiederwahl taxierte Naujok auf circa 10.000 Euro.

Kein direkter Zusammenhang zwischen Wahlergebnis und Aufruf der Mediziner

Das Ergebnis wurde erst jetzt bekannt, weil im Wahlprüfungsausschuss auf der Sitzung letzte Woche Donnerstag darüber Stillschweigen vereinbart wurde. Der Ausschussvorsitzende Professor Heinrich Lang fertigte über das Wochenende eine schriftliche Stellungnahme an, über die die Ausschussmitglieder am Montag vor der öffentlichen Bekanntgabe noch einmal einen Blick werfen sollten.

Korbinian Geiger

Die Studenten Solvejg Jenssen, Pedro Sithoe, Thomas Schattschneider und Korbinian Geiger, Alexander Schulz-Klingauf und Frederic Beeskow hatten die Wahl angefochten, weil sie eine unzulässige Wahlbeeinflussung seitens der Medizinischen Fakultät sahen. Dort wurde vor der Senatswahl eine Email aus dem Studiendekanat an alle Medizinstudenten geschickt, in der den Studierenden die Wahlliste “Offene Volluniversität” zur Wahl nahegelegt wurde. Seitens der Medizinischen Fakultät übernahm dessen Dekan Heyo Kroemer die Verantwortung für den Vorfall, wollte den Vorgang aber rechtlich nicht bewerten.

Wahlanfechter ziehen vielleicht vor Gericht

Damit ist die Anfechtung der Senatswahl aber noch nicht vom Tisch. “Wir Einspruchsführer müssen nach Prüfung der umfangreichen Begründung entscheiden, ob wir das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Wahlprüfungskommission überprüfen lassen werden. Ein paar der Wahlanfechter können sich aber wohl vorstellen, vielleicht gegen die Entscheidung zu klagen”, äußerte Korbinian Geiger sich gegenüber dem webMoritz und fügte hinzu: “Der Umfang der Begründung, die mir noch nicht vorliegt, zeigt, dass der Begründungsaufwand für diese Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses sehr hoch war.”

Fotos: Gabriel Kords (Geiger), ridcully via flickr (Wahlzettel), sebastian2 via jugendfotos.de (Wahlzettel ausfüllen)