Fusion gestoppt: Psychologie bleibt eigenständig

Die Meldung ist eigentlich kurz und wurde doch vom Institut für Psychologie mit Spannung erwartet. Die aus ihrer Perspektive „drohende“ Fusion mit dem Institut für Erziehungswissenschaften konnte quasi „in letzter Minute“ im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät zunächst bis Mai aufgeschoben und auf der letzten Sitzung endgültig abgewendet werden.

Das Institut für Psychologie hatte um seinen guten Ruf und seine bundesweite Anerkennung gesorgt, wenn die Fusion stattgefunden hätte. Der FSR Psychologie hatte eigens dazu eine Vollversammlung einberufen. Die Professoren fürchtete zudem die zusätzliche Arbeitsbelastung durch die Lehramtsstudenten.

Deren Zukunft bleibt nun an ihrem sich mehr und mehr in Auflösung befindlichen Institut auch weiter ungewiss und soll erst auf einer der nächsten Fakultätsratssitzung entschieden werden. Nachhaltige Lösungen sind jedoch nicht vom Fakultätsrat, sondern vom Senat abhängig.

Greifswalder Band KRACH bei GTV

Greifswald TV – mehr als nur Fernsehen!

Heute wurde bei youtube ein Beitrag von GTV über die Greifswalder Band Krach veröffentlicht. Der lokale Sender übertraf sich ein weiteres Mal in Bezug auf SprecherInnenqualität, Inhalt und Originalität.

=========================================

Dieser Beitrag wurde uns in freundlicher Kooperation
vom Fleischervorstadt-Blog zur Verfügung gestellt.

Zurück zu den Mammuts

Roland Emmerichs „10.000 B.C.“ stellt die Zivilisationsgeschichte gehörig auf den Kopf. Pyramidenbauer treffen mit Mammutjägern zusammen. Und sie schreiben ihre Geschichte.

Die Prophezeiung muss sich erfüllen. Wenn auch anders als erwartet. Als überraschender Sieger bei einer Jagd auf den letzten großen Zug der Mammuts gewinnt D´Leh (Steven Strait) überraschend die Hand Evolets (Camilla Belle), der Schönsten im Zeltlager. Nach dem Einfall berittener Sklavenhändler tritt der junge Häuptling von seiner Würde zurück, um die verschleppten Angehörigen seines Stammes und seine junge Frau zu befreien. Auf D´Lehs Reise schließen sich ihm immer mehr Verbündete mit ihm zusammen, um mit Sperren von jener Hochkultur zu stehen, die gerade Pyramiden errichtet.

?10.000 B.C.? ist ein bildgewaltiges Leinwandspektakel über das Zusammentreffen von Kulturen im prähistorischen Gewand. Der in Neuseeland und Namibia gedrehte Film transportiert dabei zugleich eine von heute als technisch vorstellbare Möglichkeit über die Errichtung der ägyptischen Pyramiden mit. Wenn auch ohne Mammuts. Massenszenen, ein gefangen nehmender Säbelzahntiger und ein Hauch von Abenteuer und Romantik würzen die ausgiebigen Landschaftspanoramas. Geschrieben von Uwe Roßner

Nach dem ersten Schritt

Mit „Step Up to the Streets“ wagt Constantin Film einen Nachfolger zum Tanzfilm „Step Up“, der im Oktober 2006 über 700.000 Zuschauer anlockte.

Die Figurenkonstellation hat sich leicht geändert. Sorgte einst Tyler Gage (Channing Tatum) als junger Draufgänger aus Baltimore an der renommierten Ballettschule beim Ableisten seiner gesetzlich verpflichten Stunden Sozialarbeit für Aufsehen, so rückt jetzt die junge und rebellische Andie (Briana Evigan) ins Rampenlicht. Trotz ihres Prinzips Ablehnung ergreift sie anfangs widerwillig ihre letzte Chance: die Aufnahmeprüfung und kurz darauf den Schulbetrieb an der elitären Kunstschule Maryland. Nicht allein das. Der bevorstehende Streetdance-Wettbewerb gerät für Andie immer mehr zu einem Kampf um allseitigen Respekt und wachsendes Selbstvertrauen.

„Step Up to the Streets“ ist ein farbenfrohes HipHop-Musical mit Tanzsequenzen, die sich sehen lassen können. Trotz packender Moves, etwas Herzschmerz und lässigen Beats bleibt der Streifen, für alle, die bereits „Step Up“ kennen, eine kräftig aufpolierte Schablone. Anders als beim Erstling ist der Nachfolger glücklicherweise keine wieder aufgewärmte Lehrstunde über den Unterschied zwischen klassischem Ballett und HipHop. Mit einer packenden S-Bahnbahnfahrt á la Maskenball oder einer im Tanz entschiedenen Wette geht „Step Up to the Streets“ wesentlich stärker auf den Streetstyle ein. Insgesamt ist der Streifen nicht allein für Tanzbegeisterte sehenswert. Geschrieben von Uwe Roßner

Der Fusion steht nichts mehr im Wege

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hat gestern in dem Ministererlaubnisverfahren Universitätsklinikum Greifswald/Kreiskrankenhaus Wolgast eine Ministererlaubnis erteilt. Damit kann das Universitätsklinikum Greifswald die Anteilsmehrheit an dem Kreiskrankenhaus Wolgast übernehmen.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme des Kreiskrankenhauses in Wolgast (KKH Wolgast) durch das Universitätsklinikum Greifswald (Universitätsklinikum) im Dezember 2006 untersagt, weil dadurch die marktbeherrschende Stellung des Universitätsklinikums auf dem Markt für Krankenhausleistungen in der Region verstärkt würde. Das Uniklinikum hatte am 07. Dezember 2007 eine Ministererlaubnis beantragt.

An die Erteilung einer Ministererlaubnis stellt das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen hohe Anforderungen. Im konkreten Einzelfall müssen die vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkungen durch gesamtwirtschaftliche Vorteile aufgewogen oder durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit (zusammen: Gemeinwohlgründe) gerechtfertigt werden. Um die Realisierung der Gemeinwohlgründe zu erreichen, darf es auch keine wettbewerblich weniger bedenklichen Alternativen geben.

Diese Anforderungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, so dass eine Ministererlaubnis erteilt werden kann. Von den seitens des Universitätsklinikums vorgetragenen Gründen waren nach umfangreichen Ermittlungen und eingehender Prüfung als Gemeinwohlgrund nur ?Langfristiger Erhalt und nachhaltige Profilierung von medizinischer Fakultät und angegliedertem Universitätsklinikum der Universität Greifswald? und ?Ausbau des Forschungsschwerpunktes der ?Community Medicine? der medizinischen Fakultät? anzuerkennen. Diese Gemeinwohlgründe stehen dabei in einem engen innerlichen Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig.

In einer Gesamtbetrachtung wiegen sie die mit dem Zusammenschluss verbundene erhebliche Wettbewerbsbeschränkung auf. Für die Beurteilung der Wettbewerbsbeschränkung gelten die Maßstäbe, die in den früheren Ministererlaubnis-Fällen Rhön-Klinikum/Bad Neustadt und Asklepios/Mariahilf zur Anwendung kamen.

Die Entscheidung beruht maßgeblich auf einer Wertung der Umstände des Einzelfalls und der Sondersituation des Universitätsklinikums. Die Entscheidung stellt deshalb weder ein allgemeines Präjudiz für Zusammenschlüsse unter Beteiligung von Universitätskliniken noch für Übernahmen von Krankenhäusern durch andere Erwerber dar.