Meld! Dich! An!

Für Greifswald als Hauptwohnsitz gibt es viele Argumente

Im Jahr 2006 wird die Stadt Greifswald eine Zweitwohnsitzsteuer einführen, sofern sich Ende diesea Jahres nicht mindestens 5000 Studenten in Greifswald mit ihrem Hauptwohnsitz angemeldet haben. Derzeit haben nur etwa 3000 Studenten hier ihren Hauptwohnsitz. Bei 10400 Studenten eine dürftige Zahl.

Von der Zahl der Einwohner hängen die so genannten ?Schlüsselzuweisungen? ab, Finanzzuschüsse die die Stadt vom Land erhält. Der Stadt entgeht somit eine ganze Menge Geld. Falls die Zahl der Neuanmeldungen nicht erreicht wird, müssen Studenten die in Greifswald nur ihren Nebenwohnsitz haben eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von bis zu 450 Euro im Jahr zahlen.
Derartige Zweitwohnsitzsteuern wurden schon in anderen Universitätsstädten eingeführt. Zwar gab es auch erfolgreiche Klagen gegen die Besteuerung, aber die Entscheidungen können von Einzelfall zu Einzelfall verschieden ergehen, daher ist es wichtig, dass die Zweitwohnsitzsteuer gar nicht erst eingeführt wird. Dies könnt Ihr nämlich verhindern, wenn Ihr Euch hier mit Eurem ersten Wohnsitz anmeldet.

Es gibt gute ideelle, finanzielle und rechtliche Gründe sich anzumelden!

Gerade bei jüngeren Semestern gibt es das Phänomen, dass man lieber noch „zu Hause“ gemeldet sein möchte, scheinbar weil die Verbundenheit mit der ?Heimat? noch groß ist. Nicht vergessen: Greifswald ist jetzt das neue zu Hause! Hier habt ihr einen neuen Freundeskreis, den Lebensmittelpunkt und nicht zuletzt Eure Uni. Ihr seid mündige Bürger und wollt doch auch in Greifswald wählen um die Kommunal- und Landespolitik mitzubestimmen. Wenn das noch nicht überzeugt: Wir alle nutzen Greifswalds Straßen und Einrichtungen. Deshalb sollte es auch in unserem Interesse sein, dass die Stadt die finanziellen Zuweisungen bekommt, die ihr zustehen.
Studenten mit Hauptwohnsitz Greifswald erhalten ab dem Wintersemester 2005 50 Euro pro Jahr. Die Anträge liegen schon im AStA, im Rathaus und im Einwohnermeldeamt aus.
Anhand der eingegangenen Anträge überprüft die Stadt dann auch, ob die Zahl der studentischen Hauptwohnsitznehmer die geforderten 5000 beträgt.
Es gibt weitere Vorteile und Vergünstigungen durch die Hauptwohnsitznahme. Einen Überblick gibt die Broschüre ?Weg von zu Hause – Erstwohnsitz in Greifswald!? die Ihr auch beim AStA bekommen könnt.

Meldepflicht

Es besteht eine Meldepflicht. Nach den Landesmeldegesetzen (z.B. § 12 I LMG M-V) ist man, wenn man in eine neue Stadt zieht, verpflichtet sich innerhalb einer Woche anzumelden! Hat man mehrere Wohnungen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Der durchschnittliche Greifswalder Student, der in der vorlesungsfreien Zeit mal zu der Familie fährt, hat also durchaus seine Hauptwohnung in Greifswald.
Und die Nachteile? Immer wieder werden Bedenken über Nachteile der Erstwohnsitzmeldung, etwa wegen des Versicherungsschutzes oder des Kindergeldes genannt. Ohne Frage kann es im Einzelfall bei Versicherungen Nachteile geben, dies ist dann zu prüfen. Dann ist es mehr als verständlich, den Hauptwohnsitz bei den Eltern zu lassen. Hier handelt es sich jedoch um Einzelfälle. Der große Teil, der nicht betroffen ist, sollte sich deshalb anmelden, eben um die Zweitwohnsitzsteuer von Studenten, die sich aus genannten Gründen hier nicht mit dem Hauptwohnsitz anmelden können, abzuwenden. Das Kindergeld ist z.B. vom Alter des Kindes abhängig und nicht davon, wo es seinen Hauptwohnsitz hat
Also los! Das Einwohnermeldeamt findet Ihr in der Spiegelsdorfer Wende 1, beim Südbahnhof. Die Anträge für die Erstattung von 50 Euro liegen im AStA Büro, aber auch im Rathaus und Einwohnermeldeamt.

Geschrieben von Constanze Rogge

″Studentensteuern″ und ″Intelligenzabgaben″

Ende Januar hat das Verfassungsgericht das Verbot von Studiengebühren gekippt. Am 26. Januar 2005 um kurz nach zehn waren die Würfel gefallen. An diesem grauen Wintermorgen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden, dass das Verbot von Studiengebühren, wie es seit dem Jahr 2000 im Hochschulrahmengesetz des Bundes vorgesehen war, verfassungswidrig ist. Der Artikel 1 Nr. 3 und 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) sei nichtig, da dem Bundesgesetzgeber das dazu notwendige Gesetzgebungsrecht fehle. Das hieß allerdings nicht, was viele vermuteten, nämlich die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren im Allgemeinen.

Wie der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer in einer für das BVerfG recht untypischen Deutlichkeit in der Urteilsverkündung bemerkte: ?Wir hatten nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren politisch vernünftig sind.? Ebenso sei eben nicht geklärt worden, ob Studiengebühren die Grundrechte der Wissenschafts- und Studienfreiheit sowie des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes in verfassungswidriger Weise beeinträchtigten. ?Wir hatten nur zu entscheiden, ob der Bund zu dem Verbot befugt war und die Antwort lautet nein?, so Hassemer weiter. Das Urteil wurde damit begründet, dass ein einheitliches, bundesweites Verbot von Studiengebühren nicht notwendig sei, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen oder die Wirtschaftseinheit zu wahren.
Was bleibt, ist die Gewissheit, dass die sicherlich folgenden politischen sowie juristischen Auseinandersetzungen sich von der Bundesebene auf die Länderebene verlagern werden. Einige Auffassungen des BVerfG muten teilweise auch fast realitätsfern an. Da ist zum Beispiel die Begründung, dass in den zu erwartenden 500 Euro Studiengebühr pro Semester kein Ausnahmefall vorliege, der von Artikel 75 Absatz 2 Grundgesetz für eine Bundesgesetzgebungskompetenz verlangt wird, da sie keine so schwere Beeinträchtigung bedeuteten, dass große Wanderungsbewegungen zwischen den Bundesländern zu erwarten seien. Dies war einer der Punkte, die der Bund als Gründe für eine ihm eigene Gesetzgebungskompetenz vorgetragen hatte. Wie die Karlsruher Richter aber den jetzt schon äußerst fragwürdigen Satz von 500 Euro als feste Größe annehmen konnten, wie sie die Wanderungsbewegungen überhaupt als Begründung anführen konnten, würde doch selbst eine massive Wanderbewegung keine Kompetenz des Bundes in dieser Frage begründen können, macht deutlich, dass dieses Urteil sehr wohl hinterfragt werden darf.
Weiterhin ist eine der denkbaren Konsequenzen aus diesem Urteil, dass auch gegen Studiengebühren Klagen vor Bundes- oder EU-Gerichten durchaus möglich und wahrscheinlich sind; die letzten Worte sind hier noch lange nicht gesprochen.
In Greifswald hatten im Mensaclub etwa 20 Studierende der Entscheidung auf einer Großbildleinwand beigewohnt. Kurz nach der Entscheidung ein Demonstrationszug durch die Greifswalder Innenstadt. Nur 300 Menschen waren dem Aufruf des AStA gefolgt – im Vergleich zu den übrigen Hochschulstandorten im Land sogar noch eine riesige Zahl. ?Das Studium in Mecklenburg-Vorpommern muss gebührenfrei bleiben?, hob der hochschulpolitische Referent des AStA, Simon Sieweke, als Kernforderung des Studierendenausschusses hervor. Gestützt wurde er dabei von einer großen Mehrheit der Greifswalder Studierenden. Achtzig Prozent von ihnen hatten sich während der Vollversammlung am 12. Januar für einen Antrag ausgesprochen, in dem ?ein umfassendes Verbot von Gebühren? gefordert wurde.
Im Gegenantrag, eingebracht vom ?Ring Christlich-Demokratischer Studenten? (RCDS), wurde die Landesregierung hingegen aufgefordert, die Einführung von Studiengebühren vorzubereiten, unter der Voraussetzung, dass die Beiträge erst nach Abschluss des Studiums erhoben werden und den Hochschulen ?allein und direkt? zugute kommen. Hierbei handelt es sich um ein Modell, das von vielen Befürwortern als ausgereift betrachtet wird. Formuliert wurde es als erstes von der ?Kreditanstalt für Wiederaufbau? (KfW). Alle Studierenden haben hier das Recht auf einen Kredit. Sozial Bedürftige erhalten zusätzlich ein Stipendium. Abgewickelt werden die Kredite über normale Banken, finanziert von der KfW. Die Rückzahlung beginnt spätestens zwei Jahre nach dem Abschluss, sie kann jedoch bei finanziellen Engpässen durch Arbeitslosigkeit oder Familiengründung unterbrochen werden. Nur wenn nach 25 Jahren immer noch Forderungen offen sind, springt der Staat ein. Daneben gibt es Modelle, bei denen Studiengebühren nur von den Studierenden gezahlt werden müssen, die nicht mit erstem Wohnsitz in dem Bun­desland gemeldet sind, in dem sie studieren (?Hamburger Modell?) oder so genannte Studienkonten, von denen pro Semester ein pauschaler Betrag abgebucht wird. Hier bezahlt der Student erst, wenn sein Konto leer ist. Maßnahmen wie die ?Landeskinderregelung? hat das BVerfG im Zusammenhang mit dem numerus clausus schon 1972 zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, jedoch sehr problematisierend behandelt. (AZ 1 BvL 25/71)
Für die Gebühren-Gegner jedoch sind all diese Modelle gleich – und zwar gleich schlecht. ?Studentensteuern oder Intelligenzabgaben – das macht keinen Unterschied?, ist Jörg Tauss, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion überzeugt. Als Abgeordneter hatte er die Novelle des Hochschulrahmengesetzes mit auf den Weg gebracht, die Studiengebühren verbot. ?Ich war nie so stolz, verfassungswidrig zu sein?, sagt er heute.
Unterdessen basteln die Befürworter bereits fleißig an der Einführung. Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel hätte am liebsten bereits zum kommenden Semester Gebühren erhoben, musste jedoch nach massivem Druck zurückrudern. Nun wird es wohl zum Sommersemester 2006 soweit sein. Baden-Württemberg peilt als Termin das Wintersemester 2006/2007 an. Auch Hamburg, dessen Wissenschaftssenator Jörg Dräger einer der Wortführer der Befürworter ist, wird vor 2006 nichts unternehmen. Es bleibt also noch ein wenig Zeit. Doch was passiert danach? Viele sind davon überzeugt, dass es zu ?Studentenwanderungen? aus den Gebühren – Ländern kommen wird. Auf diese Weise wäre auch Mecklenburg-Vorpommern, wo Gebühren (noch) laut Koalitionsvertrag verboten sind, betroffen. Ob es jedoch hier im Land beim Gebührenverbot bleibt, muss erst abgewartet werden. Ministerpräsident Harald Ringstorff hat jedenfalls im Februar bereits angedeutet, er sei bei dem Thema ?nicht völlig vernagelt?. Schließlich gelte die Koalitionsvereinbarung nur bis 2006.

Geschrieben von Stephan Kosa und Kai Doering

Kommentar: Studiengebühren haben Folgen – und zwar positive

Am 26. Januar hat das Bundesverfassungsgericht das generelle Verbot von Studiengebühren, wie es im Hochschulrahmengesetz verankert ist, gekippt. Dies bedeutet, dass nun allein die Länder entscheiden können, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht – nicht mehr aber auch nicht weniger.

Nüchtern betrachtet, sind Studiengebühren ein sinnvoller Weg, die Lehrsituation an den Universitäten zu verbessern. Geld ist nicht der einzige, aber doch ein wichtiger Grund für die derzeit schlechte Situation an deutschen Hochschulen. Seminare mit mehr als fünfzig Teilnehmern, schlechte Ausstattung der Lehrräume und ein Professor, der nie für seine Studenten erreichbar ist – hätte die Uni mehr Geld zur Verfügung könnte sie hier Abhilfe schaffen.
Bald werden die ersten Bundesländer die Hand bei den Studenten aufhalten. Im Süden der Republik soll es bereits zum kommenden Wintersemester soweit sein. Doch ist hier auch Vorsicht geboten. Studiengebühren können nämlich nur dann zu einem Segen werden, wenn sie vernünftig eingeführt werden – und das bedeutet nachgelagert. Wer könnte schon aus dem Stand pro Semester 500 Euro oder mehr aufbringen, wo das Geld doch jetzt schon gerade so reicht? Das Kredit-Modell der KfW ist da sicher ein Schritt in die richtige Richtung, doch muss ein Alumni-Konzept das Ziel sein. Warum soll ein Arzt nicht das Studium desjenigen bezahlen, der sein Nachfolger werden soll?
Ein Letztes ist zu beachten: Die Gebühren müssen direkt den Unis zugute kommen. Wer das bezahlte Studium nur als Möglichkeit sieht, Haushaltslöcher zu stopfen, betreibt Raubbau an der Bildung.
Übrigens können Studiengebühren auch die Studenten unschlagbar stärken, denn wer bezahlt, dem steht auch eine Gegenleistung zu. Der Kunde Student hat dann ein Anrecht auf einen Seminarplatz oder ein Gespräch mit dem Professor – wenn es sein muss, rund um die Uhr.
Also, liebe Landespolitiker, führt Studiengebühren ein, doch bedenkt die Folgen.

Geschrieben von Kai Doering

Kommentar: Studiengebühren sozialverträglich? Geht so.

Die Notwendigkeit von Studiengebühren will kaum jemand mehr abstreiten. Zu schlecht die Finanzlage, zu grauenvoll die Studienbedingungen jetzt schon. Wir müssen ja alle den Gürtel etwas enger schnallen undsoweiterundsofort. Studiengebühren sind jedoch leider nicht das ersehnte Allheilmittel. Studiengebühren sind als Lösung eine Fata Morgana, eine Illusion, an die man sich nur zu gern klammert.

Denn: Die ökonomisierte Auswahl des Studienplatzes ist längst bemerkbar, die Wissenschaft und ihre Ansprüche verrecken an fortgeschrittener Aufbautis Verwertbarkeitritis. Schon jetzt sind wir zudem laut OECD Schlusslicht, was den Zugang sozial Schwächerer zu Bildung anbelangt. Gerade dies ist jedoch fatal, geht es doch um die hehren Ziele, die wir uns auf unsere ach so demokratische Flagge kritzeln.
Die Abschreckungseffekte sind heute schon absehbar. Studierende, die heute bereits nebenher arbeiten müssen (Anteil an der Gesamtheit: 63 Prozent), sehen keine Möglichkeit, wie sie zusätzliche Studienge­bühren finanzieren sollten. Aber würden Studiengebühren nicht ?sozialverträglich?? Pustekuchen! Die 500 Euro, die propagiert werden, sind heute schon unrealistisch. Das ?Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung? schätzt, dass mittelfristig wohl eher 2 500 Euro drin sein müssen. Wer lässt sich von solchen absehbaren Schuldenbergen denn bitteschön nicht abschrecken? Es geht um zehntausende von Euro pro Student, die die Banken uns ja sicherlich schenken werden, wenn wir keine Arbeit bekommen. Schon im März dieses Jahres meldeten einige Tageszeitungen, der ?Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken? fordere eine Abschaffung des BAFöG-Modells, ein Nebeneinander von zinslosem BAFöG und zu verzinsenden Stu­dentenkrediten sei unsinnig. Diese Idee scheint dieser Tage ja auch schon bei Unionspolitikern salonfähig zu werden. Bildung wird zum Wirtschaftsgut. Ändert das auch wieder jemand, wenn Mittel wieder zur Verfügung stehen?

Geschrieben von Stephan Kosa

Pressesprecher entlassen

In der Senatssitzung am 16. Febru­ar hat das Rektorat eine „verhaltensbedingte fristlose Kündigung“ gegen den Leiter der Pressestelle, Edmund von Pechmann, ausgesprochen.

Geschrieben von Kai Doering