In dieser Woche tagte der Senat der Universität zum letzten Mal in dieser Zusammensetzung. Mit dem Sommersemester startet auch im Senat die neue Legislatur.

Die spannenden Themen der Sitzungen standen dabei nicht auf der Tagesordnung. Eingebracht wurden sie stattdessen durch die studentischen SenatorInnen. Seit einiger Zeit ging das Gerücht um, dass das LSF auf Moodle umgestellt werden sollte. Aus dem Rektorat wurde bestätigt, dass die Umstellung zum Wintersemester geplant sei. Ursprünglich sollte die Umstellung bereits im Sommersemester über die Bühne gehen, wurde aber nach massiver Kritik auf das Wintersemester verschoben. Kritik gab es dann auch in der Senatssitzung: Aus den Reihen der ProfessorInnen wurde gefragt, ob diese zukünftig auch einen Moodle-Kurs belegen müssten. Man habe sich gerade an das LSF gewöhnt und müsse nun auch noch eine weitere Plattform pflegen.

Moodle soll das LSF nämlich nicht komplett ersetzen, sondern nur die Dokumente, die von den Dozierenden im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, bereitstellen. Die Anmeldung für Veranstaltungen soll weiterhin über das LSF geschehen. LSF sei technisch nicht dazu geeignet, große Mengen an Daten zu verarbeiten, eine Aufteilung auf Moodle und LSF sei daher notwendig. Johanna Ehlers regte daraufhin an, zu überlegen, ob nicht auf ein System umgestellt werden könne, bei dem die Studierenden alles erledigen können, um die Übersichtlichkeit zu bewahren. Die Umstellung zum Wintersemester wird dennoch weiter angestrebt.

Neue Software für Dienstrechner

Ein weiterer Punkt, der für viel Gesprächsstoff sorgte, wurde von Milos Rodatos eingebracht. Auf den dienstlichen Rechnern der Universität soll eine Software installiert werden, die viele Informationen über den Rechner erfasst. Grund für diese Software ist, dass die Universität nicht weiß, wie viele Lizenzen für verschiedene Programme auf ihren Rechnern läuft. Gegenüber Softwarefirmen sei es dann unmöglich nachzuweisen, dass ein Rechner, der im Uninetz eingeloggt ist und auf dem eine lizenzierte Software installiert ist, nicht zum Inventar der Universität gehört. Um sich vor überzogenen Lizenzgebührforderungen schützen zu können, sei die Installierung der Software daher notwendig, so der Kanzler auf Nachfrage. Konkrete Forderungen eines Softwareanbieters wurden bereits an die Universität herangetragen.

Auf Nachfrage wurde von einem Mitarbeiter des URZs bestätigt, dass die Software auch auf den Rechnern in der Universitätsbibliothek installiert wird. Da es sich ausschließlich um dienstliche Rechner handelt, die grundsätzlich nicht privat genutzt werden sollen, habe man im Rektorat auch keine Bedenken dabei. Bei der Benutzung müsse man sich dabei bewusst sein, dass der Dienstherr es mitbekommt, wenn der Rechner zu privaten Zwecken genutzt werden. Es sei damit aber nicht möglich nachzuvollziehen, wer über einen Rechner in der Bibliothek welche Seite besucht habe. Alle betroffenen MitarbeiterInnen der Universität sind bereits seit Anfang März über die Maßnahme informiert, der Datenschutzbeauftragte hat die Maßnahme einer Prüfung unterzogen. Man wolle zusätzlich prüfen, inwieweit die Studierenden über diese Maßnahme informiert werden können.

Beitragsbild: Andrea Dittmar