Ist die Hausordnung in einem Fall rechtswidrig und darf der Rektor oder der Senat die Hausordnung ändern? Um diese juristischen Fragen ging es am Mittwochnachmittag im Senat. Einstimmig sprach sich dieser dafür aus, das Rektorat zu bitten, nach der Diskussion über die Revision der Hausordnung des Verhaltensparagraphen nachzudenken. Dieser war im letzten Jahr eingeführt worden, um das Tragen Kleidung, die extremistische Inhalte vermitteln oder verherrlichen, wie beispielsweise  “Thor Steinar”, zu verbieten. Dabei geht es um § 5 Abs. 4 der Hausordnung der Universität Greifswald, der wie folgt lautet:

Jürgen Kohler sieht die Hausordnung als gut gemeint, aber schlecht formuliert.

„Im Geltungsbereich dieser Hausordnung sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die geeignet sind, die öffentliche Wahrnehmung der Universität als weltoffenes, pluralistisches, freiheitliches und demokratisches Zentrum von Forschung und Lehre zu beeinträchtigen. Untersagt ist insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Ebenfalls untersagt sind Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.“

Jürgen Kohler: “Jetziger Paragraph zu Verhaltensweisen ist rechtswidrig.”

Juraprofessor Jürgen Kohler kritisierte in seiner Denkschrift, dass dieser Absatz aus mehreren Gründen rechtswidrig sei:

  • So dürfe eine Universität keine Regelungen über die Parlamentsgesetze hinaus treffen.
  • Inneruniversitär sei der Rektor für diesen Teil der Hausordnung nicht zuständig.
  • Durch die übermäßige Ansammlung unbestimmter, nicht tatsächlich belastbar Begriffe  könne die Regelung  Missverständnisse von außerhalb hervorrufen.
  • Das Verhältnismäßigkeitsgebot werde verletzt.
  • Als Neuregelung schlägt Kohler vor:

“Im Geltungsbereich dieser Hausordnung sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die die durch die Verfassung und die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens, insbesondere der Meinungsfreiheit, überschreiten.”

In seiner mündlichen Begründung ergänzte Kohler, die Änderung des Rektorats sei gut gemeint, aber trotzdem rechtswridig. Wolfgang Joecks, ebenfalls Juraprofessor, betonte: “Wir wollen nicht, dass solche Kleidung getragen wird, aber verbieten können wir es nicht.” Der letzte Satz den Verhaltensweisen betreffend sei ein Wunsch. Damit waren sich alle im Prinzip einig im Ziel, wie es StuPa-Präsident Erik von Malottki formulierte: “Die Studierendenschaft wie das Rektorat sind gegen verfassungsfeindliche Symbole.”

Rektor Professor Rainer Westermann

Rektor Rainer Westermann: Rechtsaufsicht befragen

Joecks: “Wir wollen nicht, dass solche Kleidung getragen wird, aber verbieten können wir es nicht.”

Unikanzler Dr. Wolfgang Flieger wies in der Debatte auf die unterschiedlichen Auffassungen zur Zuständigkeit für die Hausordnung hin und will diese Frage von der Rechtsaufsicht klären lassen. Dem stimmte Prorektor Michael Herbst zu. Uni-Rektor Professor Rainer Westermann schloss sich dem an: “Es geht um ernst zu nehmende Fragen. Wir sollten die Rechtsaufsicht fragen und erst die Zuständigkeiten klären. Das betrifft die gesamte Hausordnung, was die Formulierung angeht.” Diese sei appelativ: “Dann kann man es ganz sein lassen.” Kohler setzte sich dennoch für eine Korrektur ein und machte keinen Hehl daraus, dass er nur begrenztes Vertrauen in die Rechtsaufsicht habe.

Auf Antrag von Joecks und Flieger votierte der Senat einstimmig für eine Bitte an das Rektorat, nach der Diskussion über eine Revision der Hausordnung nachzudenken. So solle im letzten Satz des Absatzes 4 “untersagt” durch “unerwünscht” ersetzt werden. Senatsvorsitzende Professorin Maria-Theresia Schafmeister betonte nach der Diskussion, die “rege und unerwünscht” gewesen sei: “Wir wollen Schaden von Uni abwenden.” Im Februar steht das Thema wieder auf der Tagesordnung für den Senat.

Weg frei für neuen Masterstudiengang “Organisationskommunikation”

Professor Patrick Donges sieht ein "vielfältiges Lernangebot" im neuen Masterstudiengang.

Einstimmig winkte der Senat auch den neuen Masterstudiengang „Organisationskommunikation“ durch, der im Wintersemester 2011/2012 beginnen soll. Nach dem Rektoratsbeschluss wurde der  Senat angehört und genehmigte die Satzung. Professor Patrick Donges, Studiendekan der Philosophischen Fakultät sprach von einem „vielfältigen Lernangebot“. Für die Studierendenschaft bezeichnete Erik von Malottki den neuen Masterstudiengang, der im Winter und Sommer begonnen werden kann als „sehr begrüßungswert“. Der Studiengang befasst sich mit Folgen und Bedeutung verschiedener Formen von Kommunikation in Bezug auf Organisation und den Prozess des Organisierens. Er besteht aus zwölf forschungs- und anwendungsorientierten Modulen. Ebenfalls angehört fühlte sich der Senat zu einer W2-Professur für Virologie an der Medizinischen Fakultät und machte damit den Weg für die Stellenausschreibung frei.

Rechts- und Staatswissenschaftliche sowie die Theologische Fakultät stellten sich vor

Es ging bei der Senatssitzung aber nicht nur um die Medizinische Fakultät, sondern auch um die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät (RSF), die sich vorstellte. Dekan Professor Walter Ried sprach von einer „jungen und alten Fakultät“ zugleich, da sie zu den Gründungsfakultäten gehörte. In der DDR-Zeit wurde die Fakultät geschlossen, seit 1990 wurde sie wieder errichtet und seitdem ausgebaut. Insgesamt gebe es 14 Professoren in den Rechtswissenschaften und 12 in den Wirtschaftswissenschaften, die 2782 Studierende unterrichteten. „In den letzten Jahren ist die Zahl der Studierende aufgrund der Attraktivität deutlich gestiegen“, so Ried. So habe man den letzten Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre, in den man sich deutschlandweit noch einschreiben könne. „Es ist ein großartiges Ergebnis, dass der Diplom-Studiengang in der Zielvereinbarung beibehalten wird“, freute sich Reid. Dennoch gebe es Bachelor- und Masterstudiengänge, wie den neuen Bachelor-Studiengang „Recht – Wirtschaft – Personal“ mit aktuell 168 Studenten. Gefragt seien auch die BA-Teilstudiengänge in Wirtschaft und Recht. Die Fakultät erwarb 2009 Drittmittel in Höhe von 1,14 Millionen Euro. Drei Prozent waren private, 57 Prozent waren Bundesmittel. Als einige Forschungsschwerpunkte nannte Ried das Gesundheits- und Medizinrecht, Kriminologie und Gesundheitswirtschaft. In seinem Ausblick machte Ried deutlich, dass er die Studiengänge Jura, Master of Health Care Mangement und BWL weiterentwicklen will, was auch für die BA-Studiengänge gelte. Ziel sei die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Forschung, die Vernetzung mit anderen Disziplinen und die Internationalisierung mit dem Schwerpunkt Ostseeraum.

Erik von Malottki betonte, dass alle gegen verfassungsfeindliche Symbole sind. Er begrüßte den neuen Masterstudiengang.

Neben der RSF stellte sich auch die Theologische Fakultät als kleinste der fünf Fakultäten dieser Universität vor. Dekan Professor Heinrich Assel berichtete zu Beginn von der Fusion der Kirchen in MV, Hamburg und Schleswig-Holstein zur neuen Nordkirche. Diese bestünde dann aus 1.700 Pfarrstellen und 2,4 Millionen Mitgliedern. Durch die Kirchenfusion gebe es fundamentale Änderungen im Arbeitsmarkt. Die Studentenzahlen sind von knapp 300 in 2003 auf aktuell 723 Studierenden gestiegen. Assel spricht in diesem Zusammenhang von einer „sehr guten Entwicklung“ und betonte, dass man bei der Lehrzufriedenheit vor den anderen Fakultäten liege. Die Drittmittel betrugen 2010 etwa 435.000 Euro, während sie 2005 noch bei 125.000 Euro lagen. Um die Zukunft macht sich Assel keine Sorgen: „Wir haben sehr gute Bedarfsprognosen.“ Forschungsschwerpunkte der Theologischen Fakultät seien die empirische, Dorgmatische und historische Erforschung von Religionsräumen oder die vergleichende Theologie biblischer und außerbiblischer Texte.

Fotos: David Vössing, Carsten Schönebeck (Westermann)