Nachdem die Dienstzeitverlängerung des Wirtschaftswissenschaftlers Prof Dr. Manfred Jürgen Matschke sowohl vom Rektorat, als auch vom Ministerium abgelehnt wurde, wendet sich der Professor nun an das Oberverwaltungsgericht (OVG), berichtet die Ostseezeitung.
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht aus formellen Gründe abgelehnt, ohne auf Sachfragen einzugehen. Matschke hofft nun, dass das OVG der Sachentscheidung nicht ausweicht, da das Landesbeamtengesetz von anderen Bundesländer entscheidend von dem in M/V abweiche.
Der Grund sich an das OVG zu wenden ist, dass das Bildungsministerium Matschkes Widerspruch bislang noch nicht beantwortet hat. Das Ministerium teilte am 23. Juni lediglich den zwei Studenten, die sich mit einer Unterschriftenaktion für den Professor stark machten, mit, dass es keine Verlängerung geben würde. Dies sieht er als Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzipien. Ebenfalls blieb sein Schreiben vom 8. Juli unbeantwortet. Prof. Matschke legt dies als „Rechtsverweigerung” aus, da ab dem 30. September eine Verlängerung unmöglich wird.
Die Ablehnung der freiwilligen Arbeitsverlängerung soll – so Gerüchte – mit einer geplatzten Ehrenpromotion des Ex-Siemensvorstandes Ende 2007 zusammenhängen. U.a. der Rektor hatte sich für diese Promotion stark gemacht. Siemens sponsort u.a. die SHIP-Studie mit fast fünf Millionen Euro (Ausführlich hier).
Seit der Ablehnung seiner Dienstverlängerung hatten über 700 Studenten eine Unterschriftenliste unterschrieben, um den Antrag des renomierten Professors zu unterstützen.
- Professoren erhöhen Druck auf Rektor vom 8. Mai 2008
- Studenten kämpfen um Professor vom 28. April 2008
- Siemens-Affäre: Noch ein Rücktritt vom 24. April 2008








Das auf dem bild ist nicht Paul, sondern Mathias Krüger.
*Fixed*. Sorry!
[...] Matschke kämpft weiter für seine Dienstzeitverlängerung. Über die Hintergründe haten wir u.a. hier berichtet. Greifswald TV veröffentlichte gestern ein exklusives Interview, dass ihr euch hier [...]
[...] Oberverwaltungsgericht mit seinem Antrag auf Verlängerung seiner Dienstzeit (Hintergrund hier, hier hier und [...]