Wahlhilfe gesucht!

Wahlhilfe gesucht!

Am 09. Juni findet in Greifswald die Europaparlaments-, Kreistags- und Gemeindevertretungswahl statt und wie jedes Jahr werden auch jetzt wieder zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen für die Arbeit im Wahlvorstand und in den Wahlbezirken gesucht. Wahlhelfer sind unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf von Wahlen. Sie tragen dazu bei, dass alle wahlberechtigte Bürger*innen ihre Stimme abgeben können. Alle Informationen zum Thema Wahlhelfer*innen und wie ihr selbst als solche aktiv werden könnt, erfahrt ihr im Folgenden.

Was muss ich über Wahlhelfer*innen wissen?

Für die insgesamt 42 allgemeinen Wahlbezirke und die 18 Briefwahlbezirke ist die Unterstützung von ungefähr 520 Helfer*innen angedacht. Jede wahlberechtigte Person hat dabei die Möglichkeit, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren. Besondere Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich. Wahlhelfer*innen sind ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die in den Wahlvorständen arbeiten. Sie sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Wahlen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und von großer Bedeutung. Zum einen sind sie zuständig für die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses oder auch die Ausgabe der Stimmzettel oder das Zählen der Stimmen und die damit verbundene Ermittlung des Wahlergebnisses. Vor jeder Wahl werden Wahlhelfer*innen von den Gemeindebehörden berufen. Idealerweise stammen sie aus dem Wahlbezirk, in dem sie tätig sind. Dies stellt sicher, dass sie mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind.

Jeder Wahlbezirk hat einen eigenen Wahlvorstand, welcher jeweils aus Wahlvorsteher*in, dessen*deren Stellvertreter*in, Schriftführer*in und 5-6 Beisitzer*innen besteht. Vorsteher*in, Stellvertreter*in und Schriftführer*in erhalten im Vorfeld der Wahl eine Schulung, um mit ihren Aufgaben vertraut zu werden. Neben der Auszählung der Stimmen nach Ende des Wahlzeitraums, muss der Wahlvorstand auch vor Wahlbeginn bereits einige Vorbereitungen leisten. Dazu zählen das Abholen der nötigen Unterlagen von der Gemeindewahlbehörde und das Einrichten des Wahlbüros im jeweiligen Bezirk. Natürlich wird die tatkräftige Mithilfe der Wahlhelfer*innen auch vergütet. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewährt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 bis 80 Euro, abhängig von der ausgeübten Funktion der Personen.

Die Arbeit rund um die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wirft bestimmt einige Nachfragen auf, wie zum Beispiel „Wie ist der Tagesablauf am Wahltag?“ oder „Welche Voraussetzungen müssen Wahlhelfer*innen mitbringen?“. Die Stadt hat dafür eine ausführliche Übersicht zusammengestellt, um alle übrigen Fragen zu klären. Werft da gerne einen Blick drauf, um potenzielle Fragen aus dem Weg zu schaffen.

Die Arbeit als Wahlhelfer*in ist eine wertvolle Erfahrung. Sie trägt zur Demokratie bei und ermöglicht es den Bürger*innen, aktiv am politischen Prozess teilzunehmen. Insgesamt sind Wahlhelfer*innen die stillen Helden der Demokratie. Ohne sie wäre eine faire und transparente Wahl nicht möglich. Wenn du die Gelegenheit hast, als Wahlhelfer*in tätig zu werden, zögere nicht – es ist eine lohnende Aufgabe!

Wenn du selbst als Wahlhelfer*in aktiv werden möchtest, dann melde dich auf der Internetseite der Stadt dafür.

Beitragsbild von Glenn Carstens-Peters auf Unsplash


Zur Person der*s Autors*in

Greifswalder*innen entscheiden im Juni über Geflüchtetenunterkünfte

Greifswalder*innen entscheiden im Juni über Geflüchtetenunterkünfte

Bereits vor der außerordentlichen Bürgerschaftssitzung Ende März diesen Jahres sammelten Greifswalder*innen Unterschriften, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. Die Unterschriften sind nun ausgezählt. Das Rechtsamt der Stadt und auch das Innenministerium haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Die Bürgerschaft hat nun den Bürgerentscheid zugelassen. Im Juni wird es einen Bürgerentscheid zu den geplanten Geflüchtetenunterkünften geben. Doch erst einmal von vorn:

Nachdem die Thematik um das geplante Containerdorf im Ostseeviertel aufkam, taten sich Greifswalder Bürger*innen zusammen und sammelten Unterschriften mittels Bürgerbegehren, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Solch ein Bürgerbegehren benötigt Unterschriften von 10 Prozent der Bürger*innen einer Gemeinde, mindestens jedoch 4.000 Unterschriften von Bürger*innen, die in dieser Gemeinde gemeldet sind.

Am Donnerstag, den 13. April 2023, gab die Pressestelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekannt, dass die notwendige Mindestanzahl von 4.000 Stimmen erreicht wurde. Wie die Stadt mitteilte, wurde die Auszählung der Unterschriften nach 5.200 geprüften Unterschriften, von denen 4.100 gültig waren, abgebrochen, da die notwendige Mindestanzahl erreicht wurde.

Das Bürgerbegehren

Am 9. März 2023 wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Die Petition richtete sich gegen die Errichtung von Containerdörfern in der Hansestadt. Diese konnte an 36 verschiedenen Standorten unterzeichnet werden – darunter viele Tankstellen und einige Friseurläden. Innerhalb kurzer Zeit erreichten die Initiatoren laut eigener Aussage 7.000 Unterschriften.

Während der außerordentlichen Bürgerschaftssitzung am 28. März 2023, deren Ergebnis in diesem Artikel des webmoritz. nachzulesen ist, wurden die Unterschriften bereits geprüft. Neben der Unterschrift muss der Wohnsitz mit niedergeschrieben werden. Anschließend musste für jede abgegebene Unterschrift dieser Wohnsitz nochmals einzeln abgefragt werden. Das dauert etwas.

Das Ergebnis wurde anschließend an die Bürgerschaft weitergereicht. Die Stadtverwaltung arbeitete außerdem bereits einen Organisationsablauf aus. Auch dieser ging an die Bürgerschaft. Diese trat am Donnerstag, den 20. April 2023, zusammen und beschloss den Bürgerentscheid sowie den Organisationsablauf.

How To Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid findet nun am 18. Juni 2023 statt. Von 8 Uhr bis 18 Uhr haben Greifswalder Bürger*innen die Möglichkeit ihre Stimme zu der Frage „Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?“ abzugeben. Die Stadtverwaltung hat für den Bürgerentscheid bereits eine Seite erstellt, auf der alle wichtigen Informationen zu finden sind. Stimmberechtigt sind alle Bürger*innen (sofern sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder EU-Mitglied sind), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen ihre Hauptwohnung in Greifswald gemeldet haben. Wer stimmberechtigt ist, wird nochmals einen Brief von der Stadt bekommen, in dem unter anderem steht, in welchem der 24 Lokale die Stimme abgegeben werden darf.

Der Bürgerentscheid ist am Ende angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „Ja“ stimmt. Allerdings müssen mindestens 25 % aller Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben. Stimmengleichheit gilt als „Nein“ und sollte der Bürgerentscheid negativ ausfallen, liegt die Entscheidung bei der Bürgerschaft.

Das Wichtigste ist jedoch das Folgende: Für diesen Bürgerentscheid benötigt die Stadt nun knapp 200 Helfende, die in den Abstimmungslokalen unterstützen. Diese Helfenden müssen auch stimmberechtigt sein. Über diese Seite könnt ihr euch verbindlich als Abstimmungshelfer*innen für den Bürgerentscheid anmelden. Die Helfenden erhalten eine Aufwandsentschädigung von 40,00 € für ihre Tätigkeit an diesem Tag.

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Wahlhelfende für Gremienwahlen und akademische Wahlen gesucht

Wahlhelfende für Gremienwahlen und akademische Wahlen gesucht

Alle Jahre wieder sind akademische Wahlen (07.-09.01.2020). Gleichzeitig werden auch dringend Wahlhelfende gesucht. Wer sich nicht für Senat oder Fakultätsrat aufstellen lässt, kann sich dafür beim AStA-Vorsitz melden. Ebenso können sich die, die sich nicht für die Gremienwahlen: StuPa oder die Fachschaften aufstellen lassen, auch als Wahlhelfende melden. Schickt dafür eine E-Mail an: wahl.stud@uni-greifswald.de

Beitragsbild: Studierendenportal

Wahl oder nicht Wahl, das ist hier die Frage

Wahl oder nicht Wahl, das ist hier die Frage

IMG_75641Ein Beitrag von Wiebke Evers, Tine Burkert & Lisa Klauke-Kerstan.

Heute endet die Bewerbungsfrist für die Wahlhelfer der kommenden Gremienwahl vom 12. bis zum 16. Januar 2015. Verzweifelt startete der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) in der vergangenen Woche mehrfach einen Aufruf über Facebook und den Uni-Mailverteiler. Darin heißt es: „Für die kommenden Wahlen werden noch dringend Mitglieder für den Wahlausschuss gesucht!“ Gestern dann die erlösende Nachricht: „Der Wahlausschuss ist vollständig besetzt.“ Doch durch den abendlichen Beschluss des Studierendenparlaments fünf weitere Fachschaften in die gemeinsame Wahlordnung mit aufzunehmen, muss auch der Wahlausschuss erweitert werden. Nun beginnt die Suche von vorn. (mehr …)

500 Kandidaten für die Bürgerschaft und Kreistag

500 Kandidaten für die Bürgerschaft und Kreistag

ArtikelbildStimmabgabe-Andrea Reimann (Stadt Greifswald) für webMoritzAm 25. Mai wird nicht nur ein neues Europaparlament bestimmt, in Mecklenburg-Vorpommern werden auch neue Kommunalvertretungen gewählt. Die Einwohner Greifswalds sind aufgerufen, eine neue Bürgerschaft und einen neuen Kreistag zu wählen. Die NPD tritt für den Kreistag an, aber nicht für die Bürgerschaft, was für Erleichterung in der Stadtverwaltung sorgt. (mehr …)