Steckbriefe der Kandidat*innen – FSR

Steckbriefe der Kandidat*innen – FSR

Auch in diesem Jahr geht der webmoritz. einer altgediegenen Tradition nach: den Steckbriefen der Kandidierenden der Gremienwahlen. Biotonne in Greifswald? Was ist der Hoffnungsschimmer? Wie steht die Kandidaten eigentlich zu Abendessen in der Mensa? All das und vieles mehr in den Steckbriefen der Kandidierenden. In diesem Artikel die Kandidierenden des FSR.

 

 

Beitragsbild und Steckbriefdesign: Vanessa Finsel

Steckbriefe der Kandidat*innen – Fakultätsrat

Steckbriefe der Kandidat*innen – Fakultätsrat

Auch in diesem Jahr geht der webmoritz. einer altgediegenen Tradition nach: den Steckbriefen der Kandidierenden der Gremienwahlen. Biotonne in Greifswald? Was ist der Hoffnungsschimmer? Wie steht die Kandidaten eigentlich zu Abendessen in der Mensa? All das und vieles mehr in den Steckbriefen der Kandidierenden. In diesem Artikel die Kandidierenden des Fakultätsrats.

Beitragsbild und Steckbriefdesign: Vanessa Finsel

Steckbriefe der Kandidat*innen – Senat

Steckbriefe der Kandidat*innen – Senat

Auch in diesem Jahr geht der webmoritz. einer altgediegenen Tradition nach: den Steckbriefen der Kandidierenden der Gremienwahlen. Biotonne in Greifswald? Was ist der Hoffnungsschimmer? Wie steht die Kandidaten eigentlich zu Abendessen in der Mensa? All das und vieles mehr in den Steckbriefen der Kandidierenden. In diesem Artikel die Kandidierenden des Senats.

 

Beitragsbild und Steckbriefdesign: Vanessa Finsel

Wahlhilfe gesucht!

Wahlhilfe gesucht!

Am 09. Juni findet in Greifswald die Europaparlaments-, Kreistags- und Gemeindevertretungswahl statt und wie jedes Jahr werden auch jetzt wieder zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen für die Arbeit im Wahlvorstand und in den Wahlbezirken gesucht. Wahlhelfer sind unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf von Wahlen. Sie tragen dazu bei, dass alle wahlberechtigte Bürger*innen ihre Stimme abgeben können. Alle Informationen zum Thema Wahlhelfer*innen und wie ihr selbst als solche aktiv werden könnt, erfahrt ihr im Folgenden.

Was muss ich über Wahlhelfer*innen wissen?

Für die insgesamt 42 allgemeinen Wahlbezirke und die 18 Briefwahlbezirke ist die Unterstützung von ungefähr 520 Helfer*innen angedacht. Jede wahlberechtigte Person hat dabei die Möglichkeit, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren. Besondere Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich. Wahlhelfer*innen sind ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die in den Wahlvorständen arbeiten. Sie sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Wahlen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und von großer Bedeutung. Zum einen sind sie zuständig für die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses oder auch die Ausgabe der Stimmzettel oder das Zählen der Stimmen und die damit verbundene Ermittlung des Wahlergebnisses. Vor jeder Wahl werden Wahlhelfer*innen von den Gemeindebehörden berufen. Idealerweise stammen sie aus dem Wahlbezirk, in dem sie tätig sind. Dies stellt sicher, dass sie mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind.

Jeder Wahlbezirk hat einen eigenen Wahlvorstand, welcher jeweils aus Wahlvorsteher*in, dessen*deren Stellvertreter*in, Schriftführer*in und 5-6 Beisitzer*innen besteht. Vorsteher*in, Stellvertreter*in und Schriftführer*in erhalten im Vorfeld der Wahl eine Schulung, um mit ihren Aufgaben vertraut zu werden. Neben der Auszählung der Stimmen nach Ende des Wahlzeitraums, muss der Wahlvorstand auch vor Wahlbeginn bereits einige Vorbereitungen leisten. Dazu zählen das Abholen der nötigen Unterlagen von der Gemeindewahlbehörde und das Einrichten des Wahlbüros im jeweiligen Bezirk. Natürlich wird die tatkräftige Mithilfe der Wahlhelfer*innen auch vergütet. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewährt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 bis 80 Euro, abhängig von der ausgeübten Funktion der Personen.

Die Arbeit rund um die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wirft bestimmt einige Nachfragen auf, wie zum Beispiel „Wie ist der Tagesablauf am Wahltag?“ oder „Welche Voraussetzungen müssen Wahlhelfer*innen mitbringen?“. Die Stadt hat dafür eine ausführliche Übersicht zusammengestellt, um alle übrigen Fragen zu klären. Werft da gerne einen Blick drauf, um potenzielle Fragen aus dem Weg zu schaffen.

Die Arbeit als Wahlhelfer*in ist eine wertvolle Erfahrung. Sie trägt zur Demokratie bei und ermöglicht es den Bürger*innen, aktiv am politischen Prozess teilzunehmen. Insgesamt sind Wahlhelfer*innen die stillen Helden der Demokratie. Ohne sie wäre eine faire und transparente Wahl nicht möglich. Wenn du die Gelegenheit hast, als Wahlhelfer*in tätig zu werden, zögere nicht – es ist eine lohnende Aufgabe!

Wenn du selbst als Wahlhelfer*in aktiv werden möchtest, dann melde dich auf der Internetseite der Stadt dafür.

Beitragsbild von Glenn Carstens-Peters auf Unsplash


Zur Person der*s Autors*in

Bürgerentscheid: Eure Wahl entscheidet über die mögliche Unterbringung von Geflüchteten

Bürgerentscheid: Eure Wahl entscheidet über die mögliche Unterbringung von Geflüchteten

Am Sonntag wird in Form einer Wahl über einen Bürgerentscheid entschieden. Die Einwohner*innen Greifswalds werden gefragt, ob sie dafür sind, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden. Welche Auswirkung euer Kreuz auf dem Wahlschein haben kann, erfahrt ihr im Artikel.

Überall in der Stadt wurden Plakate aufgehängt und aufgestellt, auf denen groß damit geworben wird ,Ja‘ oder ,Nein‘ beim Bürgerentscheid anzukreuzen. Auf den Plakaten sieht man Parteien und/oder Bündnisse, manchmal auch Fotos von Greifswalder Bürger*innen, die die jeweilige Kampagne unterstützen. Das Problem an den Plakaten: Sie senden teilweise widersprüchliche Aussagen aus. Dieser Artikel klärt über den Bürgerentscheid auf, damit ihr wisst, was es genau bedeutet, wenn ihr am Sonntag ,Ja‘ oder ,Nein‘ ankreuzt.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, wobei die Bürger*innen die Möglichkeit haben, selbst über eine Frage zu entscheiden. Der Bürgerentscheid steht der Bürgerschaft gleich. Die Frage ist entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Die Mehrheit muss mindestens 25 % der Stimmberechtigten betragen. Ist diese Mehrheit nicht erreicht worden, entscheidet die Bürgerschaft. Bei Stimmengleichheit ist die Antwort nein. Der Bürgerentscheid bindet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für zwei Jahre an die getroffene Entscheidung. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger*innen ab 16 Jahren, die seit mindestens 37 Tagen in Greifswald ihre Hauptwohnung haben.

Worüber entscheidet der Bürgerentscheid in Greifswald?

Im März 2023 wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Die Initiator*innen sammelten nach eigenen Angaben mehr als 7.000 Unterschriften und die erforderliche Anzahl an gültigen Unterschriften wurde erreicht, sodass die Bürgerschaft der Durchführung eines Bürgerentscheids zustimmte. Ausgangspunkt dafür war die geplante Verpachtung einer Fläche im Ostseeviertel an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, um dort eine Containerunterkunft für Geflüchtete einzurichten. Der webmoritz. berichtete.

Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?

Die Frage des Bürgerentscheids

In der Stellungnahme der Greifswalder Verwaltung steht eindeutig, welche Auswirkung eure Stimmenabgabe hat und welche nicht.

Sie entscheiden darüber, ob die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den nächsten Jahren ihre eigenen Flächen (Grundstücke) für Containerdörfer zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachten darf oder nicht.

Sie können nicht darüber entscheiden, ob private Flächen und Grundstücke, die nicht im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen, zum Zwecke der Errichtung von Containeranlagen verpachtet werden dürfen. Sie können mit ihrer Entscheidung nicht beeinflussen, ob und wo und in welchem Umfang der Landkreis Vorpommern-Greifswald geflüchtete Menschen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterbringt.

Stellungnahme der Verwaltung

Wer entscheidet, wie viele Geflüchtete nach Greifswald kommen?

Das entscheidet sozusagen der „Verteilungsschlüssel“. Der wird durch die Steuereinnahmen und die Bevölkerungszahl der Bundesländer errechnet. MV nimmt nur 1,98 % der Geflüchteten auf. Die Geflüchteten werden vom Bundesland auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Unser Landkreis – Vorpommern-Greifswald – muss nach dem Verteilungsschlüssel MVs 14,9 % der 1,98 % Geflüchteten Deutschlands aufnehmen. Normalerweise muss der Landkreis dafür sorgen, die Geflüchteten unterzubringen. In unserem Fall ist er dazu nicht mehr in der Lage und die Stadt Greifswald kümmert sich darum. Dass die Unterbringung von Geflüchteten in Containerdörfern die letzte Möglichkeit der Unterbringung sein sollte, beschloss die Bürgerschaft am 27.03.2023.

Die Bürgerschaftssitzung vom 27.03.2023 ist deswegen interessant, da der Landrat Michael Sack dort erklärte, dass mit einem hohen Zuzug an Geflüchteten gerechnet werde. Trotz der guten Infrastruktur und besseren Voraussetzungen Greifswalds als größte Stadt des Landkreises könne natürlich auch die Stadt an ihre Belastungsgrenze stoßen. Ein Problem unserer Stadt sei der geringe Wohnungsleerstand. Die Geflüchteten können sehr wahrscheinlich nicht in Wohnungen unterkommen. Es müssen also andere Lösungen gefunden werden: gemeinschaftsunterkunftstaugliche Räumlichkeiten, im Notfall auch Sportstätten.

Diese Frage kann beim Bürgerentscheid mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Wichtig ist nochmals hervorzuheben, dass der Bürgerentscheid keine Auswirkungen darauf hat, ob Geflüchtete nach Greifswald kommen werden.

Was es bedeutet, wenn ich ,Ja‘ ankreuze

  • Eine Unterbringung der Geflüchteten im Containerdorf bleibt eine Notfalllösung.
  • Die Stadt kann geeignete Standorte für Containeranlagen prüfen, dann der Bürgerschaft vorlegen, sie anschließend beschließen und an den Landkreis verpachten.
  • Die folgenden städtischen Flächen könnten momentan angeboten werden: der Festspielplatz an der Jungfernwiese; die Wiese in der Lise-Meitner-Straße und der Sportplatz in der Feldstraße 86.
  • Unterstützt wird die ,Ja-Kampagne‘ durch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE & Partei MUT und die SPD-Fraktion.

Was es bedeutet, wenn ich ,Nein‘ ankreuze

  • Die Geflüchteten werden auf nicht kommunalen Flächen, Flächen, die nicht der Stadt gehören, untergebracht. Das wären zum Beispiel Sporthallen.
  • Es können keine städtischen Standorte zur Errichtung von Containeranlagen verpachtet werden.
  • Dafür könnten allerdings andere Eigentümer*innen ihre Flächen zur Verpachtung anbieten.
  • Unterstützt wird die ,Nein-Kampagne‘ durch die CDU-Fraktion, die Fraktion BG/FDP/KfV, die AfD-Fraktion und die Einzelmitglieder Christian Kruse und Grit Wuschek.

Was empfehlen der Landkreis und die Stadtverwaltung?

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt empfehlen, dass eine Verpachtung städtischer Flächen an den Landkreis zur Aufstellung von Containeranlagen als Notlösung bestehen bleiben sollte. Mit einem „Nein“ beim Bürgerentscheid würde diese Möglichkeit verbaut. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sporthallen belegt werden müssen, erhöht sich also mit einem „Nein“ beim Bürgerentscheid.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Bürgerentscheid
Wann? Sonntag, 18. Juni 2023, 8 bis 18 Uhr
Wo? In dem Wahllokal, das auf deiner Abstimmungsberechtigung steht.

Countdown bis zum Bürgerentscheid

Tag(e)

:

Stunde(n)

:

Minute(n)

:

Sekunde(n)

Beitragsbild: Adrian Siegler