AStA distanziert sich von Uni-Verzichtsaufruf und plant weitere Klage

In der Wochenendausgabe bat die Universität in der Ostsee-Zeitung die Studenten, auf die Rückforderung der zu viel gezahlten 60 Euro Verwaltungsgebühren zu verzichten (Webmoritz berichtete). In dem OZ-Artikel heißt es, dass die Uni dieses Geld für viele Zwecke, wie etwa die Förderung des Hochschulsports und zur Anschaffung von Lehrbüchern bräuchte. In dem Artikel steht auch, dass der AStA diese Initiative unterstützen würde.

„Das stimmt nicht“, stellte der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel in der heutigen AStA-Sitzung fest. Er werde eine entsprechende Gegendarstellung verfassen und die Ostsee-Zeitung um eine Berichtigung bitten.

Die Vereinnahmung des AStA für den Verzicht ist verwunderlich, wenn man puchase propecia online bedenkt, dass es der AStA selbst war, der gegen die Verwaltungsgebühr geklagt hatte und so die Rückforderung erst ermöglichte.

Derweil plant der AStA eventuell eine weitere Klage gegen die Universität. Diesmal soll e

s um die Immatrikulationsgebühr von 10 Euro gehen, die genauso wie die Verwaltungsgebühr mangels gesetzlicher Grundlage rechtswiedrig sei. Sebastian Nickel dazu in der AStA-Sitzung: „Wenn wir mit dem Kanzler der Universität keine außergerichtliche Lösung finden, werden wir notfalls klagen“. Von Verzicht also keine Spur.

Auch die Liberale Hochschulgruppe reagierte ungehalten auf die Aufforderung der Universität auf die Rückforderung der Verwaltungsgebühren zu verzichten. Sie fordern inzwischen eine Entschuldigung des Rektors ().

*Update*

Wie der AStA gerade gegenüber dem Webmoritz verlauten ließ, wird eine Klage gegen die Immatrikulationsgebühr zwar ernsthaft in Betracht gezogen, ob jedoch tatsächlich geklagt wird, ist noch nicht sicher. Eine endgültige Entscheidung darüber soll erst fallen, wenn der AStA sich mit dem Rechtsanwalt abgestimmt hat und alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit der Universität ausgeschöpft wurden.

(Update by Kerstin Zuber)

zp8497586rq

Liberale fordern Entschuldigung des Rektors

Wie MV-Regio meldet, kritisieren die Jungen Liberalen (JuLis) und die Liberale Hochschulgruppe (LHG) den Rektor der Uni Greifswald für sein Vorgehen in Bezug auf die Rückerstattung der Verwaltungsgebühr. Speziell verärgert sie die Aufforderung des Rektors an die Studenten auf das Geld zu verzichten und es für Bibliotheken oder den Hochschulsport zu spenden (webmoritz berichtete).

„Reinhard Müller, Kreisvorsitzender der Jungen Liberalen Vorpommern, erklärte dazu: „Über Jahre hinweg wurde

den Greifswalder Studenten unrechtmäßig Geld aus der Tasche gezogen. Ohne sich dafür zu entschuldigen, wird den Studierenden nun ein schlechtes Gewissen eingeredet, wenn sie ihr fälschlich gezahltes Geld zurückfordern. (mehr …)

Formular zur Rückerstattung ist jetzt da… *update*

Mitte Juni kündigte die Universitätsleitung an, dass die zu Unrecht erhobenen Semestergebühren (jeweils 10 Euro pro Semester) nun über ein Formular auf der Uni-Website zurück erstattet werden sollen. Dieses Formular sollte eigentlich Anfang Juli online gehen (Flying Moritz berichtete).

Doch inzwischen haben wir den 10. Juli und noch immer ist nichts passiert. Sebastian Nickel (Stellv. AStA-Vorsitzender) hat gestern bei der StuPa-Sitzung generic propecia von einem Telefonat mit dem Kanzler berichtet. Der Kanzler hat Sebastian dabei er

zählt, dass heute das entsprechende Formular zur Rückforderung der Verwaltungsgebühr abgesegnet werden und dann alsbald auf der Uni-Homepage erscheinen soll.

Ob das Formular heute wirklich verabschiedet wurde, wissen wir noch nicht, Sebastian und der Webmoritz bleiben aber am Ball!

Sorgen, dass die Universität die Rückforderung in die Semesterferien verschieben will, sind jedoch unbegründet. Die Rückforderung der Gebühren soll (angeblich) über drei Jahre möglich sein.

*Update*: Inzwischen wurde das Formular hier auf der AStA-Website zur Verfügung gestellt. Es ist mit Unterschrift im Studierendensekretariat abzugeben.

(Artikel by Sebastian Jabbusch & Kerstin Zuber)

zp8497586rq

Studiengebühren in M-V: ja, nein oder ein bisschen?

Wie die Ostsee-Zeitung heute meldete, ist der Versuch, die sogenannte „Verwaltungsgebühr“ für Studenten noch kurz vor der Sommerpause wieder einzuführen, gescheitert.

Die alte Verwaltungsgebühr von 10 Euro (Jedes Semester für die Rückmeldung) wurde vom Oberverwaltungsgericht Greifswald im März diesen Jahres kassiert, nachdem ein Greifswalder Student dagegen geklagt hatte (wir berichteten hier und hier).

Bildungsministerium

Foto: Das Schweriner Bildungsministerium

Nun könnte es für die Studenten doppelt und dreifach dicke kommen. Bildungsminister Henry Tesch (CDU) wollte eine neue Verwaltungsgebühr über 50 Euro einführen.

Dies lehnte die SPD-Fraktion am Dienstag im Kabinett jedoch ab. Das Gesetz sollte die rund 35 000 Studenten im Land mit knapp vier Millionen Euro pro Jahr an Gebühren und Beiträgen belasten.

Die vom Bildungsminister vorgeschlagenen neuen „Verwaltungsgebühren“ sollten 50 Euro pro Student und Semester (zusätzlich!) betragen. Die alte 10 Euro Verwaltungsgebühr wurde mit Hilfe des Greifswalder StuPas & AStAs gekippt. Allerdings sprach sich das Gericht nicht gegen Verwaltungsgebühren ganz generell aus, wie es sich der AStA erhofft hatte. Das Gericht stellte lediglich fest, dass eine Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz dafür fehlt.

Also nur ein

Formfehler, den der Bildungsminister nun beheben wollte, um im gleichen Atemzug die Gebühr zu verfünffachen.

Weiter schreibt die OZ:

„Die Vorlage sah [zudem] eine Semestergebühr für Studierende über 55 Jahre sowie eine Zweitstudium-Abgabe in Höhe von jeweils 500 Euro vor. Im Gegenzug sollten befristete Professorenverträge künftig leichter verlängert werden können.

Die CDU-Fraktion wischte umgehend den Vorschlag der Sozialdemokraten vom Tisch, vom Wintersemester an wenigstens die zehn Euro Rückmeldegebühren wiedereinzuführen. Die mexico viagra Folge: Die Hochschulen müssen nicht nur etwa zwei Millionen Euro an bereits kassierten Beiträgen an die Studenten zurückzahlen. Ihnen drohen künftig weitere Einnahmeverluste von mindestens 700 000 Euro pro Jahr.“

(Info: Dieser Artikel wurde am 20. Juni um 20.10 Uhr teils neu formuliert.)

*Update 21. Juni 2008*:

Der Bildungsminister hat aus aktuellem Anlass eine Pressemitteilung verbreitet in der er Studiengebühren weit von sich weist.

„Bildungsminister Henry Tesch zeigte sich verwundert über Aussagen in einigen Medien, dass Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt werden sollen.

Minister Tesch: „Das ist Quatsch! Studiengebühren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht und wird es auch künftig für ein grundständiges Präsenzstudium nicht geben. Das ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart und der gilt selbstverständlich. Wer behauptet, ich wollte Studiengebühren durch die Hintertür einführen, spielt hier in unverantwortlicher Weise mit Ängsten der Menschen. […]“

Quelle: MV Regio

zp8497586rq

Universität verliert vor Gericht: Geld zurück?

Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:

„Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.“

Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.

Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: „Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen“.

Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.

Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.

zp8497586rq