von Jan-Niklas Heil | 18.04.2023
Sechs Prüfungen, jeweils fünf Stunden lang. In neun Tagen. Das schreit schon nach viel Stress. Immerhin gibt es hier in MV im juristischen Staatsexamen ja einen Ruhetag. Anderswo sind es sogar zwei. Aber gerade diese sollen jetzt ersatzlos gestrichen werden. Wieso die Ruhetage abgeschafft werden sollen und warum das keine gute Idee ist, erfahrt ihr hier. Ein Kommentar.
Der Anfang vom Ende der Ruhetage
Aber von Anfang an. Was ist überhaupt passiert? Im Mai 2022 beschließen die Justizprüfungsämter die Streichung der Ruhetage. Das soll zunächst schrittweise erfolgen. Im Übrigen wird das Ganze jetzt erst kritisiert, weil das erst im Januar bekanntgegeben wurde. Ganze acht Monate später. Warum das nicht die beste Idee ist, wird klar, wenn man sich den Ablauf der Prüfungen einmal genauer anschaut. Im MV gibt der vorläufige Terminplan des ersten Staatsexamens darüber genauere Informationen. Wie oben bereits beschrieben, müssen sechs Prüfungen über jeweils fünf Stunden absolviert werden. Das Ganze wird sich (zumindest vorläufig) über einen Zeitraum von neun Tagen strecken. Neun Tage deshalb, weil es einen Ruhetag in der Woche gibt und an Wochenenden keine Prüfungen geschrieben werden. Trotzdem schreit das förmlich nach Stress und vor allem einer Sehnenscheidenentzündung. Nicht unüblich ist deshalb sogar, dass Examenskandidat*innen während der Prüfungen unter dem Druck zusammenbrechen, wegen einer Sehnenscheidenentzündung die Prüfungen abbrechen müssen oder sich unter Schmerzmitteln und mit Handgelenksbandagen in die Prüfungen quälen. Ein beängstigender Zustand.
Baden-Württemberg bringt den Stein ins Rollen
Der gesamte Umstand der gestrichenen Ruhetage beruht darauf, dass das Landesjustizministerium Baden-Württemberg beschloss, dass die Ruhetage, von denen es zwei gibt, für den Prüfungsdurchgang im Herbst 2023 auf einen gekürzt und dann im darauffolgenden Durchgang komplett gestrichen werden sollen. Erst später wird klar, dass alle Bundesländer, die am sogenannten Ringtausch beteiligt sind, dies beschlossen haben. Also alle bis auf Bayern. Der Freistaat macht sein eigenes Ding. Im Übrigen schon heute ohne Ruhetage zwischen den Prüfungen. Aber zurück nach Baden-Württemberg. Hier werden die Ruhetage aus einem Grund gestrichen, von dem ich persönlich im ersten Moment dachte, dass ich hier auf den Arm genommen werde. Es liegt an der Organisation. Hier fragt man sich jetzt, was das genau bedeutet. Das ist einfach, aber auch unverständlich. Es ist nämlich üblich, dass zu den Examensprüfungen die Prüfungsräume von privaten Trägern angemietet werden. Auch soll es nach einer Auskunft der Pressesprecherin des Justizministeriums von Baden-Württemberg gegenüber jurios.de darum gehen, geeignete Räume leichter zu finden. Hier stellen sich für mich Fragen. Haben die Universitäten in Baden-Württemberg keine geeigneten Räume oder benötigt es besondere Anforderungen, damit ein Raum geeignet ist, um das Examen dort schreiben zu können? Aber wäre es nicht auch bedeutend billiger gewesen, wenn man diese Räume selbst geschaffen hätte? Und wie haben die vorher ihre Prüfungen geschrieben? An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass es organisatorisch nicht ganz einfach ist, die Räume, wenn vorhanden, für einen so langen Zeitraum „aus dem Verkehr zu ziehen“. Allerdings finden die Examensprüfungen auch nicht von heute auf morgen statt. Eine angenehmere Lösung für die Examenskandidat*innen wäre möglich gewesen.
Chancengleichheit im Examen
Man könnte jetzt ja auch auf die Idee kommen, dass das ein Problem von Baden-Württemberg ist und alle anderen nicht betroffen sind. Allerdings ist hier Chancengleichheit ein zentrales Thema. Und auch richtig und wichtig. Es werden schon Nachteile geschaffen, wenn beispielsweise in Hamburg die Examensprüfung einen oder sogar zwei Ruhetage beinhaltet, es in Baden-Württemberg aber keine Ruhetage gibt. Dafür habe ich auch Verständnis, aber die Begründung mit Organisationsschwierigkeiten finde ich persönlich nicht nachvollziehbar.
Chancengleichheit begegnet einem im Examenskontext aber auch in einem anderen Zusammenhang, der hier nicht ganz unwichtig ist. Das E-Examen. Hört sich fancy an, ist aber letztendlich nur die Möglichkeit, das Examen am PC oder Laptop zu tippen, statt beispielsweise 25 Seiten handschriftlich zu verfassen. Auch hier muss dann der PC oder Laptop gestellt werden, da es nicht der Chancengleichheit entspricht, wenn zum Beispiel die Bildschirme unterschiedlich groß sind oder die Technik unterschiedlich alt ist. Das E-Examen soll aber nur als Wahl angeboten werden. Es soll also weiterhin möglich sein, auch mit Stift und Papier die Prüfung anzugehen. Besonders interessant ist aus meiner Sicht auch zu sehen, dass es bei dem E-Examen keine einheitliche Route gibt, bei der Streichung der Ruhetage aber die Organisationschwierigkeiten sowie die Chancengleichheit als Begründung für die Streichung angeführt werden.
Widerstand der Fachschaften
Ich steh mit meiner Meinung aber nicht alleine da. Es gibt eine Petition, welche vom Bundesverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften initiiert wurde. Diese verzeichnet 14.875 Unterschriften (Stand: 14.04. um 10:49 Uhr). Gefordert werden unter anderem die Rücknahme des Beschlusses zur Streichung der Ruhetage und auch Reformen, die das Examen betreffen. Die Fachschaft Jura unserer Uni unterstützt diese Petition übrigens ebenfalls. Aber es sind nicht nur die Studierenden, die sich gegen den Beschluss wehren. So hat sich der akj Freiburg in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den kritischen Jurist*innen Heidelberg gegen den Beschluss ausgesprochen.
Eine letzte Bemerkung
Die Streichung der Ruhetage ist bedauernswert und wäre aus meiner Sicht bei ein wenig mehr Weitsicht der Politik zu vermeiden gewesen. Hätte man sich eher um eigene Räume bemüht und sich nicht von privaten Trägern abhängig gemacht, stünde man jetzt besonders in Baden-Württemberg nicht vor derartigen Problemen mit der Organisation. Ich hätte für eine Streichung der Ruhetage Verständnis gehabt, wenn diese mit Verweis auf die einheitliche Einführung des E-Examens geschehen wäre. Hier ist dann die körperliche Belastung deutlich geringer, wenn die Prüfungen getippt und nicht mehr als 20 Seiten handschriftlich geschrieben werden müssen. Allerdings gibt es bei dem E-Examen auch noch keine einheitliche Route, geschweige denn einen wirklichen Plan. Außerdem ist dann wieder das Problem, dass die Technik wohl von externen Firmen gestellt wird. Hier begibt man sich also wieder in eine Abhängigkeit von privaten Dienstleister*innen. Wohin das führen kann, ist ja schon bei den Prüfungsräumen ersichtlich geworden. Auch ist die Art und Weise, wie der gesamte Vorgang kommuniziert wurde und bis heute kommuniziert wird, aus meiner Sicht ein Armutszeugnis. Eine so weitreichende Entscheidung zu treffen und diese über ein halbes Jahr später erst bekanntzugeben, ist dem Umstand nicht würdig. Besonders aber auch, dass diese Entscheidung getroffen wurde, ohne auch nur ein Wort mit den Fachschaften oder zumindest der Bundesfachschaft zu wechseln. Hier ist die Kommunikation doch deutlich auf der Strecke geblieben. So wird jetzt in erster Linie die körperliche und geistige Belastung der Examenskandidat*innen unnötig gesteigert, obwohl diese ohnehin schon extrem hoch ist.
Beitragsbild: Scott Graham auf Unsplash
von David Vössing | 22.02.2011
Am Mittwoch befasste sich der Senat in erster Lesung mit dem Entwurf einer Rahmenprüfungsordnung, die von einer Studienkommission erarbeitet wurde. Mitglied der Studienkommission ist StuPa-Präsident Erik von Malottki. Mit ihm sprach webMoritz-Redakteur David Vössing über die Änderungen.

StuPa-Präsident Erik von Malottki war an der Erarbeitung der neuen Rahmenprüfungsordnung beteiligt.
webMoritz Was sind die wesentlichen Änderungen der Rahmenprüfungsordnung?
Erik von Malottki Gegenüber den alten Studienordnungen gibt es mehrere Änderungen für Studierende. Jetzt wird endlich ein Teilzeitstudium möglich. Wir haben die Zugänge zum Teilzeitstudium extrem erleichtern können. Ein Teilzeitstudium bedeutet, dass man nur die Hälfte aller Veranstaltungen belegen muss und somit aus zwei Semestern vier Semester macht. Gründe können Schwangerschaft, Ehrenamtstätigkeit, Familie, Arbeitsbelastung, Pflege von Familienangehörigen oder andere Gründe, die einen Studenten an der Fortsetzung des Studiums hindern können.
„Endlich wird ein Teilzeitstudium möglich“
webMoritz Würde das auch für heutige Studenten gelten, wenn beispielsweise ein Bachelor-Student im vierten Semester sagt, er will das fünfte und sechste Semester in Teilzeit machen?
Erik Laut der jetzigen Formulierung der Rahmenprüfungsordnung noch nicht. Diese Rahmenprüfungsordnung gilt erst für Studierende, die ihr Studium neu aufnehmen. Für Bachelor-Studierende, die ihren Master in Greifswald machen wollen, steht diese Möglichkeit aber offen. Wir wollen erreichen, dass dies auch für Studierende gilt, die jetzt schon ihr Studium aufgenommen haben.
webMoritz Was sind weitere Änderungen in der neuen Rahmenprüfungsordnung?
Erik Wir konnten umfangreiche Verbesserungen durchsetzen, beispielsweise die Forderung des Bildungsstreiks erfüllen, den Prüfungsdruck zu senken. Es ist künftig so, dass 30 Prozent der Bachelor-Module als bestanden oder nicht bestanden gewertet werden können. In einem Master sind es 20 Prozent. Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass zwischen 10 und 40 Prozent der Noten nicht in die Endnote eingehen. Das bedeutet beispielsweise für die Philosophische Fakultät, dass die General Studies komplett nicht mehr in die Endnote eingehen müssen.
„Weniger restriktive Bearbeitungszeiten bei Hausarbeiten“
webMoritz Siehst du Verbesserungen bei anderen Prüfungsleistungen?

Mit der Rahmenprüfungsordnung sieht Erik von Malottki Forderungen des Bildungsstreiks umgesetzt.
Erik Bei Hausarbeiten haben wir das Problem von restriktiven Bearbeitungszeiten, für Bachelor- und Masterstudenten ist das der 28. Februar im Wintersemester. In Zukunft müssen die Fachprüfungsordnungen Rücksicht darauf nehmen, wie viele Prüfungsleistungen der Studierende in dieser Zeit zu absolvieren hat und die Bearbeitungszeit entsprechend anpassen.
webMoritz Wie siehst du die Rahmenprüfungsordnung insgesamt?
Erik Die jetzige Rahmenprüfungsordnung ist ein enormer Fortschritt für die Studierendenschaft. Die Ziele des Bildungsstreiks konnten umgesetzt werden. Wir sind auf einem guten Weg durch die Rahmenprüfungsordnung und das neue Landeshochschulgesetz, Bologna studierbar zu machen. Jetzt müssen die Fakultäten die Änderungen in die Fachprüfungsordnungen bringen. Das wird auch Aufgabe der Studierendenvertretung sein. Wir hoffen da auf Hilfe der Fachschaften.
„Änderungen in Fachprüfungsordnungen bringen“
webMoritz Inwiefern sind denn die Diplom-Studiengänge oder das Staatsexamen von der Rahmenprüfungsordnung betroffen?
Erik Bei den Diplom-Studiengängen gibt es keine großen Veränderungen. Für Staatsexamen-Studiengänge gilt die Rahmenprüfungsordnung nicht, weil es dafür eine gesetzliche Regelung gibt.
webMoritz Erik, danke für das Gespräch.
Fotos: David Vössing, Christine Fratzke, Archiv (Bildungsstreik)
von Christine Fratzke | 12.10.2010

Vielfältige Ausstellungen sind vom 12. bis 15. Oktober zu sehen.
Viel Kunst gibt es diese Woche zu sehen. Der Grund: Die Lehramtsstudierenden des Caspar-David-Friedrich-Instituts (CDFI) stellen ihre Ergebnisse der 1. Staatsexamensprüfungen aus. Und die können sich sehen lassen. Über die ganze Woche verteilt finden Ausstellungseröffnungen statt. Es werden Installationen, Gemälde, Fotografien und weiteres präsentiert.
Bereits am Montag, dem 11. Oktober, fand die Vernissage mit Arbeiten von Anett Lewerenz statt. Ihre Ausstellung trägt den Titel „sha Gei“ und ist im Malsaal des Kunstinstituts in der Bahnhofstraße 46/47 zu sehen. Ebenfalls am Montag eröffnete die Präsentation „Abschied“ von Sarah Breloer.
Am Dienstag folgten die Ausstellungen „formen suchen“ und „m r t “ von Rosa-Valentina Engel und Anja Maria Bönisch in den Räumen der Alten Frauenklinik in der Wollweberstraße, bis zum 15. Oktober werden diese hier zu sehen sein.
Geschichtenlieder und Rückblicke

Alle Ausstellungen, die Orte und Öffnungszeiten im Überblick.
Es folgen weiterhin am Mittwoch drei weitere Vernissages, wie „Mein Block“ oder „GU.b“. Am Donnerstag, dem 14. Oktober, werden außerdem folgende Ausstellungen eröffnet: „Geschichtenlieder“ von Susann Jonneg in der Burgstraße 11 und „gestellt“ von Lilli Idt, die im 1. Obergeschoss der Domstraße zu sehen sein wird. Am Freitag findet die Präsentationsreihe dann ihren Abschluss, unter anderem mit „Rückblicke“ von Martin Mumm, dessen Werke in der Dompassage ausgestellt werden, oder „fernweh“ – die Arbeiten von Mareike Bührmann werden ebenfalls in der Dompassage zu sehen sein.
Die Öffnungszeiten und Dauer des Ausstellungen sind unterschiedlich, doch bis zum 22. Oktober wird die letzte zu sehen sein.
Fotos und Laufzettel: CDFI
von Jakob Pallus | 19.06.2010

An Latein verzweifeln viele Studenten
In Mecklenburg-Vorpommern besteht auf Grund des Landeshochschulgesetzes eine Latinumspflicht für Geschichtslehrer, ganz gleich, ob sie an Gymnasien oder Haupt- und Realschulen unterrichten.
Wer also Geschichte auf Lehramt studiert, benötigt das Latinum für sein erstes Staatsexamen und muss das, solange es nicht bereits zu Schulzeiten abgelegt wurde, an der Uni nachholen. In Greifswald werden dazu zwei verschiedene Kurse angeboten. Beim ersten werden die Lateinkenntnisse über vier Semester mit je vier SWS vermittelt. Der Intensivkurs hingegen dauert nur zwei Semester. Seine Arbeitsbelastung ist aber auch mit acht SWS entsprechend hoch.
Viele Studenten zögern die Lateinkurse bis zum letzten- scheinfreien- Semester hinaus. Nur wenige schaffen ihr Studium dann in der Regelstudienzeit. Dazu hängt über vielen noch wie ein Damoklesschwert die gravierende Regelung, dass, wer dreimal durch die Latinumsprüfung rattert, für immer für das Lehramt Geschichte in Deutschland gesperrt ist.
FSR fordert Abschaffung der Latinumspflicht
Dem Fachschaftsrat Geschichte ist diese Problematik wohl bekannt. Immer wieder wenden sich verzweifelte Studenten an den ihn, um Hilfe in dieser Situation zu finden. Immer wieder wird über den enorm hohen Arbeitsaufwand geklagt. Viele Betroffene fordern die Abschaffung der Latinumspflicht, da sie sie für unsinnig halten.
Besonders wird jedoch der fehlende Praxisbezug kritisiert: Im Schulunterricht werden kaum Quellen analysiert. Schon gar nicht sei damit zu rechnen, dass jeder Schüler Latein könne. An vielen Schulen besteht noch nicht einmal die Möglichkeit, Latein als zweite Fremdsprache zu wählen.

Wolfram Löbsack, FSR-Vorsitzender
Wolfram Löbsack, Vorsitzender des FSR Geschichte, merkt an, dass das Latinum auch in keiner Weise für das Studium erforderlich ist. „In den Seminaren wird lediglich mit übersetzten Quellen gearbeitet, jedoch nie mit Originaltexten. Es ist durchaus möglich, das Studium ohne Lateinkenntnisse quasi zum Abschluss zu bringen.“
Zudem steht der Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. „Es entfallen nicht nur mehr SWS auf Latein als auf Lehrveranstaltungen für Didaktik und Pädagogik.“ so Löbsack. „Was die Studenten für die Lateinkurse zu Hause vorbereiten müssen, ist enorm: Formen lernen, Grammatik pauken, ganze Texte übersetzen.“
Insgesamt sei der Schwierigkeitsgrad der Kurse, aber auch der Prüfung zu hoch. Dies äußere sich in einer hohen Durchfallquote. Deren genauer Wert wird zwar nicht veröffentlicht, beim FSR sieht man in dieser Praxis aber den Beweis für eine hohe Quote.
Dr. Lars Deile vom Arbeitsbereich Fachdidaktik der Geschichte bringt die Meinung vieler Studenten auf den Punkt: „Das Latinum ist sinnvoll, aber in den Anforderungen nicht zu rechtfertigen. Wenn das Kultusministerium die Studienzeiten schon verkürzen will, dann sollte man beim Latinum anfangen.“
Beim Fachschaftsrat sieht man das ähnlich. Wolfram Löbsack und seine Mitstreiter setzen sich für die Abschaffung der Latinumspflicht in Mecklenburg- Vorpommern ein. „Im Interesse der Studenten und Schüler sollten die Lehramtsstudenten lieber auf ihre künftige Rolle als Lehrer umfassender vorbereitet werden, statt so viel Energie in Latinum zu investieren, das lediglich als Prestigequalifikation gilt.“, so Wolfram Löbsack.
Als Alternativen schlägt er mehr Didaktikstunden oder schulpraktische Übungen vor, hält aber auch das Ausweichen auf Sitzscheine oder Übungen in Alter Geschichte für sinnvoll. „Man könnte auch statt Latein eine moderne Fremdsprache erlernen, was angesichts des Migrations- und Integrationsaspekts von Schule sicher vernünftig erscheint.“, so Löbsack weiter. Um für Beistand zu werben, schrieb der Fachschaftsrat Briefe an die Bildungsbeauftragten der demokratischen Parteien im Landtag. Bisher erfuhr man jedoch nur wenig Unterstützung.
Bis es zu einer Verbesserung der Situation kommt, rät der Fachschaftsrat, wenn möglich, die benötigten Lateinkenntnisse nicht an der Universität Greifswald zu erwerben. Stattdessen empfiehlt der FSR auf Lateincrashkurse auszuweichen, wie sie etwa die Hamburger Akademie Bonae Artes anbietet. So könne man viel Zeit sparen, die sonst für die Lateinkurse an der Uni geopfert werden müsste.
Billig sind solche Intensivkurse jedoch nicht. Bonae Artes etwa verlangt für einen fünf- bis sechswöchigen Kurs 525 Euro. Eine Unterkunft ist nicht inbegriffen, auch muss die eigentliche Latinumsprüfung noch an einer Schulbehörde oder berechtigten Universität abgelegt werden.
Latinumsbefürworter stellen ihre Sicht dar
Der Lateindozent Jens Metz äußert Verständnis für die Studierenden. Er sei sich bewusst, dass die Latinumskurse eine große Belastung darstellen. Dennoch teile er nicht die Argumentation der Studierenden. „Die meisten dieser Argumente sind einer inneren Abneigung der Studenten gegen die lateinische Sprache entsprungen. Diese erkläre ich mir durch den Lernaufwand und die Prüfungsangst.“, so Metz.
„Die Durchfallquote veröffentliche ich aus zwei Gründen nicht. Erstens, um die Diskussion nicht weiter anzuheizen. Zweitens bin ich mir bewusst, dass infolge der Tatsache, dass viele Studenten das Latinum bis kurz vor dem Staatsexamen aufschieben, die Latinumsprüfung zu einer Art ‚Zulassungsklausur‘ für das Staatsexamen hochstilisiert wird, und drittens werden bzw. wurden in Greifswald von Prüfungen dieser Relevanz nie Durchfallquoten herausgegeben.“

Die meisten Dozenten am Historischen Institut stehen hinter dem Latinum
Für das Nichtbestehen einiger Studenten macht er ein fehlendes Grundverständnis von grammatischen Strukturen und die Abwesenheit der Studenten von den Kursen verantwortlich. Wer alleine versuche, die komplexen Strukturen der lateinischen Sprache zu begreifen, mache es sich noch einmal enorm schwer.
Den Latinumstourismus, die Latinumsprüfung etwa an einer Schule oder in einem anderen Bundesland abzulegen, hält er für problematisch. An der Universität Greifswald kenne man die Prüfer und wisse auch als Student, welche Lektüre einen erwartet. Lege man das Latinum etwa an einer Schule ab, könne man mit Dichtung oder anderen, schwierigeren Texten konfrontiert werden, die an der Uni nicht behandelt und deshalb auch nicht abgeprüft werden würden, so Metz.
Von Seiten der Studierenden wird aber vor allem damit argumentiert, die Lateinkenntnisse hätten weder im Studium selbst, noch im späteren Beruf einen Praxisbezug und kämen kaum zur Anwendung. Bestreiten will dies von Seiten der Latinumsbefürworter niemand.
Dr. Bernard van Wickevoort Crommelin vom Lehrbereich Alte Geschichte weist jedoch darauf hin, dass gerade ein Praxisbezug im Studium zwar wünschenswert, aber nicht machbar sei: „Da Bachelor-Studenten keine Lateinkenntnisse benötigen, kann in Seminaren nicht mit lateinischen Originalquellen gearbeitet werden. Ansonsten müssten für Bachelor- und Lehramtsstudenten zwei unterschiedliche Seminare angeboten werden. Das ist natürlich nicht möglich“, so van Wickevoort Crommelin.
Eine Abschaffung des Latinums halten sowohl Metz als auch van Wickevoort Crommelin für problematisch: „Die meisten Bundesländer verlangen das Latinum von ihren Lehrern. Ich kann es nicht verantworten, wenn ein Student aus Greifswald seinen Studienort nicht wechseln könnte oder später keine Arbeit in einem anderen Bundesland aufnehmen darf, nur weil M-V das Latinum nicht von seinen Lehramtsstudenten verlangen sollte“, so van Wickevoort Crommelin. Metz gibt weiterhin zu bedenken, dass nicht jeder, der auf Lehramt studiert, auch Lehrer wird. „Ich selbst bin das beste Beispiel.“, so Metz. „Ohne Latinum wäre den Studenten dann aber auch der Weg in die Forschung versperrt.“
Dem Argument, Latein sei spätestens seit dem Mittelalter ein tote Sprache, widerspricht Metz. Latein sei mehr als 2000 Jahre die Weltsprache gewesen und bis ins 19. Jahrhundert die Wissenschaftssprache – wie heute Englisch. „Wer also den Wert der historischen Weltsprache Latein untergräbt, untergräbt per se auch den Wert der aktuellen Weltsprache Englisch“, fügt Metz an.
Van Wickevoort Crommelin wirft einen weiteren Aspekt auf: Die Sicht des Wissenschaftlers. „Ich denke, die ganze Problematik wird viel zu formal gesehen. Die Diskussion darf in keinem Fall nur unter Gesichtspunkten der Verwertbarkeit des Latinums geführt werden, etwa im Unterricht. Es geht primär um die inhaltliche Dimension.“, gibt van Wickevoort Crommelin zu bedenken.
Insofern soll mit dem Lateinischen vor allem die Fähigkeit zur Interpretation und Deutung von Sprache vermittelt werden. „Es geht also um die dahinter stehende Deutung von Welt, im Sinne von Weltsicht, und um das Verstehen von Denkweisen.“
Kommission berät Lösungsvorschläge
Aber auch auf Seiten der Latinumsbefürworter will man die Probleme der Studenten nicht kleinreden. Es gibt verschiedene Vorschläge, die zurzeit unbefriedigende Praxis zu ändern. Jens Metz etwa schlägt die Einführung eines Propädeutikums, also Vorstudiums vor, in dem die terminologisch-metasprachlichen Grundlagen für das Studium geschaffen werden sollen – auch das Latinum.
Weiterhin berät man, eine bestimmte Semestergrenze einzuführen, bis zu der das Latinum spätestens abgelegt werden muss. Damit soll verhindert werden, dass Studenten ihr Staatsexamen praktisch in der Tasche haben, jedoch am Latinum auf den letzten Metern scheitern.
Im Laufe dieses Semesters noch will eine Kommission von Lehrenden über das weitere Vorgehen beraten. Ihr werden neben Jens Metz auch Prof. Dr. Stamm- Kuhlmann, derzeit Direktor des Instituts, und Professor Dr. Spieß, Lehrstuhlinhaber für Allgemeine Geschichte des Mittelalters, angehören.
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