von Marco Wagner | 22.11.2010
Im Dezember soll das neue Landeshochschulgesetz beschlossen werden.
Seit einiger Zeit wird über die Abschaffung der sogenannten „Masterhürde“ diskutiert, worunter eine qualitative Zulassungsbeschränkung zu verstehen ist. Demnach wird eine Mindestnote im Bachelorabschluss festgesetzt, die erforderlich ist, um ein Masterstudium aufnehmen zu können. Wie aus einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion der SPD Mecklenburg-Vorpommern hervor geht, haben sich SPD und CDU darauf geeinigt, zukünftig keine qualitative Zulassungsbeschränkung im neuen Landeshochschulgesetz zu verankern. „Künftig wird es nicht mehr zulässig sein, dass der Zugang zum Masterstudium pauschal durch eine Mindestabschlussnote definiert wird“, heißt es in der Stellungnahme der SPD. Erik von Malottki, Präsident des Studierendenparlamentes und einer der Antragsteller, in dem die Abschaffung der „Masterhürde“ für die Philosophische Fakultät gefordert wurde, ist erfreut: „Die Landesregierung gibt der Studierendenschaft, die einen entsprechenden Antrag beim Fakultätsrat einreichte, damit Rückenwind.“
„Die Masterhürde abzuschaffen, ist prinzipiell richtig.“
„Die Masterhürde abzuschaffen, ist prinzipiell richtig“, meint Thomas Schattschneider, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommerns (LKS) gegenüber dem webMoritz. „Allerdings müssen auch genügend Plätze zur Verfügung stehen“, merkt der LKS-Sprecher abschließend an.
Darüber hinaus soll im Interesse von Professoren und Studierenden jedem Studiengang die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, wie viele Module benotet werden und wie viele von diesen in die Abschlussnote eingehen sollen. Ziel dieses Vorschlages ist die Verringerung der Prüfungsflut. Bereits am 11. November teilte Daniela Gleich, Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses der Greifswalder Universität in einer Pressemitteilung mit, dass auf die ehrgeizigen Ziele der Bolognareform eine schlechte Umsetzung folgte und somit die Prüfungslast der Studierenden erhöht würde. Dies hätte zur Folge, dass sich „die Prüfungsleistungen verschlechtert“ und „der psychische Druck auf Studierende erhöht“ hätten.
Sonderbehandlung für Begabte
Um die Mobilität der Studiereden zu erhöhen, sollen im nun vorgelegten Gesetzesentwurf Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Darüber hinaus soll in allen Studiengängen ein Begabtenstudium eingeführt werden. Studierende eines solchen Studienganges sollen in diesem Zusammenhang von den Bologna-Vorgaben befreit und alternative Prüfungsleistungen erbringen können. „Ich frage mich, warum Begabte einen Erlass von Bologna-Vorgaben bekommen, Nicht-Begabte aber weiterhin durch dieses Hamsterrad laufen müssen“, kritisiert der LKS-Sprecher die Sonderbehandlung. Des weiteren ermöglicht der veränderte Gesetzesentwurf nun die Reintegration des Greifswalder Klinikums in die Universität. Sollte der Landtag dem Entwurf seine Zustimmung erteilen, könnte demnach das Greifswalder Universitätsklinikum zum 01.Januar 2011 wieder Bestandteil der Hochschule sein.
Franz Küntzel begrüßt das Bekenntnis des Landes zum Diplom.
Nach Angaben der Pressemitteilung soll es zudem wieder möglich sein, den Kanzler der Universität als Beamten auf Lebenszeit in dieses Amt zu berufen. Damit würde sich die Abhängigkeit des Kanzlers vom Rektorat und Senat verringern. Schließlich wäre es demnach künftig nicht mehr möglich, dass der Senat den Kanzler seines Amtes per Misstrauensvotum entheben könnte. „Alternativ kann sich die Hochschule auch für einen Prorektor für Verwaltung entscheiden“, heißt es weiterhin in der Verlautbarung der Regierungsparteien des Schweriner Landtages. Für die Studierenden der Betriebswirtschaftslehre wird speziell an der Universität Greifswald ebenfalls alles wie bisher bleiben. Im Entwurf ist nun festgehalten, dass der Diplomabschluss nach wie vor an Hochschulen des Landes angeboten werden kann. Diese Regelung wurde jedoch vor allem für angehende Ingenieure geschaffen. Diese soll zukünftig auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Antrag ein Diplomzeugnis zu erhalten. Franz Küntzel, AStA-Referent für Hochschulpolitik, begrüßt diese Entscheidung und freut sich sehr, „dass man endlich auch erkannt hat, dass das Diplom eine erhaltenswerte Ausbildung ist und diese einen wichtigen Wettbewerbsvorteil für Mecklenburg-Vorpommern darstellt.“
Studierendenvertreter begrüßen Entscheidung der Regierungskoalition
Von Seiten der Vertreter der Studierendenschaft wird der veränderte Entwurf zum Landeshochschulgesetz positiv aufgenommen. „Im Gegensatz zu dem, was uns im Bildungsausschuss vorgelegt wurde, ist das eine starke Verbesserung. Das neue Landeshochschulgesetz ist in der Form somit ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet der StuPa-Präsident den Entwurf. „Das jetzige Landeshochschulgesetz wäre ohne das Engagement der Studierenden durch Demonstrationen, Bildungsstreik und Kritik während der Anhörung nicht möglich gewesen“, fügte der StuPa-Präsident auf dem Alternativen Bildungskongress, der am vergangenen Wochenende in Rostock stattfand, hinzu. „Zum einen ist man endlich auf die Kritikpunkte der Studierenden eingegangen und zum anderen versucht man endlich den gesamten Bologna-Prozess kritischer zu betrachten. Die Abschaffung der Masterhürde ist ein Indiz dafür“, bewertete Franz Küntzel dem webMoritz gegenüber die Veränderungen beim Landeshochschulgesetz. Allerdings klingen bei ihm auch kritische Töne an, schließlich wolle man immer noch den Freiversuch durch die Hintertür abschaffen.“Verglichen mit dem ersten Entwurf sind die Veränderungen ganz gut. CDU und SPD sind damit dem Bildungsministerium in den Rücken gefallen, was für uns aber in Ordnung ist“, resümiert Thomas Schattschneider über die beschlossenen Veränderungen. Das neue Landeshochschulgesetz soll im Dezember im Schweriner Landtag verabschiedet werden.
Fotos: Saturnus via flickr (Schweriner Schloss), Kolossos via Wikipedia (Schweriner Schloss Aufmacher), Christine Fratzke (Franz Küntzel)
von Marco Wagner | 03.10.2010
Udo Michallik sieht in dem neuen Entwurf eine Bestätigung der Arbeit des Bildungsministeriums.
„Mit der heutigen breiten Zustimmung zu den Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes im Bildungsausschuss des Landtages sehe ich die Arbeit des Bildungsministeriums für ein praxisnahes und zeitgemäßes Hochschulgesetz bestätigt. Dieses Gesetz befördert den Bolognaprozess und stärkt die Hochschulautonomie“, lobt der Staatssekretär des Bildungsministers, Udo Michallik, die Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes nach der 93. Sitzung des Bildungsausschusses des Landtages in Schwerin.
Ganz anders sehen das hingegen die Vertreter der Studierendenschaften. „Statt auf die Proteste der Studierenden zu reagieren und endlich entscheidende Weichen für Qualitätsverbesserungen in der Lehre zu stellen, werden neue Proteste heraufbeschwört“, kritisiert Thomas Schattschneider, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS), die Zustimmung des Bildungsministeriums.
Am Donnerstag, dem 30. September fand im Bildungsausschuss des Mecklenburg-Vorpommerschen Landtages die öffentliche Anhörung zum vierten Änderungsgesetz des Landeshochschulgesetzes statt. Neben Vertretern der LKS waren auch Mitglieder der Hochschulleitungen, Vertreter der Personalräte und Universitätsklinika geladen.
Kritik am Studienkontenmodell
In dem neuen Entwurf des Landeshochschulgesetzes (LHG), das im Dezember diesen Jahres dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden soll, wird sich unter anderem für ein Studienkontenmodell ausgesprochen. Es soll Studierenden, die ihr Studium deutlich unterhalb der durchschnittlichen Regelstudienzeit abschließen, ein Bildungsgutschein zur Verfügung gestellt werden, der für Weiterbildungsangebote der Hochschulen des Landes genutzt werden soll.
Es dürfe nicht das Ziel sein, möglichst viele Studierende in kürzester Zeit zu produzieren, kritisierte Henning Rehm, Sprecher der LKS, das Modell. Vielmehr komme es darauf an, qualifiziertes Fachpersonal auszubilden. Studierende, die ihr Studium weit unterhalb der Regelstudienzeit absolvierten, seien so gering, dass man sie vernachlässigen könne. Zudem würde diese Zahl aufgrund zwingender Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des Studiums weiter sinken. „Gleichzeitig bleibt die Landesregierung Antworten schuldig, wie die Kosten für die Studienkontenverwaltung und die Weiterbildungsangebote von den Hochschulen kompensiert werden“, erklärte Rehm abschließend.
Was aus Sicht des Bildungsministeriums eine optimale Regelung der Freiversuchsregelung ist, wird von Seiten der Vertreter der Studierendenschaften hingegen als „Verschlechterung der Studienbedingungen“ bewertet. So provoziere die optimale Regelung eine faktische Abschaffung des Freiversuches. Darüber hinaus würde die Zahl der Freiversuche reduziert. „Statt die Zahl der Prüfungsversuche zu reduzieren, sollten die Möglichkeit der Wiederholungsprüfungen ausgeweitet werden“, kommentiert Rehm weiter.
Die Studierendenschaften müssen sich ebenfalls auf einige Veränderungen einstellen, die nicht unbedingt im Sinne derselben sind. So sehen es zumindest die Sprecher der LKS. Zum einem wolle der Gesetzgeber die Rechte der Studierendenschaften dadurch stärken, indem die Einberufung einer Vollversammlung ermöglicht werden soll. Eine verpflichtende Einberufung der Vollversammlung, wie es beispielsweise die Greifswalder Studierendenschaft auf der Vollversammlung im vergangenen Semester forderte, wird in dem Gesetz nicht verankert.
Stärkung der Meinungsbildung der Studierendenschaft durch „geeignete Medien“
Die Finanzen des AStA sollen künftig vom Rektor kontrolliert werden können.
Darüber hinaus soll dem Entwurf zu Folge die „Integration ausländischer Studierender und die Meinungsbildung in der Studierendenschaft durch geeignete Medien“ befördert werden. Des weiteren ist im neuen Entwurf eine „Erprobungsklausel“ verankert, wonach Hochschulen „in Gänze von hochschulgesetzlichen Bestimmungen zu Aufbau und Organisation der Hochschulen abweichen“ dürfen. Das Amt des Kanzlers darf dabei per Gesetzesentwurf jedoch nicht zur Disposition gestellt werden.
Zudem würde es zu einer Veränderung des Verhältnisses zwischen Rektorat und Studierendenschaft kommen, vorausgesetzt die Mehrheit des Landtages erteilt dem Entwurf in dieser Form seine Zustimmung. Demnach soll die Hochschulleitung in Zukunft den Haushalt der Studierendenschaft überwachen. Entlastungen derselben bedürfen dann der Zustimmung des Rektorats. Die Vertreter der Studierendenschaften erachten dies als einen gravierenden Eingriff in ihre Rechte und lehenen diese Pläne als haltlos ab.
Studierendenschaftsvertreter forderten die Landesregierung mehrheitlich dazu auf, die soziale Öffnung der Hochschulen auszubauen, Angebote für Teilzeitstudiengänge einzurichten, die Mitbestimmungsrechte der Studierendenschaften und Mitarbeitervertretungen zu erweitern und auf spezielle Lehrprofessuren zu verzichten. Im vergangenen Jahr wurden bei Audimaxbesetzungen, so auch in Greifswald, ähnliche Forderungen erhoben.
Regierung würde mit neuem LHG drei Reformprojekte umsetzen
Die Uniklinik wird eine Teilkörperschaft der Universität.
Der Bildungsausschuss der Landesregierung bewertet den neuen Entwurf des LHG erwartungsgemäß positiv. Nach Angaben der Pressemitteilung des Bildungsministeriums würden mit gleich drei Reformprojekte der Regierung mit auf den Weg gebracht. So würde das neue Gesetz zum einem der aktuellen Strukturreform im Bologna-Prozess gerecht. Zum anderen würde damit die Hochschulautonomie gestärkt und die Universitätsmedizin neu organisiert. Hierunter fällt unter anderem die Zusammenführung des Greifswalder Universitätsklinikums und des Fachbereiches Medizin der Ernst-Moritz-Arndt Universität zur Teilkörperschaft „Universitätsmedizin“.
Im Mittelpunkt der Gesetzesänderungen stehen nach Angaben des Bildungsministeriums effizientere Studienbedingungen für die Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern. So müssen dem Gesetzesentwurf zu Folge die Hochschulen des Landes ihre Studienangebote im Bachelor/ Master-System künftig besser aufeinander abstimmen. Damit soll unter anderem ein verzögerungsfreier Hochschulwechsel ermöglicht werden. Darüber hinaus kommt es aus Sicht des Bildungsministeriums zu einer Stärkung der Hochschulautonomie, indem Studien- und Prüfungsordnungen künftig nicht mehr vor dem Ministerium anmelde- und genehmigungspflichtig sind. Dem Rektorat soll per Gesetzesänderung zukünftig „im Ausnahmefall“ ein Vetorecht eingeräumt werden.
LKS-Vertreter kritisieren Ablauf der Anhörung
Thomas Schattschneider kritisiert Ergebnis und Ablauf der Anhörung.
Von den Vertretern der Studierendenschaften wird jedoch nicht nur der Gesetzesentwurf, sondern auch die Zusammensetzung der zur Anhörung geladenen Mitglieder kritisiert. So wurden einem Schreiben der Landeskonferenz der Studierendenschaften zu Folge die Senate und Konzile der Hochschulen nicht berücksichtigt. „Der
Ausschuss verschloss sich somit einem differenzierten Bild aus den Hochschulen, was angesichts der vorgesehenen
Aufwertungen einzelner Teilkörperschaften und Funktionsträger sowie der nur noch optionalen
Vorhaltung einzelner Gremien ein fatales Signal gegenüber diesen Gremien ist“, schlussfolgern LKS-Vertreter.
Darüber hinaus seien lediglich „selektiv“ jeweils zwei studentische Hochschulgruppen der beiden Universitätsstädte eingeladen worden, die nur „einen verschwindend geringen Bruchteil der Studierenden repräsentieren.“ Die beiden geladenen Hochschulgruppen sind dem Schreiben zu Folge Teil der Nachwuchsorganisationen von zwei im Landtag vertretenen Parteien und somit keine Vertretung der Studierendenschaften als gesetzmäßiges Organ.
Martin Hackbarth, Vorsitzender der Juso-Hochschulgruppe weist diese Kritik derweil zurück. Schließlich seien Jusos und Linke.SDS eingeladen worden, um ihre Sicht zur Novelle des Landeshochschulgesetzes darstellen zu können. „Das neue Landeshochschulgesetz soll unter anderem die Forderungen des Bildungsstreiks, bei dem sowohl u.a. die Linke.SDS, als auch die Jusos aktiv waren, berücksichtigen. Daher kann ich die Entscheidung, dass Hochschulgruppen eingeladen wurden nur begrüßen“, meint Hackbarth gegenüber dem webMoritz. Zudem könne nicht von einer selektiven Auswahl gesprochen werden, nur weil es andere Parteien „verpasst hätten“, ihre Jugendorganisationen im Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. „Die Entscheidung möglichst viele Organisationen, Gruppen, Personen, Vereinigungen am Gesetzesprozess zu beteiligen kann aus demokratischer Sicht nur begrüßt werden“, erklärte der Juso-Hochschulgruppenvorsitzende abschließend.
Pressemitteilung der SPD zum Thema 70 Minuten vor Sitzungsschluss veröffentlicht
Die Landtagsfraktion der SPD publizierte etwa 70 Minuten vor Schluss der Anhörung eine entsprechende Pressemitteilung. LKS-Vertreter kritisierten dieses Vorgehen als „Höhepunkt demokratischer Unkultur“:
„Zu diesem Zeitpunkt waren zwölf der Anzuhörenden noch nicht zu Wort gekommen. Fragen an
die in dieser Gruppe Anzuhörenden waren ebenso noch nicht gestellt worden. Dass zu diesem Augenblick
bereits veröffentlicht wird, die „…fast 60 Sachverständigen bewerteten den Gesetzentwurf grundsätzlich
positiv“, ist nicht nur sachlich falsch, sondern Zeichen einer Missachtung der Anzuhörenden und schadet
dem bereits heute geringen Glauben an Folgen des Anhörungsverfahrens des Landtagsausschusses auf das
Gesetzgebungsverfahren.“
Ebenfalls kritisiert wird das scheinbare Desinteresse der Ausschussmitglieder an den mündlichen Statements der geladenen Gäste. Thomas Schattschneider zu Folge sollen zeitweise lediglich drei der zehn Mitglieder des Bildungsausschusses der Anhörung beigewohnt haben. „Auch schön, dass unser Landtagsabgeordneter gegangen ist, als die Greifswalder Studierendenvertreter mit ihren Redebeiträgen anfingen“, kommentierte Erik von Malottki, LKS-Vertreter und Präsident des Studierendenparlaments via Twitter das Verhalten im Anschluss der Anhörung sarkastisch.
Fotos: Gabriel Kords (Udo Michallik, Thomas Schattschneider), Pressematerial Uniklinikum (Uniklinikum), AStA (AStA-Logo), Kolossos via Wikipedia (Schweriner Schloss),
von Marco Wagner | 29.06.2010
Am morgigen Mittwoch dem 30. Juni tagt erneut das Studierendenparlament (StuPa). Dieses mal jedoch im Hörsaal in der Löfflerstraße. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr. Der webMoritz wird wie gewohnt live berichten. Diese Woche stehen die Wahlen der Referentin für Kultur, Sport und Erstsemesterwoche, des studentischen Vertreters im Verwaltungsrat des Studentenwerks sowie der stellvertretenden Chefredaktion des webMoritz auf der Tagesordnung.
Der zum 2. Juni eingereichte Tagesordnungspunkt, die Novellierung des Landeshochschulgesetzes (LHG) im StuPa zu diskutieren, konnte auf der vergangenen Sitzung nicht behandelt werden und steht somit erneut zur Debatte. Ernst Moritz Arndt treibt ebenso nach wie vor sein „Unwesen“ im StuPa. Die Anträge zum zukünftigen Umgang der Studierendenschaft mit ihrem umstrittenen Patron wurden erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ebenso findet sich der vor über einem Monat eingegangene Antrag, Bundeswehrwerbung im Moritz-Magazin zu verbieten, auf der Tagesordnung wieder – obwohl man bereits im vergangenen Heft auf die Werbeannonce verzichtete.
Neu eingereicht wurde ein Antrag von Alexander Schulz-Klingauf zur Feststellung der Aufgaben des Haushaltsausschusses. Des weiteren soll sich auf Grundlage eines Antrages, welcher von Daniela Gleich, kommissarische AStA-Vorsitzende, Björn Reichel und Franz Küntzel (beide AStA-Referenten für Hochschulpolitik) eingereicht wurde, die Studierendenschaft sich mit der Universität Lübeck solidarisieren. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins habe vor, den Medizinstudiengang in Lübeck zu schließen.
Weitere Informationen zu den Themen, die das StuPa behandeln wird, in der Liste der Tagesordnungspunkte:
Top 1 Berichte: (Die Berichte des AStA, der AGs und der moritz-Medien für die letzten zwei Wochen werden besprochen.)
Top 2 Formalia: (Das Übliche. Es geht um die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Die Tagesordnung wird beraten und verabschiedet.)
Top 3 Finanzanträge (bislang liegen dem webMoritz über eingegangene Finanzanträge keine Informationen vor)
Top 4 Wahl einer Vertreterin und einer Ersatzvertreterin in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes: (Hier bewerben sich Hendrik Hausschild und Eric Kibler)
Top 5 Wahl der studentischen Medien:
Top 5.1. Wahl der stellvertretenden Chefredakteurin des moritz-web: (Hierfür bewirbt sich Christine Fratzke, ehemalige stellvertretende Chefredakteurin des Moritz-Magazins)
Top 6 Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses
Top 6.1 Wahl der AStA-Vorsitzenden: (Es liegt bislang noch keine Bewerbung vor.)
Top 6.2 Wahl der Referentin für regionale Vernetzung und Geschichte: (Auch diese Stelle wird nach bisherigem Kenntnisstand vorerst leer bleiben müssen.)
Top 6.3 Wahl des Referenten für Studierendenaustausch und ausländische Studierende: (hierfür liegt gegenwärtig keine Bewerbung vor)
Top 6.4 Wahl der Referentin für Ökologie: (Hier liegt nach jetzigem Kenntnisstand keine Bewerbung vor.)
Top 6.5 Wahl der beiden Referentinnen für Kultur, Sport und Erstsemesterwoche: (Der Stupist Maximilian Willmann möchte zukünftig dieses Referat besetzen.)
Top 6.6. Wahl der Referentin für den Bologna-Prozess: (Zur Zeit liegt keine Bewerbung vor; es wird jedoch damit gerechnet, dass demnächst eine eingehen wird.)
Top 7 LHG-Novellierung: (Hier geht es um die Diskussion zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes. Bereits auf der Vollversammlung wurde beschlossen, dass es unter anderem ein Freiversuch für Studierende bei Prüfungen und eine Muss-Regelung zur Einberufung einer Vollversammlung geben muss.)
Top 8 Feststellung der Aufgaben des Haushaltsausschusses (Drs. 20/14): (Der Antragsteller Alexander Schulz-Klingauf möchte sich durch die Einbringung dieses Antrages dafür einsetzen, dass die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Haushaltsausschusses klar festgelegt sind, was bislang nicht der Fall war.)
Top 9 Sicherheit im AStA-Büro: (Hier soll nach dem Diebstahl im AStA-Büro darüber diskutiert werden, wie man solche Vorfälle künftig vermeiden könne.)
Top 10 Antrag Solidarität mit der Uni Lübeck (Drs. 20/68) (Hier soll das StuPa beschließen, dass sich die Studierendenschaft der Uni Greifswald mit der Lübecker Universität solidarisiert.)
Top 11 Arbeitsauftrag an den AStA (10-Finger-Schreibkurs) (Drs. 20/45): (In diesem wird der AStA-Referent für Soziales dazu aufgefordert, die Durchführung eines 10-Finger-Schreibkurses für Studenten zu ermöglichen. Hierfür soll er verschiedene Angebote einholen und eine Auswahl treffen.)
Top 12 Namenspatron „Ernst Moritz Arndt“ (Drs. 20/32, 20/35, 20/47): (Hier gingen, wie oben beschrieben, je ein Antrag von Korbinian Geiger und Thomas Schattschneider sowie ein weiterer von mehreren Vertretern des RCDS ein.)
Top 13 Militärische Werbung in den Moritz-Medien (Drs. 20/23): (Hier reichten Vertreter von Jusos, Grüner Hochschulgruppe und SDS einen Antrag ein, welcher eine Annahme und Veröffentlichung militärischer Werbung in Ausgaben des moritz-Magazins unterbinden soll. Für dadurch möglicherweise entstehende Einnahmeausfälle soll die Geschäftsführung der moritz-Medien mit einem Alternativkonzept beauftragt werden.)
ToP 14 „EMAS“ (Drs. 20/38): (In diesem Antrag soll sich das Stupa für die Etablierung eines „EMAS“- Konzeptes aussprechen. Das beinhaltet die Etablierung moderner Umweltstandards an der Universität im Bereich der Energieversorgung, Beschaffung und der Müllentsorgung.)
Top 15 Einführung E-Voting (Drs. 20/ 69): (Hier geht es darum, dass man künftig auch elektronisch seine Stimme bei den nächsten Stupa-Wahlen abgeben kann.)
Top 16 Änderung der Geschäftsordnung (erste Lesung Drs. 20/ 70): (Hier ist unter anderem geplant, dass von der Sitzung Audiomitschnitte gemacht werden sollen.)
Top 17 Änderung der Satzung (erste Lesung Drs. 20/ 71): (Während es bisher immer möglich war, schriftliche Anfragen während einer StuPa-Sitzung zu stellen, soll dies künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.)
Top 18 Sonstiges
Bilder: Jakob Pallus (Stupa-Logos)
von moritz.magazin | 17.05.2010
Das Landeshochschulgesetz wird geändert – unsere Interessen sind zu verteidigen.
Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (LHG) ist noch jung, erst seit acht Jahren ist es auf der Welt. Doch schon sieben mal haben es seine wechselnden Eltern umerzogen. Oft wollten es seine Eltern patriarchalischer und weniger freiheitlich erziehen. Da es sich nicht selbst gegen diese Erziehungsversuche wehren konnte, mussten dies andere übernehmen, oftmals die Studierenden. Jetzt ist wieder euer Widerstandsgeist gefragt, denn die achte Änderung des LHGs steht an und wieder wollen viele Änderungswünsche unserer Regierung absolut nicht gefallen. Jetzt seid ihr und vor allem der AStA gefragt, unsere demokratischen und studienbezogenen Rechte offensiv zu verteidigen.
(mehr …)
von Eric Wallis | 08.04.2009
Ein Kommentar von Eric Wallis –
Die Zeiten sind vorbei, da Studierende der Politik eines Landes ein Gesicht und der Gesellschaft eine Richtung gegeben haben. Ja, es sind sogar jene Zeiten vorbei, in denen Studierende ihrer eigenen Zunft eine aussagekräftige Richtung gaben. Die einzige Aussage der handvoll Studierenden vor dem Schweriner Schloss war doch: „Her mit den Gebühren, welcher Art auch immer! Bitte Bitte – Her mit den Gebühren!“ Das ist ganz und gar nicht peinlich, das ist die notwendige Folge einer ethnozentrierten Jugend, die wirklich glaubt, nach Durchlauf eines ökonomisierten Studiensystems irgendwann einmal Karriere zu machen .
"Häufchen Elend": Greifswalder Studenten in Schwerin
Aber das System ist nicht schuld! Schuld sind die vorauseilend Gehorsamen, die das System leben und akzeptieren, solange sie oder Papa es sich noch leisten können.
Fadenscheinige Gründe werden angeführt: Lernen, Denken, Krankheit, Hausarbeit, Mutti, Oma, Schlafen und eigentlich meinen alle doch nur: „Mir doch egal.“ Ein Wunder, dass sich in der Umfrage eine Mehrheit der Studierenden gegen eine Änderung des Hochschulgesetzes aussprach. Der kümmerliche Haufen vor dem Schweriner Schloss war eigentlich Ausdruck des absoluten Gegenteils.
Ach so! Natürlich. Man will nicht zahlen, aber man will auch nichts dafür tun. Ekelhaft! Warum glauben die klugen Studierenden nur, eine Demokratie sei eine Demokratie, weil sie Demokratie heißt. Demokratie und alle Errungenschaften einer solchen – und dazu gehört auch ein freies, bedingungsloses und kostenloses Bildungswesen – sind das Produkt einer teilnehmenden Gesellschaft. Die teilnehmende Gesellschaft vor dem Schweriner Schloss bestand zum Großteil aus den immer Gleichen, jenen, die schon vor Jahren dabei gewesen sind. Es sind jene Urgetüme eines einst demokratischen Landes, die noch wissen, dass nur aktive Teilnahme Mitbestimmung erlaubt. Nur zeigt in der Demokratie die Mehrheit den Willen der Vielen an. Die Mehrheit saß zu Hause, schlief ihren Cocktailbarrausch aus, guckte Frühstücks-TV, stolperte gerade aus dem Treffpunkt, suchte im StudiVZ nach neuen Gruppen und verschwendete nicht einen einzigen Gedanken daran, dass so bald wie möglich das Studieren in Greifswald ein wenig teurer wird. Nicht viel teurer, aber teurer. Und nach einem Jahr wird es noch ein bisschen teurer, denn Verwaltung kostet und Verwaltungsgebühren einzutreiben erhöht den Aufwand der Verwaltung und ein erhöhter Aufwand kostet mehr Geld und, und, und… (mehr …)