Neue Verwaltungsgebühr noch höher als 50 Euro?

Der Bildungsminister und die Landesregierung planen zur Zeit die Einführung einer Verwaltungsgebühr, die bei 50 Euro pro Semester liegen soll. Über die Hintergründe der Gebühr hatten wir unter anderem hier berichtet. In einer neuen Pressemitteilung läßt unser AStA nun Befürchtungen verlauten, dass die Gebühr jederzeit mit einfachem Landtagsbeschluss erhöht werden könnte. 

Außerdem kritisiert der AStA die Art, wie die Debatte geführt wird. Sie werde nicht auf Augenhöhe geführt. Die geplante Gebühr könnte zudem im Landeshaushalt versacken, ohne die Universitäten zu erreichen. Im folgenden veröffentlichen wir die Pressemitteilung des AStA der Universität Greifswald im Wortlaut:

„Die Debatte am Mittwoch im Landtag löste beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Greifswald Verwunderung aus: Das ständige Ausweichen und Abwiegeln der Fakten durch die Regierungsfraktionen wird der Besorgnis der Studierenden, die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrag betreffend, nicht gerecht.

Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben eine Vorliebe für Rechenspiele: Ob der Verwaltungskostenbeitrag nun pro Monat ungefähr 8,33 Euro, pro Tag ungefähr 27 Cent oder pro Stunde ungefähr 1 Cent tut nichtszur Sache – die 50 € Verwaltungskostenbeitrag müssen zweimal im Jahr im Zeitraum von wenigen Wochen gezahlt werden. Diese Milchmädchenrechnung steht leider in dem Gegensatz zu der – von Frau Lochner-Borst, der Vorsitzenden des Bildungsausschusses und der hochschulpolitischen Sprecherin der CDU Fraktion – geforderten „sachlichen Diskussion“. Unter sachlichen Diskussionen versteht der AStA Greifswald eine

n Meinungsaustausch auf Augenhöhe bei dem auch Gegenargumente zu diesem Gesetzentwurf wahrgenommen werden.

Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen wiegeln den Betrag von 50 € pro Semester als bezahlbar ab. Das Argument, dass auch sie früher immer Säumnisgebühren hätten zahlen müssen, kann man nicht gelten lassen: Studierende, die wenig Geld zur Verfügung haben werden nicht nachlässig mit ihrem Budget umgehen und die Zahlung einer Versäumnisgebühr riskieren.

Herr Brodkorb, der hochschulpolitische Sprecher der SPD Fraktion, gab ebenfalls zu, dass sich der Gesetzesentwurf an den des Freistaates Bayern anlehne. In Bayern fließen die Verwaltungsbeiträge allerdings direkt in den Haushalt des Landes und werden zu dessen Konsolidierung genutzt – die Hochschulen gehen leer aus. Zwar ist dies durch den Gesetzesentwurf ausgeschlossen aber indirekt könnten die Finanzmittel des Landes soweit zusammengestrichen werden, dass die Hochschulen mit den Einnahmen des Verwaltungskostenbeitrags keinen Gewinn machen. Der Gesetzesentwurf bleibt auch in sofern bedenklich,

dass in Zukunft eine Mehrheit des Landtages genügen würde, den Verwaltungskostenbeitrag weiter anzuheben. Die Studierenden und die Universitäten hätten darauf keinen Einfluss mehr. 

Bei einer neuerlichen Änderung nur die Zahl „50″ durch eine Mehrheit im Landtag auf eine höhere geändert werden kann und somitnicht die Hochschulen, sondern der Landtag über die Höhe von Gebühren entscheidet.

„Hätte die Koalition sich wie behauptet an das Oberverwaltungsgerichtsurteil gehalten, hätten sie nur ein oder zwei Sätze ändern müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist der Vorwurf der versteckten Studiengebühren und der staatlichen Abzockeweiterhin gerechtfertigt.“, so der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel.“

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Neue Senatsvorsitzende für mehr Transparenz

Am 17. September wurde erstmals eine Frau in das formell höchste Amt der Universität gewählt. Frau Prof. Maria-Theresia Schafmeister ist die neue Vorsitzende des Akademischen Senates. Der Senat bestimmt die grundlegenden und strukturellen Veränderungen an der Universität. So schließt oder öffnet er Studiengänge, wählt und entlässt Rektoren, beruft Professoren,

beschließt Studienordnungen oder streitet mit dem Rektor, um das ein oder andere. Gewaltige Aufgaben also. Ein Grund für den webMoritz der frisch gewählte Vorsitzende einige Fragen zu stellen:

webMoritz: Sehr geehrte Frau Prof. Dr. rer. nat. Maria-Theresia Schafmeister, mit welcher Motivation stellten Sie für die Wahl als Senatsvorsitzenden auf?

Schafmeister: Neben der persönlichen Ehre, ein solch hohes Amt ausüben zu dürfen, sehe ich meine Aufgabe darin, eine vernünftige Vermittlung und angemessene Transparenz zwischen allen Ebenen der Universität, also den Studenten, Mitarbeitern und Universitätsleitung zu erreichen. Das heißt Bedingungen zu erhalten, unter denen unsere Universität optimal für Studenten und alle Mitarbeiter funktionieren kann.

webMoritz: Das Verhältnis zwischen Ihrem Vorgänger und dem Rektorat war bestenfalls „gespannt“. Denken Sie, dass Sie dies wieder entspannen können?
Schafmeister: Ich glaube fest daran, daß der Senat und das Rektorat erfolgreich zusammen arbeiten können. Im übrigen – siehe Physik – braucht es ein wenig Spannung, um zum

Fließen zu kommen…

webMoritz: Welches Verhältnis wollen Sie gegenüber dem Rektorat einnehmen?
Schafmeister: Eine Mischung aus kritisch-distanziert und kooperativ.

webMoritz: Was sind in Ihren Augen die größten Herausforderungen der Universität Greifswald in der nächsten Zeit?
Schafmeister: Anstehend die Zielvereinbarungen mit dem Ministerium basierend auf dem Hochschulentwicklungsplan. Grundsätzlich: Die Uni Greifswald in Forschung und Lehre so gut aufzustellen, dass sie vernünftig mit anderen deutschen und internationalen Hochschulen konkurrieren kann. Und zwar so, dass niemand ihren Bestand als Ganzes oder ihrer Teile in Frage stellen kann. Dabei muss die Lehre gleich auf mit der Forschung stehen.

webmoritz: Welche Position vertreten Sie im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Zielvereinbahrungen mit dem Land M-V? Hier stehen ja in den kommenden Jahren möglicherweise erneute Kürzungen an. Wie stehen Sie dazu?
Schafmeister: Um so etwas erfolgreich zu verhindern, muss schon der Hochschulentwicklungsplan klug entworfen werden.

webmoritz: Das Land möchte eine pauschale Semester-Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro einführen. Wie stehen Sie dazu?
Schafmeister: Notwendige (wenn sie es denn sind!) Gebühren müssen meines Erachtens nach auf korrekten Kalkulationen beruhen, wofür eigentlich welche Summen anfallen (wenn sie denn wirklich anfallen). Diese Kalkulationen kenne ich nicht!

webmoritz: Vielen Dank für die Antworten und viel Erfolg im Amt.

Das Gespräch führte Sebastian Jabbusch
Bildquelle: Universität Greifswald, Jan Meßerschmidt

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Erstmals in 552 Jahren: Uni hat eine Senatsvorsitzende

Um genau 16 Uhr verkündete heute der scheidende Senatsvorsitzende Prof. Matschke bei der Wahl zum neuen Senatsvorsitz der Ernst-Moritz-Arndt-Universität das eindeutige Ergebnis:
Professorin Dr. Maria-Theresia Schafmeister ist die neue Senatsvorsitzende unserer Universität. Und sie ist, wie vom bisherigen Senatsvorsitzenden Professor Matschke betont wurde, die erste Frau in einem solch hohen Gremium seit Gründung der Universität.

Prof. Schafmeister vom Lehrstuhl für Angewandte Geologie/ Hydrogeologie wurde auf Vorschlag des stellvertretenden Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Rosenstock von der theologischen Fakultät mit einem klaren Ergebnis von 34 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme gewählt – sie war die einzige Kandidatin. 

Die 49jährige Geologin ist alleinerziehend und hat einen 14jährigen Sohn. Neben ihrer Lehrtätigkeit ist sie u.a. Managing Editor des „Hydrogeology Journal“, engagierte sich beim Joint Graduate and Education Programme Hanoi-Greifswald und gegen das Steinkohlekraftwerk in Lubmin.

Mit der Wahl zur Senatsvorsitzenden leitet Professorin Schafmeister nun das zweite zentrale Organ der Universität neben dem Rektorat und löst Professor Dr. Matschke als Senatsvorsitzenden ab, der nach über zwölfjähriger Mitgliedschaft im Senat und zweijährigem Senatsvorsitz aufgrund der vom Bildungsministerium versagten Dienstverlängerung am 30. September 2008 in den Ruhestand gehen wird.

Link: Pressemitteilung der Universität Greifswald

AStA macht sich für günstiges Schwimmen stark *korrigiert*

Bisher ermöglicht der Kultur- und Sozialpass der Hansestadt Greifswald seinen Besitzern eine Vergünstigung um zwei Euro auf reduzierte 5,70 Euro beim Besuch des Freizeitbades in der Pappelallee. Zwar besteht bei diesem Eintrittspreis kein Zeitlimit, jedoch erscheinen 5,70 Euro vielen Studenten immer noch als ein zu hoher Preis für die täglichen dreißig Minuten auf den Bahnen der einzigen städtischen Schwimmhalle.

Diana Berndt, Referentin für Kultur, Sport und die Erstsemesterwoche im AStA, kündigte nun an, dass diese Vergünstigung ab 1. Januar kommenden Jahres nicht mehr nur auf das normale Tagesticket, sondern stattdessen auch auf das Frühschwimmen „Fit am Morgen“ anwendbar sein soll könnte. Sie sei zuversichtlich, dass die Bürgerschaft diesem Vorschlag der AG KuS zustimmt. Das Frühschwimmen wird so nun 2,30 Euro statt 4,30 Euro kosten.

Unklar ist bisher, ob diese Vergünstigung möglicherweise auch auf das Late-Night-Schwimmen übertragen werden kann. Die Tarife des Late-Night-Schwimmens gelten mit unterschiedlicher Preisstaffelung in den letzten drei Stunden vor Betriebsschluss. Im besten Fall könnte man mit dieser Vergünstigung in der letzten Betriebsstunden für nur zwei Euro schwimmen gehen.

Diana Berndt versprach derweil, sich weiter für ein vergünstigtes Schwimmen stark zu machen.

Link: Übersicht der Voraussetzungen und Vorteile des Kultur- und Sozialpasses Greifswald, Öffnungszeiten für das Frühschwimmen

Uni-Beiträge werden verdoppelt *Update²*

Das Bildungsministerium MV erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass es die Einführung eines einheitlichen Verwaltungskostenbeitrages für erforderlich hält.

Das Bildungsministerium schreibt im Namen von Bildungsminister Henry Tesch in seiner Presseerklärung: „Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.“

Bemerkenswert: Richter des OVwG Greifswald hatten während ihrer Urteilsverlesung zum rechtswidrigen Verwaltungskostenbeitrag der Uni Greifswald deutlich gemacht, dass zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht ohne weiteres als unrechtmäßige „Studiengebühren“ zu identifizieren wären, sondern eben nur als unrechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag. Sie fügten hinzu, dass bei einem Beitrag in Höhe von 50 Euro trotz entsprechender Rechtsgrundlage die Einschätzung anders ausfallen könnte.

Sowohl der AStA Greifswald als auch der StuRa Rostock äußerten sich „empört“. Kritisiert wurde der Versuch, „Studiengebühren durch die Hintertür“ einzuführen. Entsprechende Kostenkalkulationen bleibt das Ministerium derweil schuldig. Das Bildungsministerium stellt in seiner Pressemitteilung eine Tabelle zur Verfügung, die neben den direkten Studiengebühren zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge in den einzelnen Bundesländern auflistet. Diese haben eine Höhe von 40 bis 75 Euro. Für MV wurde derweil ein Beitrag in Höhe von 50 Euro veranschlagt.

Im Interview mit dem Bildungsminister Henry Tesch am 9. September 2008 konnten Redakteure des Moritz Magazins erfahren, dass diese zusätzlichen Gebühren „definitiv“ ab dem Sommersemester 2009 kommen sollen.Mehr erfahrt ihr im Interview im Moritz Magazin 72 oder ab 7. Oktober 2008 hier als Podcast.

Update vom 18. September 2008: In der AStA-Sitzung am 16. September wurden die Pläne der Landtagsfraktionen von CDU und SPD diskutiert. Festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit einer Einführung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren in jedem Fall nachvollziehbar sein und durch das Ministerium detailliert belegt werden muss. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro sei in keinem Fall akzeptabel. Der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel stellte klar, dass man sich diesen politischen Bestrebungen entschieden entgegenstellen muss. Andernfalls würde ein Öffnen der Tür für Verwaltungsgebühren vermutlich in naher Zukunft ein Brechen des Tores für Studiengebühren nach sich ziehen.
Als vorranging erforderlich fand der Vorschlag einer einheitlichen Positionierung aller Studierendenvertretungen im Bundesland volle Zustimmung. Geplant wird in nächster Zeit außerdem die Ausarbeitung eines Positionspapiers der Studierendenvertretungen und – sofern nötig – die Organisation von Demonstrationen. Als sehr schwierig wurde die genaue Abgrenzung von Studiengebühren und studienbezogenen Verwaltungsgebühren beurteilt. Anwesende Mitglieder des StuPa betonten, dass weiterhin das Studierendenparlament die Position der Studierendenschaft in bezug auf Studiengebühren bestimme und dieses Studiengebühren ablehnt.

Zur Zeit werden an den Hochschulen im Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als zwanzig unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben, z.B. für die Ausstellung von Bibliotheksausweisen oder die Leihgebühr in Bibliotheken.
Mathias Brodkorb, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte derweil, die Regierungsfraktionen „wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.“

Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 12. März 2008 in einem Urteil feststellte, das §16 Abs. 5 des LHG keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren darstelle. Die seit 2005 von der Universität Greifswald geforderten 10 Euro Verwaltungsgebühr je Semester wurden somit als rechtswidrige Gebührenerhebung zur Rückzahlung fällig. Die Notwendigkeit der neuen Regelung wurde, anders als durch Mathias Brodkorb, im neuen Gesetzesentwurf derweil mit der Erwartung weiterer Einnahmeverluste für die Hochschulen begründet.

Der AStA Greifswald wird an der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Landtag M-V in Schwerin am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, teilnehmen.

Link: Gesetzentwurf 5/1796 der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, Pressemitteilung des Bildungsministeriums, PM des AStA Greifswald, PM des AStA Greifswald zur Eröffnung des Verfahrens zum Verwaltungskostenbeitrag