von Christine Fratzke | 03.01.2011
Die Gremienwahlen stehen vor der Tür. Doch über die Studierenden, die für das Studierendenparlament, den Senat oder die Fakultätsräte kandidieren, weiß man noch gar nicht so viel. Dem möchte die Wahlleitung und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) Abhilfe schaffen. Daher finden zwei Diskussionsveranstaltungen mit den Kandidaten statt: am 5. Januar um 20 Uhr im Hörsaal 5 und am 6. Januar ab 18 Uhr, Hörsaal 3 im Audimax.
Die Gremienwahl findet vom 10. bis 14. Dezember statt.
Was Gegenstand der Diskussionen sein soll, verrät AStA-Referent für politische Bildung Kilian Dorner: „Wir planen für den Anfang eine kurze Möglichkeit zur Vorstellung für die Kandidatinnen. Danach wird dann die eigentliche Diskussion zu den vorgegebenen Themen statt finden.“
Lieber Listen- oder Personenwahl?
Damm: "Alle sind herzlich eingeladen."
Thematisch wird es vielseitig: Am 5. Januar stehen die studentischen moritz-Medien im Mittelpunkt. Dabei werde es vor allem um die Zukunft der Medien gehen, zu der sich die Diskutierenden äußern können. Einen Tag später geht es dann um das Studierendenparlament selbst. Die Kandidaten können dann ihre Meinung über ein Für und Wider von Personen- und Listenwahl äußern.
Damit keiner der Kandidaten bei den Diskussionsrunden bevorzugt behandelt wird, haben sich die Veranstalter überlegt, nach welchem Prinzip sie vorgehen wollen: Zum Anfang der Abende werden die diskutierenden Teilnehmer ausgelost. Danach aber kann jeder Kandidat seine Meinung äußern.
Um die Kandidaten für die Gremienwahlen vom 10. bis 14. Januar kennenzulernen, kann jeder die Veranstaltungen im Audimax besuchen, wie der diesjährige Wahlleiter Stefan Damm bestätigt: „Alle Studierenden sind herzlich eingeladen, sich selbst ein Bild der Kandidatinnen zu machen.“
Foto: David Vössing, Wahlbanner AStA Greifswald
von David Vössing | 29.12.2010
Pro-Rektor Michael Herbst im Amt bestätigt.
Um die Studienbedingungen von Bachelor- und Masterstudenten zu verbessern, sollen sich die Fakultäten künftig bei Erstellung und Überarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen an eine Richtlinie halten. Der entsprechende Senatsbeschluss sieht jedoch Abweichungen in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch befasste sich der Senat in seiner letzten Sitzung nicht nur mit Bologna, sondern auch mit der Zielvereinbarung, dem Landeshochschulgesetz und Michael Herbst. Letzterer wurde bei 32 Ja-Stimmen und bei vier Gegenstimmen als Prorektor im Amt bestätigt.
Neue Bologna-Richtlinie: Keine Überschneidung mit anderen Prüfungen
Richtlinie, Gesetz oder doch nur Leitlinie: Bei der Diskussion um die Ergebnisse der Bologna-Arbeitsgruppe ging es im Senat eher um den Gesetzes- oder Empfehlungscharakter der Ergebnisse als um die Inhalte selber. Der Senat entschloss sich schließlich für eine Richtlinie, von der in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Die Richtlinie sieht nun im Einzelnen vor:
Einige der Richtlinieninhalte finden sich auch im neuen Landeshochschulgesetz (LHG) wieder, zum Beispiel die Abschaffung des Freiversuches. „Es wurde gerade im Schweriner Landtag beschlossen“, berichtete Greifswalds Rektor Rainer Westermann während der Senatssitzung.
Verbindlichkeit: Richtlinie, Gesetz oder doch nur Leitlinie?
Bologna-AG: Uni-Rektor Rainer Westermann will kein Gestz.
Herbst stellte als Mitglied der Bologna-Gruppe die Empfehlungen vor: „Wir wollen die handwerklichen Umsetzungen verbessern, die Belastung der Studenten reduzieren und die Modellzuschnitte so ändern, dass die Module studierbar bleiben.“ Sie sollen bei der Erstellung neuer Prüfungsordnungen berücksichtigt werden. In der AG war auch die studentische Senatorin Paula Zill vertreten. Der Präsident des Studierendenparlaments (StuPa) Erik von Malottki begrüßte die Änderungen und forderte eine zeitnahe Überarbeitung der Studiengänge. Er sprach sich für eine Verbindlichkeit der Empfehlungen aus. Dagegen regte sich Widerstand: „Die Stellungnahmen aus den Fakultäten wurden nicht berücksichtigt“, beklagte etwa Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Er habe kein Problem mit den Empfehlungen, wenn dies nur Vorschläge „ohne normativen Charakter“ sind. „Wir müssen flexibel bleiben“, fuhr Fesser fort.
Fachspezifische Besonderheiten bleiben möglich
Uni-Rektor Rainer Westermann schloss sich dem an: „Eine Rahmenrichtlinie, an der man sich bei Studien- und Prüfungsordnungen entlang hangeln kann, ist sehr vernünftig. Ich will aber kein Gesetz, über das man nicht hinweg gehen kann.“ Dem stimmte Herbst zu: „Es ist kein Kodex und es gibt Ausnahmen.“ Am Ende wurden die Empfehlungen als Richtlinie verabschiedet. Diese soll nun als Grundlage für die neue Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen verwenden werden. Jedoch bleiben „fachspezifische Besonderheiten bei hinreichender Begründung“ möglich, wie es im Beschluss heißt.
StuPa-Präsident Erik von Malottki begrüßt die Änderungen.
Der Senat beschäftigte sich aber nicht nur mit der Bologna-Reform und dem LHG, sondern auch mit der Zielvereinbarung. Westermann bekräftigte in seinem Rektoratsbericht, keine Nachverhandlungen zur Lehrerbildung mit Rostock zu führen. Nach Bekanntgabe der Zielvereinbarung war teilweise die Forderung erhoben worden, dass die Uni Greifswald auf Gelder zugunsten der Rostocker Uni verzichten solle. Letztendlich gab es keine Nachverhandlungen. „Das ist akzeptiert worden“, machte der Rektor weiter deutlich.
Fotos: Arik Platzek (Westermann), Frederike Kühnel (Masterhürde), David Vössing
von David Vössing | 28.12.2010
Wer noch an seine Erstsemesterwoche zurückdenkt, erinnert sich bestimmt auch noch an das Ersti-Shirt. Ende März 2011 steht wieder eine Ersti-Woche an und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) sucht noch Entwürfe für ein Logo. Dem Gewinner winkt ein Büchergutschein über 60 Euro.
Vorschlag soll etwas mit 555-jährigen Uni-Jubiläum zu tun haben
Das Uni-Logo in einem Baum. So sah das Ersti-Shirt im Jahr 2010 aus.
Bis zum 31. Januar können Studenten Vorschläge für das neue Erstsemester-Shirt an kultur@asta-greifswald.de schicken. Beim Entwurf soll auf das bevorstehende 555-jährigen Jubiläums der Universität Greifswald Bezug genommen werden. Im Übrigen weist der AStA darauf hin, dass der Entwurf dem AStA zur Nutzung und Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden müsste, um das Logo selbst zu erstellen.
„Früher war es üblich, dass die Ersti-Shirt-Logos von Studierenden der Uni entworfen wurden. Leider ist diese Tradition eingeschlafen. Ich möchte jedoch die Studierenden wieder mehr in die AStA-Arbeit einbinden, denn wir alle sind die Uni“, ruft Maximilian Willmann, AStA-Referent für Erstsemesterwoche, zur Teilnahme am Wettbewerb auf.
Gewinner winkt 60 Euro Büchergutschein
Beim Wettbewerb gibt es natürlich auch etwas zu gewinnen. Der beste Entwurf wird vom AStA gewählt und mit einem Büchergutschein im Wert von 60 Euro prämiert. Für den zweiten und dritten Platz gibt es einen Büchergutschein im Wert von jeweils 25 und 15 Euro. Weitere Information zum Wettbewerb gibt es hier.
Fotos: Daniel Focke
von David Vössing | 15.12.2010
In den letzten Jahren kamen Praktika und ihre Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen, von der Generation Praktikum war die Rede. Bei einer von der DGB-Hochschulgruppe organisierten Informationsveranstaltung über Rechte im Praktikum beklagten sich einige Praktikanten über ihre Arbeitsbedingungen und fühlten sich ausgenutzt.
.Andreas Schackert: "Wir erleben in der Regel eine Ausbeutung der Arbeitskraft in Praktika."
Nach der Rechtsprechung stehe die Ausbildung in einem Praktikum im Vordergrund, begann Andreas Schackert am vergangenen Mittwoch seinen Vortrag. Der Referent ist bei der DGB-Jugend im Bereich Studierendenarbeit tätig. „In Wirklichkeit fehlt der Ausbildungscharakter in vielen Praktika“, kritisierte Schackert und ergänzte: „Wir erleben in der Regel eine Ausbeutung der Arbeitskraft.“ Eine Vergütung sei entweder gering oder werde gar nicht gezahlt.
Unterschiedliche Rechte zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika
Neben seiner Kritik an Praktika ging Schackert auch auf die Rechte von Praktikanten ein und unterschied dabei zwischen dem freiwilligen Praktikum und Pflichtpraktika. Letztere sind durch Studienordnungen vorgeschrieben. Der Betrieb müsse dann den Inhalt des Praktikums entsprechend bestätigen, sagte Schackert. Ansonsten gelten nur arbeitsrechtliche Grundstandards zu Arbeitszeit und Arbeitssicherheit. Man habe aber keinen Anspruch auf Vergütung. Anders sieht es bei sieht es bei freiwilligen Praktika aus. Nach dem Berufsbildungsgesetz sei für ein freiwilliges Praktikum eine angemessene Vergütung zu zahlen. Auch hat man hierbei Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In beiden Praktikaformen hat man Anspruch auf ein Zeugnis.
Falls man nun in einem Pflichtpraktikum oder bei einem freiwilligen Praktikum eine Vergütung behält, werde die Bezahlung unterschiedlich behandelt, so Schackert. In einem Pflichtpraktikum wird sie mit dem Bafög verrechnet, ist aber sozialversicherungsfrei. Bei einem freiwilligen Praktikum wird die Vergütung nicht direkt mit dem Bafög-Satz verrechnet, jedoch wird sie als Einkommen auf den jährlichen Einkommensfreibetrag angerechnet. Sie ist hier auch sozialversicherungspflichtig, wenn sie über 400 Euro liegt. In beiden Fällen sind die Vergütungen einkommenssteuerpflichtig. Wenn man nun über etwa 8000 Euro im Jahr verdient, muss man Lohnsteuer zahlen.
Deutliche Kritik an Praktika nach dem Studium
Nicht so sehr an Pflichtpraktika, sondern eher an freiwilligen Praktika, vor allem nach dem Studium, lässt Schackert kaum ein gutes Haar. Nach der Hochschule hat man einen berufsqualifizierenden Abschluss, sodass ein Praktikum nicht immer die beste Berufsvorbereitung sei. Stattdessen schlägt er Traineeprogramme mit entsprechender Bezahlung und Jobsperspektive vor. Auch eigne sich ein Praktikum nicht unbedingt, weil man sich erst kennen lernen müsse: „Dafür gibt es die Probezeit als Teil eines echten Jobs“, begründete Schackert.
Benjamin Dierks: "Wie weißt man Missbrauch nach?"
Um einen möglichen Missbrauch von Praktika einzudämmen, forderte Schackert für Praktika eine Höchstdauer von drei Monaten, eine monatliche Mindestvergütung in Höhe von 300 Euro und für Absolventen einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde samt einem Ausbildungsplan für das Praktikum.
In der Diskussionsrunde fragte Student Benjamin Dierks: „Wie weist man Missbrauch nach?“ Bei Missbrauch eines Praktikums stehe nicht die Ausbildung im Vordergrund, sondern eher eine normale Beschäftigung, antwortete Schackert. Dann handele es sich aber um ein Beschäftigungsverhältnis, für das man seine Vergütung einklagen kann. Für diese Klage muss ein normales Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden. Indizien können dafür zum Beispiel wiederkehrende Tätigkeiten oder der Form eines Aushilfsjobs sein.
Fotos: David Vössing
von Gastautor*in | 15.12.2010
Ein Beitrag von Claudia Sprengel
Im nächsten Jahr würde das Interdisziplinäre Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Greifswald sein 15- jähriges Jubiläum feiern. Es ist damit eines der etabliertesten Forschungseinrichtungen auf diesem Gebiet innerhalb Deutschlands und genießt daher auch auf Bundesebene eine hohe Anerkennung unter Wissenschaftlern, welche sich mit genderspezifischen Fragestellungen auseinander setzen. Auch die Universitätsleitung rühmte sich stets gerne mit dem Zentrum als Symbol für Fortschrittlichkeit und diente als Begründung zum Erhalt des Zertifikats familienfreundliche Universität. Nun aber scheint von dieser Begeisterung für die Existenz der Forschungseinrichtung nicht mehr viel übrig zu sein.
Das IZFG in der Robert-Blum-Straße.
Zu jedem Jahresende mussten die Mitarbeiter des IZFG um ihre Stellen bangen, da nie sicher war, ob diese zum kommenden Jahr verlängert werden würden. In diesem Jahr gab es zwei Stellen am Zentrum: Eine halbe Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin hatte Andrea Bettels inne. Um die Betreuung der Fachbibliothek war bislang eine wissenschaftliche Hilfskraft zuständig.
Ab 2011 gibt es keine Stelle mehr am IZFG, wie erst kürzlich bekannt wurde. Das bedeutet nicht nur, dass die Fachbibliothek ab Januar nicht mehr zugänglich ist, sondern auch dass nicht sicher ist, ob das Seminar „Einführung in die Gender Studies“, welches im Rahmen der General Studies II angeboten wird, von den Teilnehmern überhaupt beendet werden kann. Außerdem stellt sich die Frage, wie Literatur genutzt werden kann oder eine Fachberatung benötigt wird, wenn die Lehrkraft nicht mehr an der Universität ist.
Das IZFG musste schon immer um seine Daseinsberechtigung an der Universität kämpfen und natürlich vor allem um finanzielle Mittel. Dabei gehört das Zentrum zwar offiziell zur Philosophischen Fakultät, wird aber auf der Internetseite der Universität Greifswald als überfakultär und interdisziplinär bezeichnet. Das würde eine Teilfinanzierung von Institutionen außerhalb der Philosophischen Fakultät durchaus rechtfertigen. Diese kann sich unter den bereits vorhandenen Schwierigkeiten, den Erhalt der Forschungseinrichtung nicht mehr leisten.
Das Studierendenparlament sprach sich in der Sitzung vom 14. Dezember größtenteils für den langfristigen Erhalt des Interdisziplinären Zentrums aus. Bleibt zu hoffen, dass andere Gremien folgen werden.
*Update 15.12., 21 Uhr*
In der heutigen Senatssitzung versicherte Uni-Rektor Professor Dr. Rainer Westermann, dass das IZFG künftig aus dem allgemeinen Haushalt finanziert wird, wenn es die Philosophische Fakultät nicht mehr aus ihrem Etat bezahlen kann. Über die künftige personelle Ausstattung wurde jedoch keine Aussage getroffen.
Fotos: Christine Fratzke
von David Vössing | 15.12.2010
Die diesjährigen Ausgezeichneten des Kurt-von Fritz-Preises: Annette Holz, Christian Kobsda und Matthias Hacker (v.l.n.r.)
Für ihre hervorragenden wissenschaftlichen Arbeiten sind drei Nachwuchswissenschaftler von Ministerpräsident Erwin Sellering und der Friedrich-Ebert-Stiftung ausgezeichnet worden. Der erste Preis ging an Christian Kobsda für seine Bachelorarbeit zum Gaza-Krieg. Die anderen beiden Preise gingen an Annette Holz, die ein Hospiz für die letzten Tage eines Lebens konstruierte und Matthias Hacker, der kommunalpolitische Entscheidungen zur Einstellung von Straßenbahnen untersuchte.
„Es war schwierig, von den guten die besten Arbeiten herauszufinden“, machte Jürgen Peters (Friedrich-Ebert-Stiftung) den schwierigen Auswahlprozess deutlich. Es war erst die vierte Verleihung des Kurt-von-Fritz-Preises. Von Fritz lehrte an der Universität Rostock und verweigerte 1934 den Diensteid auf Adolf Hitler. „Das war damals lebensgefährlich“, lobte Jürgen Peters die Zivilcourage des Hochschullehrers.
Ministerpräsident Erwin Sellering: „Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion geleistet, von denen alle profitieren.“
Erwin Sellering: "Die ökonomische Verwertbarkeit der Hochschulen steht im Vordergrund. Wir sollten auch über Grenzen nachdenken, wo der Eigenwert der Kultur vergessen wird."
In seinem Festvortrag würdigte auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) Fritz‘ Eintreten für die politische Freiheit: „Kurt von Fritz wollte damals ein Zeichen gegen die Nazis setzen.“ Auch die Freiheit von Forschung und Lehre sei ein Bollwerk gegen totalitäre Regime, leitete Sellering auf die heutige Zeit über: „Die ökonomische Verwertbarkeit der Hochschulen steht im Vordergrund. Wir sollten auch über Grenzen nachdenken, wo der Eigenwert der Kultur vergessen wird.“ Diesen anderen Blickwinkel nehme der Kurt-von-Fritz-Preis ein, der ökologische, soziale und demokratierelevante Themen betrachte. „Sie haben mit Ihren Arbeiten einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion geleistet, von denen die gesamte Gesellschaft profitiert“, gratulierte Sellering den Preisträgern. Er dankte aber nicht nur ihnen, sondern auch allgemein allen Lehrenden „für Ihren großen Einsatz“.
Christian Kobsda (Mitte) errang den ersten Platz.
Als „ein echtes Gesellenstück für philosophische Arbeit lobte Professor Thomas Stamm-Kuhlmann (Uni Greifswald) in seiner Laudatio die Bachelor-Arbeit von Christian Kobsda (Uni Rostock). Christian schrieb eine Analyse des letzten Gaza-Krieges (Operation Gegossenes Blei) unter dem Blickwinkel der Theorie des gerechten Krieges. Unter einem gerechten Krieg versteht man beispielsweise die Verhältnismäßigkeit von militärischen Mitteln oder dem Schutz von Zivilisten. Das israelische Militär sieht sich als „moralistischste Armee der Welt“, zitiert Christian die Internetseite der israelischen Streitkräfte. “ Israel bewegt sich auf gefährlichem Terrain“, lautet Christians Fazit, wenn der Schutz eigener Soldaten über dem der gegnerischen Zivilisten stehe.
Nachwuchsarbeiten als echte Gesellenstücke oder vorbildliche und mustergültige Ausarbeitungen gelobt.
Während sich Christian auch mit Krieg auseinandersetzte, ging es Annette Holz (Hochschule Wismar) hingegen um die friedliche Beendigung eines Lebens. „Bis dass der Tod uns scheidet – Umbau eines Hospizes“, lautet der Titel ihrer Diplom-Arbeit, worin Annette auf die architektonische Gestaltung eines letzten Lebensortes eingeht. „Holz hat mit Herzblut geforscht“, zeigte sich Laudator Professor Michael Großheim (Universität Rostock) zeigte beeindruckt vom „überzeugenden Umbauprojekt“. „Die Bedürfnisse der Hospizbewohner standen im Mittelpunkt“, erläuterte Annette ihr architektonisches Konzept. Als Ort von Begegnung, Austausch und Rückzug sollen Hospize einen „schmerzfreien Abschied vom Leben ermöglichen“.
Für ihre wissenschaftlichen Arbeiten wurden Matthias Hacker, Christian Kobsda und Annette Holz ausgezeichnet. Mit im Bild Thomas Stamm-Kuhlmann, Erwin Sellering und Michael Großheim (von rechts nach links).
Mit einem ganz anderen Thema befasste sich Matthias Hacker der Universität Greifswald. „Kommunalpolitische Entscheidungen über die Einstellungen des Straßenbahngeschichte in der Bundesrepublik der 1970er und 1980er Jahren am Beispiel der Städte Kiel und Wuppertal“, lautet der etwas sperrige Titel seiner Arbeit. Laudator Großheim sieht die „mustergültige wissenschaftliche Arbeit als sehr überzeugend und in vorbildlicher Weise“ geschrieben an. Matthias geht auf die politischen Entscheidungsprozesse in Städten und Gemeinden ein und spricht rückwirkend von „eindeutigen Fehlentscheidungen“. Er macht eine „Beharrungskraft des Überholten“ aus, sodass der Individualverkehr als Begründung für die Einstellung der Straßenbahnen herhielt, aber schon nicht mehr aktuell war.
Fotos: David Vössing