von Gastautor*in | 04.11.2009
Ein Beitrag von Tjorven Hinzke
In den vergangenen Tagen spekulierten landesweit Medien über einen möglichen Rückzug des Energiekonzerns DONG Energy von seinen Plänen für den Standort Lubmin. In der Tat sagte der Projektleiter Peter Gedbjerg gegenüber der Ostseezeitung: „Die Auflagen der Genehmigungsbehörden können die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerks zerstören“.
Fotomontage des geplanten Kraftwerks auf der Betreiber-Homepage.
DONG-Sprecher Michael Deutschbein dagegen dementierte gegenüber dem webMoritz Berichte, nach denen das Unternehmen über die vorzeitige Aufgabe des Projektes nachdenke: „Der Bau des Kraftwerks hat nie in Frage gestanden“. Dong warte lediglich auf die Genehmigung. Erst nach dieser könne der Aufsichtsrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Daher würde momentan alles Erdenkliche unternommen, um eine den Umweltstandards gerecht werdende Planung vorzulegen.
Dabei habe das Unternehmen keinen Zeitdruck, da der ursprünglich für 2012 geplante Fertigstellungstermin ohnehin nicht mehr realisierbar sei, wodurch zwangsläufig CO2-Zertifikate für den Betrieb erworben werden müssten. Der Ausstieg aus den Sponsoringverträgen mit dem Greifswalder SV 04 und dem HSV Insel Usedom, der Anlaß zu oben genannten Spekulationen gegeben hatte, sei nur durch das Ablaufen der Verträge begründet, sagte Deutschbein. Sobald der Kraftwerksbau genehmigt sei, könne man neue Gespräche bezüglich finanzieller Unterstützung aufnehmen. In der gegenwärtigen, sich hinziehenden Projektphase sei jedoch kein Etat mehr übrig, gab Deutschbein zu.
Oskar Gulla: „Das Kraftwerk ist bereits jetzt museumsreif“
Laut Aussage der Bürgerinitiativen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin sind die bisherigen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zum Teil auf das Unternehmen selbst zurückzuführen: „Es liegen noch immer nicht alle Unterlagen seitens Dong vor“, so Oskar Gulla, Vorsitzender der Bürgerinitiative aus Greifswald. Durch die Verzögerungen ergäben sich nach Gullas Ansicht für die Rentabilität des Unternehmens neben den CO2-Zertifikaten weitere Probleme. Ab 2013 würde nicht, wie bisher, sämtlicher durch das Kraftwerk produzierte Strom abgenommen, sondern nur noch nach Bedarf des Strommarktes. Außerdem gäbe es durch Faktoren wie Kohletransport und -veredelung bereits im Vorfeld solche Energieverluste, dass letztendlich kein Gewinn erzielt würde. Gulla: „Das Kraftwerk ist bereits jetzt museumsreif“.
Eine Genehmigung des Projektes sei zwar zu erwarten, aber an Auflagen von solcher Größenordnung geknüpft, dass auch hier noch mit Aufschüben gerechnet werden könne. Auch das Einschlagen des Rechtswegs durch beide Parteien – zum Einen gegen die Auflagen, zum Anderen gegen die Genehmigung – könne man nicht auszuschließen. Dabei zeigte Gulla sich optimistisch: „Meiner Meinung nach wird das Steinkohlekraftwerk Lubmin nie gebaut“.
Bilder:
Screenshot der Betreiber-Homepage,
Foto Oskar Gulla – Homepage der Bürgerinitative „Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin“
von Gastautor*in | 04.11.2009
Artikel 5: Folterverbot
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Heute erscheint der dritte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.
Das US-amerikanische Gefangenenlager "Guantanamo" wurde zum Symbol für Folter im 21. Jahrhundert. Das Problem beschränkt sich aber nicht auf einzelne Staaten.
Am 10. Dezember 1984 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine völkerrechtlich verbindliche Antifolterkonvention. Nach dieser Konvention bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen […]“.
Im April 2006 wurde der Tunesier Ramzi Romdhani auf Grundlage des tunesischen Antiterrorgesetzes zu einer 29-jährigen Haftstrafe im Gefängnis Mornaguia verurteilt. Obwohl das tunesische Gefängnisgesetz Besuche von Kindern der Gefangenen, sofern sie unter 13 Jahre alt sind, auch außerhalb der Besuchszeiten gestattet, wurde Ramzi Romdhani ein Besuch seiner zweijährigen Tochter verweigert. Nachdem der Gefangene gegen diese Entscheidung protestiert hatte, sah er sich massiver Folterung durch die Gefängniswärter ausgesetzt. Berichten seines Bruders zufolge, der ihn im April 2009 besuchte, wurde Ramzi Romdhani mit Stöcken geschlagen, mit Stiefeln getreten, es wurden ihm Verbrennungen mit Zigaretten beigebracht und sein Kopf wurde wiederholt in einen Wassereimer getaucht, bis er das Bewusstsein verlor. Auch seien ihm mehrere Zähne ausgeschlagen worden. Seit April 2009 darf Ramzi Romdhani keinen Besuch mehr empfangen – vermutlich um zu verhindern, dass noch weitere Berichte über die Foltermethoden der tunesischen Sicherheitskräfte an die Öffentlichkeit dringen.
Hier geht's zum Programmheft
Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte gehören in Tunesien leider zum Alltag. Meist handelt es sich bei den Opfern um Personen, die aufgrund von Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus inhaftiert sind. Deren Verurteilungen stützen sich oft auf Geständnisse, die während einer Untersuchungshaft ohne Kontakt zur Außenwelt erlangt wurden. Viele Angeklagte geben an, dass diese Geständnisse ebenfalls unter Folterungen zustande gekommen seien.
Die Liste der Foltermethoden ist lang: Neben Schlägen, Elektroschocks und dem Aufhängen in schmerzhaften Positionen gehören dazu auch Scheinhinrichtungen und sexueller Missbrauch, einschließlich der Vergewaltigung mit Flaschen und Stöcken.
Die Antifolterkonvention verbietet auch die Auslieferung von Personen an Staaten, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass diesen Personen dort Folter droht. Gegen dieses Verbot verstoßen insbesondere Italien und Spanien, die immer wieder Asylsuchende nach Tunesien ausliefern, auch wenn diese dort schwere Misshandlungen zu erwarten haben.
Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen
Über den Vortrag von Alexander Bahar berichten wir separat.
Bild: Veranstalter/ wikimedia (Guantanamo; public domain)
von Gastautor*in | 03.11.2009
Artikel 26: Recht auf Bildung
„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.“
Heute erscheint der zweite Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.
Schüler in Afrika
Dass die Kinder von heute unsere Gegenwart von morgen bestimmen werden, ist kein Geheimnis. Dafür bedarf es entscheidungsfähiger, selbständiger, gebildeter Heranwachsender. Das wissen auch die Mächtigen in den armen Ländern dieser Welt. Deshalb wird es zum Beispiel in Afrika immer üblicher, den Kindern das Recht auf Bildung tatsächlich zu ermöglichen, indem die zu entrichtenden Schulgebühren zumindest für die Grundschule abgeschafft werden.
So auch in Uganda. In dem ostafrikanischen Land sind mehr als die Hälfte der Einwohner unter 18 Jahren; die meisten von ihnen stammen aus Großfamilien. Seit der Bildungsreform sieht die ugandische Regierung bis zum vierten Kind pro Familie von einem Schulgeld ab, was die Schulen beträchtlich gefüllt hat. Die Kinder werden unter Umständen lediglich gebeten hin und wieder beispielsweise einen Ziegelstein von zu Hause mitzubringen, wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll.
Außerdem gilt es, nicht bei dem Erreichten zu verharren, vielmehr weitere Missstände in den Schulen zu bereinigen: oft gibt es kein Lehrmaterial; Bücher, Schreibhefte und Stifte sind unter den Schülern rar; es gibt nicht ausreichend Lehrer, die dann in überquellenden Klassenräumen mit siebzig Schülern und mehr überfordert sind und die Prügelstrafe als einziges Mittel sehen, sich durchzusetzen; die Kinder sind eine uniforme Masse, die im Chor auf die Fragen des Lehrers antworten. Dennoch: die Kinder dürfen die Grundschule besuchen und werden dort mittags sogar verköstigt. (mehr …)
von Carsten Schönebeck | 02.11.2009
Am Dienstag, dem 3. November, tagt erneut das Studierendenparlament (StuPa) der Universität Greifswald. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr im Konferenzsaal des Uni-Hauptgebäudes Bürgerschaftssaal des Rathauses. Die Raumänderung gab das Präsidium heute nachmittag bekannt und begründete sie mit Planungsfehlern der Uni-Verwaltung.
Nach dem in der vergangenen Sitzung ein Großteil der Tagesordnung vertagt werden musste, sind mittlerweile auch diverse neue Anträge eingegangen. Für den meisten Zündstoff dürfte der Antrag des RCDS sorgen, der den Markt der Möglichkeiten stärker regulieren will und mehrere Gruppen (unter anderem „Rote Hilfe e.V.“) von der Veranstaltung ausschließen will. Desweiteren sind auch wieder zwei Bewerbungen für vakante AStA-Referate eingegangen.
Die vorläufige Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
TOP 1 Berichte (Drs. 19/107) – Die üblichen Rechenschaftsberichte aus dem AStA, den moritz-Medien und weiteren Gremien nehmen in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten ein.
TOP 2 Formalia – Hier wird die Tagesordnung beraten und verabschiedet sowie das Protokoll der vorigen Sitzung genehmigt. Dieser Tagesordnungspunkt ist bei den letzten SItzungen meistens relativ zügig abgehandelt worden. (mehr …)
von Gastautor*in | 02.11.2009
Artikel 17: Recht auf Eigentum
„Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.“
Wir starten heute mit unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.
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Im Nordwesten Kolumbiens an der Grenze zu Panama wurden 1996/ 97 nahezu 10.000 Angehörige afrokolumbianischer Gemeinden von ihrem Land vertrieben. Die Militäroperation richtete sich offiziell gegen die FARC Guerilla und wurde von militärischen und paramilitärischen Einheiten durchgeführt. Kurz nach der Vertreibung begannen Unternehmen mit der illegalen Anpflanzung von Ölpalm-Monokulturen. Die vertriebenen Familien haben bei dem Versuch, auf ihr Land zurückzukehren, vielfältiges Unrecht erlitten. Die Liste der Straftaten reicht von Bedrohungen über Verfolgung, Kriminalisierung und Folter bis hin zur Ermordung von Gemeindemitgliedern. Außerdem wurde durch den Anbau der Ölpalme großflächig Regenwald in einem der weltweit artenreichsten Gebiete abgeholzt. Der Lebensraum vieler Gemeinden wurde zerstört.
Die betroffenen Gemeinschaften besitzen kollektive Landtitel. Doch der Staat setzt die Landrechte der Gemeinden nicht durch, im Gegenteil, die Plantagen werden von den staatlichen Streitkräften geschützt. (mehr …)
von Gabriel Kords | 29.10.2009
Am Wochenende starten in Greifswald die Entwicklungspolitischen Tage. Die knapp zweiwöchige Veranstaltungsreihe wird in Greifswald von zahlreichen örtlichen Vereinen getragen und steht im Kontext einer landesweiten Veranstaltungsreihe. Die moritz-Medien unterstützen die Veranstaltung im Rahmen einer Medienpartnerschaft.
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In zahlreichen Veranstaltungen zu den Themen Asylrecht, Ausbeutung von Natur, Folter, Kriminalisierung von Widerstand und anderen wird gefragt, wie es weltweit um die Menschenrechte bestellt ist und wo sie verletzt, eingeschränkt oder ignoriert werden.
Beteiligt sind unter anderem die Ortsgruppen von Greenpeace und Amnesty International oder das Ikuwo und der Verein „Afrikas Renaissance und Wiederaufbau“. Die organisatorischen Fäden laufen beim Weltladen Greifswald/Weltblick e.V. zusammen.
Ein Blick in das reichhaltige Programm (Bild anklicken!) lohnt sich also auf jeden Fall! (mehr …)