Hiwis zwischen Vergangenheits- und Gegenwartsdebatten
Sucht man im Internet nach der Abkürzung „Hiwi“, stößt man bisweilen auf Seiten, die mit dem universitären Begriff des „Hilfswissenschaftlers“ wenig zu tun haben. Stattdessen findet man die Abkürzung in Büchern, die sich mit der deutschen Besatzungsmacht in Russland beschäftigen.
„Hiwis, also sogenannte ‚Hilfswillige‘ waren im Dritten Reich Hilfskräfte aus Reihen der kooperationsbereiten Zivilbevölkerung“, erklärt Professor Thomas Stamm-Kuhlmann vom Historischen Institut. „Sie leisteten in den besetzten Ländern Zuarbeiten für Nazi-Dienststellen, beispielsweise in Verwaltungsstellen, bei der Reichsbahn, aber auch in Konzentrationslagern.“
Nach dem Krieg verschwand zwar der Begriff des Hilfswilligen, aber die Abkürzung „Hiwi“ blieb in der deutschen Sprache erhalten. Im Juli letzten Jahres schrieb Stamm-Kuhlmann als Reaktion auf die Definition von „Hiwi“ einen Leserbrief an die Ostsee-Zeitung, und machte darin auf die ursprüngliche Bedeutung der Abkürzung aufmerksam. Die Reaktion nach der Veröffentlichung war verheerend, stand Stamm-Kuhlmann doch plötzlich im Interesse rechts gesinnter Organisationen.
„Dabei wollte ich den Leuten einfach nur ins Gedächtnis rufen, dass die Abkürzung ‚Hiwi‘ früher negativ konnotiert war“, rechtfertigt sich der Professor für Allgemeine Geschichte der Neuesten Zeit. Denn dass die Abkürzung heutzutage leichtfertig gebraucht wird, zeigt die Tatsache, dass damit sogar wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesgerichtshof bezeichnet werden.
An der Universität sind Hilfswissen-schaftler keine wissenschaftlichen Mitarbeiter. „Hiwi“ ist vielmehr der Oberbegriff für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Erstere benötigen keinen Hochschulabschluss, um eingestellt zu werden, wissenschaftliche Hilfskräfte jedoch schon. Dementsprechend sehen auch die Arbeits- und Verantwortungsbereiche aus. Tutoren zum Beispiel sind studentische Hilfskräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter können dagegen Seminare leiten. In den meisten Fällen jedoch variiert die Art der Beschäftigung je nach Professor. Hauptsächlich stellen die Professoren, die von der Uni die Anzahl an Hiwis vorgegeben bekommen, studentische Hilfskräfte ein, um selbst Verantwortung abzugeben. Eher selten müssen studentische Hilfskräfte Kaffee kochen und kopieren.
Laut Gesetz liegt die Obergrenze der Arbeitsbelastung bei 82 Stunden pro Monat und 19 Stunden pro Woche bei maximal vier Semestern. Durchschnittlich arbeiten studentische Hilfskräfte zehn Stunden pro Woche, denn Professoren stellen lieber mehr Studenten mit weniger Stunden ein, um eine bessere Arbeitsverteilung zu ermöglichen.
Aber sind studentische Hilfskräfte eigentlich „Hilfskräfte“? Die Herkunft der Abkürzung „Hiwi“ ist ja schon ein kleiner Skandal, die damit verbundene Degradierung für die Studenten eine Zumutung, leisten die meisten doch regelmäßige und dauerhafte Arbeit, sei es als Tutor, in der Bibliothek oder im Rechenzentrum. Angemessener wäre wohl die Bezeichnung „studentische Mitarbeiter“. Gehälterwillkür und mangelnde Rechte als Arbeitnehmer – das waren die Kernpunkte der deutschlandweiten Debatte um Hiwis im letzten Jahr. Angefangen hat aber alles schon viel früher.
In der Nachkriegszeit grübelten Studenten und Profs an Freier und Technischer Universität Berlin, wie man die Betreuung der Studenten an der Massenuniversität verbessern könnte. Sie kamen schnell auf die Idee, viele Studierende als Tutoren einzusetzen. Das trockene und kalte Klima zwischen Lehrenden und Studierenden sollte menschlicher werden. Mit Erfolg – schließlich sollte dann die Bezahlung auch grundsätzlich geregelt werden.
1979 erkämpften studentische Be-schäftigte in einem Tutorenstreik einen Tarifvertrag, der bis heute als leuchtendes Beispiel dasteht. Ein Hiwi in Berlin verdient heute rund elf Euro pro Stunde, in anderen Bundesländern sind es zwischen drei und acht Euro. Die Berliner Beschäftigten mit Studi-Ausweis bekommen nicht nur Weihnachtsgeld, sie haben auch Anspruch auf Urlaubstage, Wochenend- und Feiertagszuschläge und geregelte Kündigungsfristen.
In den anderen Bundesländern sieht es weniger rosig aus, dies förderte auch eine Studie der Marburger Politikwissenschaftlerin Ada-Charlotte Regelmann zutage. Im Frühjahr 2005 befragte sie rund 150 studentische Beschäftigte an der Philipps-Universität in Marburg und kam zu dem ernüchternden Ergebnis: „Man muss es sich leisten können.“ Das Spektrum der Tätigkeiten sei sehr vielfältig, so Regelmann, trotzdem zeichneten fast alle Befragten ein prekäres Bild ihrer Beschäftigung. Ihre Situation als Berufseinsteiger werde von den Universitäten rigoros ausgenutzt. Die Entlohnung sei unangemessen und die Vertragslaufzeiten seien zu kurz und unberechenbar, Bewerbungsverfahren schon gar nicht üblich.
Und die Zahl der Hiwis an den deutschen Hochschulen steigt und steigt. Waren 1996 noch rund 55.000 Hiwis an den Hochschulen beschäftigt, so sind es Anfang 2003 schon 90.000 und letztes Jahr rund 150.000 gewesen. Einen Großteil der Arbeit an den Hochschulen verrichten heute die Hiwis. Trotzdem hängen sie, was ihre Rechte als Arbeitnehmer angeht, neben den Lehrbeauftragten im luftleeren Raum.
Arbeitgeber sind die Länder, die als Tarifgemeinschaft 1986 zum ersten Mal die maximale Höhe des Hiwi-Gehalts festlegten. Gemeinsam mit den Gewerkschaften ÖTV und GEW hatten die studentischen Beschäftigten 1993 einen bundesweiten Tarifvertrag bis zur Unterschriftsreife verhandelt. Doch die Hochschulrektorenkonferenz weigerte sich in letzter Minute. Bis dahin war das vereinbarte Hiwi-Gehalt der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst und damit der Inflation angepasst worden. Danach nicht mehr.
Seit nunmehr 16 Jahren verdient ein Hiwi an einer Fachhochschule bis zu 5,58 Euro – es können aber auch nur 3,40 Euro sein, wie an der FH Weihenstephan in Bayern – und an einer Universität bis zu 8,02 Euro, während die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst rund 15 Prozent mehr Lohn bis 2005 erhielten, von tariflichen Leistungen einmal ganz abgesehen.
Nach den verpatzten Gesprächsrunden schöpfte die Allianz der studentischen Beschäftigten erst Anfang 2002 wieder Hoffnung. Mit der Umsetzung eines Gerichtsentscheids des Europäischen Gerichtshofes fiel ein Großteil der studentischen Beschäftigten ab sofort unter den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
Doch die Trennlinie zwischen „Hilfskräften“ und „studentischen Beschäftigten“ ist darin scharf: Unter den BAT fallen diejenigen Hiwis, die in der Verwaltung arbeiten, nicht unter den BAT solche, die wissenschaftliche Arbeit verrichten. Treffen sich also zwei Hiwis am Kopierer – der eine mit der Kopiervorlage von seinem Prof und der andere mit Akten aus der Verwaltung – so hat nur letzterer Anspruch auf tarifliche Leistungen.
Solch eine „willkürliche und ungerechte Spaltung“ der Hiwis hält die 2002 gegründete Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigen, „tarifini“, für falsch.
In Greifswald scheint das Bewusstsein für niedrige Löhne und fehlende Sozialleistungen der Hiwi-Arbeits-verträge noch nicht angekommen zu sein. Wer verhandelt schon gern mit seinem Prof, der womöglich in zwei Wochen die eigene Prüfung abnimmt, über Wochenendzuschläge und Urlaubstage?
2004 hatte jeder Greifswalder Professor im Durchschnitt drei Hiwis. Derzeit machen die mehr als ein Viertel der Beschäftigten unter dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal aus. „Auch wenn in anderen Bereichen der Uni Gelder gekürzt werden müssen, so haben wir das Budget für die Hiwis im Verhältnis immer etwas weniger beschnitten“, beruhigt Peter Rief, in der Uni-Verwaltung zuständig für Personalfragen.
„Über eine Vertretung der Hiwis im Personalrat haben wir schon nachgedacht“, erläutert Gisela Patzelt, Mitarbeiterin des Personalrats Hochschulbereich in Greifswald, „aber uns sind durch das Personalvertretungs-gesetz des Landes die Hände gebunden.“
In Mecklenburg-Vorpommern kommt die Diskussion derweil nicht in Schwung. Maik Walm, ehemalige Rostocker AStA-Vorsitzender, ist seit einem Jahr für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Land aktiv. „In der GEW wird durchaus diskutiert, allerdings ist das Thema Hiwis eher ein Randthema“, so Walm, „auch wenn es durchaus Arbeitsverhältnisse gibt, in denen die Hiwis mit 7,14 Euro über den Tisch gezogen werden.“
Geschrieben von Katarina Sass, Ulrich Kötter