Udo Michallik sieht in dem neuen Entwurf eine Bestätigung der Arbeit des Bildungsministeriums.

„Mit der heutigen breiten Zustimmung  zu den Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes im Bildungsausschuss des Landtages sehe  ich die Arbeit des Bildungsministeriums für ein praxisnahes und zeitgemäßes Hochschulgesetz  bestätigt. Dieses Gesetz  befördert den Bolognaprozess und stärkt die Hochschulautonomie“, lobt der Staatssekretär des Bildungsministers, Udo Michallik, die Änderungen des neuen Landeshochschulgesetzes nach der 93. Sitzung des Bildungsausschusses des Landtages in Schwerin.

Ganz anders sehen das hingegen die Vertreter der Studierendenschaften. „Statt auf die Proteste der Studierenden zu reagieren und endlich entscheidende Weichen für Qualitätsverbesserungen in der Lehre zu stellen, werden neue Proteste heraufbeschwört“, kritisiert Thomas Schattschneider, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS), die Zustimmung des Bildungsministeriums.

Am Donnerstag, dem 30. September fand im Bildungsausschuss des Mecklenburg-Vorpommerschen Landtages die öffentliche Anhörung zum vierten Änderungsgesetz des Landeshochschulgesetzes statt. Neben Vertretern der LKS waren auch Mitglieder der Hochschulleitungen, Vertreter der Personalräte und Universitätsklinika geladen.

Kritik am Studienkontenmodell

In dem neuen Entwurf des Landeshochschulgesetzes (LHG), das im Dezember diesen Jahres dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden soll, wird sich unter anderem für ein Studienkontenmodell ausgesprochen. Es soll Studierenden, die ihr Studium deutlich unterhalb der durchschnittlichen Regelstudienzeit abschließen, ein Bildungsgutschein zur Verfügung gestellt werden, der für Weiterbildungsangebote der Hochschulen des Landes genutzt werden soll.

Es dürfe nicht das Ziel  sein, möglichst viele Studierende in kürzester Zeit zu produzieren, kritisierte Henning Rehm, Sprecher der LKS, das Modell. Vielmehr komme es darauf an, qualifiziertes Fachpersonal auszubilden. Studierende, die ihr Studium weit unterhalb der Regelstudienzeit absolvierten, seien so gering, dass man sie vernachlässigen könne. Zudem würde diese Zahl aufgrund zwingender Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des Studiums weiter sinken. „Gleichzeitig bleibt die Landesregierung Antworten schuldig, wie die Kosten für die Studienkontenverwaltung und die Weiterbildungsangebote von den Hochschulen kompensiert werden“, erklärte Rehm abschließend.

Was aus Sicht des Bildungsministeriums eine optimale Regelung der Freiversuchsregelung ist, wird von Seiten der Vertreter der Studierendenschaften hingegen als „Verschlechterung der Studienbedingungen“ bewertet. So provoziere die optimale Regelung eine faktische Abschaffung des Freiversuches. Darüber hinaus würde die Zahl der Freiversuche reduziert. „Statt die Zahl der Prüfungsversuche zu reduzieren, sollten die Möglichkeit der Wiederholungsprüfungen ausgeweitet werden“, kommentiert Rehm weiter.

Die Studierendenschaften müssen sich ebenfalls auf einige Veränderungen einstellen, die nicht unbedingt im Sinne derselben sind. So sehen es zumindest die Sprecher der LKS. Zum einem wolle der Gesetzgeber die Rechte der Studierendenschaften dadurch stärken, indem die Einberufung einer Vollversammlung ermöglicht werden soll. Eine verpflichtende Einberufung der Vollversammlung, wie es beispielsweise die Greifswalder Studierendenschaft auf der Vollversammlung im vergangenen Semester forderte, wird in dem Gesetz nicht verankert.

Stärkung der Meinungsbildung der Studierendenschaft durch „geeignete Medien“

Die Finanzen des AStA sollen künftig vom Rektor kontrolliert werden können.

Darüber hinaus soll dem Entwurf zu Folge die „Integration ausländischer Studierender und die Meinungsbildung in  der Studierendenschaft durch geeignete Medien“ befördert werden. Des weiteren ist im neuen Entwurf eine „Erprobungsklausel“ verankert, wonach Hochschulen „in Gänze von hochschulgesetzlichen Bestimmungen zu Aufbau und Organisation der Hochschulen abweichen“ dürfen. Das Amt des Kanzlers darf dabei per Gesetzesentwurf jedoch nicht zur Disposition gestellt werden.

Zudem würde es zu einer Veränderung des Verhältnisses zwischen Rektorat und Studierendenschaft kommen, vorausgesetzt die Mehrheit des Landtages erteilt dem Entwurf in dieser Form seine Zustimmung. Demnach soll die Hochschulleitung in Zukunft den Haushalt der Studierendenschaft überwachen. Entlastungen derselben bedürfen dann der Zustimmung des Rektorats. Die Vertreter der Studierendenschaften erachten dies als einen gravierenden Eingriff in ihre Rechte und lehenen diese Pläne als haltlos ab.

Studierendenschaftsvertreter forderten die Landesregierung mehrheitlich dazu auf, die soziale Öffnung der Hochschulen auszubauen, Angebote für Teilzeitstudiengänge einzurichten, die Mitbestimmungsrechte der Studierendenschaften und Mitarbeitervertretungen zu erweitern und auf spezielle Lehrprofessuren zu verzichten. Im vergangenen Jahr wurden bei Audimaxbesetzungen, so auch in Greifswald, ähnliche Forderungen erhoben.

Regierung würde mit neuem LHG drei Reformprojekte umsetzen

Die Uniklinik wird eine Teilkörperschaft der Universität.

Der Bildungsausschuss der Landesregierung bewertet den neuen Entwurf des LHG erwartungsgemäß positiv. Nach Angaben der Pressemitteilung des Bildungsministeriums würden mit gleich drei Reformprojekte der Regierung mit auf den Weg gebracht. So würde das neue Gesetz zum einem der aktuellen Strukturreform im Bologna-Prozess gerecht. Zum anderen würde damit die Hochschulautonomie gestärkt und die Universitätsmedizin neu organisiert. Hierunter fällt unter anderem die Zusammenführung des Greifswalder Universitätsklinikums und des Fachbereiches Medizin der Ernst-Moritz-Arndt Universität zur Teilkörperschaft „Universitätsmedizin“.

Im Mittelpunkt der Gesetzesänderungen stehen nach Angaben des Bildungsministeriums effizientere Studienbedingungen für die Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern. So müssen dem Gesetzesentwurf zu Folge die Hochschulen des Landes ihre Studienangebote im Bachelor/ Master-System künftig besser aufeinander abstimmen. Damit soll unter anderem ein verzögerungsfreier Hochschulwechsel ermöglicht werden. Darüber hinaus kommt es aus Sicht des Bildungsministeriums zu einer Stärkung der Hochschulautonomie, indem Studien- und Prüfungsordnungen künftig nicht mehr vor dem Ministerium anmelde- und genehmigungspflichtig sind. Dem Rektorat soll per Gesetzesänderung zukünftig „im Ausnahmefall“ ein Vetorecht eingeräumt werden.

LKS-Vertreter kritisieren Ablauf der Anhörung

Thomas Schattschneider kritisiert Ergebnis und Ablauf der Anhörung.

Von den Vertretern der Studierendenschaften wird jedoch nicht nur der Gesetzesentwurf, sondern auch die Zusammensetzung der zur Anhörung geladenen Mitglieder kritisiert. So wurden einem Schreiben der Landeskonferenz der Studierendenschaften zu Folge die Senate und Konzile der Hochschulen nicht berücksichtigt. „Der
Ausschuss verschloss sich somit einem differenzierten Bild aus den Hochschulen, was angesichts der vorgesehenen
Aufwertungen einzelner Teilkörperschaften und Funktionsträger sowie der nur noch optionalen
Vorhaltung einzelner Gremien ein fatales Signal gegenüber diesen Gremien ist“, schlussfolgern LKS-Vertreter.

Darüber hinaus seien lediglich „selektiv“ jeweils zwei studentische Hochschulgruppen der beiden Universitätsstädte eingeladen worden, die nur „einen verschwindend geringen Bruchteil der Studierenden repräsentieren.“ Die beiden geladenen Hochschulgruppen sind dem Schreiben zu Folge Teil der Nachwuchsorganisationen von zwei im Landtag vertretenen Parteien und somit keine Vertretung der Studierendenschaften als gesetzmäßiges Organ.

Martin Hackbarth, Vorsitzender der Juso-Hochschulgruppe weist diese Kritik derweil zurück. Schließlich seien Jusos und Linke.SDS eingeladen worden, um ihre Sicht zur Novelle des Landeshochschulgesetzes darstellen zu können. „Das neue Landeshochschulgesetz soll unter anderem die Forderungen des Bildungsstreiks, bei dem sowohl u.a. die Linke.SDS, als auch die Jusos aktiv waren, berücksichtigen.  Daher kann ich die Entscheidung, dass Hochschulgruppen eingeladen wurden nur begrüßen“, meint Hackbarth gegenüber dem webMoritz. Zudem könne nicht von einer selektiven Auswahl gesprochen werden, nur weil es andere Parteien „verpasst hätten“, ihre Jugendorganisationen im Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. „Die Entscheidung möglichst viele Organisationen, Gruppen, Personen, Vereinigungen am Gesetzesprozess zu beteiligen kann aus demokratischer Sicht nur begrüßt werden“, erklärte der Juso-Hochschulgruppenvorsitzende abschließend.

Pressemitteilung der SPD zum Thema 70 Minuten vor Sitzungsschluss veröffentlicht

Die Landtagsfraktion der SPD publizierte etwa 70 Minuten vor Schluss der Anhörung eine entsprechende Pressemitteilung. LKS-Vertreter kritisierten dieses Vorgehen als „Höhepunkt demokratischer Unkultur“:

„Zu diesem Zeitpunkt waren zwölf der Anzuhörenden noch nicht zu Wort gekommen. Fragen an
die in dieser Gruppe Anzuhörenden waren ebenso noch nicht gestellt worden. Dass zu diesem Augenblick
bereits veröffentlicht wird, die „…fast 60 Sachverständigen bewerteten den Gesetzentwurf grundsätzlich
positiv“, ist nicht nur sachlich falsch, sondern Zeichen einer Missachtung der Anzuhörenden und schadet
dem bereits heute geringen Glauben an Folgen des Anhörungsverfahrens des Landtagsausschusses auf das
Gesetzgebungsverfahren.“

Ebenfalls kritisiert wird das scheinbare Desinteresse der Ausschussmitglieder an den mündlichen Statements der geladenen Gäste. Thomas Schattschneider zu Folge sollen zeitweise lediglich drei der zehn Mitglieder des Bildungsausschusses der Anhörung beigewohnt haben. „Auch schön, dass unser Landtagsabgeordneter gegangen ist, als die Greifswalder Studierendenvertreter mit ihren Redebeiträgen anfingen“, kommentierte Erik von Malottki, LKS-Vertreter und Präsident des Studierendenparlaments via Twitter das Verhalten im Anschluss der Anhörung sarkastisch.

Fotos: Gabriel Kords (Udo Michallik, Thomas Schattschneider), Pressematerial Uniklinikum (Uniklinikum), AStA (AStA-Logo), Kolossos via Wikipedia (Schweriner Schloss),