Am 09. Juni findet in Greifswald die Europaparlaments-, Kreistags- und Gemeindevertretungswahl statt und wie jedes Jahr werden auch jetzt wieder zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen für die Arbeit im Wahlvorstand und in den Wahlbezirken gesucht. Wahlhelfer sind unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf von Wahlen. Sie tragen dazu bei, dass alle wahlberechtigte Bürger*innen ihre Stimme abgeben können. Alle Informationen zum Thema Wahlhelfer*innen und wie ihr selbst als solche aktiv werden könnt, erfahrt ihr im Folgenden.

Was muss ich über Wahlhelfer*innen wissen?

Für die insgesamt 42 allgemeinen Wahlbezirke und die 18 Briefwahlbezirke ist die Unterstützung von ungefähr 520 Helfer*innen angedacht. Jede wahlberechtigte Person hat dabei die Möglichkeit, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren. Besondere Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich. Wahlhelfer*innen sind ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die in den Wahlvorständen arbeiten. Sie sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Wahlen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und von großer Bedeutung. Zum einen sind sie zuständig für die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses oder auch die Ausgabe der Stimmzettel oder das Zählen der Stimmen und die damit verbundene Ermittlung des Wahlergebnisses. Vor jeder Wahl werden Wahlhelfer*innen von den Gemeindebehörden berufen. Idealerweise stammen sie aus dem Wahlbezirk, in dem sie tätig sind. Dies stellt sicher, dass sie mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind.

Jeder Wahlbezirk hat einen eigenen Wahlvorstand, welcher jeweils aus Wahlvorsteher*in, dessen*deren Stellvertreter*in, Schriftführer*in und 5-6 Beisitzer*innen besteht. Vorsteher*in, Stellvertreter*in und Schriftführer*in erhalten im Vorfeld der Wahl eine Schulung, um mit ihren Aufgaben vertraut zu werden. Neben der Auszählung der Stimmen nach Ende des Wahlzeitraums, muss der Wahlvorstand auch vor Wahlbeginn bereits einige Vorbereitungen leisten. Dazu zählen das Abholen der nötigen Unterlagen von der Gemeindewahlbehörde und das Einrichten des Wahlbüros im jeweiligen Bezirk. Natürlich wird die tatkräftige Mithilfe der Wahlhelfer*innen auch vergütet. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewährt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 bis 80 Euro, abhängig von der ausgeübten Funktion der Personen.

Die Arbeit rund um die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wirft bestimmt einige Nachfragen auf, wie zum Beispiel „Wie ist der Tagesablauf am Wahltag?“ oder „Welche Voraussetzungen müssen Wahlhelfer*innen mitbringen?“. Die Stadt hat dafür eine ausführliche Übersicht zusammengestellt, um alle übrigen Fragen zu klären. Werft da gerne einen Blick drauf, um potenzielle Fragen aus dem Weg zu schaffen.

Die Arbeit als Wahlhelfer*in ist eine wertvolle Erfahrung. Sie trägt zur Demokratie bei und ermöglicht es den Bürger*innen, aktiv am politischen Prozess teilzunehmen. Insgesamt sind Wahlhelfer*innen die stillen Helden der Demokratie. Ohne sie wäre eine faire und transparente Wahl nicht möglich. Wenn du die Gelegenheit hast, als Wahlhelfer*in tätig zu werden, zögere nicht – es ist eine lohnende Aufgabe!

Wenn du selbst als Wahlhelfer*in aktiv werden möchtest, dann melde dich auf der Internetseite der Stadt dafür.

Beitragsbild von Glenn Carstens-Peters auf Unsplash


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