Ok – diese News wird kompliziert. Also…

Vor kurzem haben wir berichtet, dass die Junge Union eine Strafanzeige von der Polizei bekam, weil sie eine nicht angemeldete Demonstration durchführte. Dies entnahmen wir einem kleinen Absatz aus der Ostseezeitung. Offenbar ließt man auch bei JU diesen Blog oder die Ostseezeitung sehr genau, denn man fühlte sich genötigt einen Leserbrief zu schreiben.

Darin führen die JU-Aktivisten aus, dass sie tatsächlich eine „andere Meinung“ hatten, als die Demonstration zum Ausdruck bringen wollte. Jetzt kommt der juristische Winkelzug, Achtung: Keinesfalls sei dies jedoch eine Gegendemonstration gewesen! O-Ton:

„Die JU identifizierte sich zwar nicht mit dem Demonstrationsziel der Veranstalter, was sie auch mit Transparenten zum Ausdruck brachte. Aber allein das Äußern einer gegenteiligen Meinung erlaubt nicht den Schluss auf das Vorliegen einer Gegendemonstration.“

Man war also für das Kohlekraftwerk und dann doch trotzdem Teil der Demonstration gegen selbiges. Kein Wunder, dass das sowohl OZ als auch Polizei verwirrt.

Die Anzeige wurde übrigens fallen gelassen.

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