Michael Andrejewski (NPD) hatte mit diesem Urteil gerechnet: Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die Klage des NPD-Landtagsabgeordneten zunächst formal zwar für statthaft, ließ den Kläger aber dann doch scheitern.

Auftakt

Andrejewski war vom Wahlausschuss der Landkreises Ostvorpommern gar nicht erst zur Wahl zugelassen worden, da er nach Ansicht des Ausschusses die dafür not-wendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle und als NPD-Mitglied nicht die Gewähr biete, sich aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.

Michael Andrejewski sitzt seit 2003 in der Anklamer Stadtvertretung und ist seit 2006 NPD-Landtagsabgeordneter.

Möglich war der Ausschuss von der Wahl nur, weil im Gegensatz zu Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages oder des Landtages für sogenannte „Landräte“ als Voraussetzung für ihre Ernennung zu Beamten auf Zeit „schärfere“ Regeln gelten. Das Recht eine Partei zu verbieten hat in Deutschland allein das Verfassungsgericht.

Michael Andrejewski (NPD)

Das Greifswalder Gericht betritt mit seiner heutigen Entscheidung, die Entscheidung des OVP-Wahlausschuss zu bestätigen und Andrejewski also schon das Recht auf eine Kandidatur zu bestreiten, nach Aussage des Vorsitzenden Richters juristisches Neuland. Immerhin konnte der Kläger darauf verweisen, dass eine solche Vorgehensweise z.B. in Sachsen und anderen Bundesländern nicht üblich sei.

Das Greifswalder Gericht begründete seine Entscheidung mit den verbalen und schriftlich vorliegenden Äußerungen des Klägers (wie „Rostock bleibt deutsch!“) und der höchstrichterlichen Feststellung, dass die NPD fassungsfeindliche Ziele verfolge, von denen sich Andrejewski auch heute vor Gericht nicht distanziert habe.

Zuvor hatte der Kläger angeführt, dass er zum „gemäßigten Flügel“ seiner Partei gehöre und durchaus nicht zu allem stehe, was von anderen NPDlern geäußert wird. Nach dem Urteil verkündeten Andrejewski und Peter Marx (NPD), ihre Absicht, „nach Karlsruhe“ zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zunächst aber müssen sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Bericht und Fotos: MOPET

Wollen nun zusammen vors Verfassungsgericht: Peter Marx (links) und Michael Andrejewsk