Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Bildung:

Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach. Und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung von den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen den Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Ein Beispiel: Deutschland

Diverse Untersuchungen machen deutlich, dass in Deutschland die Bildungschancen stark durch die soziale Schicht bestimmt ist.

Nur 17 Prozent der Jugendlichen aus Arbeiterfamilien besuchen eine Hochschule. Die Wahrscheinlichkeit eine Hochschule zu besuchen, sinkt mit parallel zum Einkommen der Eltern. Darüberhinaus hat Deutschland auch generell zu wenig Studenten. Während 2005 in Deutschland nur 36 Prozent eines Jahrgangs ein Studium begannen waren es in Finnland mit 73 Prozent und in Schweden mit 76 Prozent mehr als doppelt so viele.

Amnesty International schreibt:

„Als der UNO-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz 2007 seinen Bericht über das deutsche Bildungssystem vorlegte, ging ein Aufschrei der Empörung durchs Land: Reflexartig wurde die schmerzliche Kritik zunächst von vielen politisch Verantwortlichen zurückgewiesen.

Das deutsche Bildungssystem ist nicht inklusiv, sondern exklusiv, so der wesentliche Befund des Menschenrechtsbeobachters, und es benachteiligt besonders Kinder mit Behinderung und Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist. Vor allem die frühe Aufteilung auf das mehrgliedrige Schulsystem war Stein des Anstoßes […]

Damit leistet aber das Bildungssystem offenbar der Ausgrenzung Vorschub, statt dazu beizutragen, sie zu überwinden: Die Benachteiligten, so Muñoz, seien am Ende doppelt benachteiligt. Sofern Bildung nicht als Menschenrecht betrachtet werde, das jedem Kind zusteht, dürfte es schwierig sein, besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.“

Mehr Infos dazu:

Artikel von Amnesty zur Bildung in Deutschland