Am vergangenen Montag traf sich der Wahlprüfungsausschuss zu einer nichtöffentlichen Sitzung um über das mittlerweile deutschlandweit bekannte „Fußmatten-Gate“ zu entscheiden. Diese Abstimmung wird der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 28.09. als Entscheidungshilfe vorliegen.
Nachdem die Wahl um den Oberbürgermeister in Greifswald nun einen ganzen Sommer her ist, hat der einberufene Wahlprüfungsausschuss in seiner finalen Sitzung eine Empfehlung an die Bürgerschaft abgeben können. Während noch einstimmig festgestellt werden konnte, dass es durch die nicht vorhandene Fußmatte zu einem Wahlfehler gekommen sei und diese für einen Zeitraum von ungefähr 90 Minuten den Zugang zum Wahllokal 093 verwehrte, konnte keine Auswirkung auf das Wahlergebnis festgestellt werden. Das geht aus der Presseerklärung vom Dienstag hervor. Aus diesem Grund entschied sich der Ausschuss auch mit neun zu fünf Stimmen für die Empfehlung, die Einsprüche zurück zu weisen und die Wahl aus dem vergangenen Mai für regelgerecht zu akzeptieren.
Zahnloser Tiger
Die gerade einmal 15 Zeilen und 2 Absätze starke Presseerklärung kommt auf den ersten Blick etwas dürftig daher, bedenkt man die vielen Anhörungen, Begehungen und Sitzungen die der Ausschuss hinter sich hat. Ohne mit wirklichen Kompetenzen ausgestattet gewesen zu sein und mit einer knappen Mehrheit an Mitgliedern, (8:7) deren Parteien im Wahlkampf noch Dr. Stefan Fassbinder unterstützt hatten, verhärtet sich der Eindruck, dass hier eine politische und keine rechtliche Entscheidung getroffen wurden, was vor allem an Einsprüchen aus dem Hochheim Lager gelegen haben soll. Deswegen konnte sich der Ausschuss wohl auch nicht auf ein Verfahren einigen, welches einzuleiten sei, falls die Bürgerschaft die Wahl für nichtig erklärt. In diesem Fall wird auf weitere Rücksprache und Hilfe durch das Innenministerium des Landes verwiesen, heißt es in der Presseerklärung.
„. Da es hierzu unterschiedliche Meinungen im Ausschuss gibt, hat der Ausschuss die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt gebeten, insofern an das als Rechtsaufsicht fungierende Innenministerium heranzutreten, um dessen Rechtsauffassung – auch zur Erheblichkeit des Wahlfehlers – zu erfragen“
Das schwammige Endergebnis nach der langen Untersuchung kommt einem fast vor wie Ratlosigkeit und Angst etwas falsches zu sagen, hat der Skandal doch mittlerweile bundesweit für Aufsehen gesorgt. So wird in keinem Wort auf die erhobenen Vorwürfe eingegangen, dass zu einem Zeitpunkt nicht alle drei Wahlhelfer im Büro waren, wie es die Wahlordnung vorsieht. Diese Bedenken wurden mit dem Satz weggewischt, dass dass dazu fristgerecht kein Einspruch eingereicht wurde
Weiteres Verfahren
Grund für das schwache Resümee könnten unter anderem die drei unterschiedlichen Stellungnahmen sein die dem Ausschuss als Hilfe vorlagen. Sie stammen von dem Vorsitzenden und stellvertretendem Bürgerschaftspräsidenten Prof. Dr. Joecks (SPD), Bürgerschaftsmitglied Dr. Ott (CDU), ebenfalls Mitglied des Ausschusses und dem Dozenten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Lang. Während in allen drei Ausarbeitungen einheitlich die Rede von einem Wahlfehler ist, unterscheiden sie sich grundsätzlich was das weitere Verfahren betrifft. Die beiden Papiere von Dr. Ott und Prof. Lang sehen den Wahlfehler als Erheblich für den Ausgang an und empfehlen eine Neuwahl in dem entsprechenden Wahlbezirk 093. Interessant ist in diesem Punkt, dass Prof. Lang in einem ähnlichen, Universitätsinternen Fall entgegen gesetzt argumentierte – zu einem ähnlichen Sachverhalt. Lediglich Prof. Joecks sieht keine Notwendigkeit in seinen Ausführungen für die Wiederholung und stützt sich dabei vor allem auf die durchschnittlichen Wählerwerte der zu dem fraglichen Zeitpunkt. Ursprünglich war nur eine Stellungnahme vom Ausschuss geplant, welche gemeinsam bearbeitet werden sollte. Allerdings bestanden Mitglieder, welche für Neuwahlen plädierten auf eine eigene Fassung. Die nun drei Exemplare lassen in ihrer Ausführlichkeit – fast 30 Seiten insgesamt – auf eine größere Unstimmigkeit im Ablauf während der Erarbeitung schließen und plädieren sogar im Sinne des Rechtsstaates um das Gehör der Abgeordneten.
Die letzte Entscheidung liegt bei der Bürgerschaft, die am 28.09. tagen wird. Aus den Reihen von CDU-Mitgliedern wurde aber bereits verlautet, dass man auch den Gang vor das Verwaltungsgericht nicht scheuen würde, sollte die Bürgerschaft den Einsprüchen nicht statt geben. Auf den offiziellen, bereits gedruckten, Einladungen zur feierlichen Immatrikulation der Universität steht allerdings noch Herr Dr. Arthur König als Redner und amtierender Oberbürgermeister fest im Ablaufplan der Veranstaltung.
Welcher universitätsinterne Fall war das denn, bei dem Prof Lang zu anderen Schlußfolgerungen kam? Gibt's da auch nen Link oder ne Story?
Hallo,
natürlich gibt es die. Der Fall auf den ich mich beziehe, fand im Rahmen der Senatswahlen 2011 statt. Der strittige Punkt war damals eine Wahlwerbemail, die über den Webverteilter der Medizinischen Fakultät geschickt wurde und die Frage war, ob amtliche Ressourcen des Studiendekanats missbraucht wurden. Die Schnittstelle zum jetzigen Fall liegt also bei der Einschätzung wie und wann gewählt werden muss. Damals wurde ebenfalls ein Gutachten von Herr Prof. Dr. Lang angefertigt (liegt vor) und er entschied anders herum.
Ich weiß nicht, ob damals vom webmoritz berichtet wurde, wenn du mir aber ein wenig Zeit gibts, bringe ich das gerne in Erfahrung.
Nachtrag (18:16) Hier sind zwei Links vom web.moritz wo über den Fall berichtet wird. Ich hoffe das hilft weiter. http://webmoritz.de/2011/01/23/studenten-fechten-… http://webmoritz.de/2011/03/15/senatswahl-wird-ni…
Also ich würde das nicht als ähnlich gelagerten Fall bezeichnen wollen, denn das eine ist eine Behinderung der Teilnahme an der Wahl, das andere der Versuch einer Beeinflussung der Wahlberechtigten.
+1
Zum weiteren Verfahren, ist es wie im Artikel beschrieben. Wie aus anderen Medien zu entnehmen war bzw verlautet wurde, ist unter mehrheitlich ein 9:5:1 Ergebnis zu verstehen.
Interessant ist jedoch wie aus einer kurz verschlossen Tür, 90 Minuten geworden sein sollen. Aus der öffentlichen Anhörung ist folgendes bekannt:
1. Wahlvorstand
Tür kurz zu, um 11:45 Uhr schon länger wieder offen,
2. Einspruchführer
Gegen 11:00 Uhr zu,
3. Zeuge 1
Kurz nach 11:00 Uhr wählen, Tür offen,
4. Zeuge 2
Tür gegen 12:15 Uhr zu, trotzdem gewählt,
5. Wahlvorstand bestätigte auf Nachfrage, dass die Tür nur einmal zu war und sich Zeuge 2 irren muss,
Letztlich muss jeder selbst die vorliegenden Erkenntnise nach der allg. Lebenserfahrung bewerten und seine Schlüsse ziehen. Das haben die Mitglieder des Wahlprüfungsauschuss wohl gemacht. Aus meiner Sicht muss die Tür wohl in einem Zeitfenster von 90 Minuten vorrübergehend verschlossen gewesen sein.
Es ist erwiesen, dass es drei Zugänge gab, keine Person hat sich (nach all dem Medienrummel) gemeldet, welche an der Wahl gehindert worden ist. Die Zahlen am Wahlsonntag und aus den letzten Wahlen sprechen klar für sich. Das hat die Mehrheit wohl so gesehen.
Das mit dem Medienrummel ist ja ein tolles Argument. Man hat doch gesehen was das für Wellen schlägt und der Einspruchführer musste sich ja auch schon hart angehen lassen. Warum sollte ein nicht masochistischer Durchschnittsbürger sich das antun?
@ "der Einspruchführer* musste sich ja auch schon hart angehen lassen."
Der Witz des Jahres? Mir wären da ganz andere Fragen eingefallen.
"*Norman Kohnert ist neuer Direktor der Medien- und Informatikschule. … Zum Amtsantritt gabs vom Vorgänger ein Glücksschwein,…"
Eine Narrenkappe wäre wohl richtiger gewesen. Ein Schuldirektor der die (Neben-)Eingänge nicht findet ist wohl eine Fehlbesetzung, ja wenn er nicht nur ein williges Werkzeug einer schwarzen politischen Sekte Greifswalds ist.