Money Mules, Geldwäsche, billige Onlinewaren – ein Staatsanwalt berichtet.

Betrug – ohne Enkel oder Porsche

Schon König Midas träumte vom schnellen Geld. Diesen Wunsch bekam er zwar erfüllt, doch spätestens als er verhungerte, brachte ihm all sein Reichtum herzlich wenig. Trotzdem lebt dieser Traum bis heute weiter, und fordert weiter seine Opfer. Heute ist es weniger ein Gott, der einem verheißungsvolle und wohlhabende Versprechungen macht, eher kommen mir persönlich die testosterongeladenen Individuen mit Colgate-Lächeln und Gewinner-Mindsets aus diversen YouTube-Werbeclips in den Sinn. Betrug muss nicht immer subtil sein – das sind die überzeugten Porschefahrer auch nicht – der Betrug, um den es heute geht, zieht seine Opfer dafür verlockend vertrauenserweckend in seinen Bann. Doch wer sind hier überhaupt die Opfer? Und was haben Provisionen, Geldwäsche und Maultiere damit zu tun?

Um diese neue und komplexe Form von Betrug korrekt darstellen zu können, nahm ich Kontakt mit einem Staatsanwalt für Jugendstrafverfahren auf. Er schilderte mir – außer dem Prozess einer perfiden Täuschung – auch eine vorausgehende, nahezu systematisch anmutende, Personalrekrutierung. Bevor wir uns also dem Schema des Betruges widmen, sollten wir ein Auge auf die Rekrutierung werfen.

Der Staatsanwalt erklärte, dass diese Anwerbung über viele verschiedene Wege beginnen kann. Besonders junge Menschen seien mögliche Ziele. Oft würden professionell aufgemachte Anzeigen geschaltet werden, welche mit viel Geld für wenig Arbeit locken, worauf sich dann mögliche Ziele in Eigeninitiative bewerben. Nach der anschließenden Unterzeichnung eines offiziell wirkenden Arbeitsvertrages steht potenziellen Arbeitnehmer*innen nichts mehr im Wege. Die Jobbeschreibung sei so lukrativ wie einfach. Man erhält eine Transaktion auf das eigene Konto, leitet dieses Geld dann an ein ausländisches Konto weiter, und behält 10 bis 15 % als Provision ein. Es ist also durchaus realistisch, beispielsweise 80 € für 5 Minuten Arbeit zu verdienen.

Der einzige Haken: Das weitergeleitete Geld ist deliktisch erwirtschaftet worden. In der Konsequenz heißt das, dass die oft noch minderjährigen “Arbeitnehmenden” vor Gericht gestellt werden, da sie sich der Geldwäsche schuldig gemacht haben.

Diese Strategie, kombiniert mit der aktuellen Höhe der Fallzahlen zur Zeit, weckte meine Neugier. Höchste Zeit also, ein Auge auf den eigentlichen Betrugsablauf zu werfen! 

Schema F – How to Betrug

Das Schema in aller Kürze

Zuallererst ist es keine besondere Herausforderung, eine augenscheinlich seriöse Website zu erstellen. Diese lässt sich namentlich von erfolgreichen und bekannten Marken kaum unterscheiden, auffällig sind oft nur einzelne Buchstaben.

Verkauft werden dann vorrangig Elektronik. Besonders beliebt ist sogenannte “weiße Ware”, wie beispielsweise Waschmaschinen, Herde etc. . Waren, die man im Regelfall schnell und kostengünstig erwerben will, und bei denen der Onlinehandel durch niedrigere Preise und eine größere Auswahl besticht. Betrüger*innen, welche ihre Ware besonders günstig anbieten, können im direkten Preisvergleich für Interessierte besonders attraktiv wirken.

Sobald sich ein*e Käufer*in für eine Ware entscheidet, kommen die Maultiere ins Spiel. Sogenannte Money Mules – meistens Jugendliche – werden jene Akteure genannt, welche mit attraktiven Stellen gelockt werden und illegal erwirtschaftetes Geld ins Ausland überweisen. Die Mules werden den Verbraucher*innen also als Zahlungsadresse angegeben, und leiten das Geld ins Ausland weiter. Die Ware selbst kommt nie an.

Spätestens wenn dieser Fall eintritt und die Versandhandel-Seite gelöscht wird, ist für Käufer*innen offensichtlich, dass es sich um Betrug handelt. Aus den Schilderungen des Staatsanwaltes geht hervor, dass es in circa 30% der Fälle zur Selbstanzeige der Jugendlichen kommt. Wahlweise weil ihnen die Zwielichtigkeit ihres vermeintlich seriösen Nebenjobs erst zu spät selbst, oder auf Drängen von Eltern und Freund*innen, bewusst wird.

Die Nachverfolgbarkeit der Initiator*innen gestaltet sich für die Ermittelnden mehr als schwierig. Das Geld wurde längst ins Ausland transferiert, die betroffenen Konten existieren nicht mehr, oder die involvierten Banken handeln unkooperativ. Die internationale Schnitzeljagd ist also verzwickt und größtenteils aussichtslos. 

Der einzige verbleibende Akteur ist dann also das Mule, oder die jugendliche Person, die nur wenige Tage zuvor noch den perfekten Job hatte. Diese schuldet nicht nur die erhaltene Provision, sondern die volle Schadenssumme, da sich diese zwischenzeitlich auf dem eigenen Konto befunden hat. Darüber hinaus hat sich das Mule nach §261 StGB strafbar gemacht – dem Geldwäscheparagraph. 

§ 261 Geldwäsche

(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 

1.verbirgt,

2.in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt,

3.sich oder einem Dritten verschafft oder

4.verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 gilt dies nicht in Bezug auf einen Gegenstand, den ein Dritter zuvor erlangt hat, ohne hierdurch eine rechtswidrige Tat zu begehen. Wer als Strafverteidiger ein Honorar für seine Tätigkeit annimmt, handelt in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 nur dann vorsätzlich, wenn er zu dem Zeitpunkt der Annahme des Honorars sichere Kenntnis von dessen Herkunft hatte.

Strafgesetzbuch

Das bloße Abheben des Geldes würde schon ausreichen, um eine Veruntreuung zu begründen. Der Staatsanwalt berichtete von Jugendlichen, welche z.T. auf Schulden in fünfstelliger Summe sitzen blieben. 

“Der Hintergrund ist, dass wenn man ein bisschen nachgedacht hätte, mitbekommen würde, dass die Sache stinkt. [… Dadurch, dass] mehr als Fahrlässigkeit vorliegt – [wird der Sachverhalt] damit eine Leichtfertigkeit. Das ist eine Schuldform die für den Tatbestand der Geldwäsche ausreicht.”

Staatsanwalt

Wie kann man sich selbst und andere schützen?

Auch wenn der Artikel dies impliziert: Nicht nur Jugendliche lassen sich schnell von solchen Angeboten blenden, auch Erwachsene können dieser Masche zum Opfer fallen. Darum sollte man – auch wenn es offensichtlich erscheint – immer vorsichtig sein, wenn überbezahlte Stellen für wenig Arbeit locken.

Die erste Intuition bei so unseriösen Angeboten sollte es folgerichtig sein, diese sofort zu melden. Mit ein wenig Glück sind die Strafverfolgungsbehörden schnell genug, die Betrügenden ausfindig zu machen und wegen Gewerbebetrugs zu verklagen.  

Hattet ihr bereits Erfahrungen mit solchen Angeboten? Und wer ist hier Opfer und wer Täter*in?

Beitragsbild: AI