Die Maßnahmen und Beschlüsse bezüglich der Corona-Krise werden beinahe täglich aktualisiert. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und an unserer Uni hat sich alleine in der letzten Woche viel getan. Die aktuellsten Informationen im Kurzüberblick lest ihr hier:

EDIT [Stand 07.04.2020, 16 Uhr]: Genauere Rahmenbedingungen zum Sommersemester wurden heute von Frau Prof. Dr. Weber bekannt gegeben. Demnach werden die Veranstaltungen in digitaler Form ab dem 20. April stattfinden, Präsenzveranstaltungen erst später. Bislang ist noch nicht bekannt, wann das SS 2020 voraussichtlich enden wird, allerdings wurde der Beginn des WS 20/21 jetzt auf den 2. November festgelegt. Da man von dem Problem weiß, dass viele Studierende nicht jederzeit Internet zur Verfügung haben, werden die Lehrkräfte dazu aufgefordert, Material so weit wie möglich auch abseits von Videochats / Streams anzubieten (z.B. in Form von PDFs). Das Bildungsministerium hat außerdem angekündigt, dass Prüfungen, die nicht online abgehalten werden können, eventuell ab Mitte Mai stattfinden werden. Weitere Informationen findet ihr in der Mail der Rektorin in eurem Groupware-Postfach.

  • Wie die meisten sicherlich mitbekommen haben, soll das Sommersemester mit größter Wahrscheinlichkeit ab dem 20. April starten, wenn auch erst einmal nur online. Wie genau das in eurem jeweiligen Studiengang aussieht, werdet ihr noch erfahren – ab dem 14. April sollt ihr über Moodle darüber informiert werden, wie sich der Unterricht jeweils gestaltet.
  • Prüfungen können jetzt ebenfalls stattfinden, sofern sie ohne Qualitätseinbußen auf den digitalen Raum verlegt werden können. Wann und wie genau diese ablaufen sollen, wird derzeit besprochen.
  • Solltet ihr durch die aktuelle Situation finanzielle Schwierigkeiten bekommen, könnt ihr euch über das Studierendenwerk Hilfe suchen. Unter anderem könnt ihr nach einem Darlehen fragen, zudem haben sich einige der BAföG-Bestimmungen geändert. Wenn ihr beispielsweise wegen ausgefallener Prüfungen euer Studium ncht in der Regelstudienzeit beenden bzw. euren Leistungsnachweis vor dem 5. Semester nicht erbringen könnt, ist es möglich, einen formlosen Verlängerungsantrag zu stellen, indem ihr den Grund nennt und im besten Fall Dokumente beiheftet, um eure Aussage zu beglaubigen (Mitteilung vom Ausfall der Prüfung etc.).
  • Für alle, die während der Corona-Zeit in einem Pflegeberuf bzw. in der Landwirtschaft jobben, verschieben sich die Grenzen bzgl. eures Höchsteinkommens. Derzeit befindet sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin in Gesprächen, damit die in systemrelevanten Bereichen erzielten Einkünfte gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Ebenfalls wird gerade diskutiert, ob das gesamte Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird, sodass ihr dementsprechend ein Semester länger BAföG beziehen könntet, wenn sich bei euch durch Corona Veranstaltungen oder Prüfungen verschieben.
  • Wichtig in jedem Fall: Solltet ihr im Sommersemester 2020 BAföG beziehen, seid ihr auch verpflichtet, an den Online-Kursen teilzunehmen, sofern diese im Rahmen des Lehrplans für euren Studiengang angeboten werden. Weitere Informationen findet ihr u.a. in den FAQs des Studierendenwerks Greifswald.
  • Nicht nur Unternehmen, sondern auch Studierenden, die aufgrund von Corona finanzielle Einbußen haben, ist es möglich, ihre Miete aufzuschieben. Klärt es aber unbedingt mit euren Vermieter*innen ab und denkt daran, dass ihr die Miete(n) zu einem späteren Zeitpunkt nachholen werden müsst.
  • Das International Office informiert darüber, dass die Fluggesellschaft Condor bei Rückholaktionen aushilft, wenn ihr gerade im Ausland gestrandet seid. Wer sein Auslandssemester jetzt abbrechen will, hat noch die Möglichkeit, sich einfach für Kurse im Sommersemester in Greifswald einzuschreiben. Das IO rät außerdem Studierenden aus dem Ausland, ihr geplantes Auslandssemester in Greifswald eher im Wintersemester 20/21 abzuhalten, da noch immer weltweite Reisewarnungen gelten. Weitere Informationen gibt es hierfür auf der Website des IO.
  • Mittlerweile steht fest, dass ihr auch als Studierende nach MV einreisen dürft, wenn ihr nicht euren Hauptwohnsitz hier habt. Haltet aber trotzdem bei der Grenzüberquerung euren Studierendenausweis griffbereit.
  • Beim Einkaufen solltet ihr die geltende Einkaufswagenpflicht beachten, da ihr im Zweifelsfall des Ladens verwiesen werden könnt. Das bedeutet auch: Selbst wenn ihr gemeinsam unterwegs seid, sind alle Kund*innen einzeln dazu verpflichtet, sich einen Wagen zu nehmen.
  • Draußen gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung auf maximal zwei Personen, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben und ein Mindestabstand von 2 Metern. Auch hier gilt: Nichtbeachtung kann im schlimmsten Fall geahndet werden.
  • Für diejenigen, die aufgrund der Isolation der Quarantäne psychologische Unterstützung benötigen, hat das Institut für Klinische Psychologie und Psychotherpie Videoclips zur Selbsthilfe zusammengestellt, die ihr über dessen Website erreichen könnt. Außerdem findet ihr hier weitere mögliche Kontakte, wenn ihr zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen wollt.

Alle weiteren Informationen könnt ihr entweder den letzten Meldungen zum aktuellen Corona-Stand oder den FAQs unserer Uni und den darin verlinkten Seiten entnehmen.

Beitragsbild: Markus Winkler auf Unsplash
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