Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern genehmigt die am 17. Januar beschlossene Grundordnung der Universität. In dieser Fassung streicht die Universität ihren Namenszusatz “Ernst-Moritz-Arndt”. Unter noch nicht näher beschriebenen Voraussetzungen soll dieser weiterhin genutzt werden können.

An der Genehmigung durch das Ministerium war bereits vor etwas über einem Jahr der erste Anlauf des Senats gescheitert. Hierfür wurden formale Gründe und eine mögliche Anfechtbarkeit genannt. Die bei dem ersten Beschluss bemängelten Fehler wurden im Vorfeld der diesjährigen Abstimmung jedoch durch einige Änderungen der Grundordnung beseitigt.

[…]Das Verfahren zur Änderung der Grundordnung innerhalb der Universität Greifswald wurde umfassend überprüft. Fehler konnten nicht festgestellt werden. Insbesondere wurde das vorgesehene gestufte Verfahren im Senat und im erweiterten Senat ordnungsgemäß durchgeführt. Im Übrigen ist die Änderungssatzung auch inhaltlich nicht zu bemängeln. Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht ausdrücklich vor, dass die Hochschule ihren Namen in der Grundordnung selbst festlegen kann.

Auszug aus der PM des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Dieser Sicht schließt sich jedoch die Bürgerinitiative “Ernst Moritz Arndt bleibt” nicht an. Sie sieht weiterhin formale Fehler und kündigt auf ihrer Facebookseite an, weiter für den Erhalt des Namenspatrons zu kämpfen.

Foto: Magnus Schult