Gedenkveranstaltung für den am 25.11. 2000 ermordeten Eckard Rütz: Diesen Samstag um 17 Uhr vor der Mensa am Wall.
„Wir wollten ihm nur eine Lektion erteilen, dabei haben wir ihn leider tot gehauen“
So die Aussage vom Angeklagten Maik J. im Prozess vor dem Landgericht Stralsund.
Der herbeigerufene Notarzt konnte bei dem Obdachlosen nur noch den Tod feststellen. Die drei Angeklagten kommen aus dem rechtsradikalen Spektrum. Sie schlugen mit Baumstützpfählen auf den am Boden liegenden Eckard Rütz ein. Es folgen Tritte, dann lassen sie von ihm ab. Der 42-jährigen Mann wird schwerverletzt in der Kälte liegen gelassen. So lange, bis sich die drei Neonazis entscheiden zurückzukommen und weiter auf ihr Opfer einzutreten. Eckhard Rütz stirbt an den Folgen der schweren Kopfverletzungen. Grund für die Ermordung? Weil „so einer wie Rütz dem deutschen Streuerzahler auf der Tasche liegt„, so die Angeklagten bei ihrer Vernehmung durch die Polizei.
Das Landgericht Stralsund verurteilte im Juni 2001 die beiden 16-jährigen Täter, Maik J. und Marcel L., wegen Mordes zu Jugendstrafen von siebeneinhalb und sieben Jahren. Der 21-jährige Maik D. erhielt zehn Jahre Haft.
„Die Tat ist an Brutalität kaum zu überbieten.“
sagte der Vorsitzende Richter Rainer Loose. Die Täter hätten sich zu Richtern über Leben und Tod aufgeschwungen und ein, nach ihrer Definition, „unwertes Leben“ beenden wollen.
Eckard Rütz wird seit 2009 offiziell als Todesopfer Rechter Gewalt von der Bundesregierung genannt. Anders ist dies bei Klaus-Dieter Gerecke. Auch dieser wurde im Jahr 2000 brutal angegriffen. Die Täter, ein 21-jähriger junger Mann und zwei 18-jährige Frauen, haben den Obdachlosen mindestens eine Stunde lang mit Tritten und Schlägen gequält. Auch in diesem Fall finden sich wieder Verbindungen in das rechtsradikale Spektrum. Der junge Mann gab an, den 47-jährigen Gerecke mehrmals bis zur Bewusstlosigkeit brutal ins Gesicht und in den Bauch getreten und geschlagen zu haben. Außerdem sei er von seinen Begleiterinnen mit den Worten „da ist der Assi, klatsch ihn tot“ aufgehetzt worden.
Die Mauer des Schweigens und Vergessens brechen
Als Reaktion auf diese Taten und die fehlende Gedenkkultur gründete sich 2006 die Initiative „Schon vergessen?“, um die Erinnerung aufrechtzuerhalten. Dank umfangreicher Spendensammlungen konnte für Eckard Rütz ein Gedenkstein an der Mensa gesetzt werden. Seitdem gibt es jährliche Gedenkveranstaltungen, um auf die mittlerweile 17 Jahre zurückliegenden Taten aufmerksam zu machen. So auch in diesem Jahr, um 17 Uhr vor der Mensa am Wall.
Beitragsbild: Veranstalter
Hallo,
da beschreibt der Vorsitzende Richter die Tat als beispielslos brutal. Und dann gibt`gerademal 7 Jahre. Und nach 4-5 Jahren sind die drei wieder draußen. Es sei darauf hingewiesen, dass es auch bei Totschlag lebenslänglich geben könnte. Und diese Tat war mit Sicherheit Mord.
Was soll man von solch einer Justiz halten? Aber toll, dass ein Gedenken stattfindet:
Die Tat war Mord? Bitte mal Jura studieren vorher
Wir können gerne darüber streiten, dass ich Mord und nicht z.B. Totschlag geschrieben habe.
Worüber ich nicht streiten werde ist, dass die Tat aus einer bewusst motivierten Absicht geschah und ich die juristische Perspektive gerne bereit bin hinten anzustellen.
Außerdem muss man berücksichtigen, dass zwei der Täter gerade einmal 16 Jahre alt waren und somit auf jeden Fall Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Der 21 Jährige Täter konnte nur wegen versuchten Mordes und Beihilfe zum Mord verurteilt werden, da er nicht dabei war, als Rütz endgültig getötet wurde. Die verhängten Strafen mögen vielleicht lasch erscheinen, aber man muss auch berücksichtigen, dass die Jugendlichen irgendwann in diese Gesellschaft integriert werden müssen. Dabei hilft sicherlich nicht von 16 bis 31 im Gefängnis gesessen zu haben.