Es ist amtlich: der akademische Senat wird sich erneut mit dem Antrag über den Namenspatron der Universität Greifswald beschäftigen.

Am 18. Januar stimmte eine Zweidrittel-Mehrheit im Senat für die Ablegung des Namenspatron Ernst Moritz Arndt. Formale Mängel am Beschluss führten jedoch dazu, dass das Bildungsministerium der Änderung der Grundordnung letztlich nicht zustimmte. Nach der Klärung rechtlicher Fragen und dem Beheben der Mängel in der Grundordnung ist der akademische Senat nun soweit: die formalen Voraussetzungen über eine Namensentscheidung sind getroffen worden. Laut Landeshochschulgesetz ist es die ureigene Aufgabe des akademischen Senats, über die Causa Ernst Moritz Arndt autonom abzustimmen. Bereits in der Vergangenheit gab es verschiedene Bestrebungen, den Namenspatron abzuschaffen. In der jüngsten Debatte gründete sich zudem eine Bürgerinitiative zur Erhaltung Arndts, die mit verschiedenen Protestaktionen für die Erhaltung demonstrierte und nach eigenen Angaben die erforderlichen 1040 Unterschriften für eine Urabstimmung unter Studierenden gesammelt hat. Diese liegen aktuell zur Prüfung vor. Eine Urabstimmung wurde auch bereits von den studentischen Mitgliedern des Senats der vergangenen Legislatur gefordert, jedoch dann mehrheitlich bei der Senatssitzung im Juli 2016 abgelehnt. Nun soll der Antrag über den Namen der Universität erneut zur Abstimmung kommen, wie aus folgender Stellungnahme von studentischen Mitgliedern hervorgeht. 

Stellungnahme zum erneuten Antrag über den Namen der Universität

Im Januar 2017 wurde dem Senat ein Antrag zur Ablegung des Namenspatrons der Universität Greifswald vorgelegt und beschlossen. Das Bildungsministerium beanstandete diesen Antrag. Dies geschah nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aufgrund von Formfehlern.Die beanstandeten Fehler wurden nun behoben und der Antrag wird, der gängigen Praxis folgend, erneut gestellt, da die Beschlussvorlage vom Januar aus formellen Gründen noch nicht zu Ende gebracht wurde und damit immer noch aktuell ist. Die Antragsstellenden sind Mitglieder des Senats aus unterschiedlichen Statusgruppen. Eine Urabstimmung wurde per Antrag der studentischen SenatorInnen im Juli 2016 gefordert, was jedoch durch den Senat abgelehnt wurde. Unabhängig davon haben Studierende im Februar 2017 angefangen Unterschriften zu sammeln, um eine Urabstimmung unter den Studierenden zu erwirken. Die eingereichten Unterschriften werden aktuell geprüft, um den Bestimmungen der Satzung der Studierendenschaft nachzukommen. Die studentischen SenatorInnen fühlen sich dem noch nicht abgeschlossenen Antrag von Januar jedoch verpflichtet und wollen das Verfahren sachgemäß beenden. Dies hat nichts mit der Urabstimmung zu tun, für deren Durchführung der Senat nicht zuständig ist. Die Unklarheiten darüber, ob eine Urabstimmung überhaupt stattfinden wird und über einen konkreten Abstimmungstermin, sind aktuell zu groß, als dass das laufenden Verfahren daran gebunden werden kann. Für Fragen und Anregungen stehen euch die studentischen SenatorInnen selbstverständlich zur Verfügung.

gez. Franziska Bohlmeier, Micha Kuschnertschuk, Timo Neder, Jonathan Dehn, Hendrik Mengers, Sami Franke und Marieke Schürgut